• Presseerklärung

    1. Februar 2019

    Einzug der »bayerischen Art« in ganz Deutschland
    PRO ASYL und der Bayerische Flüchtlingsrat warnen: Neuer Vorstoß aus dem BMI führt zu Ausgrenzung und Perspektivlosigkeit

    Während die Große Koalition im aktuellen Entwurf zur Fachkräftezuwanderung die Stärkung der Geduldeten bewirbt, geht das Bundesinnenministerium (BMI) nun den umgekehrten Weg: Die Zeitung WELT berichtet von einem Referentenentwurf des BMI, nach dem geduldeten Flüchtlingen, denen vorgeworfen wird, nicht hinreichend an der Passbeschaffung mitgewirkt zu haben, der Duldungsstatus entzogen werden soll.

    PRO ASYL und der Bayerische Flüchtlingsrat warnen vor der Ausgrenzungsinitiative des BMI. »Bayerische Verhältnisse werden in ganz Deutschland zur Normalität. Willkürliche Anforderungen an die Mitwirkung bei der Passersatzbeschaffung werden Wege in ein Bleiberecht verhindern«, kritisiert Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Der Entwurf sieht weitere Sanktionsmöglichkeiten vor. »Wenn Arbeits- und Ausbildungsverbote verhängt werden, wird ein Zustand der dauerhaften Perspektivlosigkeit geschaffen«, so Burkhardt weiter.

    In dem Referentenentwurf heißt es: »Wer seine Abschiebung selbst verhindert, zum Beispiel weil er die Behörden über Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder an der Passersatzbeschaffung nicht ausreichend mitwirkt, darf künftig keine Duldung mehr erhalten«. Die Praxis zeigt aber: Oft wird willkürlich und für die Betroffenen nicht absehbar fehlende Mitwirkung vorgeworfen. Dabei kann das ganz unterschiedliche Gründe haben: Afghanische Staatsangehörige, die lange im Iran gelebt haben, erhalten keine Papiere mehr oder somalische Dokumente werden oftmals nicht anerkannt. Diese Betroffenen dürfen dann laut Gesetzentwurf nicht arbeiten oder eine Ausbildung anfangen – obwohl sie gerade nicht abgeschoben werden können.

    Schon jetzt zeigt die willkürliche Praxis in Bayern: Auch mit Duldung bekommen viele Asylsuchende Arbeits- und Ausbildungsverbote auferlegt, in vielen Landkreisen dürfen geduldete Flüchtlinge nicht einmal ein Praktikum absolvieren, in AnkER-Zentren werden Flüchtlinge isoliert und entrechtet. »Die Betroffenen werden in die Illegalität getrieben. Von mehr als 11.000 Ausgereisten aus Bayern in 2018 sind lediglich 2.600 nachweislich in ihr Herkunftsland zurückgekehrt«, beschreibt Stephan Dünnwald, Flüchtlingsrat Bayern. »Die bayerische Art hält nun in ganz Deutschland Einzug«.

    Dem Betroffenen soll sogar die Unmöglichkeit der Abschiebung zugerechnet werden, allein weil er Staatsangehöriger eines sicheren Herkunftsstaates ist. Vom persönlichen Verhalten des Betroffenen ist die Versagung der Duldung dann nicht mehr abhängig. Der Mensch wird aufgrund der Nationalität völlig unabhängig von seinem Verhalten diskriminiert und mit Sanktionen belegt.

    PRO ASYL und der Bayerische Flüchtlingsrat erinnern, dass schon 2015 und 2017 ähnliche Vorschläge aus der CSU kamen, die aus guten Gründen keine Mehrheit fanden. Die »Duldung light« scheiterte zu Recht.

    http://go.proasyl.de/nl/o56x/ln6zs.html?m=AM4AACv3GAUAAcTbilwAAGTbamoAAAAAEhMAFqrwAAS0dQBcVCzdGRvFD_Kt

    #Allemagne #Duldung #BMI #espulsion #pays_sûrs #clarification_d'identité #démarche_bavroise

    • Asylbewerber: Keine Duldung mehr bei falscher Identität - WELT

      Die sogenannte Duldung ist eine komplexe Angelegenheit: Wer einen solchen Status besitzt, ist gleichzeitig verpflichtet zu gehen, aber berechtigt zu bleiben. Warum gibt es diese Regelung, und für wen gilt sie?

      Abgelehnte Asylbewerber erhalten mit dem Ablehnungsbescheid eine Aufforderung zur Ausreise; wenn sie dieser nicht freiwillig innerhalb einiger Monate nachkommen, müssen sie eigentlich abgeschoben werden. Das klappt nach wie vor nur in einem Bruchteil der Fälle.

      Wenn die Ausländerbehörde dann zu der Überzeugung gelangt, dass die Abschiebung eines solchen ausreisepflichtigen Ausländers auf absehbare Zeit nicht möglich ist, erteilt sie eine Duldung. Und zwar, weil sie den abgelehnten Asylbewerber nicht länger in der unmittelbaren Bedrohungssituation belassen möchte, jederzeit zum Flieger in die Heimat gebracht werden zu können.

      Er bleibt aber immer noch verpflichtet, selbst auszureisen, wofür ihm auch eine finanzielle Förderung angeboten wird. Gleichzeitig erhält er aber Sozialleistungen, Sprachkurse und meist die Erlaubnis, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz anzunehmen. Nach 18 Monaten in diesem Duldungsstatus können die Ausländerbehörden den abgelehnten Asylbewerbern eine Aufenthaltserlaubnis erteilen. Insgesamt sind derzeit von rund 230.000 Ausreisepflichtigen drei Viertel geduldet.
      Seehofer will Regeln verschärfen

      Problematisch ist dieser Spagat zwischen Ausreisepflicht und Integrationsanstrengungen, wenn der Geduldete die Gründe für seine Duldung selbst zu verantworten hat; beispielsweise wenn er deswegen nicht abgeschoben werden kann, weil sein Herkunftsstaat nicht bekannt ist und er nicht dabei mithilft, dass die deutschen Behörden in Zusammenarbeit mit den Botschaften der mutmaßlichen Herkunftsstaaten seine Identität feststellen können.

      Deswegen möchte das von Horst Seehofer (CSU) geführte Bundesinnenministerium Ausreisepflichtigen die Duldung in solchen Fällen entziehen. In einem Referentenentwurf des Ministeriums für ein „Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ – der allerdings noch mit den anderen Ministerien abgestimmt und dann noch vom Bundeskabinett und schließlich vom Bundestag beschlossen werden muss – heißt es: „Wer seine Abschiebung selbst verhindert, zum Beispiel weil er die Behörden über Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder an der Passersatzbeschaffung nicht ausreichend mitwirkt, darf künftig keine Duldung mehr erhalten.“

      Und weiter heißt es in dem Entwurf, der WELT vorliegt: „Die Behörden bestätigen dann vielmehr nur noch die vollziehbare Ausreisepflicht. Dem Ausländer wird eine Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht (Ausreiseaufforderung) erteilt, hiermit ist eine zuvor erteilte Duldung widerrufen.“

      Seehofers Haus möchte demnach „Ausreisepflichtige, denen die fehlende Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht zuzurechnen ist, etwa weil sie ihre Identität verschleiern“, von „denjenigen, die unverschuldet nicht ausreisen können, unterscheiden und stärker sanktionieren“.

      Exklusiv für Abonnenten
      Wolfgang Büscher hat eine Ahnung, was viele Bürger in der deutschen Migrationspolitik vermissen

      Fehlanreize zum rechtswidrigen Verbleib in Deutschland trotz vollziehbarer Ausreisepflicht werden nach dem Referentenentwurf „durch bessere Unterscheidung Ausreisepflichtiger danach, ob sie unverschuldet an der Ausreise gehindert sind oder ihnen die fehlende Möglichkeit zur Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht zugerechnet werden muss, beseitigt.“ Dazu werde der Status „Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht (Ausreiseaufforderung)“ unterhalb der Duldung eingeführt.

      Weiter heißt es: „Staatliche Erlaubnisse und Leistungen, die an den Duldungsstatus anknüpfen, werden umfänglich an die Pflicht des Betroffenen geknüpft, in zumutbarem Umfang selbst notwendige Handlungen zur Erlangung eines Passes oder Passersatzes vorzunehmen.“ Wer zur Gruppe der abgelehnten Asylbewerber mit einer solchen Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht gehöre, werde von Integrationsangeboten und anderen Angeboten, die zur „Aufenthaltsverfestigung“ führen können, ausgeschlossen.

      Wer die im Aufenthaltsrecht festgeschriebene Passbeschaffungspflicht nicht erfülle, habe Sanktionen zu erwarten. „Diese Sanktionsmöglichkeit betrifft die Erlaubnis einer Erwerbstätigkeit, die Erteilung einer Ausbildungsduldung, die Wohnsitzauflage, die Anordnung einer räumlichen Beschränkung sowie die Anspruchseinschränkungen bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.“

      Zudem sei dem Betroffenen „die Unmöglichkeit der Abschiebung insbesondere zuzurechnen, wenn er Staatsangehöriger eines sicheren Herkunftsstaates“ ist. Von dieser im Referentenentwurf beschriebenen Gesetzesverschärfung dürften aber nur wenige geduldete abgelehnte Asylbewerber betroffen sein, als sogenannte sichere Herkunftsstaaten sind außerhalb Europas nur Senegal und Ghana eingestuft. Alle Bestrebungen, weitere Staaten als „sicher“ einzustufen, scheitern bisher am Bundesrat beziehungsweise am Widerstand jener dort vertretenen Landesregierungen, die von Linkspartei oder Grünen – mit Ausnahme Baden-Württembergs – mitgetragen werden.

      Exklusiv für Abonnenten
      ARCHIV - 09.11.2018, Baden-Württemberg, Stuttgart: Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg, stellt im Haus der Wirtschaft sein Buch «Worauf wir uns verlassen können» vor. (zu dpa «JAHRESWECHSEL Die wichtigsten Ereignisse in der Südwest-Politik 2018» vom 28.12.2018) Foto: Christoph Schmidt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

      Und wie oben beschrieben: Dies ist ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums, der vom Interesse an einer stärkeren Durchsetzung der Ausreisepflicht geprägt ist. In der Vergangenheit wurden ähnliche Gesetzentwürfe in der Ressortabstimmung – vor allem mit dem Bundesjustizministerium – „entschärft“, wie Verfechter des Bleibeinteresses abgelehnter Asylbewerber sagen würden.

      Deswegen heißt das geplante Gesetz auch „Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“. Das erste „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ von 2017 hat sich wegen dieser Entschärfungen bisher nicht in höheren Abschiebungszahlen niedergeschlagen. Im Gegenteil.

      Diese sind von 25.375 im Jahr 2016 auf 23.966 Abschiebungen im Jahr 2017 gesunken. Für das vergangene Jahr 2018 wurden die Zahlen noch nicht endgültig ermittelt, es dürfte aber erneut ein leichter Rückgang verzeichnet worden sein. Zum Vergleich: Allein 2018 lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 75.395 Asylanträge ab und entschied in weiteren 65.507 Fällen negativ wegen einer sonstigen Verfahrenserledigung.

      Für Letztere kann der Grund sein, dass ein Asylbewerber während des Verfahrens weiter- oder ausgereist ist oder auch weil das BAMF die Zuständigkeit eines anderen europäischen Staates aufgrund der Dublin-Verordnung feststellt. Auch von diesen „Dublin-Fällen“ wird bis heute nur ein kleiner Teil in den zuständigen Staat zurückgebracht.
      Bamf bekommt mehr Zeit zur Bearbeitung von Asylanträgen

      Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kommt mit der Bearbeitung der Asylanträge nicht hinterher. Nun soll die Frist von drei auf vier Jahre verlängern werden.

      https://www.welt.de/politik/deutschland/article188020179/Asylbewerber-Keine-Duldung-mehr-bei-falscher-Identitaet.html

      #Seehofer

  • Bundespressekonferenz zum #Fachkräfteeinwanderungsgesetz am 19.12.18

    Bundespressekonferenz zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit Peter #Altmaier (Bundesminister für Wirtschaft und Energie), Hubertus #Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) und Horst #Seehofer (Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat).

    #Beschäftigungsduldung
    #3+2_Regelung #Ausbildungsduldung
    #Identitätsklärung

    https://www.youtube.com/watch?v=ws_fmcoZu-U

    #Allemagne #immigration #loi_d'immigration #clarification_d'identité #conférence

    • La 3+2 Regelung concerne les demandeurs d’asile en formation professionnelle (berufliche Ausbildung) —> après le rejet de la demande d’asile c’est possible de demander une tolérance pour continuer leur formation professionnelle (Ausbidungsduldung). Les formations professionnelles en Allemagne sont généralement d’une durée de 3 ans. Ensuite la personne peut demander une tolérance (de 2 ans renouvelable) pour poursuivre l’emploi suite à la formation professionnelle (Beschäftigungsduldung). Donc 3 ans Ausbildungsduldung + 2 ans Beschäftigungsduldung = 3+2 Regelung.

      La nouvelle loi d’immigration, entrée en vigueur prévu pour janvier 2020, vise à calrifier la 3+2 Regelung au niveau national (actuellement la mise en ouvre depend des Länder et surtout des services d’immigration (Ausländerbehörden)).

      L’idée mentionné dans la conférence ci-dessus est : « nicht die falschen abzuschieben [sic] ». Les demandeurs d’asile en formationen professionnelle contribuent à l’économie et à la prospérité du pays et selon les ministres : au lieu de faire venir des personnes des pays tiers c’est mieux de garder ceux et celles qui sont déjà arrivé.es...citation de Heil concernat les travailleur.ses immigré.es des années 60 « [...] weil Arbeitskräfte kommen sollten und es kamen Menschen [sic] » - Heil fait appel à éviter une même situation.

      ...donc en prenant Heil au mot : on veut des travailleur.ses et pas des êtres humains pour l’économie allemande ?

      La loi est toujours en discussion - à voir les possibilités pour venir légalement depuis les pays tiers en Allemagne pour travailler...

    • Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrats vom 20.12.2018

      Ausgebremst – die Beschäftigungsduldung ist eine weitere Lösungsverweigerung

      Bayerischer Flüchtlingsrat fordert eine integrative Wende in der Arbeitsmarktpolitik für Flüchtlinge und Geduldete

      Die Regierungskoalition hat mit der Beschäftigungsduldung einen Vorschlag vorgelegt, nach dem Flüchtlinge in Arbeit eine Aufenthaltsperspektive bekommen können. Die Bundesregierung zeigt sich zufrieden mit dem Kompromiß, hilfreich für Flüchtlinge und Geduldete ist er nicht. An die Erteilung sind viele Bedingungen geknüpft. Vor allem müssen mögliche Begünstigte schon eine Arbeitserlaubnis haben. Gerade hier haben die Ausländerbehörden die Möglichkeit, etwaige Verbesserungen ins Leere laufen zu lassen. Nötig ist nach Ansicht des Bayerischen Flüchtlingsrats eine angemessenere Erteilung der Beschäftigungserlaubnis, die einer Duldung vorausgeht.

      „Wem die Ausländerbehörden erst gar keine Arbeitserlaubnis erteilen will, dem nützt auch eine Beschäftigungsduldung nichts. Schon die Ausbildungsduldung scheitert in Bayern daran, dass viele Flüchtlinge zwar einen Ausbildungsvertrag bei einer Firma vorlegen können, aber dann keine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde bekommen. Der kleine Teil derer, denen eine Ausbildung gestattet wird, dem verweigert dann die Ausländerbehörde meist die Ausbildungsduldung. Wir gehen davon aus, dass in ganz Bayern weniger als 50 Ausbildungsduldungen erteilt worden sind. Mit der jetzt beschlossenen Beschäftigungsduldung wird man ähnlich verfahren“, kritisiert Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.

      „Das Problem liegt darin, dass die Ausländerbehörde vielen Asylsuchenden und Geduldeten die Integration in Arbeit oder Ausbildung verweigert, auch wenn sie gar nicht abgeschoben werden können. So stecken viele Asylsuchende und Geduldete in Bayern in einer Sackgasse fest – mit fatalen Folgen für die Integration. Die Beschäftigungsduldung wird dieses Problem nicht beheben, sondern ist nicht mehr als ein Schönheitspflästerchen. Hier hat es die Bayerische Staatsregierung in der Hand, endlich auch sozialpolitisch verantwortlich die Weichen in Richtung Integration zu stellen. Das würde auch der bayerischen Wirtschaft entgegenkommen."

    • Pressemitteilung 19.12.2018

      Deutschland braucht ein modernes Einwanderungsgesetz

      Zur heutigen Vorstellung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung erklärt Filiz Polat, Sprecherin für Integrations- und Migrationspolitik:

      Der heute vorgelegte Entwurf ist enttäuschend. Der ohnehin schon zu kurz greifende Gesetzentwurf wird gleichzeitig von Seiten der Union strittig gestellt. Aus dem Asylstreit im Sommer hat die Union anscheinend nichts dazugelernt und bremst aufgrund interner Streitereien die Regierungsarbeit aus. Die Forderungen der Verbände, der Wirtschaft und der Unternehmen bleiben ungehört. Der schwarz-roten Koalition fehlen Mut und Innovationskraft für einen großen Wurf in der Migrationspolitik. Dabei wäre ein wirksames und praxistaugliches Einwanderungsgesetz keine Wohltat, sondern notwendig und längst überfällig.

      Die neu geschaffene Einwanderungsmöglichkeit zur Berufsausbildung wird mit so hohen Voraussetzungen überfrachtet, dass diese in der Praxis zur Einzelfallregelung verkommen wird. Die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung ist nicht nur unzureichend, sondern bedeutet für tausende geduldete Menschen in Ausbildung und Arbeit und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, dass trotz Integration durch Arbeit die Abschiebung bevorstehen kann.

      Deutschland braucht ein modernes Einwanderungsgesetz, das imstande ist, die großen vor uns liegenden Herausforderungen ohne ideologische Scheuklappen zu bewältigen - vom Fachkräftemangel bis zum demografischen Wandel. Dafür haben wir als grüne Bundestagsfraktion einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Mit unserem Entwurf führen wir eine Talentkarte für Arbeitskräfte ein. Einwandernde können sich so in Deutschland unbürokratisch einen Job suchen - und für sich und ihre Familie eine neue Zukunft in Deutschland aufbauen. Im Mittelpunkt steht ein punktebasiertes System mit klaren, transparenten und flexiblen Kriterien, die durch eine Kommission festlegt werden sollen. Dies hilft den Einwanderungswilligen und den Unternehmen. Das Einwanderungsgesetz sollte ein wichtiger Baustein der Migrationspolitik in einer globalisierten Welt sein und verlässliche und zeitgemäße Regelungen schaffen auch für diejenigen, die bereits hier sind. Mit dem Gesetzentwurf der GroKo wird das nicht gelingen. Es ist an der Zeit für ein Einwanderungsgesetz, das diesen Namen auch verdient.

      Den grünen Entwurf für ein Einwanderungsgesetz (BT-Drucksache 19/6542) finden Sie hier:

      http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/065/1906542.pdf

      https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2018/dezember/deutschland-braucht-ein-modernes-einwanderungsgesetz.html

    • Fachkräftemangel: Arbeitsminister Heil will Vorrangprüfung für Asylbewerber dauerhaft aussetzen

      Die Bundesregierung will die Vorrangprüfung bei der Beschäftigung von Asylbewerbern und geduldeten Flüchtlingen dauerhaft abschaffen. „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Absicht, im Einvernehmen mit den Ländern die Aussetzung der Vorrangprüfung durch Ministerverordnung in allen Agenturbezirken zu entfristen“, teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage des Handelsblatts mit. Dazu habe das Ministerium die Länder um Stellungnahme gebeten. Die Abstimmung mit den anderen Ressorts solle „zeitnah“ eingeleitet werden.

      Asylbewerber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, und Geduldete dürfen nach bestimmten Aufenthaltsfristen in Deutschland arbeiten. Ursprünglich musste in den ersten 15 Monaten aber die Bundesagentur für Arbeit (BA) prüfen, ob es für die Stelle nicht auch einen geeigneten deutschen Bewerber oder EU-Bürger gibt.

      Diese Pflicht zur sogenannten Vorrangprüfung hatte die Bundesregierung im August 2016 per Verordnung aufgehoben. Sie stellte den Ländern damals aber frei, einzelne Regionen auszunehmen – etwa, weil die Arbeitslosigkeit dort weiter hoch ist. 23 der insgesamt 156 Agenturbezirke der BA hielten an der Vorrangprüfung fest, sie liegen in Bayern, im Ruhrgebiet und in Mecklenburg-Vorpommern.

      Allerdings hatte die Bundesregierung die Aussetzung bis zum August dieses Jahres befristet. Diese Befristung soll nun aufgehoben werden. Das Ministerium weist aber darauf hin, dass die Vorrangprüfung „jederzeit per Verordnung ganz oder teilweise wieder eingeführt werden“ könne, etwa wenn die Arbeitsmarktlage dies geboten erscheinen lasse.

      In den 23 Agenturbezirken der BA, in denen die Vorrangprüfung noch gilt, wurden im vergangenen Jahr nur 110 Asylbewerber und 24 Geduldete auf Jobsuche abgelehnt, weil sich für die betreffende Stelle auch Deutsche oder EU-Bürger beworben hatten. In gut 80 Fällen wurden Anträge abgelehnt, weil es andere Bewerber gab und zusätzlich die Arbeitskonditionen nicht stimmten.

      Die Arbeitsagentur muss nämlich – unabhängig von der Vorrangprüfung – in jedem Fall sicherstellen, dass Flüchtlinge nicht zu ungünstigeren Bedingungen eingestellt werden als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer. Hier hat die Behörde im vergangenen Jahr in insgesamt knapp 8.000 Fällen ihr Veto eingelegt. In knapp 121.000 Fällen hat die BA ihr Okay gegeben, dass Asylbewerber oder Geduldete eine Beschäftigung aufnehmen dürfen.

      An diesem Mittwoch will das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verabschieden, der Flüchtlingen und generell Ausländern besseren Zugang zur Ausbildungsförderung verschaffen soll. Sozialverbände wie der Paritätische Gesamtverband hatten darauf hingewiesen, dass diese Förderung wenig bringe, wenn gleichzeitig der Zugang zum Arbeitsmarkt durch Wiedereinführung der Vorrangprüfung erschwert würde.
      Auch Seehofer mit einem Gesetzesentwurf

      Neben dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz wird das Kabinett auch über eine Anpassung der Asylbewerberleistungen entscheiden. Die Geldleistung wird leicht angehoben, weil die Lebenshaltungskosten seit der letzten Anpassung gestiegen sind. Diese Maßnahme soll aber „kostenneutral“ umgesetzt werden, und zwar indem Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, künftig so behandelt werden, als lebten sie in einer Partnerschaft. Das heißt, für sie gilt ein niedrigerer Regelsatz.

      Von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) steht das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz auf der Tagesordnung der Ministerrunde. Es sieht eine Art „Duldung light“ und niedrigere Sozialleistungen für Flüchtlinge vor, die bei der Klärung ihrer Identität oder bei der Beschaffung von Ausweisdokumenten nicht kooperieren.

      Außerdem soll das Gesetz für eine verbesserte Durchsetzung der Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerbern sorgen, etwa durch eine Absenkung der Ausweisungsschwellen oder erleichterte Möglichkeiten, Ausreisepflichtige in Haft zu nehmen.

      Besonders umstritten ist das Vorhaben, den Ländern zeitlich befristet zu erlauben, Abschiebehäftlinge in regulären Haftanstalten unterzubringen. Damit würde das geltende Trennungsgebot ausgehebelt. Alle Justizminister der Bundesländer mit Ausnahme Bayerns lehnen dies ab. Hierüber wird es sicher noch kontroverse Debatten im Bundesrat geben. Allerdings ist das Geordnete-Rückkehr-Gesetz nicht zustimmungspflichtig.

      Mit der Verabschiedung von Seehofers Gesetz im Bundeskabinett wird auch der Weg frei, die schon im Dezember vom Kabinett verabschiedeten Gesetze zur Fachkräfteeinwanderung und zur Duldung von gut in den Arbeitsmarkt integrierten Flüchtlingen im Bundestag zu behandeln. Die Union hatte die Verabschiedung des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes zur Bedingung dafür gemacht, dass das parlamentarische Verfahren zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz eingeleitet wird.

      https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/fachkraeftemangel-arbeitsminister-heil-will-vorrangpruefung-fuer-asylbewerber-dauerhaft-aussetzen/24227504.html?ticket=ST-1688870-1KDF2PFxcBLJ02eVGSF1-ap4

  • Nicolas Hulot au gouvernement : de la confusion & des exigences politiques à clarifier

    Nicolas Hulot a été nommé ministre d’Etat à la transition écologique et solidaire. Prise de guerre pour les uns, bonne nouvelle pour les autres, cette nomination, au moment où Areva et les lobbies fossiles réalisent une OPA sur Matignon, génère manifestement de la confusion. Confusion qui ne pourra se dissiper qu’à condition de clarifications politiques, tant sur le fond qu’en terme de stratégie.

    https://blogs.mediapart.fr/maxime-combes/blog/170517/nicolas-hulot-au-gouvernement-de-la-confusion-des-exigences-politiqu

    #NicolasHulot #EmmanuelMacron #EcologiePolitique #Autoroutes #centrales_à_charbon #clarification #confusions #diesel #EdouardPhilippe #gaz_de_schiste #NDDL #NicolasHulot #Nucléaire #PESTICIDES

    • Dans le Figaro, ce matin :

      Les investisseurs craignent tout simplement que le successeur de Ségolène Royal ne prenne des décisions très défavorables à EDF. Entre autres, la fermeture de la centrale nucléaire de Fessenheim et le refus de prolonger la durée de vie des réacteurs existants.

      EDF est bel et bien une entreprise aux mains du pouvoir politique. Si certains en doutaient encore, la séance boursière de mercredi les aura définitivement fait changer d’opinion. Après l’annonce sur le perron de l’Élysée de la nomination de Nicolas Hulot comme ministre de la Transition écologique et solidaire, l’action de l’électricien tricolore a brutalement dévissé, pour clôturer en baisse de 6,57 % à 8,80 euros.

      Les investisseurs craignent tout simplement que le successeur de Ségolène Royal dans le fauteuil de l’énergie et de l’environnement ne prenne des décisions très défavorables à EDF. Les sujets d’inquiétude ne manquent pas, entre la fermeture de la centrale nucléaire de Fessenheim (Haut-Rhin) - annoncée par François Hollande dès septembre 2012, mais qu’il a été incapable de mettre sur les rails -, le refus de prolonger la durée de vie des réacteurs existants (de 40 à 60 ans), ou encore la limitation des marges de manœuvre financières d’un groupe qui a prévu de consacrer plus de 50 milliards d’euros à la modernisation de son parc nucléaire.

      Par un cruel retournement du destin, EDF plonge en Bourse après avoir au contraire retrouvé des couleurs pendant la folle ascension d’Emmanuel Macron. Avant mercredi, le titre EDF avait en effet gagné 27 % en un mois à la Bourse de Paris. Et il a bondi de 7 % pendant la seule journée de mardi. À cela une raison exactement inverse à celle de la nomination de Nicolas Hulot : le nouveau président de la République est considéré par les investisseurs comme un solide partisan du modèle actuel d’EDF.

      Certains observateurs considèrent même qu’il pourrait appuyer la décision d’instaurer un prix de vente garanti pour l’électricité produite par les futurs réacteurs nucléaires français - à l’instar du choix de la Grande-Bretagne. Mais cela, c’était avant l’entrée de Nicolas Hulot au sein de l’équipe gouvernementale. Quoi qu’il en soit, les investisseurs prévoient une période de turbulences pour EDF au cours des prochaines semaines.

      Ben, merdalors !!! #qu'est-ce_qu'on_rigole

    • Une confusion politique entretenue par Nicolas Hulot lui-même, lorsqu’il refusa d’entrer dans un gouvernement dirigé par le parti socialiste en 2016, alors qu’il y avait une majorité de "gauche" (même très libérale) à l’assemblée nationale et la nécessité d’embrayer sur la mise en oeuvre de l’Accord de Paris. En acceptant aujourd’hui d’entrer dans un gouvernement dirigé par un élu de droite pro-nucléaire et pro-charbon, et ce alors que l’essentiel des postes ministériels concernant les politiques économiques et sociales sont tenus par la droite et des pro-business, Nicolas Hulot brouille les messages qu’il avait envoyés à l’opinion publique depuis plusieurs années.

      A commencer par le message consistant à dire que le libéralisme n’était "pas compatible" avec l’écologie. «  Osons dire que la violence capitaliste a colonisé tous les cercles de pouvoir » déclarait-il au moment de la publication de son livre "Osons" en amont de la COP21, établissant un réquisitoire sans appel contre les politiques néolibérales faisant primer le business sur l’ensemble des autres domaines de l’existence : à la puissance des marchés et des multinationales, il brandissait la reconnaissance «  de la finalité sociale et écologique de l’écologie  » comme alternative au Business as usual. Comme nous l’avons expliqué ailleurs (ici et ici notamment), les engagements de campagne et les premiers signes envoyés par Emmanuel Macron sont à des années-lumière des déclarations de Nicolas Hulot.

      Disons-le et répétons-le tranquillement : face à l’aggravation du réchauffement climatique et la perte de biodiversité, les politiques écologiques dont nous avons besoin ne sont pas compatibles avec les politiques de compétitivité économique voulues par Emmanuel Macron, Edouard Philippe et Bruno Lemaire.

      D’une certaine manière, en acceptant d’entrer dans ce gouvernement libéral, Nicolas Hulot contribue à un coup bassement politicien d’Emmanuel Macron visant à empêcher que l’écologie politique, qui est loin d’avoir disparu des radars au lendemain de la présidentielle, puisse se recomposer sereinement dans les semaines et mois à venir, sous des formes nouvelles et hybrides

      #gouvernement_macron #résistance_ !

    • @aude_v Comme Fontenelle, ce sera sans moi !
      histoire de contribuer au pluralisme de la vie politique et parce que la candidate est une féministe à vélo. risque de ne pas me suffire. Tu me diras aux dernières législatives ( où j’étais encore bien emmerdé ), j’ai voté pour une candidate PS par ce qu’elle était libraire.

    • @aude_v Ici, parmi les 17 candidat.es aux législatives voici mon tiercé dans le désordre : Didier Chapellon (EELV), Charlotte Marchandise (Divers gauche), Luc Melot (Confédération pour l’homme, l’animal et la planète).
      http://laterredabord.fr/?p=22167
      http://eelv.fr/a-lassemblee-nationale-sergio-coronado-reagit-aux-propos-de-christian-jacob
      http://www.ouest-france.fr/bretagne/rennes-35000/legislatives-17-candidats-dans-la-1re-circonscription-d-ille-et-vilaine

  • Merkel stands by Israel even when it kills Germans
    http://electronicintifada.net/blogs/david-cronin/merkel-stands-israel-even-when-it-kills-germans

    Earlier this year Angela Merkel was awarded Israel’s “presidential medal of distinction.” The German chancellor merited this honor, some journalists dutifully reported, because of her “unwavering commitment to Israel’s security.”

    That “unwavering commitment” might help explain why Merkel does not appear perturbed by what happened to Ibrahim al-Kilani. He had spent twenty years in Germany, qualifying there as a civil engineer, before returning to Gaza in 2001, where he had married and started raising a family. On Monday, Ibrahim, his wife Taghreed and their five children were wiped out in an Israeli attack.