Les fascistes catholiques dénoncent les «homofascistes»
Die Macher von Kreuz.net: Gaystapo und SS-Spiegel - taz.de
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Der Host Provider von kreuz.net sitzt in den USA. Verurteilen könnte man die Macher hier zu Lande aber durchaus. 2000 hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, dass ein australischer Holocaust-Leugner nach deutschem Strafrecht zur Rechenschaft gezogen werden kann, obwohl das Leugnen des Holocausts in Australien nicht verboten ist. Maßgeblich dafür, ob deutsches Strafrecht angewendet werden kann, ist demnach, ob die volksverhetzerischen Inhalte in Deutschland abrufbar sind.