• Betrug auf Uber, Bolt und Freenow: Legt den Sumpf trocken mit einem höheren Mindestlohn!
    https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-wirtschaft/betrug-auf-uber-bolt-und-freenow-legt-den-sumpf-trocken-mit-einem-hoher

    14.3.2024 von Benedikt Schmidt - Viele Uber- und Bolt-Fahrer betrügen den Staat um Steuern. Doch Repression löst nicht das Grundproblem, dass sich Menschen illegale Arbeit suchen, wenn sie nicht genug Geld verdienen.

    Uber, Bolt und andere Mobilitäts-Apps haben mit Billigpreisen erreicht, dass sich unter ihnen eine organisierte Betrügerei aufbläht. Nach Recherchen des Tagesspiegels und des „rbb“ sind in Berlin Hunderte Fahrer ohne Lizenz unterwegs. Mietwagenfirmen, bei denen sie angestellt sind und an die Uber und Co. Fahrten vermitteln, begehen offenbar systematisch Steuer- und Sozialbetrug. Als Gegenmittel könnte eine sehr einfache Maßnahme helfen: ein höherer Mindestlohn.

    Dieser liegt derzeit bei mickrigen 12,41 Euro pro Stunde. Angesichts der hohen Teuerung – die zwar zurückgeht, aber Supermärkte senken ja deshalb ihre Preise nicht – haben schon Alleinstehende am Monatsende Geldsorgen, sie können nichts ansparen. Noch verheerender ist die Situation für Personen, die für Bekannte oder eine Familie mitverdienen, viele müssen das Gehalt mit Bürgergeld aufstocken. Da liegt es nahe, ins Auto zu steigen und schwarzzuarbeiten. Ein höherer Mindestlohn wirkte dem entgegen, weil der existentielle Druck abnähme.

    Nun könnte man einwenden, Kriminelle scheren sich nicht um Mindestlöhne, sie hinterzögen ohnehin Steuern. Das Argument ist nicht falsch, natürlich brauchen wir schärfere Kontrollen durch Zoll und Polizei, und die Aufsichtsbehörde Labo muss endlich aus ihrem Dornröschenschlaf erwachen und nicht jedem Hansbambel in der Stadt Lizenzen für seine Fahrzeugflotte erteilen. Aber Repression löst das Grundproblem nicht: Menschen werden sich weiter illegal Arbeit suchen, wenn sie in vielen Branchen nicht genug Geld verdienen.

    Diese Malaise werden auch Mindestpreise für die Mietwagenfirmen nicht lösen, wie sie das Taxigewerbe vorschlägt. Denn wenn die Unternehmen Steuern hinterziehen, können sie die Taxis weiter unterbieten. Von einem höheren Mindestlohn profitierten hingegen auch die Taxifahrer, von denen sich die meisten am unteren Rand der Einkommensskala befinden.

    Mehr Mindestlohn machte Taxifahrten vielleicht teurer und er könnte das Geschäft von Uber und Co. in Deutschland zerschlagen. Na, und? Dann fahren wir alle endlich öfter mit dem öffentlichen Nahverkehr, eine Branche, in der die Gewerkschaften einen hohen Organisierungsgrad haben und für ordentliche Tariflöhne sorgen. Die jetzt in illegalen Autos sitzenden Fahrer könnten vielleicht bald Busse lenken und so das Fachkräfteproblem der BVG der Deutschen Bahn lindern.

    Benedikt Schmidt befasst sich seit Wochen intensiv mit den Machenschaften der Mietwagenfirmen.

    #Berlin #Uber #Mindestlohn

  • Pyrrhos lässt grüssen : Taxi-Festpreise
    https://www.txsl.de/pyrrhussieg-festpreise.html

    24.2.2024 von Klaus Meier - Tarifmanipulationen helfen dem Taxigewerbe nicht.

    In einem Rundschreiben vom 23. Februar [1] berichtet der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. von einer Anhörung im Berliner Abgeordnetenhaus (dem Landesparlament) zum Thema Taxi und Mietwagen. Der Verband beglückwünscht sich für das Ergebnis dieser Anhörung.

    wir haben nach Jahren des schutzlosen Zustands tatsächlich etwas erreicht, was den weiteren Niedergang des Berliner Taxigewerbes vielleicht stoppen, zumindest aber deutlich abbremsen kann.

    Festpreisangebote für Taxikunden, ein Tarifkorridor und ein möglicherweise kommender Mindestpreis für taxi-ähnliche Fahrten von Mietwagenbetriebe versprechen nach Ansicht des Verbands Besserung und Schutz vor der unfairen Konkurrenz durch plattformgesteuerte Mietwagen. Ich teile diese Auffassung nicht. Mit Marketing-getriebenen Korrekturen des Berliner Taxitarifs erweist sich das Taxigewerbe einen Bärendienst, denn es wird viel Zeit, Geld und Arbeit für eine Maßnahme verschwendet, die nichts an den Ursachen des Problems ändert. Der freudig präsentierte Sieg im Kampf gegen Uber ist ein Pyrrhussieg. [2]

    Es wäre besser und einfacher, die Grundlagen des Problems aus der Welt zu schaffen: Dumpinglöhne in Mietwagenbetrieben.

    Erinnern wir uns daran, welche Voraussetzungen politisch geschaffen werden mussten, damit Uber & Co. in Berlin Fuß fassen konnten, und vergessen wir auch nicht, dass es vor allem Hamburg seit Jahren gelingt, das illegale Uber-Unwesen abzuwehren.

    Im Berliner Taxigewerbe werden spätestens seit der Jahrtausendwende nur noch Hungerlöhne gezahlt. Im Jahr 2017 waren Taxi-Schichtumsätze von 150 bis im Glücksfall 200 Euro Standard. Taxi-Bruttolöhne bewegten sich deshalb im Bereich zwischen 8 und 11 Euro pro Stunde. Weniger glückliche Fahrer, die etwa ausschließlich am Hauptbahnhof auf Kunden warteten, mussten sich häufig mit 100 bis 120 Euro Schichtumsatz begnügen und verdienten mit € 5 bis € 7 pro Stunde deutlich weniger als den gesetzlichen Mindestlohn von € 8,84.

    Um sein niedrigpreisiges Angebot in den Markt zu drücken, musste Uber deshalb Fahrer finden, die bereit waren, für noch weniger Geld zu arbeiten. Die für Ambulanz- und Mietwagenfahrer vorgeschriebene kleine Ortskundeprüfung verhinderte zusätzlich die Einstellun von Fahrern, die kein Deutsch konnten und bar jeder Ortskenntnis waren. Die Sache war aussichtslos, denn kein einigermaßen begabter Mensch würde eine Tätigkeit aufnehmen, die schlechter als jede andere Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt entlohnt wurde, eine nicht ganz einfach Prüfung voraussetzte und darüber hinaus anstrengend und gefährlich war.

    Es war Verkehrsminister Andreas Scheuer, der für Uber den gordischen Knoten zerschlug, indem er im Jahr 2017 die Ortskundeprüfung für Ambulanz- und Mietwagenfahrer bundesweit abschaffen ließ. Nun konnten die lokalen Uber-Partnerbetriebe in Berlin ein neu geschaffenes Arbeitskräftereservoir anzapfen, die seit dem Jahr 2015 (Sie erinnern sich, „wir schaffen das“ ...) zu tausenden in Berlin lebenden vor allem syrischen Flüchtlinge, die bislang mangels Sprachkenntnis und beruflicher Qualifikation keine Arbeit fanden.

    Ein Problem musste jedoch auch für diese Menschen gelöst werden, um sie in die Ubertaxis zu locken. Ein Mensch muss von seiner Arbeit leben können, was bei Stundenlöhnen im Bereich von 5 Euro und darunter in Deutschland nicht der Fall ist. Eine 40-Stundenwoche bringt bei 5 Euro Stundenlohn monatlich € 870,00 brutto ein und auch mit 60 Stunden Arbeit in der Woche kommen nur € 1300,00 zusammen. Der ausgezahlte Lohn bewegt entspricht dann ca. € 690,00 bzw. € 1000,00, angesichts der Miet- und Lebensmittelpreise nicht genug zum Leben.

    Die Lösung dieses Dilemmas ist für Gauner kein Problem. Den angeworbenen Fahrern, die keine Kenntnisse der deutschen Sozialversicherung haben und dringend Geld für die Unterstützung ihrer Familien im Ausland benötigen, bietet der Arbeitgeber an, nur einen kleinen Teil ihres Einkommens offiziell zu deklarieren. So kann der, bis auf den Besitz eines Führerscheins vollkommen unqualifizierte Mensch sofort zwischen € 600,00und € 1000,00 verdienen und erhält zusätzlich Leistungen nach ALG II (Hartz IV / Bürgergeld) in Höhe von ca. € 1000,00. Besonders fleißige Fahrer, die an sechs Tagen der Woche je 12 Stunden arbeiten, können sogar bis zu €1600,00 zur Transferleistung in Höhe von € 1000,00 hinzuverdienen; „schwarz“ unter der Hand und ohne Abzüge natürlich. „Bar Kralle“ sagt der Berliner dazu.

    Diese Art der Unter-der-Hand-Entlohnung ist bis heute gängige Praxis der Uber-Partnerbetriebe Berlins und stellt die wirtschaftliche Grundlage für die Dumpingpreise der Plattformen dar.

    Wer diese Praxis durch regelmäßige Überprüfung der korrekten Zahlung des Mindestlohns abstellt, eliminiert den Kostenvorteil der illegalen Ubertaxis, entzieht den kriminellen Mietwagenbetrieben die wirtschaftliche Grundlage und beendet illegal erlangte Zahlung des Jobcenters in Höhe von 5 bis 10 Millionen monatlich. Mit diesem Geld, 60 bis 120 Millionen jährlich, könnten viel Schulen gebaut werden.

    Das Mindestlohngesetz ist einfach zu verstehen, in der vollständig verdateten Mietwagen- und Taxibranche leicht und mit wenig Aufwand durchzusetzen, und bietet sich deshalb als effektivste Methode an, um die wirtschaftliche Grundlage der Berliner Taxibetriebe wieder herzustellen.

    Wenn das getan ist, braucht sich niemand mehr mit komplizierten Dingen wie Tarifkorridoren und Mindestpreisverordnungen beschäftigen. Alle gewinnen: Wir alle sparen Millionen, die zuständigen Behörden können sich endlich einer sinnvollen Regulierung des Taxigewerbes zuwenden, und die Fahrgäste sind nicht mehr den gefährlichen Uber-Autos mit ihren unqualifizierten, unterbezahlten und übermüdeten Fahrern ausgesetzt.

    Die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns in Mietwagenbetrieben sollte oberste Priorität vor allen anderen Maßnahmen zur Stärkung des Taxigewerbes haben.

    [1] Link zum Rundschreiben des Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. vom 23. Februar 2024: https://te18d76fe.emailsys1a.net/mailing/48/7319414/37362141/1313/7a76a844f9/index.html

    [2] Pyrrhussieg
    Ein Pyrrhussieg ist ein zu teuer erkaufter Erfolg. Im ursprünglichen Sinne geht der Sieger aus dem Konflikt ähnlich geschwächt hervor wie ein Besiegter und kann auf dem Sieg nicht aufbauen.

    #Berlin #Taxi #Uber #Wirtschaft #Mindestlohngesetz #Taxitarif

  • Schlecht bezahlte Moia-Mitarbeiter
    https://www.taxi-times.com/schlecht-bezahlte-moia-mitarbeiter

    Der zum VW-Konzern gehörige Sammelfahrtanbieter Moia bezahlt nur knapp mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Die Fahrer wollen mehr und drohen mit Warnstreiks.

    Laut einem Bericht des Norddeutschen Rundfunks (NDR) erhalten die Hamburger Fahrer des Sammeldienstes Moia 13 Euro pro Stunde. Der Sender bezieht sich dabei auf Gewerkschaftsangaben. Damit werden innerhalb des Volkswagen-Konzerns, zu dem auch Moia gehört, die geringsten Gehälter bezahlt.

    Dem NDR zufolge fordert die Gewerkschaft für die Hamburger Beschäftigten 5,2 Prozent mehr Lohn und eine Inflationsausgleichsprämie. Laut IG Metall lehne die Unternehmensführung ein konkretes Angebot allerdings ab. Am Rande einer Betriebsversammlung am vergangenen Dienstag habe es daher bereits eine kurze Protestaktion gegeben, wird Thilo Reusch, Verhandlungsführer der IG Metall, im NDR zitiert.

    Sollte Moia bis Ende August kein vernünftiges Angebot vorlegen, ist laut Gewerkschaft mit Warnstreiks zu rechnen. Moia selbst hat dazu gegenüber den Medien noch keine Stellungnahme abgegeben.

    Bei Moia handelt es sich um einen Fahrdienst, der in Hamburg mit 300 von VW eigens konstruierten Elektrofahrzeugen als On-Demand-Dienst tätig ist – genehmigt als eigenwirtschaftlicher Linienbedarfsverkehr. Fahrgäste können die Fahrzeuge über eine App buchen und dann an genau definierten virtuellen Haltestellen zu- und aussteigen. Liegen auf einer Route mehrere Fahrtwünsche vor, werden diese Fahrten zusammengelegt. Der Preis für eine Moia-Fahrt liegt oberhalb eines ÖPNV-Einzeltickets, aber unterhalb des Preises einer Taxifahrt. jh

    Anmerkung der Redaktion: Selbst Moia, hinter dem der finanzstarke VW-Konzern steckt, bezahlt seinen Fahrern nur knapp mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Das beweist, dass bei der aktuellen Kostenstruktur eine individualisierte Personenbeförderung zu fairen Löhnen nicht möglich ist. Das Taxigewerbe lässt grüßen…

    #Mietwagen #Gewerkschaft #Arbeit #Lohn #Mindestlohn

  • Parlamentarischer Abend des Bundesverbands: „Taxi-Branche braucht nicht nur Gesetz, sondern auch dessen Umsetzung!“ – Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.
    https://bundesverband.taxi/parlamentarischer-abend-des-bundesverbands-taxi-branche-braucht-nich

    3.7.2023 - Berlin. Auf dem Parlamentarischen Abend des Bundesverbands Taxi und Mietwagen am 22.Juni in Berlin debattierten die drei Verkehrspolitiker Martin Kröber (#SPD), Jürgen Lenders (#FDP) und Stefan Gelbhaar (#Bündnis90-Grüne) über die fehlende Umsetzung der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes. Zudem gab es drei Schwerpunktthemen die von Bundesvizepräsidenten Hermann Waldner sowie die beiden Vorstandsmitglieder Bärbel von Teuffel und Gregor Beiner durch einen Impulsvortrag in die Podiumsdiskussion getragen wurden: Die ungleichen Bedingungen für Taxis und Mietwagen, Mobilität im ländlichen Raum sowie die fehlende Förderung der E-Mobilität für die hellelfenbeinfarbene Flotte.

    Gibt es das Taxi in einigen Jahren überhaupt noch?

    Bundesverband-Vizepräsident Hermann Waldner, zugleich auch Geschäftsführer von Taxi Berlin, kennt das Gewerbe wie seine Westentasche. Begonnen hat der Baden-Württemberger einst als Taxifahrer im geteilten Berlin, um sein Studium zu finanzieren. Mit unternehmerischem Können, mit viel Mut, Geschick und Engagement sowie mit noch mehr Arbeit hat er in den vergangenen Jahrzehnten am Erfolg des Taxigewerbes mitgearbeitet. Wer ihn jedoch heute trifft, bemerkt immer öfter Sorgenfalten in seinem Gesicht. Auf der Podiumsdiskussion stellte er eine Grafik vor. Der gelbe Balken symbolisiert die Taxibranche – und geht gen Null! Eine schwarze Linie in dieser Grafik zeigt kontinuierlich nach oben, sie zeigt die Zahl der Mietwagen auf Berlins Straßen. Waldners Fazit: „Wir haben für die Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen gekämpft, sie steht auch in der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes. Aber sie wird nicht umgesetzt!“ Denn müssten die Kunden auch nur 15 oder 30 Minuten auf einen Mietwagen warten, weil der dann erst nach Auftragseinsatz an seinem Betriebssitz losfahren dürfte, wären dem Taxi 80 Prozent mehr Kunden sicher. „Das Ding ist nicht zu Ende“, sagte Stefan Gelbhaar weiter mit Blick auf die PBefG-Novelle und bekam dafür Applaus. Bundesverbands-Präsident Herwig Kollar machte auf dem Podium deutlich: „Ist denn Disruption im Bereich der Daseinsvorsorge aus staatlicher Sicht und aus Sicht der Verbraucher überhaupt wünschenswert? Da habe ich meine großen Zweifel!“ In Deutschland werde über Lieferkettengesetze diskutiert, es gehe die Sorge um ein vernünftiges Auskommen der Menschen in Entwicklungsländern um. „Aber Verstöße gegen den Mindestlohn hierzulande werden nicht geahndet“, so die ernüchternde Bilanz.

    Wie komme ich vom Dorf in die Stadt?

    Ein altes Lied ist die Mobilität im ländlichen Raum. Aber dieses Lied wird immer weiter gespielt werden (müssen), wenn der Bus nur zweimal am Tag und am Wochenende gar nicht fährt. Bärbel von Teuffel, Unternehmerin aus dem Südschwarzwald und Bundesverbands-Vorständin, erklärte ihr Geschäft: „Wir machen alles – wie in einem Bauchladen. Schülerfahrten, Dialysepatienten und Inklusionstaxis. Auf uns ist Verlass, wir kommen! Aber wir sind das einzige Verkehrsmittel im ÖPNV, das sich ausschließlich aus Fahrgasteinnahmen speist“. Allerdings bei rasant steigenden Kosten durch Treibstoff, Mindestlohn, Versicherungen oder schlichtweg Inflation brauche das Taxi Unterstützung, schließlich könnten die Tarife nicht einfach in der Höhe angepasst werden. “Wir brauchen klare Richtlinien”, schlussfolgerte SPD-Mann Martin Kröber. “Das Taxi ist der Schlüssel zu barrierefreier Mobilität für alle. Ich komme von mir zu Hause auch nicht mit dem ÖPNV ins nächste Krankenhaus. Ich kann auch nicht für alles einen Krankenwagen rufen“, sagte Kröber und formulierte im schönsten Politsprech: „Wir müssen jetzt genau definieren und dann müssen wir es finanziell vernünftig ausgestalten“. Übrigens: Finanziell vernünftig heißt aus Sicht des Genossen, hier sei nicht nur der Bund gefragt, sondern auch die Kommunen. „Die sind auch nicht so pleite, wie sie immer sagen…“

    Saubere Mobilität – mit Strom von Tür zu Tür

    Gregor Beiner kann trotz seiner jungen Jahre durchaus als der „Godfather of E-Mobility“ in Deutschland bezeichnet werden. Denn der Taxiunternehmer aus München hat sich schon lange dem Thema verschrieben und ist mit einer respektablen Stromer-Flotte in Bayerns Landeshauptstadt unterwegs. „Alle sind sich einig: E-Taxis sind sauber, ökologisch und absolute Multiplikatoren. Aber auf dem Weg zu umweltfreundlicher Mobilität wird das Taxi leider allein gelassen“, konstatierte Beiner, der auch Vorstandsmitglied im Bundesverband ist. Der Bundesfahrplan e-Taxi, den der Verband aufgestellt hat, ist auch auf offene Ohren im Bundesverkehrsministerium gestoßen. Allerdings ruht der See seither still. Während Busbetreiber bis zu 80 Prozent Förderung für elektrische Busse erhalten, geht die Taxi- und Mietwagenbranche leer aus. Jürgen Lenders, für die Liberalen im Bundestag, sieht allerdings wenig Chancen auf finanzielle Unterstützung aus dem Bundeshaushalt: „Ich glaube, es ist nicht so richtig klug, auf diese Förderungen zu warten. Es handelt sich meist um eine Drittel-Finanzierung, bei der der Bund eben nur ein Drittel trage.“ Und Lenders warb noch einmal für die Idee der synthetischen Kraftstoffe, denn damit könnten auch Verbrenner klimaneutral fahren. Ein Vorteil für die Bestandsflotte.

    Das Fazit dieser Debatte: Der Taxi- und Mietwagenbranche brennen viele Themen unter den Nägeln und die Zeit drängt, dagegen sind die Lösung nicht immer einfach. Der Bundesverband wird weiter für seine Mitglieder kämpfen, damit sie auf deutscher und europäischer Ebene Gehör finden.

    #Taxi #Uber #Deutschland #Politik #Mindestlohn #Personenbeförderungsgesetz

  • „Die Arbeitgeber schießen sich selbst ins Knie“ – Mindestlohn soll um 41 Cent steigen
    https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/beschaemend-wahnwitzig-nicht-armutsfest-mindestlohn-soll-um-34-cent

    26.6.2023 von Simon Zeise - Gewerkschaft und Ökonomen sind empört über den Alleingang der Mindestlohnkommission: „Beschämend, wahnwitzig, nicht armutsfest“ nennen sie die Erhöhung. Das sind die Reaktionen.

    Es knirschte gehörig in der Mindestlohnkommission. Erst durch das Machtwort der Vorsitzenden, des langjährigen Vorstandsmitglieds der Bundesagentur für Arbeit Christiane Schönefeld, wurde am Montag eine Empfehlung für die staatlich festgesetzte Lohnuntergrenze ausgesprochen. Demnach soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 von zwölf auf 12,41 Euro und ein Jahr später auf 12,82 Euro steigen.

    Die Arbeitnehmervertreter in dem Gremium tragen den Entschluss nicht mit. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell, der auch Mitglied der Mindestlohnkommission ist, sagte am Montag in Berlin: „Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen.“ Mit dem Beschluss erlitten die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen Reallohnverlust. „Um einen Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zu gewährleisten, hätte der Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert“, sagte Körzell.
    DGB: Berechnung der Arbeitgeber ist „Missachtung des Gesetzgebers“

    Die Kommission hält die Entscheidung hingegen für ausgewogen: „Die Beschlussfassung fällt in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland, die für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen große Herausforderungen darstellen.“ Die Mehrheit der Kommission halte es im Rahmen einer Gesamtabwägung für vertretbar, den Mindestlohn in diesem Umfang zu erhöhen.

    Bis Ende 2024 muss die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, wonach die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreichen sollen. Dies würde einem Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprechen.
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    Der DGB bezeichnete es als „vollkommen aberwitzig“, dass die Arbeitgeber als Basis für die nächste Erhöhung nicht den aktuell vom Gesetzgeber festgelegten Mindestlohn von zwölf Euro angesetzt haben. Mit dem neu gefassten Beschluss gehen die Arbeitgeber stattdessen vom alten Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro aus. „Das kommt einer Missachtung des Gesetzgebers gleich, der vor dem sprunghaften Anstieg der Inflation die zwölf Euro festgelegt hatte, um den Mindestlohn armutsfest zu gestalten“, teilte der DGB mit. Die Ampel-Regierung hatte den Mindestlohn zuletzt außer der Reihe, ohne Konsultation der Mindestlohnkommission, auf zwölf Euro angehoben.

    Für Thorsten Schulten, dem Leiter des Bereichs Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI), ist die Entscheidung ein „Skandal“. Die Kommission sei von ihrer bisherigen Praxis abgewichen, einen Kompromiss zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden. Schulten erläuterte im Gespräch mit der Berliner Zeitung: „Die Arbeitgeber schießen sich mit der Entscheidung selbst ins Knie.“ Denn in einigen Branchen dürfte es bei der geringen Lohnerhöhung schwierig werden, Fachpersonal zu finden. Auch gesamtwirtschaftlich gesehen werde weiterer Kaufkraftverlust fortgeschrieben, und das, obwohl sich Deutschland in der Rezession befände und der Konsum deshalb besonders unter Druck stehe. Das bisherige Verfahren scheint an Grenzen zu stoßen. Man werde darüber nachdenken müssen, das Anpassungsverfahren zu reformieren, sagte Schulten, denn strukturelle Erhöhungen des Mindestlohns seien im Rahmen der Kommission offensichtlich nicht möglich.

    Für mehr als elf Millionen Beschäftigte in Deutschland, die im Niedriglohnsektor tätig sind, sei dies „eine bittere Entscheidung“, hob der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, hervor. Mit gerade einmal 41 Cent, also 3,4 Prozent mehr, gleiche die Erhöhung nicht einmal die durchschnittliche Inflation von sieben Prozent im Jahr 2022, voraussichtlich sechs Prozent 2023 und wahrscheinlich drei Prozent 2024 aus. Geringverdiener müssten einen größeren Anteil ihres Einkommens für die Dinge ausgeben, die sehr viel teurer geworden sind, allen voran Lebensmittel, die sich in den vergangenen 15 Monaten um weit mehr als 20 Prozent verteuert haben, beklagte Fratzscher.

    Trotz des Konflikts in der Mindestlohnkommission will die Regierung an dem bisherigen Prozedere festhalten. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) teilte mit, den Beschluss der Mindestlohnkommission umzusetzen. Die Alternative wäre keine Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar, „was angesichts der Inflationsentwicklung nicht verantwortbar ist“, sagte Heil.

    Die Co-Vorsitzende der SPD, Saskia Esken, erklärte, die Anhebung des Mindestlohns trage der Inflation nicht ausreichend Rechnung. Jetzt komme es darauf an, die Tarifbindung auszuweiten, um attraktive Arbeitsbedingungen zu erhalten, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels – dieser sei die Achillesferse der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland, sagte Esken. „Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte“, sagte die Co-Vorsitzende der SPD. „Dafür braucht es aber auch konsensuale Entscheidungen.“

    Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, äußerte sein Bedauern, dass zum ersten Mal in der Kommission ein Beschluss nicht im Konsens gefallen sei. „Wir waren kompromissbereit.“ Die Entscheidung orientiere sich an der tarifpolitischen Entwicklung seit der letzten Entscheidung der Mindestlohnkommission. Die Arbeitgeberseite in der Mindestlohnkommission habe „Zugeständnisse gemacht“.

    #Arbeit #Mindestlohn #Deutschland

  • Warum der gesetzliche Mindestlohn so oft unterlaufen wird
    https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/mindestlohn-umsetzung-branchen-100.html

    23.05.2023 von Barbara Berner + Mindestens zwölf Euro die Stunde für alle: Das ist die Idee des verbindlichen Mindestlohns. Doch die Verbindlichkeit hat ihre Lücken. Arbeitgeber haben ihre Tricks, wie sie Mindestlöhne aushebeln können.

    Dienstagmorgen in Frankfurt: Zivilfahrzeuge des Zolls sind auf dem Weg zu einer der größten Baustellen der Stadt - eine Razzia der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. „Wir gehen einem Verdacht nach, gegen den Verstoß von Werksverträgen,“ sagt Arne Niestrath vom Hauptzollamt in Frankfurt. Bei ihm laufen alle Fäden zusammen. Aber es ist nicht der Verdacht allein. 260 Personen werden sie nun kontrollieren müssen, dazu die Bauleitung. Vor Ort heißt es erstmal alle personenbezogen Daten sammeln und Bauunterlagen kontrollieren.

    Später werden die Beamten Tage brauchen, alles auszuwerten. Wenn sie überhaupt alle Personen erfasst haben: Schnell spricht sich die Kontrolle auf der Baustelle herum, und dann „verschwinden auch mal Arbeiter in irgendwelchen Verstecken“, erklärt Niestrath. „Die kennen sich eben besser hier aus als wir.“ Frustration schwingt mit, während er das sagt.
    Beratung für Hilfesuchende

    Einer, der sich auf Baustellen auskennt, ist Antonio (Name von der Redaktion geändert). Wo er überall gearbeitet hat, will er nicht sagen, genauso wenig wie seinen richtigen Namen. Er ist einer der wenigen, die irgendwann mal den Weg zur Beratungsstelle „Faire Mobilität“ fanden.

    Die Beratungsstelle ist für Arbeiter aus Ost- und Mitteleuropa gedacht und dem Deutschen Gewerkschaftsbund angeschlossen. Sie informiert über Arbeitsrechte und unterstützt bei Konflikten. In seiner Muttersprache wird Antonio aufgeklärt; noch weiß er nicht, ob er den Mut aufbringt, seinem Arbeitgeber gegenüber sein Recht einzufordern.

    Der Mindestlohn steigt. mehr
    Eine undurchschaubare Behörde

    Antonio ist noch nie in eine Zollkontrolle geraten. Ob er das gut oder schlecht findet? Er weiß es nicht. Er hat keinen Arbeitsvertrag, keine festen Arbeitszeiten. Und er wird nicht pro Stunde, sondern pro Quadratmeter bezahlt. Hochgerechnet auf seine Arbeitszeit sind das mal 3,50 Euro, mal auch fünf Euro die Stunde. Aber dann räumt er doch ein, dass ihm eine Kontrolle „vielleicht geholfen“ hätte. Aber mit den Kontrollen ging es in den vergangenen zehn Jahren nach unten: deutschlandweit von knapp 63.000 auf knapp 53.000 jährlich. Ein Grund: Es fehlt Personal.

    Doch das ist es nicht allein, kritisiert Frank Buckenhofer, verantwortlich für den Bereich Zoll bei der Gewerkschaft der Polizei. Er spricht von einem „Flickenteppich“ in der Behörde. „Der Zoll hat sich im Wesentlichen als Patchwork organisiert, und - das ist eines der großen Probleme - ohne wirkliche Schlagkraft.“ Er fordert eine übergreifende Finanzpolizei mit entsprechender Befugnis.
    Oft gleich mehrere Gesetzesverstöße

    Der Mindestlohnverstoß kommt selten allein. Steuerhinterziehung, Vorenthaltung von Lohnzahlungen, von Sozialversicherungsabgaben: Bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit müssen sie genau hinschauen. Tage dauert es, bis sie die erfassten Daten auf der Frankfurter Großbaustelle mit anderen Behörden abgeglichen haben.

    Die vorläufige Bilanz: 179 Verstöße gegen den Mindestlohn, 71 Scheinselbstständige, vier illegal Beschäftigte. Klingt nach großem Erfolg - doch angesichts einer Aufklärungsquote bundesweit von unter 0,5 Prozent wird die Schwäche des Systems klar.
    Bis zu drei Millionen Menschen um ihr Geld betrogen

    Laut einer Erhebung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) werden zwischen 750.000 und mehr als drei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um ihr Geld betrogen. „Die Spanne ist so breit, weil illegale Aktivitäten so schwer zu erfassen sind“, sagt Johannes Seebauer vom DIW. Hinzu kommt, dass seit Einführung des Mindestlohns die Zahl der Arbeitsplätze in den Niedriglohnbranchen sogar zugenommen hat. Es trifft Minijobber, Studierende, Rentner sowie Menschen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind.

    Für Antonio bedeuten die Verstöße seitens des Arbeitgebers weniger Rentenbeiträge, weniger Geld im Krankheitsfall, weniger Urlaubsgeld. Zumindest offiziell. Von Urlaubsgeld hat er noch nie gehört, Geld im Krankheitsfall wurde nicht gezahlt. Nun will er sich einen anderen Job auf einer Baustelle suchen. Er will diesmal seine Rechte im Blick haben. Es wird nicht schwer sein, etwas Neues zu finden, denn Arbeiter wie er werden gerade händeringend gesucht.
    Digitale Erfassung könnte helfen

    Eine digitale Erfassung würde Betrug gegen den Mindestlohn zwar nicht unmöglich machen, aber schwieriger. Das zeigen Beispiele wie das eines Brauhauses in Oberursel. Wer Dienstbeginn hat, checkt sich ein - ob Festangestellte oder Aushilfe. Bei insgesamt fast 80 Beschäftigten bringt die digitale Stechuhr für den Wirt, Thomas Studanski, nur Vorteile: „Vorher gab es immer mal Diskussionen, ’ich war so und so lange da, ich habe die und die Zeit gearbeitet’. Das ist weg.“ Und für seinen Betriebsablauf sieht er ebenso einen Vorteil: Er muss keine Stundenzettel mehr umständlich ausfüllen.

    So sollte es eigentlich flächendeckend sein, doch weit gefehlt. Mal so eben zehn Euro bar auf die Hand anstatt zwölf Euro Mindestlohn: Das findet sich nicht nur in der Gastronomie und der Baubranche. Lohndumping ist ein Massenphänomen, und die Liste der betroffenen Branchen ist lang.

    #Arbeit #Mindestlohn

  • Mindestlohnverstöße bei Landwirten: Kontrollen finden kaum statt
    https://taz.de/Mindestlohnverstoesse-bei-Landwirten/!5858361

    Das Mindestlohngesetz erweist sich dank der Untätigkeit seiner Kontrollbehörde FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) als zahnloser Tiger. Sind unter FDP-Finanzminister Lindner Kontrollen im Personennahverkehr selten und ergebnisarm, so ist ihre Bedeutung für die Agrarbranche gleich null. Die Bundesrepublik erweist sich als Staat seiner herrschenden Klasse. Die Interessen von Kapitaleignern und von zu „Arbeitgebern“ geadelten Ausbeutern werden mit Macht vertreten, während die abhängig Beschäftigten um die Verwirklichung ihrer gesetzlichen Rechte verlustreiche Kämpfe führen müssen.

    18.6.2022 von Hans-Peter Schönherr - Bevor bei niedersächsischen Bauern der Zoll kontrolliert, können Jahrzehnte vergehen. Sai­son­ar­bei­te­r:in­nen sind den Betrieben ausgeliefert.

    OSNABRÜCK taz | Wer in Niedersachsen einen Hof betreibt, hat gute Chancen, niemals eine staatliche Kontrolle zu erleben. Auch die Kinder nicht. Auch die Enkel nicht. Auch die Urenkel nicht. Das gilt besonders für Kontrollen zu Mindestlohnverstößen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter: Von den rund 35.000 landwirtschaftlichen Betrieben Niedersachsens wurden von Januar bis Mai 2022 nur 28 kontrolliert.

    Angestoßen durch Berichte über prekäre Beschäftigungsverhältnisse im Spargelanbau hatte der Linke-Bundestagsabgeordnete Victor Perli beim Bundesfinanzministerium nachgefragt, auch nach Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, die infolge von Prüfungen durch den Zoll eingeleitet wurden. Die Antwort ernüchtert ihn: „Statistisch gesehen wird ein landwirtschaftlicher Betrieb in Niedersachsen nur alle 350 Jahre auf die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert. Selbst die geringen Kontrollen aus dem Vorjahr werden nochmal unterboten.“ Von Januar bis Mai 2021 waren es immerhin doppelt so viele, 56, ­gewesen.

    Was Perli besonders empört: Nach den insgesamt 104 Kon­trollen im Jahr 2021 war es zu 91 Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren gekommen. Fast jede Kontrolle war also ein Treffer. Die 28 Kontrollen bis Mai 2022 haben zu 23 Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt. Das sei „erschütternd“, sagt Perli. „Mindestlohnbetrug ist kein Bagatelldelikt, sondern knallharte Wirtschaftskriminalität, die besser geahndet werden muss. Das würde auch dem Schutz der vielen ehrlichen Betriebe dienen, die anständige Löhne zahlen.“ Die „Kontrollblindheit“ sei „komplett inakzeptabel“ und lade zum Betrug ein, sagte Perli der taz.

    Perli, Initiator des Meldeportals „Mindestlohnbetrug“, ist überzeugt davon, dass Ernte-Saisonarbeiter auch in Niedersachsen „oft Ausbeutung der schlimmsten Form“ erleben. Viele kommen aus dem Ausland, vor allem aus Osteuropa. Um sie kümmern sich unter anderem fünf Beratungsstellen für mobile Beschäftigte, angesiedelt bei der hannoverschen Bildungsvereinigung Arbeit und Leben. Eines der Haupt-Beratungsthemen dort ist die Einhaltung des Mindestlohns. In einem Drittel aller Beratungen kam das Thema 2021 zur Sprache, weit vor Themen wie Arbeitsvertrag, Kündigung, Sozialleistungen und Krankenversicherung.

    „Die Zahl der Kontrollen ist viel zu gering“, bestätigt Eva Viehoff der taz, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen im niedersächsischen Landtag. „Und das ist nicht nur bei den Kontrollen des Zolls so, der dringend personell aufgestockt werden muss, moderner aufgestellt, digitaler. Das gilt auch für die Gewerbe­aufsicht, zuständig für Arbeitsschutz.“ Hier liege die Besichtigungsquote derzeit bei unter einem Prozent aller Betriebe pro Jahr. Bis 2026 soll sie auf fünf Prozent steigen, nach EU-Vorgaben. „Dann würde jeder Betrieb ungefähr alle zehn Jahre kontrolliert.“

    Schnell beheben lässt sich dieser Missstand nicht. Es dauert Jahre, neues Personal auszubilden. Und damit ist es nicht getan, sagt Lars Niggemeyer, Abteilungsleiter Arbeitsmarktpolitik des Deutschen Gewerkschaftsbundes für Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt: „Bei gravierenden Verstößen muss es weit höhere Strafen geben. Die bisherigen Bußgelder sind so gering, dass es sich wirtschaftlich lohnen kann, das Risiko einzugehen, erwischt zu werden.“ Dass es von Januar bis Mai nur 28 Zollkontrollen gab, findet er „unfassbar“.

    Und selbst wenn ein Verstoß dokumentiert ist: Für ausländische Saisonbeschäftigte ist es extrem schwer, Ansprüche an den Arbeitgeber durchzusetzen. „Die müssen das dann ja individuell hier in Deutschland vor Gericht durchfechten“, sagt Niggemeyer. Wer wenig Geld hat, weit weg in Osteuropa wohnt, überlegt sich das natürlich. Und der Arbeitgeber ist fein raus.

    Das ist er auch schon dank der spärlichen Kontrollen. „Jede fünfte Stelle beim Zoll ist unbesetzt“, sagt Perli, der zuweilen undercover Beschäftigte bei der Arbeit begleitet, die um den Mindestlohn betrogen werden. „Da sind im Prinzip nur Stichproben möglich.“ Perli geht davon aus, dass die meisten Landwirte sich korrekt verhalten. Dass die Trefferquote bei den Kontrollen so „erschreckend krass“ ist, erklärt er sich auch damit, „dass der Zoll nicht blind kontrolliert, sondern oft schon eine Vorahnung hat“. Besonders jetzt, zur Erntezeit, müsse kontrolliert werden. „Im Oktober oder November lohnt sich das nicht mehr.“

    #Deutschland #Mindestlohn #Arbeit #Ausbeutung #Landwirtschaft #Saisonarbeit #Finanzminister

  • 16. März 2021 : #Vergabemindestlohn wird zum 1. Mai auf 13 Euro erhöht – Berlin.de
    https://www.berlin.de/aktuelles/brandenburg/6477052-5173360-vergabemindestlohn-wird-zum-1-mai-auf-13.html
    https://www.berlin.de/binaries/asset/image_assets/6477050/ratio_4_3/1615904608/800x600

    Vergabemindestlohn wird zum 1. Mai auf 13 Euro erhöht
    Der Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge soll in Brandenburg zum 1. Mai auf 13 Euro pro Stunde steigen. «Der 1. Mai wird in diesem Jahr ein guter Tag für die Arbeit in Brandenburg», sagte SPD-Fraktionschef Erik Stohn am Dienstag zu einem Gesetzentwurf für die Erhöhung des Vergabemindestlohns, der in der kommenden Landtagssitzung beschlossen werden soll. «Der Mindestlohn von 13 Euro ist notwendig, damit die Beschäftigten im Alter nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.»

    Bislang gilt in Brandenburg seit dem 1. Januar ein Vergabemindestlohn von 10,85 Euro. Der bundesweite Mindestlohn beträgt 9,50 Euro pro Stunde.
    Mit einem Änderungsantrag wollen die rot-schwarz-grünen Regierungsfraktionen allerdings erreichen, dass die Mindestlohn-Regelung bei Liefer- und Dienstleistungen künftig erst ab 5000 Euro und bei Bauleistungen erst ab 10 000 Euro Auftragsvolumen gilt. Bislang lag diese Grenze bei 3000 Euro. Damit solle bei kleineren Aufträgen ein zu großer bürokratischer Aufwand vermieden werden, sagte CDU-Fraktionschef Jan Redmann zur Begründung.

    #Berlin #Lohn #Mindestlohn

  • Nach dem Mindestlohn-Urteil - Wie geht es weiter mit der häuslichen Pflege?
    https://www.deutschlandfunkkultur.de/nach-dem-mindestlohn-urteil-wie-geht-es-weiter-mit-der.970.de.

    3.7.2021, Modeation Katrin Heise - In Deutschland werden etwa drei Millionen Menschen zu Hause gepflegt, ungefähr jeder zehnte Betroffene von einer 24-Stunden-Kraft. Überwiegend Frauen aus Osteuropa, vermittelt von Agenturen. Nach einer Klage steht ihnen nun ein Mindestlohn zu. Das hat Folgen.

    Es ist ein Graubereich: Zwischen 300.000 bis 600.000 Frauen aus Osteuropa arbeiten hierzulande in der häuslichen Pflege. Die meisten als 24-Stunden-Kräfte, ohne geregelte Einsatzzeiten – viel Arbeit für zu wenig Geld. Dem hat das Bundesarbeitsgericht jetzt mit einem Grundsatzurteil ein Ende gesetzt. Das höchste deutsche Arbeitsgericht entschied, dass einer Bulgarin, die von einer Agentur in ihrem Heimatland vermittelt wurde, der deutsche Mindestlohn zusteht – auch für die Bereitschaftszeiten. Ein Urteil mit Folgen – auch für die häusliche Pflege.

    „Das ist ein perfides Modell“

    „Warum soll es legitim sein, dass – nur, weil jemand aus Osteuropa kommt – es okay ist, wenn sie oder er 24 Stunden am Tag arbeitet, aber nur für 40 Stunden in der Woche bezahlt wird“, fragt Justyna Oblacewicz. Sie arbeitet beim Deutschen Gewerkschaftsbund im Projekt „Faire Mobilität“, das sich für die Interessen ausländischer Arbeitskräfte einsetzt – auch in der Pflege. Sie hat die klagende Bulgarin bei ihrem Prozess begleitet.

    Das Urteil werfe ein längst fälliges Licht auf die Vermittlung dieser 24-Stunden-Kräfte, so Oblacewicz. „Fakt ist, dass keines dieser Modelle die arbeitsrechtlichen Regelungen in Deutschland einhalten. Sie sind nicht konform mit dem Arbeitszeitgesetz, mit dem Mindestlohn.“ Meist handele es sich um eine 1:1-Betreuung und die Verträge seien dabei oft unklar formuliert. „Es herrscht Unsicherheit darüber: Wann endet die Arbeitszeit, wann beginnt die Freizeit? Diese Frauen sind verantwortlich für diese Person, im Zweifel sind sie die einzige, die mit im Haushalt lebt. Und dann soll sie sagen: Jetzt sind meine 30 Stunden vorbei? Das ist ein perfides Modell; es spielt mit der Situation der Familien und der Pflegenden.“

    Ihre Forderung: „Die Politik muss das System überdenken und Gesetze schaffen. Und auch die Angehörigen müssen ihre Stimme erheben und sagen: ‚Wir brauchen eine Lösung. Wir wollen keine Ausbeutung unterstützen‘.“

    Angehörige: der größte Pflegedienst

    „Zu allererst ist zu klären: Was macht eine 24-Stunden-Betreuung erforderlich? Wo genau ist der Hilfsbedarf“, sagt Gisela Seidel. Die Sozialarbeiterin ist Beraterin beim Pflegestützpunkt im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Angehörige agierten zumeist unter Druck und wüssten nicht, welche unterschiedlichen Modelle der häuslichen Pflege möglich sind. Oft sei eine Rund-um-die-Uhr-Pflege nicht nötig. Die bundesweiten Pflegestützpunkte und Beratungsstellen helfen in diesen Fällen, die passende Betreuung zu finden.

    Gisela Seidel weiß aus ihrer jahrzehntelangen Erfahrung auch, mit welcher Belastung die häusliche Pflege einhergeht. „Wenn wir sagen: Die Angehörigen sind der größte Pflegedienst, dann müsste man zumindest diese Pflege etwas besserstellen. Die Angehörigen wären nicht so zerrissen zwischen Berufstätigkeit und Pflege und vielleicht auch noch der Betreuung der eigenen Kinder.“

    Nach dem Mindestlohn-Urteil: Wie geht es weiter mit der häuslichen Pflege?
    Darüber diskutiert Katrin Heise heute von 9 bis 11 Uhr Justyna Oblacewicz vom DGB und der Pflegeberaterin Gisela Seidel. Hörerinnen und Hörer können sich beteiligen unter der Telefonnummer 0800 2254 2254 sowie per E-Mail unter gespraech@deutschlandfunkkultur.de.
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    #Mindestlohn #Pflege

  • 100 Tage Mindestlohn - Die Tricks der Taxi-Branche (Archiv)
    https://www.deutschlandfunk.de/100-tage-mindestlohn-die-tricks-der-taxi-branche.1766.de.html?dram:a

    9.4.2015, von Stefan Maas - Taxi-Unternehmen haben seit Einführung des Mindestlohns mit gestiegenen Kosten zu kämpfen. Fahrer wurden entlassen, zum Teil setzt sich der Chef nun wieder selbst ans Steuer. Es sei denn, das Unternehmen lässt sich kreative Abrechnungsmethoden einfallen, um die 8,50 Euro Stundenlohn zu umgehen.

    Der gesetzliche Mindestlohn hatte der Taxibranche schon im Vorfeld großes Kopfzerbrechen bereitet. Kundenschwund, Stellenabbau – das waren die Befürchtungen. Rund einhundert Tage nach Einführung des Mindestlohns gibt Michael Müller, der Präsident des Branchenverbandes BZP Entwarnung. Zumindest was die Fahrgastzahlen angeht. Die seien nicht dramatisch zurückgegangen, obwohl laut Statistischem Bundesamt das Taxifahren über das Bundesgebiet hinweg im Februar im Vergleich zum Vorjahr rund zehn Prozent teurer geworden sei.

    Doch viele Unternehmen hätten nun mit den gestiegenen Kosten zu kämpfen. Die Folge: In einigen Fällen säßen die Unternehmer wieder selber am Steuer, um Kosten zu sparen, teilt die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen mit. Es habe Entlassungen bei Minijobbern und Vollzeitkräften gegeben. Das ist auch aus anderen Bundesländern zu hören.

    8,50 Euro pro Stunde, trotz Mindestlohn ist das für viele angestellte Taxifahrer immer noch nicht Alltag, sagt Bernd Hoffmann. Oft sei nur die Abrechnungspraxis kreativer geworden. Eine Methode:

    „Ein Softwaremodul in den Taxametern, das automatisch in Pausenmodus springt, nach einer definierten Zeit. Also, programmierbaren Zeit.“

    Erzählt der Berliner Taxifahrer, der eigentlich anders heißt.

    Umfangreiche Dokumentationspflicht – nur nicht für die Pause
    Die Folge: umsatzlose Standzeiten – in Berlin, nicht selten eine Viertelstunde oder länger – werden als Pausen gerechnet.
    „Da die Arbeitszeit ja kontrolliert werden soll, acht Stunden fahren. Da aber in den acht Stunden das nicht reinkommt, was man braucht, damit es rundläuft, werden weiterhin zehn, zwölf Stunden gefahren. Das andere wird als Pause rausgerechnet.“

    Arbeitgeber müssen für den Einsatz Anfang, Ende und Gesamtdauer der Arbeitszeit dokumentieren. Der genaue Zeitpunkt für eine Pause muss dabei nicht notiert werden.

    Vielen Arbeitgebern aber gehen die Dokumentationspflichten zu weit. Holger Schwanneke etwa, der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, plädiert für weitreichende Änderungen. Etwa bei der Höhe der Verdienstgrenze, bis zu der kontrolliert wird. Die liegt bislang noch bei 2.958 Euro.

    Verdi-Chef Frank Bsirske hingegen spricht sich gegen jegliche Aufweichung des gesetzlichen Mindestlohns aus. Er betonte, die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit sei unverzichtbar, um die Einhaltung des Mindestlohns kontrollieren zu können. Auch Arbeitsministerin Andrea Nahles hat sich gegen Änderungen am Mindestlohngesetz ausgesprochen. Sie zeigte sich aber gesprächsbereit, die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeiten praxisnäher zu gestalten. Am 23. April wollen sich die Koalitionsspitzen zusammensetzen, um gemeinsam über mögliche Änderungen zu beraten.

    #Taxi #Mindestlohn

  • Zwischenbilanz - Erfolgsgeschichte Mindestlohn (Archiv)
    https://www.deutschlandfunkkultur.de/zwischenbilanz-erfolgsgeschichte-mindestlohn.1001.de.html?dram

    06.04.2016, von Jens Rosbach - Die Warnungen klangen dramatisch: Der Mindestlohn werde hunderttausende Arbeitsplätze vernichten, die Wirtschaft werde enorm leiden – prognostizierten namhafte Experten. Doch heute ist klar: Zu einem Jobabbau wegen 8,50 Euro pro Stunde ist es nicht gekommen. Selbst im strukturschwachen Ostdeutschland gab es keine Entlassungswellen.

    Ein Dorf-Friseur im brandenburgischen Löwenberg. Fünf Frisierplätze – mit Marmorimitat, Kunstblumen und Zeitschriften wie Bravo, Superillu, Gala und Schöner Wohnen. Im Schaufenster: Goldwell-Reklame und roter Tüll. Vor der Tür rauscht die Bundesstrasse 167.

    Angestellte Monique Schmid – 35 Jahre alt, groß und schwarz gekleidet – schneidet, föhnt und färbt hier seit zehn Jahren die Haare. Seit gut einem Jahr bekommt sie dafür den Mindestlohn.

    „Joa, ick find den jut! Also damit der Mindestlohn kommt, wurde echt Zeit. Weil viele haben zu wenig verdient in den letzten Jahren. Gerade als Friseur, ist ja doch ein anstrengender Beruf, den janzen Tag stehen, von morgens bis abends. Und dit wurde halt zuwenig jewertet.“

    Schmid erhält 8,50 Euro die Stunde – das sind monatlich rund 1300 Euro brutto. Vor eineinhalb Jahren noch bekam sie lediglich 7,50 Euro die Stunde. Das hieß: zweihundert bis dreihundert Euro weniger am Ende des Monats. Damals musste sie – zusammen mit Mann und Kind – auf einiges verzichten.

    Mehr Geld in der Urlaubskasse

    "Naja, Ostseeurlaub für eine Woche mit drei Personen – da mit drei Personen ist das immer ne Menge Jeld, ja. Man rechnet von Anfang bis Ende des Monats mit dem Geld. Muss man schon zusehen. Man ist oft bei der Null gelandet.“

    Heute kann die Friseurin jeden Monat 150 Euro zurücklegen. Wofür gibt sie den Rest aus?

    „Na für Urlaub! (lacht) Na man gönnt sich ab und zu mehr Kino mit dem Kind. Essengehen mal. Also es hat sich schon positiv verändert, dat Leben.“

    Ina Ludwig – 37, rote Haare und ebenfalls ganz in Schwarz – ist die Inhaberin von „IL Friseure“. Ludwig beschäftigt zwei Auszubildende – und Monique Schmid. Die Chefin beteuert, sie hätte ihrer Angestellten früher gern mehr bezahlt – doch vorher sei dies nicht möglich gewesen. Wegen der hohen Nebenkosten.

    "Also man rechnet beim Friseur mit dem Faktor vier. Ein Mitarbeiter, der 1000 Euro verdienen möchte, der muss dann eben 4000 Euro Umsatz bringen.“

    Die Sozialausgaben, klagt die Unternehmerin, machten einen großen Teil aus, und dann der Handwerkskammer-Beitrag. Auch die Gema müsse bezahlt werden, für die Musik im Laden. Hinzu kämen Strom, Wasser, Miete – Rechnungen über Rechnungen.

    "Es sind immer wieder freudige Überraschungen, wenn die Post kommt. Also wir mussten natürlich die Preise erhöhen, ohne dem ging’s nicht. Letzten Endes ist das natürlich eine Kette, die man da auch in Gang gesetzt hat, und der Kunde war sicherlich nicht immer erfreut da auch mehr beim Friseur zu bezahlen.“

    Zuvor habe ein einfacher Damen-Haarschnitt 29 Euro gekostet, jetzt seien es 30,50 Euro. Da aber alle Friseure in dieser Region ihre Preise erhöht hätten, habe der Kunde dies akzeptiert. Allerdings nicht jeder Kunde, schränkt Ludwig ein.

    „Und sicherlich verändern sich manchmal auch so die Besuchszeiten, also dass man nicht mehr alle sechs Wochen kommt, sondern man kommt dann alle sieben Wochen. Und viele sicherlich können es sich dann gar nicht mehr leisten, ja. Sicherlich sind die Arbeitslosengeld-II-Empfänger da nicht mehr so zahlreich vertreten aufgrund der höheren Preise.

    Mit dem Mindestlohn haben wir vieles verändert. Also wir wollten dem Kunden mehr Service bieten, wir nehmen uns mehr Zeit für den Kunden, arbeiten dann eben auch in Ruhe. Also wir schieben seltenst nur noch Kunden dazwischen, weil jeder, der einen Termin macht, der hat das Anrecht darauf, in Entspannungsatmosphäre bedient zu werden. Man kann nicht nur mehr Geld verlangen, man muss dem Kunden auch mehr bieten.“

    Stress für Angestellte gesunken

    Die Inhaberin resümiert: Der Stress für ihre Angestellte sei gesunken und die Arbeitszufriedenheit gestiegen. Für ihr Geschäft hat sich der Mindestlohn ausgezahlt, ein Minus macht sie nicht. Allerdings glaubt Ludwig, dass andere Frieseure – ihre Mitbewerber – bei der Abrechnung schummelten.

    "Man spricht davon, dass es eben Friseure gibt, die nach wie vor keinen Mindestlohn zahlen. Da müsste sich dann aber eben der Zoll auch drum kümmern. Man kennt sich ja in der Branche, ne, von den Kollegen her. Und da spricht man natürlich auch mal miteinander. Und dann hört der Eine mal was und der Andere mal was. Also es ist mir suspekt und das … könnte ich mit mir selber auch nicht vereinbaren. Ich bin ja für den Mindestlohn und freu mich ja auch, dass ich meinen Mitarbeitern diesen zahlen kann.“

    „DGB und SPD nach erstem Jahr zufrieden mit Mindestlohn“, titelten die Zeitungen. „Von wegen Jobverluste“ und „Der Mindestlohn – eine Erfolgsgeschichte“. Klar ist: Millionen Niedrigverdiener freuen sich über die 8,50 Euro. Doch es gibt Ausnahmen, Betroffene. 

    „Die sonnigen Zeiten, die angenehmen Zeiten, die Leisure-Zeiten im Gewerbe, sind vorbei.“

    70 Kilometer südlich vom brandenburgischen Friseursalon sitzt Taxiunternehmer Boto Töpfer in einem Minibüro in Berlin-Charlottenburg. Töpfer locht wütend Fahrgastquittungen.

    „Das war eigentlich immer so ein Prä in diesem Gewerbe, dass man sich nicht allzu sehr anstrengen durfte und ein etwas lockereres Lebens in diesem Gewerbe auch zeigen konnte – diese Zeiten sind jetzt leider vorbei.“

    Töpfer ist ein 1,92 Meter großer Mann mit schwarzer Brille, sandfarbenem Hemd und pinkfarbenen Socken. Auf seinem Schreibtisch türmen sich tausende Quittungs-Durchschläge – vier große Stapel, die er sorgsam in schwarze Ordner abheftet.

    Neuer Umsatz-Druck für Taxifahrer

    Dabei schimpft der 65-Jährige über den Mindestlohn. Töpfer holt aus: Früher seien seine Berliner Fahrer – zehn bis elf – über Provisionen bezahlt worden. Waren sie uneffektiv, hätten sie auch weniger verdient. Was bedeutet uneffektiv?

    „Na uneffektiv ist zum Beispiel, sich einen Halteplatz auszusuchen, wo man weiß, dass man da in Ruhe die Zeitung auslesen kann, ohne gestört zu werden. Da gibt’s verschiedene Halteplätze – mein Musterbeispiel ist immer die Waldschulallee in Eichkamp, am Mommsenstadion, da gibt’s einen Halteplatz, da hat seit 1957 kein Fahrgast mehr eine Taxe bestiegen.“

    Trotz der „entspannten Arbeitseinstellung“ einiger Fahrer, so der Taxichef, habe er Gewinn gemacht – weil andere Fahrer ehrgeiziger seien. So habe die Firma im Schnitt den notwendigen Stunden-Umsatz von 28 bis 30 Euro erzielen können. Doch dann sei der Mindestlohn gekommen – und die uneffektiven Fahrer hätten plötzlich mehr verdient als über die Provisionen, sie seien unrentabel geworden.

    „Na es hieß in dem Falle, dass ich mich von drei Mitarbeitern trennen musste, weil die also Umsätze erwirtschafteten, die waren unter 20 Euro. Und da habe ich denn gesagt: Leute, das tut mir leid, ich kann es nicht aus meinen Guthaben finanzieren, denn die habe ich nicht.“

    Durch den Mindestlohn sei auch der Verwaltungsaufwand gestiegen, berichtet ein Berliner Taxiunternehmer. (picture alliance / dpa / Hauke-Christian Dittrich)

    Was trinken? Töpfer bietet seinen Gästen koffeinfreien Kaffee an, der auf einem Glas-Stövchen wartet. Der Kleinunternehmer beteuert dabei: Es sei ihm schwer gefallen, seine Mitarbeiter zu entlassen. Besonders jenen Mitarbeiter, der den neuen Umsatz-Druck gesundheitlich nicht vertragen habe.

    "Ja, an einem Sonntagfrüh rief die Frau ganz aufgelöst an und sagte mir: Mein Mann hat einen Herzinfarkt bekommen. Und da habe ich selber einen Schreck gekriegt. Der hat also tatsächlich nach vier Wochen diese Anstrengung offensichtlich nicht verkraftet, dass er einen leichten Herzinfarkt bekommen hat und seitdem arbeitsunfähig ist.“

    Töpfer, der sein schlichtes Büro in seiner Vierraumwohnung betreibt, heftet stundenlang ab. Durch den Mindestlohn, berichtet er, sei auch der Verwaltungsaufwand gestiegen. Nun müsse er akribisch Buch führen über die Pausenzeiten seiner Fahrer. Früher habe er eineinhalb Tage gebraucht für die Monatsabrechnung, heute benötige er doppelt so lang. Letztlich seien die 8,50 Euro nur zu stemmen gewesen, weil in Berlin gleichzeitig die Taxitarife gestiegen seien. Und zwar um 14 Prozent.

    "Ja! Letztendlich zahlt der Fahrgast und …da führt kein Weg dran vorbei.“

    Schwarze Schafe im Taxi-Gewerbe

    Der Mindestlohn wäre viel leichter zu wuppen, bilanziert der Firmeninhaber, wenn es in der Branche nicht noch ein anderes Problem geben würde.

    "Wir haben nämlich ein Riesenproblem mit Schwarzarbeit im Gewerbe – und wenn wir die schwarz arbeitenden Betriebe nicht hätten, dann könnten wir zwölf Euro zahlen die Stunde.“

    Ähnlich wie die Friseurin aus der ostdeutschen Provinz klagt auch der Taxiunternehmer über Konkurrenten, die bei der Mindestlohn-Abrechnung schummelten. Diese unlauteren Mitbewerber zahlten weniger Sozialabgaben und raubten seriösen Betrieben die Aufträge. Töpfer ist deswegen nicht gut auf die Politik zu sprechen.

    "Wir hätten die Schwarzarbeit bekämpfen müssen, wir hätten sie auf ein Mindestmaß reduzieren müssen, dann hätten wir das Gesetz für den Mindestlohn uns sparen können.“

    Trotz vereinzelter Kritik, trotz einzelner Betroffener: Die Bundesregierung, die Gewerkschaften und auch viele Arbeitsmarktforscher loben den Mindestlohn. Er komme vor allem dort an, wo die Gehälter am niedrigsten waren – bei Ungelernten, in der Dienstleistungsbranche – und in Ostdeutschland. Die Beschäftigung sei spürbar gestiegen. So soll die untere Gehaltsgrenze im nächsten Jahr auf 8,80 Euro steigen. Der Mindestlohn – ein Glücksbringer. Dabei hatten zuvor namhafte Professoren vor einem massiven Arbeitsplatzabbau gewarnt, vor einem „Jobkiller“.

    Berlin-Dahlem, an der Freien Universität. Hier forscht und lehrt Ronnie Schöb, Professor für Volkswirtschaftslehre. Schöb hat im Frühjahr 2014 eine brisante Studie mitveröffentlicht – eine düstere Prognose, dass durch den Mindestlohn bis zu 900.000 Jobs verloren gingen, davon bis zu 660.000 Minijobs. Tatsächlich stieg aber die Zahl der versicherungspflichtigen Jobs – um rund 700.000. Hat der Wissenschaftler nur Stimmungsmache betrieben?

    „Ja und nein!“

    Schöb – 54 Jahre alt, randlose Brille, grauer Dreitagebart – räumt ein:

    "Auf der einen Seite war es Stimmungsmache, weil die Stimmung so eindeutig für den Mindestlohn war, dass wir es für notwendig erachtet haben, auch mal eine kritische Gegenstimme in die Öffentlichkeit zu tragen. Uns ging es darum, auf die sozialpolitischen und wirtschaftspolitischen Risiken des Mindestlohnes hinzuweisen. Und ich denke, das ist uns mit dieser Studie auch gelungen.“

    Schlechte Prognosen nicht eingetroffen

    Der Professor steht in seinem Institutsbüro vor einem braunen Bücherregal mit Fachausgaben wie „Finanzwirtschaft“, „Steuerlehre“ oder „Marktversagen und Wirtschaftspolitik“.

    Mit ein paar ausgedruckten Diagrammen in der Hand erklärt Schöb, warum seine Prognose nicht eingetreten ist.

    „Der Arbeitsmarkt 2015 war enorm stabil. Wir hatten durch die extrem niedrigen Energiepreise eine Art Konjunkturprogramm, das hat sich deutlich gezeigt. Wir haben auch jetzt durch die Flüchtlingskrise und die dadurch gestiegenen Ausgaben eine Art zweites Konjunkturprogramm – auch das wirkt sich positiv auf den Arbeitsmarkt aus.“

    Dass seit Einführung des Mindestlohnes 700.000 neue Jobs entstanden sind – anstelle eines errechneten Abbaus von 900.000 – das irritiert den Professor nicht.

    "Was wir immer gesagt haben und betont haben ist, dass unsere Zahlen langfristig zu interpretieren sind. Und da bleiben wir eigentlich bei unserem Standpunkt, gehen wir davon aus, dass spätestens bei der nächsten wirtschaftlichen Rezession der Mindestlohn gravierende Nachteile für die Beschäftigten bringen wird. Und dann befürchte ich nach wie vor, werden wir mit massiven Arbeitsplatzverlusten zu rechnen haben.“

    Nach Schöbs Angaben sind bereits jetzt rund 250.000 Minijobs abgebaut worden – als Folge des Mindestlohnes. Ein Teil davon sei zwar in reguläre Jobs umgewandelt worden. Aber es gebe reale Arbeitsplatzverluste.

    Kurze Verwirrung: Hatten die Medien nicht von einem Rückgang um nur 95.000 Minijobs gesprochen – anstelle der 250.000? Und auf welchen Zeitraum beziehen sich die Daten? Der Professor ruft seinen Mitarbeiter an.

    „Mikel, Könntest Du mir vielleicht die geringfügig Beschäftigten bis November noch mal ausdrucken und mir einfach vorbei bringen? Also einfach die Zahlen 2015, die hatten wir doch, oder?/ Ähhh … ja./ Das wäre dringend, weil ich gerade im Gespräch bin, danke!“

    Sind das nun die Statistiken der Minijobzentrale? Oder der Bundesagentur für Arbeit? Oder des Arbeitsmarktspiegels? Der Professor fragt erneut seinen Mitarbeiter. Zwischendurch gesteht er, Zitat, „ich bin so schlecht in Zahlen“. Jedoch ist Schöb überzeugt, dass bei der nächsten Rezession massenhaft Geringverdiener entlassen werden – wegen des Mindestlohnes. 

    "Danach lasse ich mich gern prügeln, wenn wir falsch gelegen haben, denn dann wäre das ein Irrtum, über den ich mich sehr freuen würde. Ich befürchte aber, dass nicht wir dann die Prügel beziehen werden.“

    Langzeitarbeitslose vorübergehend geringer entlohnt
    Dennoch: Bislang gelten die gesetzlich vorgeschriebenen 8,50 Euro als Erfolgsgeschichte, bundesweit. Doch das Mindestlohngesetz sieht Ausnahmen vor. So dürfen Langzeitarbeitslose vorübergehend geringer entlohnt werden. Und auch viele Praktikanten.

    Berlin-Mitte, im Deutschen Historischen Museum. In einem alten Treppenhaus bearbeiten zwei junge Frauen einen kunstvoll geschnitzten, eichernen Treppenlauf.

    "Ist ne sehr sehr anstrengende Arbeit. Weil alles Handarbeit ist, weil alles geschliffen bzw. gebürstet wird – kommt man schon ins Schwitzen.

    Die Treppen rauf und runter, auf jeden Fall habe ich da einen Muskelkater. Manchmal auch ein kleines Zwicken im Rücken oder so ein Kram, ist ne Treppe, muss man sich runterbeugen, ziemlich viel, manchmal im Sitzen, unangenehmes Sitzen, kein bequemes Sitzen.“

    Wir haben auch immer eine Atemmaske – ob man sie dann benutzt, ist dann die Frage des Einzelnen. Weil das sehr warm wird irgendwann, es drückt, es ist ein Gewicht noch mal extra, das vor dem Mund sitzt – es ist nicht angenehm.“

    Carolin Zottmann ist 22 Jahre alt, blond und trägt Handwerkerhosen. Agnieszka Kocot, 26, trägt lange braune Haare und das T-Shirt einer Rockband. Die beiden Praktikantinnen schmirgeln, streichen und polieren seit drei Monaten die denkmalgeschützte Wendeltreppe. Zudem die Fußleisten und eine massive Holztür. Zottmann und Kocot absolvieren ein Jahrespraktikum, denn sie wollen Restaurierung bzw. Holzingenieurwesen studieren. Da die Universitäten die Praktika aber vorschreiben, muss ihnen kein Arbeitgeber den Mindestlohn zahlen. So will es das Gesetz. Anfangs erhielten die beiden Frauen überhaupt kein Geld, später 300 Euro, mittlerweile sind es brutto 650 Euro im Monat. Bei viereinhalb Tagen die Woche.

    „Also es reicht nicht, um alleinständig überleben zu können. Und es ist schon sehr sehr ärgerlich, immer noch von den Eltern abhängig zu sein, um überleben zu können.

    Es ist halt schade, dass man noch zusehen muss, noch eventuell am Wochenende tatsächlich noch mal arbeiten zu gehen oder eben noch einen kleinen Job zu haben. Zum Beispiel Event-Auf- und Abbau gibt es am Wochenende dann halt die Möglichkeit, so was zu tun. Aber schon allein 50 Euro macht wirklich viel aus.“

    Praktikanten vom Mindestlohn ausgenommen
    Neben den Praktikantinnen steht Matthias Vondung und hört genau zu. Der 57-Jährige – graue Haare, Brille und blaues Tuch um den Hals – ist Chef einer kleinen Berliner Restaurierungs-Firma. Vondung rechtfertigt sich.

    "Bei den Praktikanten, das ist so ein Thema, was für uns nicht einfach ist. Denen würden wir auch gerne mehr bezahlen, aber das kann ich nicht machen! Ich kann einem Praktikanten keine 8,50 Euro zahlen, das geht nicht.

    Ich muss es immer auch … dieser wirtschaftliche Aspekt, den darf ich einfach nicht aus dem Auge verlieren. Weil einfach die Wirtschaftslage und die Konjunktur, wie es immer heißt, im Handwerk nicht gut ist. Das wird immer so hochposaunt, wie toll das alles ist – das ist ein hartes Brot!“

    Der Firmeninhaber lobt die Ausnahmen im Mindestlohngesetz: Beide Seiten profitierten davon, beteuert er, die Praktikanten bekämen auch allerhand geboten. Zum Beispiel interessante Baustellen.

    "Also zum Beispiel die Baustelle hier, die ist zwar anstrengend gewesen, und mit viel Schadstoffen – aber total interessante Arbeit. Und wir arbeiten in der Staatsoper Berlin, wie arbeiten in der Staatsbibliothek – also das sind auch ganz tolle Baustellen, wo es auch wirklich schöne Arbeit gibt und auch schöne Möbel, die wir machen. Und die Praktikanten sind ja auch dazu da, noch was zu lernen und was mitzunehmen und haben jetzt nicht so den Zeitdruck wie ein Geselle, weil sie es lernen sollen, ne.“

    Der Chef muss zu einer Baubesprechung. Kaum ist er weg, erzählt Carolin Zottmann ihre Version.

    "Natürlich ist schon Druck da. Also wir haben Aufträge, wenn die nicht bis zu einem bestimmten Zeitdruck erledigt werden, dann ist natürlich Druck da.“

    Trotz der anstrengenden Arbeit – und obwohl alle anderen in der Firma mehr verdienen – akzeptieren die Praktikantinnen, dass ihr Chef keinen Mindestlohn zahlt.

    „Ich wüsste es nicht, dass es ein Praktikumsplatz gibt, wo es wirklich auch 8,50 Euro gibt. Man sucht auch gar nicht mit dieser Erwartung ein Praktikum, dass man wirklich die 8,50 Euro … das ist wirklich ein Traum, gibt’s einfach nicht.

    Also ich habe mich an zwei Museen noch beworben – und da hätte ich keine Vergütung bekommen, gar keine. Und dementsprechend ist etwas zu haben besser als nichts zu haben.“

    Minigehälter für Flüchtlinge

    Ortswechsel. Auf dem Gelände des Berliner Landesamtes für Gesundheit und Soziales, kurz Lageso. Es handelt sich um jene Skandaleinrichtung, die bundesweit für Schlagzeilen sorgte, weil sie überfordert war mit Massen von Asylbewerbern. Das Amt ließ die Kriegsflüchtlinge im Winter auf der Straße Schlange stehen, auch nachts. Hier findet sich eine weitere – enorm große – Gruppe, die vom Mindestlohn ausgenommen ist – bzw. ausgenommen werden soll. Darunter: Amin Jussefi.

    "Ich komme aus Afghanistan. Wir haben da große Probleme mit den Taliban. Ich war im Iran, bin dann über Syrien, Slowenien und die Slowakei nach Deutschland gekommen. Hier in Berlin bin ich in einem Flüchtlingscamp gelandet.“

    Jussefi, 27 Jahre alt, trägt eine schwarze Jacke und weiße Turnschuhe. Mit seinem Ausweis in der Hand wartet er in einem überfüllten Raum einer Hilfsorganisation: Der Flüchtling steht nach gespendeten Hygieneartikeln an. Er sei mit seiner Frau und zwei Kindern hierher geflohen, berichtet der Migrant.

    „Wir haben kein Geld! Deutschland gibt uns zwar 500 Euro Sozialunterstützung pro Monat. Doch ich kann hier nicht arbeiten. Von Beruf bin ich Bauarbeiter, ich baue Häuser. Das fehlende Geld ist wirklich ein Problem.“

    Die Flüchtlinge sollen vom Mindestlohn ausgenommen werden. (dpa / picture-alliance / Felix Zahn)

    Draußen, vor der Tür: ein weißes Wartezelt mit Holzbänken, ein Dutzend freiwilliger Helfer in orangefarbenen Signalwesten. Und Teenager, die Fußball spielen. Mittendrin: eine 38-Jährige mit langen braunen Haaren – und Zigarette in der Hand: Diana Henniges, Leiterin der Berliner Initiative „Moabit Hilft“. Mindestlohn? Henniges lacht und antwortet: Hunderttausende Flüchtlinge dürften doch gar nicht arbeiten!

    "Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist abhängig vom Aufenthaltsstatus. Und der Aufenthaltsstatus ist abhängig von den bürokratischen Abläufen in den Behörden. Und dazu gehören das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Ausländerbehörde und das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Und wenn da die bürokratischen Hürden einfach auch dazu führen, dass die Bearbeitungszeiten irre lang sind, bedeutet das teilweise, dass man ein Jahr wartet, anderthalb Jahre wartet. Manche Leute brauchen Jahre, bis sie den ersten Arbeitsschritt hier auf dem Markt hier tun können.“

    Dennoch jobbten viele Asylsuchende – und zwar schwarz, betont die Aktivistin. In Dönerbuden, in Restaurantküchen, Gemüseläden und Kiosken. Meistens für ein, zwei Euro die Stunde. Manchmal auch „für lau“.

    "Also ich kenne derzeit einen jungen Mann, der mit seinem Sohn eingereist ist aus Syrien. Und der hat jetzt über ein halbes Jahr in einem Gemüseladen gearbeitet und nur gegen Ware. Der hat ab und zu mal ein bisschen Brot gekriegt oder Gemüse, Obst. Und wenn es richtig doof lief, hatte der Besitzer des Ladens schlechte Laune, da hat der gar nichts gekriegt.“

    „Was hat das mit der Nationalität zu tun?“
    Henniges weiß: Kein Flüchtling wehre sich gegen den Gesetzesbruch, die Arbeitgeber hätten die Notleidenden voll in der Hand.

    "Dann wird ihm halt dann von dem Menschen gesagt: Hör zu, wenn Du das jetzt anzeigst, dann hat das Auswirkungen auf Dein Asylbewerberverfahren. Dann kann es sein, dass Du abgeschoben wirst. Es ist so absurd, sie sind ja halt ausgeliefert, und wir sehen das auch als moderne Sklaverei, ne.“

    Henniges rennt hin und her: von einer Arabisch-Übersetzerin zu einem Wachschützer, dann in ihr kleines Büro und – zurück zum Wartezelt. Und berichtet: Sie selbst habe schon Arbeitgeber angezeigt, die Asylsuchende ausbeuten. Allerdings schütze sie die Flüchtlinge, indem sie – stellvertretend für die Betroffenen – bei der Polizei aussage.

    "Also ein in der Spielothek beschäftigter Flüchtling, der hat entweder 50 oder 100 Euro für eine Vollzeitstelle, häufig mit Nachtarbeit verbunden, bekommen. Im Monat. Daraufhin haben wir eine Anzeige gemacht und der hat ne sehr hohe Geldstrafe gekriegt, der Spielothekbetreiber.“

    Die Flüchtlingshelferin versteht nicht, warum die Syrer, Iraker und Afghanen vom Mindestlohn ausgenommen werden sollen – wie es konservative Politiker fordern. Sie wollen dadurch mehr Arbeitsplätze schaffen – auf Kosten des Lohns. Das sei doch Blödsinn, empört sich die Aktivistin. Nicht nur wegen der fehlenden Arbeitserlaubnisse, sondern auch wegen der Ungerechtigkeit.

    "Ich finde, es ist ne Katastrophe, das ist eine Herabwürdigung der Arbeitsqualität eines Menschen. Und was hat das mit der Nationalität zu tun, ob jemand mehr oder weniger Geld kriegt.

    Wir haben uns auf den Mindestlohn geeinigt in Deutschland – und Punkt!“

    #Mindestlohn

  • Warum der Mindestlohn weiter steigen muss – ver.di
    https://www.verdi.de/themen/arbeit/mindestlohn

    Warum es den Mindestlohn braucht
    Die Ein­füh­rung und Er­hö­hun­gen des ge­setz­li­chen Min­dest­lohns ha­ben seit 2015 die Ein­kom­mens­si­tua­ti­on von Mil­lio­nen Men­schen in Deutsch­land ver­bes­ser­t, von de­nen nicht we­ni­ge in „sys­tem­re­le­van­ten“, aber nied­rig be­zahl­ten Be­ru­fen ar­bei­ten. Der Min­dest­lohn hat da­durch die pri­va­te Kon­sum­nach­fra­ge spür­bar un­ter­stütz­t, die in den ver­gan­ge­nen Jah­ren we­sent­lich zum Wirt­schafts­wachs­tum in Deutsch­land bei­ge­tra­gen hat. Oh­ne ver­.­di und die Ge­werk­schaft Nah­rung-Ge­nuss-Gast­stät­ten (NG­G) gä­be es den ge­setz­li­chen Min­dest­lohn wo­mög­lich bis heu­te nicht in Deutsch­lan­d. Zehn Jah­re lang ha­ben sich vor al­lem ver­.­di und die NGG für ihn stark ge­macht. Und seit sei­ner Ein­füh­rung set­zen sie sich für sei­ne stän­di­ge Er­hö­hung ein. Ist der ge­setz­li­che Min­dest­lohn zu nied­rig, wür­de er schon bald sei­ne po­si­ti­ve Wir­kun­gen ver­lie­ren.

    Warum der gesetzliche Mindestlohn weiter steigen muss

    31.05.2021 – Der Mindestlohn steigt weiter – erst einmal bis auf 10,45 Euro pro Stunde ab Mitte des Jahres 2022. Darauf hat sich die Mindestlohnkommission Ende Juni 2020 verständigt. Damit wurde nach zähem Ringen in dem Gremium ein Kompromiss erreicht, eine Anhebung in insgesamt vier Schritten. Innnerhalb von zwei Jahren dann, bis zum 30. Juni 2022, muss die Mindestlohnkommission sich auf eine Empfehlung verständigt haben, wie es mit der Entwicklung der Lohnuntergrenze im Jahr 2023 weitergehen soll.

    #Mindestlohngesetz #Arbeit #Gewerkschaft

  • Mindestlohngesetze - Berlin.de
    https://www.berlin.de/sen/arbeit/beschaeftigung/mindestlohngesetze

    Berliner Landesmindestlohn
    Während der langjährigen Diskussion um die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes hat das Land Berlin eigene Spielräume zur Schaffung guter Arbeitsbedingungen genutzt und bereits am 29. Dezember 2013 das Landesmindestlohngesetz in Kraft gesetzt.

    Der Landesmindestlohn gilt nicht – wie der allgemeine bundesweite gesetzliche Mindestlohn oder die Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz – allgemein für alle Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten. Das Landesmindestlohngesetz verpflichtet das Land Berlin überall dort, wo es finanziell beteiligt ist oder Einwirkungsmöglichkeiten hat (etwa im Landesdienst, in Beteiligungsunternehmen, bei Zuwendungsempfängern – insbesondere auch im Bereich der Landesbeschäftigungsförderung – und bei Entgeltvereinbarungen im Sozialrecht) darauf hinzuwirken, dass ein Stundenlohn von derzeit mindestens 12,50 Euro eingehalten wird (s. GVBl S. 275). Der Landesmindestlohn steht nicht in Konkurrenz zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn oder zu den Branchenmindestlöhnen, sondern ergänzt diese. Andere, höhere Mindestlohnvorgaben gehen dem Landesmindestlohn vor.

    Das Berliner Landesmindestlohngesetz war und ist ein wichtiges Signal aus der deutschen Hauptstadt für einen angemessenen und gerechten Mindestlohn. Es zeigt, dass das Land Berlin gewillt ist, all seine Möglichkeiten auszuschöpfen, um in seinem Einflussbereich im Sinne eines auskömmlichen Mindestlohnes tätig zu werden. Das Gesetz hat mit seiner Vorbildwirkung dazu beigetragen, dass der auch von der Arbeitsverwaltung des Berliner Senats seit Jahren geforderte bundesweite allgemeine gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2015 eingeführt worden ist und zahlreichen Menschen in und außerhalb von Berlin zugutekommt. Diese Vorbildfunktion soll der Berliner Landesmindestlohn durch angemessene Erhöhungen auch künftig entfalten.

    Die aktuelle Fassung des Landesmindestlohngesetzes Berlin finden Sie hier: http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/cs4/page/bsbeprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&

    #Berlin #Mindestlohn

  • 80.000 Taxifahrer könnten bis Ende 2021 aufgeben
    https://www.nachdenkseiten.de/?p=67599

    02. Dezember 2020 von: Redaktion - Joachim Schäfer, Taxifahrer in Berlin und Leser der NachDenkSeiten, berichtet über die dramatische und nicht nur corona-bedingte, sondern auch politisch gemachte Situation. Im Leserbrief wird auch sichtbar, wie sehr die Interessen internationaler Konzerne wie Uber und der damit verbundenen Finanzkonzerne Gesetzgebung und vor allem den Gesetzesvollzug beeinflussen – bis hin zur Missachtung.

    In Berlin war die Einführung des Mindestlohns zum 1.1.2015 für die meisten Kollegen vor allem aus der Tagschicht eine Lohnerhöhung. De Jure zumindest. Schnell verordnete der Finanzminister des Bundes, seine Großherrlichkeit Wolfgang Schäuble, dass an mobilen Arbeitsplätzen eine tägliche Gesamtstundenzahl mit Pausenzeit als Dokumentation ausreichend wäre. Zusammen mit der Erfindung der ‘passiven Pause’ durch die Taxameterhersteller, bei der nach vom Unternehmer festgelegten Takten sich das Meßgerät Taxameter auf Pause stellte, sobald das Kfz stand, wurden die Bereitschaftszeiten an den Halten der Mindestlohnentgeltung entzogen. 10 Stunden auf’m Bock waren dann schon mal nur 5-6 Stunden Arbeit. Diesem Treiben wurde auch kein Einhalt geboten, obwohl das Arbeitsgericht am Magdeburger Platz allen klagenden angestellten Taxifahrern Recht gab und die betroffenen Unternehmer den entzogenen Lohn nachzahlen mussten. Nun die Berliner Senatsverwaltung ist da recht resilient, wenn es um Achtung von Gerichtsurteilen zu Gunsten der Bürger geht. Da herrscht das große Verweigern, wie es ja auch an anderen Stellen deutlich geworden ist.

    Und nun nicht nur UBER, die sich mittlerweile in Berlin eine Flotte von rund 5000 Wagen halten, alles prekärst, denn UBER vermittelt ja nur, aber dies sei an anderer Stelle ausführlichst beschrieben (taxi-agentur.de), sondern noch der komplett verdrehte Irrsinn mit der pandemischen Lage nationalen Ausmaßes. Die Betriebe sterben wie die Fliegen. Natürlich nicht sofort, denn so einfach ist das ja alles nicht, wenn z.B. 20 Wagen in Betrieb sind und es dafür 50 Fahrer im Unternehmen gibt. Und der alleinfahrende Einwagenunternehmer, bar jeder Sozialversicherung hat jeden Monat die Kreditrate an den Autohersteller im Nacken. Kurzarbeitergeld für alle Angestellten (von den bürokratischen Exzessen bei dieser Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung und auch bei den avisierten Coronahilfspaketen sei hier nicht berichtet) und H4 für alle anderen, und die Grundsicherung muß jeden Monat neu ausgerechnet werden, da ja die Einkommen, die Mickergroschen, nicht reichen, um überhaupt auf ‘n 1000er zum Leben zu kommen. Schmalhans ist angesagt mit Gürtel enger schnallen und einem Finanzhorizont, der weit unterhalb der 1000er Marke liegt. Noch ist es nicht Wasser und Brot.

    Dass nun der Spiegel grad dies Thema bringt, na das ist erwähnenswert, aber für mich nur eine diese ‘Ach schaut mal wie schlimm Geschichten’, die täglich in den Springerblättern BILD und BZ zu finden sind, halt ein wenig elaborierter. UBER fahren die aus dem Berliner Spiegelbüro doch auch. Kein Wort vom drohenden Kollaps der Daseinsfürsorge Taxi durch die Novellierung des PBeFG durch die weise Führung des Herrn Scheuer und der Vorarbeit seiner bayrischen Vorgänger zu Gunsten der ‘neuen’ Plattformanbieter. Kein Wort von der Mißachtung der Regulierungsbehörden, was den Schutz vor unlauterem Wettbewerb auf der Straße betrifft. Tja, Pleite gehen sie, die selbständigen Kollegen und für mich als Angestellten ist eine Rückkehr auf den Arbeitsplatz Taxi nach 35jähriger Tätigkeit wohl gestorben. Mit 60 bin ich ja schon altes Eisen, aber noch nicht rentenwürdig.

    Titelzeilen zu liefern, dafür sind all die Menschen in minderbezahlten Jobs noch gut. Klatschen kost nix und bei den Tarifverhandlungen geht’s nicht mehr um Wertschätzung sondern um Wertminderung.

    Aber, und jeder der sich ein wenig mit der Arbeitergeschichte beschäftigt hat, weiß das, es wird der Punkt kommen, wo die nonames des Prekariates aufstehen und sich wehren, doch dann wird es spät sein noch zu reden.

    Friedliche Grüße
    Joachim Schäfer

    #Taxi #Berlin #

    Joachim Schäfer, Taxifahrer in Berlin und Leser der NachDenkSeiten, berichtet über die dramatische und nicht nur corona-bedingte, sondern auch politisch gemachte Situation. Im Leserbrief wird auch sichtbar, wie sehr die Interessen internationaler Konzerne wie Uber und der damit verbundenen Finanzkonzerne Gesetzgebung und vor allem den Gesetzesvollzug beeinflussen – bis hin zur Missachtung.

    In Berlin war die Einführung des Mindestlohns zum 1.1.2015 für die meisten Kollegen vor allem aus der Tagschicht eine Lohnerhöhung. De Jure zumindest. Schnell verordnete der Finanzminister des Bundes, seine Großherrlichkeit Wolfgang Schäuble, dass an mobilen Arbeitsplätzen eine tägliche Gesamtstundenzahl mit Pausenzeit als Dokumentation ausreichend wäre. Zusammen mit der Erfindung der ‘passiven Pause’ durch die Taxameterhersteller, bei der nach vom Unternehmer festgelegten Takten sich das Meßgerät Taxameter auf Pause stellte, sobald das Kfz stand, wurden die Bereitschaftszeiten an den Halten der Mindestlohnentgeltung entzogen. 10 Stunden auf’m Bock waren dann schon mal nur 5-6 Stunden Arbeit. Diesem Treiben wurde auch kein Einhalt geboten, obwohl das Arbeitsgericht am Magdeburger Platz allen klagenden angestellten Taxifahrern Recht gab und die betroffenen Unternehmer den entzogenen Lohn nachzahlen mussten. Nun die Berliner Senatsverwaltung ist da recht resilient, wenn es um Achtung von Gerichtsurteilen zu Gunsten der Bürger geht. Da herrscht das große Verweigern, wie es ja auch an anderen Stellen deutlich geworden ist.

    Und nun nicht nur UBER, die sich mittlerweile in Berlin eine Flotte von rund 5000 Wagen halten, alles prekärst, denn UBER vermittelt ja nur, aber dies sei an anderer Stelle ausführlichst beschrieben (taxi-agentur.de), sondern noch der komplett verdrehte Irrsinn mit der pandemischen Lage nationalen Ausmaßes. Die Betriebe sterben wie die Fliegen. Natürlich nicht sofort, denn so einfach ist das ja alles nicht, wenn z.B. 20 Wagen in Betrieb sind und es dafür 50 Fahrer im Unternehmen gibt. Und der alleinfahrende Einwagenunternehmer, bar jeder Sozialversicherung hat jeden Monat die Kreditrate an den Autohersteller im Nacken. Kurzarbeitergeld für alle Angestellten (von den bürokratischen Exzessen bei dieser Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung und auch bei den avisierten Coronahilfspaketen sei hier nicht berichtet) und H4 für alle anderen, und die Grundsicherung muß jeden Monat neu ausgerechnet werden, da ja die Einkommen, die Mickergroschen, nicht reichen, um überhaupt auf ‘n 1000er zum Leben zu kommen. Schmalhans ist angesagt mit Gürtel enger schnallen und einem Finanzhorizont, der weit unterhalb der 1000er Marke liegt. Noch ist es nicht Wasser und Brot.

    Dass nun der Spiegel grad dies Thema bringt, na das ist erwähnenswert, aber für mich nur eine diese ‘Ach schaut mal wie schlimm Geschichten’, die täglich in den Springerblättern BILD und BZ zu finden sind, halt ein wenig elaborierter. UBER fahren die aus dem Berliner Spiegelbüro doch auch. Kein Wort vom drohenden Kollaps der Daseinsfürsorge Taxi durch die Novellierung des PBeFG durch die weise Führung des Herrn Scheuer und der Vorarbeit seiner bayrischen Vorgänger zu Gunsten der ‘neuen’ Plattformanbieter. Kein Wort von der Mißachtung der Regulierungsbehörden, was den Schutz vor unlauterem Wettbewerb auf der Straße betrifft. Tja, Pleite gehen sie, die selbständigen Kollegen und für mich als Angestellten ist eine Rückkehr auf den Arbeitsplatz Taxi nach 35jähriger Tätigkeit wohl gestorben. Mit 60 bin ich ja schon altes Eisen, aber noch nicht rentenwürdig.

    Titelzeilen zu liefern, dafür sind all die Menschen in minderbezahlten Jobs noch gut. Klatschen kost nix und bei den Tarifverhandlungen geht’s nicht mehr um Wertschätzung sondern um Wertminderung.

    Aber, und jeder der sich ein wenig mit der Arbeitergeschichte beschäftigt hat, weiß das, es wird der Punkt kommen, wo die nonames des Prekariates aufstehen und sich wehren, doch dann wird es spät sein noch zu reden.

    Friedliche Grüße
    Joachim Schäfer❞

    #Arbeitsmarkt #Arbeitsmarktpolitik #Wirtschaftspolitik #Konjunktur #Arbeitsbedingungen #Kurzarbeit #Mindestlohn #prekäre_Beschäftigung #Uber

  • Marx ist Murks - Teil 1 - Einwand 4: So einen Kapitalismus gibt es nicht
    https://www.heise.de/tp/features/Marx-ist-Murks-Teil-1-4881920.html?seite=4

    Warum Taxi- und Mietwagenunternehmen gegen (u.a.) das #Mindestlohngetz verstoßen.

    Und wie geht das Kapital mit staatlichen Beschränkungen um? Ganz unterschiedlich. Manchmal fordert es sie sogar selbst ein, meist in der Form, dass es unfaire Methoden bei der Konkurrenz anprangert, die schnellstmöglich allgemein geregelt, also verboten gehören. Dann gibt es auch die Verlaufsform, dass es mit der Strafe bewusst kalkuliert. Die Rechnung geht einfach: Was ist der potentielle Gewinn, falls das Geschäft gelingt? Wie hoch ist die Strafe, falls man bei einem Regelverstoß erwischt wird? Die Differenz dieser beiden Größen, gibt dann Auskunft darüber, ob sich ein solches Wagnis lohnt oder nicht. Dazu ein Zitat von dem englischen Gewerkschafter Dunning, einem Zeitgenosse Marxens:

    Das Kapital hat einen Horror vor Abwesenheit von Profit oder sehr kleinem Profit, wie die Natur vor der Leere. Mit entsprechendem Profit wird Kapital kühn. Zehn Prozent sicher, und man kann es überall anwenden; 20 Prozent, es wird lebhaft; 50 Prozent, positiv waghalsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuß; 300 Prozent, und es existiert kein Verbrechen, das es nicht riskiert, selbst auf Gefahr des Galgens. Wenn Tumult und Streit Profit bringen, wird es sie beide encouragieren. Beweis: Schmuggel und Sklavenhandel.
    Thomas Joseph Dunning

    Da nicht jeder Beschiss auffliegt, ist - in dubio pro reo - in der Regel davon auszugehen, dass das Kapital die staatlichen Beschränkungen akzeptiert und selbst zum Wächter der Regeln wird - wie schon gesagt: bei der Konkurrenz. Ein effizienter Staat kontrolliert nicht aus eigenem Antrieb. Dafür hat er ein Reklamationssystem eingerichtet. In Deutschland heißt dieses Regelwerk BGB, das Bürgerliche Gesetzbuch. Wo keine Klage, da auch kein Verbrechen. Es besteht aus vielen Bänden und noch mehr Kommentaren und zeugt - nebst seinen prachtvollen Institutionen, vor allem das Justiz- und Polizeiweisen etc. - allein schon dadurch davon, dass es in einem kapitalistischen Staatswesen offenbar viel Ordnungs- und Regelungsbedarf gibt. Von sich aus regelt sich da gar nichts.

    #Taxi #Kapitalismus #Ausbeutung

  • Die Ökonomie des Trinkgelds: Warum sich die Sitte so hartnäckig hält
    https://app.handelsblatt.com/finanzen/konjunktur/wirtschaftswissenschaften-die-oekonomie-des-trinkgelds-warum-sich-die-sitte-so-hartnaeckig-haelt/25848040.html

    Ganz nett ist dieser Artikel dennoch mit Vorsicht zu genießen. Er enthält zum Beispiel die Behauptung, dass Trinkgeld den Anspruch auf Mindestlohn ersetzen kann. Dem ist nicht so. Trinkgeld darf nicht mit dem vereinbarten Lohn verrechnet werden und gehört auch nie dem Chef. Wer nur den Mindestlohn verdient, erhält Trinkgeld immer zusätzlich. Nur eine Vereinbarung über die Aufteilung der Trinkgelder unter allen Beschäftigten kann die Höhe des Trinkgelder für Einzelne verringern nie jedoch darf mit dem Arbeitslohn verrechnet werden.

    Andere Rechtsauffassungen werden gelegentlich vorgebracht, haben jedoch keine Bedeutung oder Wirksamkeit.

    23.5.2020 von Norbert Häring - Viele Argumente sprechen gegen das Trinkgeld, denn es ist weder besonders fair noch wirklich effizient. Es einfach abzuschaffen ist jedoch schwierig.

    Wer ein Trinkgeld bekommt, kann sich damit Ärger einhandeln. In München musste sich 2016 ein Mitarbeiter der kommunalen Entsorgungsbetriebe wegen Bestechlichkeit vor Gericht verantworten. Er soll zu Weihnachten Trinkgeld angenommen haben, gegen die Geber wurde wegen Bestechung ermittelt.

    In anderen Städten ist weihnachtliches Trinkgeld für die Müllabfuhr bis heute verbreitet. Aber die Münchener Stadtverwaltung beschloss 2010, die Annahme solcher Zuwendungen zu verbieten, um Gleichbehandlung bei allen anderen kommunalen Beschäftigten zu gewährleisten.

    Taxifahrer und Servicekräfte in Münchner Bars und Restaurants dürfen aber weiterhin Trinkgeld annehmen, ohne Angst vor dem Staatsanwalt haben zu müssen, obwohl das zu Ungleichbehandlung mit Busfahrern oder Küchenpersonal führt. Dabei haben die Menschen in der Küche oft den härteren Job.

    Trinkgeld ist in Deutschland Alltag, doch es gibt über diesen Fall hinaus gute Argumente gegen die althergebrachte Sitte. Als Überbleibsel aus unseligen Zeiten der Herren-Diener-Beziehungen waren Trinkgelder Anfang des 20. Jahrhunderts in weiten Teilen der USA verboten. Gegen die Sitte wird auch vorgebracht, sie schaffe ein Machtgefälle, das zu sexualisierter Übergriffigkeit oder zu Diskriminierung verleite. Trotzdem hält sich die soziale Norm in vielen Ländern hartnäckig.

    Allzu viele Daten und wirtschaftswissenschaftliche Forschungsarbeiten dazu gibt es allerdings nicht, obwohl ein nicht unerheblicher Teil der arbeitenden Bevölkerung Trinkgeld bezieht und es mehr als die Hälfte ihres Einkommens ausmachen kann, vor allem in der Gastronomie. Ofer Azar von der israelischen Ben-Gurion-Universität hat im „Journal of Economic Perspectives“ zusammengetragen, was die Forschung bisher ergeben hat. Die meisten Erkenntnisse beziehen sich auf die USA.

    Argumente gegen Trinkgeld

    Die Argumente gegen das Trinkgeld finden, mit Ausnahme der Verleitung zur sexualisierten Übergriffigkeit, reichlich Bestätigung. Weiße bekommen deutlich mehr Trinkgeld als Menschen mit dunkler Hautfarbe. Weiße geben auch mehr Trinkgeld, was mit dem höheren Einkommensniveau zusammenhängen könnte.

    Ob die Tatsache, dass sie auch besseren Service bekommen, mit der höheren Trinkgelderwartung zusammenhängt, oder ob die Bedienungen unabhängig davon gegen Dunkelhäutige diskriminieren, ist unklar. Auch, wer sich beim ersten Kontakt kleinmacht, indem er sich an den Tisch hockt, bekommt mehr Trinkgeld.

    Erhebliche Einkommensunterschiede zwischen ähnlichen Berufen mit und ohne Trinkgeld lassen sich nicht mit Qualifikationsanforderungen oder der Schwere des Jobs erklären. Bedienungen verdienen aufgrund des Trinkgelds deutlich besser als andere Menschen mit Jobs auf ähnlich geringem Qualifikationsniveau und oft auch deutlich besser als Köchinnen und Köche, obwohl Letztere eine Ausbildung absolvieren mussten, die in den USA noch dazu recht teuer ist.

    Da das Restaurantgeschäft im Durchschnitt margenschwach ist, stellt das für die Betreiber ein Problem dar. Sie haben Schwierigkeiten, Personal für die Küche zu finden, können aber schwer einfach dem Küchenpersonal deutlich mehr bezahlen, ohne dem Servicepersonal etwas wegzunehmen.

    Argumente für Trinkgeld

    Offenkundig gibt es aber auch Vorteile des Systems Trinkgeld, sonst würde es sich nicht so stabil halten. Dabei denkt fast jeder zunächst einmal daran, dass der Service besser wird, wenn von der Qualität der Dienstleistung abhängt, wie viel Trinkgeld man bekommt. Als Motivation für das Geben von Trinkgeld taugt diese Überlegung allerdings nicht, jedenfalls nicht unter der üblichen Annahme der individuellen Nutzenmaximierung.

    Die Menschen geben fast genauso viel Trinkgeld, wenn sie nicht damit rechnen müssen, mit der gleichen Bedienung oder dem gleichen Taxifahrer noch einmal in Kontakt zu kommen, wie in ihrer Stammkneipe.

    In Umfragen in den USA und Israel gaben nur 14 beziehungsweise drei Prozent der Befragten als eine Motivation für das Trinkgeld-Geben an, dass sie andernfalls schlechten Service in der Zukunft erwarteten. Eine viel stärkere Rolle spielten Beweggründe, die klar damit zusammenhängen, dass man eine soziale Norm nicht verletzen möchte.

    Die Trinkgeld-Norm zu unterstützen könnte im Interesse der Arbeitgeber liegen. Der Gedanke ist, dass Überwachung der Leistung der Mitarbeiter, bis hin zur Frage, ob sie Kunden freundlich anlächeln, ein schwieriges Geschäft ist. In Bereichen, in denen die Mitarbeiter viel Kundenkontakt haben und die Kunden die Servicequalität gut einschätzen können, kann es effizient sein, leistungsbezogene Vergütungen teilweise die Kunden zuteilen zu lassen.

    Forschungen zeigen, dass da einiges dran ist. Allerdings trägt das Argument nicht allzu weit. Denn die Höhe des Trinkgeldes hängt zwar von der wahrgenommenen Servicequalität ab, aber der Zusammenhang ist eher schwach. Verschiedenen Studien zufolge erklärte die Kundeneinschätzung der Servicequalität die Unterschiede in der Höhe der gegebenen Trinkgelder nur zu zwei bis fünf Prozent.

    Ein anderer Vorteil von Trinkgeld ist, dass es von Reich zu Arm umverteilt, wenn auch nicht unbedingt systematisch. Empfänger von Trinkgeld sind ganz überwiegend gering qualifizierte Menschen in Niedriglohnbeschäftigungen. Je höher andererseits das Einkommen, desto mehr und eher wird Trinkgeld gegeben.

    Das führt zu einem weiteren Vorteil. Psychologisch hat es einen anderen Effekt, ob man etwas mehr für ein Essen zahlt oder ob man einen niedrigeren Preis mit einer zumindest grundsätzlich freiwilligen Trinkgeld-Gabe aufstockt.

    Zu wissen, dass man das Einkommen eines Geringverdieners erhöht, gibt vielen Menschen ein gutes Gefühl, das den Schmerz des Geld-Hergebens mindestens teilweise kompensiert. Ähnliches gilt bei vielen wohl auch für das Machtgefühl, das damit verbunden ist, Trinkgeld geben oder verweigern zu können, je nachdem, wie wichtig man sich genommen fühlt.

    Forscher Azar hat anhand der historischen Entwicklung in den USA gezeigt, dass viele Menschen zumindest aus dem Geben von Trinkgeld einen Nutzen ziehen müssen, der über das Erfüllen der sozialen Norm hinausgeht. Die Höhe der Trinkgeldnorm in den USA hat sich in den letzten 100 Jahren in etwa verdoppelt, auf etwa 15 Prozent in einfachen und bis zu 25 Prozent in eleganteren Restaurants. Das bedeutet, dass das durchschnittliche Trinkgeld regelmäßig etwas oberhalb der Norm lag und sich so die Norm nach oben verschob.

    Eine Umfrage in den USA und Israel zeigte denn auch, dass die Trinkgeld-Norm bei den Kunden sehr viel populärer ist als die alternativ angebotene Erhöhung der Preise um 15 Prozent in den USA oder zwölf Prozent in Israel.

    Auch organisatorisch hat das Trinkgeld Vorteile. Wenn in einer Schicht viel los ist, ist die Arbeit anstrengender. Gleichzeitig verdienen die Mitarbeiter dann pro Stunde mehr und haben so einen Anreiz, diese Schichten zu übernehmen.

    Abschaffen ist schwierig

    Trotz der Vorteile auch für die Arbeitgeber kommt Azar zu der Einschätzung, dass für viele von ihnen die Nachteile überwiegen, vor allem, weil erheblich mehr vom Kundengeld beim Servicepersonal hängen bleibt als unter alternativen Arrangements.

    Umfragen zufolge ist die Zufriedenheit mit dem Service meist hoch. Gleichzeitig ist die Abhängigkeit der Trinkgelder von der Servicequalität gering. Das deutet darauf hin, dass das Servicepersonal aus anderen Gründen als der Sorge vor Trinkgeldverlust sein Bestes gibt. Offenbar haben Arbeitgeber Möglichkeiten, durch Auswahl ihrer Mitarbeiter, Wertschätzung von Leistung und andere Maßnahmen für eine hohe Servicequalität zu sorgen.

    Im Prinzip hätten Restaurantbetreiber die Macht, die Trinkgeld-Sitte für ihre Einrichtung abzustellen. Sie können zum Beispiel eine Bedienungspauschale erheben, die den Kunden ausdrücklich als Ersatz für Trinkgeld präsentiert wird. Das kann allerdings teuer für sie sein. Da die meisten Kunden offenbar lieber Trinkgeld geben als höhere Preise zu bezahlen, können sie im Wettbewerb Kunden verlieren, wenn sie auf inklusive Preise umstellen.

    Ein ähnliches Wettbewerbsproblem haben sie auch auf dem Arbeitsmarkt. Die aus welchen Gründen auch immer überdurchschnittlich mit Trinkgeld bedachten Servicekräfte könnten zu Konkurrenten abwandern, wo sie noch Trinkgeld verdienen können. Sie besser zu bezahlen als andere stößt wegen der Gleichbehandlungsnorm an enge Grenzen.

    Untersuchungen von Restaurants, die trinkgeldfrei gemacht wurden, zeigen denn auch, dass deren Beurteilung durch die Kunden schlechter wurde. Das betraf am stärksten die billigeren Restaurants. Das deutet darauf hin, dass Personalselektion eine wichtige Rolle spielt. Die gehobeneren Restaurants, die tendenziell besser bezahlen, dürften geringere Schwierigkeiten haben, gute Mitarbeiter auch ohne die Trinkgeld-Option zu halten.

    Die gleichen Probleme ergeben sich für die Arbeitgeber, wenn sie versuchen, das Trinkgeld zu poolen, um etwa dem Küchenpersonal einen Teil davon zukommen zu lassen.

    Die meisten Restaurants in den USA verlegen sich deshalb darauf, sich einen Teil vom Trinkgeld-Kuchen zu holen, indem sie den Servicekräften ein geringes Gehalt zahlen, jedenfalls dort, wo das erlaubt ist. Der bundesgesetzliche Mindestlohn für Trinkgeldempfänger beträgt nur gut zwei Dollar.

    Einige Bundesstaaten haben allerdings auch höhere Mindestsätze im Bereich von fünf oder 7,5 Dollar, manche haben auch gar keine Ausnahmeregelung für Trinkgeldempfänger. Der allgemeine Mindestlohn ist viel höher, je nach Bundesstaat kann er bis 15 Dollar betragen.

    Das durchschnittliche Trinkgeld in den USA ist allerdings so hoch, dass Trinkgeldempfänger auch bei niedrigem Grundgehalt im Durchschnitt besser verdienen als vergleichbar ausgebildete Beschäftigte ohne Kundenkontakt.

    Auch in Deutschland gilt die Regel, dass für Mitarbeiter, die Trinkgeld bekommen, der Mindestlohn nur insoweit gilt, als Lohn und Trinkgeld zusammen mindestens den Mindestlohn erreichen müssen.

    Poolung von Trinkgeld ist nur möglich, wenn alle betroffenen Beschäftigten mit einer Umstellung einverstanden sind oder wenn sie der Poolung bereits bei Unterzeichnung ihres Arbeitsvertrags zugestimmt haben, erläutert der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Pascal Croset. Auf keinen Fall darf der Arbeitgeber das Trinkgeld ganz oder teilweise einbehalten

    siehe auch:

    Trinkgeld / Arbeitsrecht
    https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/trinkgeld-arbeitsrecht_idesk_PI42323_HI727370.html

    Anrechnung von Trinkgeld auf Mindestlohn?https://www.stralsund-arbeitsrecht.de/anrechnung-von-trinkgeld-auf-mindestlohn
    .. und ...
    https://www.arbeitsrechte.de/trinkgeld
    #Taxi #Wirtschaft #Arbeit #Trinkgeld #Recht #Mindestlohn

  • Nach Kalifornien: Uber-Fahrer auch in Frankreich Angestellte
    https://www.taxi-times.com/nach-kalifornien-uber-fahrer-auch-in-frankreich-angestellte

    Im Lichte des Kommentar der Taxi Times zeit sich die eigentliche Bedeutung des letzten höchstrichterlichen Uber-Urteils in Frankreich:

    – Uber wird das Urteil weitgehend ignorieren und seine „Partner“ zum Unterzeichnen geänderter Knebelverträge zwingen.
    – Für die beschäftigten anderer Gig-Ökonomie-Branchen kann das Urteil hingegen deutlich positive Auswirkungen haben.
    – Die im Vergleich zu Deutschland bessere Position der französischen und vor allem Pariser Taxifahrer ist das Ergebnis lang andauernder und teilweise historischer Kämpfe.

    Die Macron-Regierung versucht heute mit Deutschland gleichzuziehen und alle sozialen Errungenschaften und öffentlichen Dienstleistungen im Namen des Marktes abzuschaffen oder zu privatisieren. Der Kampf dagegen wird von gut der Hälfte aller Franzosen geführt oder unterstützt. Das ist anders als in Deutschland, wo seit der Regierung Helmut Schmidt der arbeitenden Bevölkerung und ihren gewerkschaftlichen Vetretungen schrittweise verdaubare Opfer aufgezwungen wurden, deren Summe heute die katastrophalen Auswirkungen zeitigt, wo es um die Abwehr der neofaschistischen Marktradikalen aus den USA geht.

    5. März 2020 von Wim Faber - Mit dieser Entscheidung können die Fahrer eine Neueinstufung ihrer Arbeitsbeziehung zu Uber beantragen. Uber zahlt im Moment keine Steuern, die das französische Sozialsystem finanzieren. „Das Urteil spiegelt nicht die Gründe wider, warum sich Fahrer für Uber entscheiden: die Unabhängigkeit und die Freiheit zu arbeiten, wenn, wann und wo sie wollen“, sagte Uber in einer schriftlichen Erklärung. „In den letzten zwei Jahren haben wir viele Änderungen vorgenommen, um den Fahrern neben einem stärkeren sozialen Schutz noch mehr Kontrolle darüber zu geben, wie sie Uber nutzen“, fügte das Unternehmen hinzu und stellte fest, dass der Gerichtsentscheid nicht zu einer automatischen Neueinstufung der Fahrer führen würde.

    Eben dieser Entscheid könnte auch Auswirkungen auf Frankreichs ‘Gig Economy’ (beispielsweise Uber Eats, Deliveroo, Just Eat-Takeaway) haben. Deren Apps für die Durchführung der Dienstleistungen sehr stark von ‚selbständigen‘ Fahrern abhängig sind. Sie führen ihre Geschäfte, ohne sich an den Sozialabgaben ihrer Partner zu beteiligen und liefern deswegen auch keinen echten Mehrwert für die Gesellschaft.

    Die Entscheidung folgt auf eine Reihe von rechtlichen ‚Herausforderung#Frankreich #Justiz #Urteil #Uber #Arbeitsrecht #Mindestlohn #SMICen‘ für Uber und ähnliche Unternehmen von Brasilien bis Kolumbien und den Vereinigten Staaten. In Kalifornien, wo Uber seinen Sitz hat (San Francisco), wurde kürzlich ein Gesetz (AB5) verabschiedet, dass es den Gig-Unternehmen erschwert, ihre Mitarbeiter als unabhängige Auftragnehmer anstatt als Mitarbeiter einzustufen.

    #Frankreich #Justiz #Urteil #Uber #Arbeitsrecht #Mindestlohn #SMIC

  • Communiqué de presse - la Cour de cassation a décidé de requalifier en contrat de travail la relation contractuelle entre la société Uber et un chauffeur.
    https://www.courdecassation.fr/jurisprudence_2/communiques_presse_8004/prestation_chauffeur_9665/press_release_44526.html

    Gute Nachrichten aus Frankreich ? Nicht so ganz, weil schon feststeht, was der Uber-Konzern mit Unterstützung der macronistischen Liberalen als Nächstes tun wird, um den „Taximarkt“ zu erobern.

    In Deutschland hat Uber bereits eine Lösung für das Problem Scheinselbständigkeit gefunden. Hierzulande werden sociétés d’écran eingesetzt, welche pro forma die Autos und Fahrer beschaffen, mit denen Uber seine Dienste anbietet. Damit ist die Bombe der #Scheinselbständigkeit entschärft, und die Gegenwehr der Taxiunternehmen auf die Frage der #Rückkehrpflicht zum Standort des Mietwagenunternehmens begrenzt worden. In wieweit die Safedriver und anderen Mietwagenausbeuter von Uber finanziert und gesteuert werden oder vielleicht wirklich selbständig tätige Fahrdienste sind, kann hier nicht geklärt werden.

    Sicher jedoch ist, dass alle Fahrdienste menschliche Chauffeure benötigen und das Gerede von autonomen Taxis nicht der Realität in der individuellen Personenbeförderung entspricht. Das wird für mindestens 10 bis 20 Jahre auch so bleiben, so dass Fahrerlöhne für Taxi- und Mietwagenbetriebe heute und in Zukunft den größten Kostenfaktor darstellen.

    Wie konnte es also gelingen, dem Taxigewerbe, das sich bei Einführung des deutschen gesetzlichen MIndestlohns am 1. Januar 2015 ausserstande sah, Löhne in gesetzlich vorgeschriebener Höhe zu zahlen, einen ansatzweise rentabel wirtschaftenden Konkurrenten entgegenzusetzen?

    Durch massives Lobbying gelang es Uber und seinen Verbündeten durchzusetzen, dass im Juli 2017 die #Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer abgeschafft wurde. Damit eröffnete sich den Mietwagenbetreibern ein riesiges Reservoir an armen, mit ihren Rechten nicht vertrauten Arbeitskräften, die daran gewohnt waren jeden Lohn zu akzeptieren und unter den unerträglichsten Bedingungen zu arbeiten. Kriege und Zerstörung ganzer Volkswirtschaften hatten hunderttausende junger Männer nach Deutschland getrieben, die nun von Uber als Arbeitsarmee im Krieg gegen Mindestlohn und soziale Absicherung ins Feld geschickt werden konnten.

    Aufgrund der Abwesenheit jeglicher Erfassung von Arbeitszeiten oder Fahrstrecken in den Mietwagen können die Betreiber ihre Fahrer gnadenlos ausbeuten. Es genügt zu wissen, dass die Betriebskosten eines Taxis und eines Mietwagens so gut wie identisch sind, um zu verstehen, dass die von Uber einbehaltenen 30 Prozent Vermittlungsgebühr nur aus dem Fahrerlohn abgezweigt werden können. Wenn man weiterhin davon ausgeht, dass bei Uber die selbe Fahrtstrecke 20 Prozent billiger als mit dem Taxi ist, muss man diese Differenz ebenfalls vom Fahrerlohn abziehen.

    So sieht die Rechnung für Unternehmer und Fahrer aus:

    Taxi

    € 120,00 Umsatz (gleiche Strecke 20% teurer)
    € 8,40 Umsatzsteuer (7%)
    € 48,00 Fahrzeugkosten usw. (40%)
    € 9,60 Gewinn (8%)
    € 54,00 Fahrerlohn (45 %)

    Uber-Mietwagen

    € 100,00 Umsatz
    € 19,00 Umsatzsteuer (19%)
    € 40,00 Fahrzeugkosten usw. (40%)
    € 30,00 Uber-Provision (30%)
    € 8,00 Gewinn (8%)
    € 3,00 Fahrerlohn (3%)

    Die Rechnung ist nicht exakt, weil weder schwankende Benzinpreise noch der Umsatzsteuer-Vorabzug einbezogen sind. Sie sollte jedoch klar zeigen, dass ein Uber-Fahrer mit der gleichen Arbeit erheblich weniger als ein Taxifahrer verdient. Vielleicht ist der Unterschied nicht ganz so groß wie in der Beispielrechnung, jedoch wären schon 30% bis 50% des Taxifahrereinkommens für Uber-Chauffeure hoch geschätzt.

    Wir wissen, dass es Taxiunternehmen mit Mühe gelingt, den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. In Anbetracht dieser Zahlen dürfte kein Mietwagenunternehmen, das hauptsächlich für Uber fährt, eine gründliche Betriebsprüfung überstehen. Wir müssen deshalb davon ausgehen, dass die Angabe falscher Arbeitszeiten bei Mietwagen noch verbreiteter ist als bei Taxiunternehmen. In Wirklichkeit wird viel länger gearbeit, als die Lohnabrechnungen ausweisen.

    Wir müssen auch davon ausgehen, dass Uber seine lokalen Partner subventioniert, und die Fahrpreise im Grunde illegales Dumping darstellen. Dagegen ist seit Wegfall des deutschen Rabattgesetzes jedoch kaum ein Kraut gewachsen.

    Im Ergebnis sind die Einnahmen der Berliner Taxiunternehmen sind seit Abschaffung der Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer um 30 bis 50 Prozent gefallen. Die Zahl der in Berlin zugelassenen Taxis hat zwischen Dezember 2019 und März 2020 um etwa 300 abgenommen, weil die Betreiber ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen konnten.

    Die Schlacht hat in Frankreich noch nicht richtig begonnen.

    La Cour de cassation a décidé de requalifier en contrat de travail la relation contractuelle entre la société Uber et un chauffeur. En effet, lors de la connexion à la plateforme numérique Uber, il existe un lien de subordination entre le chauffeur et la société. Dès lors, le chauffeur ne réalise pas sa prestation en qualité de travailleur indépendant mais en qualité de salarié.

    Faits et procédure

    La société Uber met en relation, via une plateforme numérique, des chauffeurs VTC et des clients.
    Une fois son compte clôturé par Uber, un de ces chauffeurs a demandé à la justice prud’homale de requalifier la relation contractuelle avec cette société en contrat de travail.
    La cour d’appel a fait droit à sa demande.

    La question posée à la Cour de cassation

    Lorsqu’il réalise une prestation pour Uber, un chauffeur, inscrit au registre des métiers comme travailleur indépendant, est-il lié par un lien de subordination avec cette société, situation de nature à justifier la requalification de la relation contractuelle en contrat de travail ?

    La réponse de la Cour de cassation

    Les critères du travail indépendant tiennent notamment à la possibilité de se constituer sa propre clientèle, la liberté de fixer ses tarifs et la liberté de définir les conditions d’exécution de sa prestation de service.

    A l’inverse, dans le cadre d’un contrat de travail, le lien de subordination repose sur le pouvoir de l’employeur de donner des instructions, d’en contrôler l’exécution et de sanctionner le non-respect des instructions données.

    Le chauffeur qui a recours à l’application Uber ne se constitue pas sa propre clientèle, ne fixe pas librement ses tarifs et ne détermine pas les conditions d’exécution de sa prestation de transport. L’itinéraire lui est imposé par la société et, s’il ne le suit pas, des corrections tarifaires sont appliquées. La destination n’est pas connue du chauffeur, révélant ainsi qu’il ne peut choisir librement la course qui lui convient.
    Par ailleurs, à partir de trois refus de courses, la société Uber peut déconnecter temporairement le chauffeur de son application. En cas de dépassement d’un taux d’annulation de commandes ou de signalements de « comportements problématiques », le chauffeur peut perdre l’accès à son compte.
    Enfin, le chauffeur participe à un service organisé de transport dont la société Uber définit unilatéralement les conditions d’exercice.

    Ainsi, l’ensemble de ces éléments caractérise l’existence d’un lien de subordination entre le chauffeur et la société Uber lors de la connexion à la plateforme numérique, son statut d’indépendant n’étant que fictif.
    Le fait que le chauffeur n’ait pas l’obligation de se connecter à la plateforme et que cette absence de connexion, quelle qu’en soit la durée, ne l’expose à aucune sanction, n’entre pas en compte dans la caractérisation du lien de subordination.

    Arrêt n°374 du 4 mars 2020 (19-13.316) - Cour de cassation - Chambre sociale - ECLI:FR:CCAS:2020:SO00374 | Cour de cassation
    https://www.courdecassation.fr/jurisprudence_2/chambre_sociale_576/374_4_44522.html

    Résumé
    Le lien de subordination est caractérisé par l’exécution d’un travail sous l’autorité d’un employeur qui a le pouvoir de donner des ordres et des directives, d’en contrôler l’exécution et de sanctionner les manquements de son subordonné. Peut constituer un indice de subordination le travail au sein d’un service organisé lorsque l’employeur en détermine unilatéralement les conditions d’exécution.

    Justifie légalement sa décision une cour d’appel qui, pour qualifier de contrat de travail la relation entre un chauffeur VTC et la société utilisant une plate-forme numérique et une application afin de mettre en relation des clients et des chauffeurs exerçant sous le statut de travailleur indépendant, retient :

    1°) que ce chauffeur a intégré un service de prestation de transport créé et entièrement organisé par cette société, service qui n’existe que grâce à cette plate-forme, à travers l’utilisation duquel il ne constitue aucune clientèle propre, ne fixe pas librement ses tarifs ni les conditions d’exercice de sa prestation de transport,

    2°) que le chauffeur se voit imposer un itinéraire particulier dont il n’a pas le libre choix et pour lequel des corrections tarifaires sont appliquées si le chauffeur ne suit pas cet itinéraire,

    3°) que la destination finale de la course n’est parfois pas connue du chauffeur, lequel ne peut réellement choisir librement, comme le ferait un chauffeur indépendant, la course qui lui convient ou non,

    4°) que la société a la faculté de déconnecter temporairement le chauffeur de son application à partir de trois refus de courses et que le chauffeur peut perdre l’accès à son compte en cas de dépassement d’un taux d’annulation de commandes ou de signalements de « comportements problématiques », et déduit de l’ensemble de ces éléments l’exécution d’un travail sous l’autorité d’un employeur qui a le pouvoir de donner des ordres et des directives, d’en contrôler l’exécution et de sanctionner les manquements et que, dès lors, le statut de travailleur indépendant du chauffeur était fictif.

    Mindestlohngesetz
    https://de.wikipedia.org/wiki/Mindestlohngesetz_(Deutschland)

    Ortskundeprüfung – Wikipedia
    https://de.wikipedia.org/wiki/Ortskundepr%C3%BCfung

    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2017 der Abschaffung der Ortskundeprüfung für Krankenwagen- und Mietwagenfahrer in Orten mit mehr als 50.000 Einwohnern zugestimmt. Bisher musste diese Prüfung auch bei Betriebssitzgemeinden mit einer Größe von mehr als 50.000 Einwohnern beim Führerschein zur Fahrgastbeförderung mit Mietwagen oder Krankenwagen abgelegt werden.

    Ortskundewegfall für Mietwagen im Bundesrat beschlossen
    https://www.taxi-times.com/ortskundewegfall-fuer-mietwagen-im-bundesrat-beschlossen

    Der aus Sicht des Taxigewerbes zweifelhafte Beschluss ist Teil der „Zwölften Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“. In ihm wurde das festgehalten, was eine Expertengruppe „Fahrerlaubniswesen“ innerhalb des Bund-Länder-Fachausschusses ausgearbeitet hatte.

    Im Punkt 5 der 12. Verordnung wird eine Änderung des § 48 FEV bestimmt. Demnach wird dort folgender Nebensatz gestrichen: „oder – falls die Erlaubnis für Mietwagen oder Krankenkraftwagen gelten soll – die erforderlichen Ortskenntnisse am Ort des Betriebssitzes besitzt; dies gilt nicht, wenn der Ort des Betriebssitzes weniger als 50 000 Einwohner hat“.
    ...
    Der mit dieser Änderung verbundene künftige Wegfall der Ortskundeprüfung für Kranken- und Mietwagenfahrer wird von der Taxibranche seit Wochen heftig kritisiert, ebenso eine Empfehlung der Bayerischen Staatsregierung an die Führerscheinstellen, „im Vorgriff auf die zu erwartende Gesetzesänderung“ bereits jetzt auf die Ortskundeprüfung für Krankenwagen und Mietwagen zu verzichten.

    Da man aber seitens des Taxi- und Mietwagenverbands BZP von dieser Entwicklung überrascht wurde und selbst erst vor wenigen Wochen von den Änderungsplänen erfahren hatte, war die Zeit für eine wirksame Lobbyarbeit offenbar zu kurz.

    #Frankreich #Justiz #Urteil #Uber #Arbeitsrecht #Mindestlohn #SMIC

  • 15. September 2014 ver.di – Taxigewerbe: Tarifverhandlungen zu Mindestlohn gescheitert
    https://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++1663c046-3cc1-11e4-aeaa-5254008a33df

    Weniger als 8,50 Euro pro Stunde für Taxifahrer festschreiben? Nicht mit ver.di. Die Verhandlungen über einen Mindestlohntarifvertrag im deutschen Taxigewerbe sind gescheitert. Das hat die zuständige Tarifkommission von ver.di am Wochenende beschlossen. „Die Arbeitgeber wollten schlechte Arbeitsbedingungen tarifvertraglich festschreiben und gleichzeitig an Löhnen deutlich unter 8,50 Euro pro Stunde festhalten. Das lehnen wir ab. Mit uns gibt es nur klare, nachvollziehbare Regelungen, die Verbesserungen für die Beschäftigtenin der Branche bringen", stellte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle klar.

    „Unser Ziel war es, eine bislang völlig unzureichend geregelte Branche erstmalig bundesweit einheitlich zu tarifieren und den Beschäftigten verlässliche Löhne und Arbeitsbedingungen zu sichern“, sagte Behle: „Das ist an der Blockadehaltung der Arbeitgeberseite gescheitert.“ Sie seien darauf fixiert gewesen, deutlich niedrigere Stundenlöhne als die ab 1. Januar 2015 gesetzlich geltende Vergütung in Höhe von 8,50 Euro zu vereinbaren. Gleichzeitig hätten sie aber jegliche kostenwirksame Verbesserung bei den Arbeitsbedingungen abgelehnt. Demnach wollten die Taxi-Unternehmen bei Schichtlängen von zwölf Stunden mehr als 40-Wochenstunden ebenso festschreiben wie eine Sechs-Tage-Arbeitswoche. Als Einstieg in den Mindestlohn hätten ihnen 6,80 Euro je Stunde vorgeschwebt. „Dabei wollten sich die Arbeitgeber jegliche Erhöhungen durch Absenkungen an anderer Stelle von den Arbeitnehmern bezahlen lassen“, kritisierte Behle.

    Mit dem Taxi ins Prekariat

    Zudem hatte ver.di gefordert, dass eine individuelle Arbeitszeitdokumentation der Fahrer verbindlich vorgeschrieben werden muss. Dies sollte über geeignete Taxameter geschehen. Auch das hatten die Arbeitgeber aus Kostengründen abgelehnt. Ein verbindlicher Arbeitszeitnachweis sei für die Beschäftigten unverzichtbar, erklärte Behle weiter. Die Verweigerungshaltung der Arbeitgeber sei vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen im kommenden Jahr völlig unverständlich: Mit dem Mindestlohngesetz werde die Arbeitszeiterfassung ohnehin zur Pflicht.

    Ohne Tarifvertrag gilt für angestellte Taxifahrer künftig der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde. ver.di bietet allen angestellten Gewerkschaftsmitgliedern an, sie bei der Durchsetzung ihres Anspruchs auf den gesetzlichen Mindestlohn zu unterstützen.

    #Taxi #Gewerkschaft #Tarifverhandlungen #Mindestlohn

  • Mindestlohn im Taxigewerbe: Schnell noch ein Tarifvertrag - taz.de
    https://taz.de/Mindestlohn-im-Taxigewerbe/!5039660

    20. 6. 2014 - BERLIN taz | Die ersten Kündigungen sind ausgesprochen, vorsorglich, schließlich muss man die Kündigungsfrist einhalten, die bei langjährigen Mitarbeitern ein halbes Jahr betragen kann. „Es ist bitter, weil es ja gerade die besonders treuen Fahrer in der Firma trifft“, sagt Taxiunternehmer Wolfgang Schwuchow aus Erfurt. Er hat jetzt, noch im Juni, zwei langjährigen Fahrern die schriftliche Kündigung zum 1. Januar 2015 überreicht.

    Am 1. Januar 2015 kommt der Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde. Das Gesetz dazu soll am 4. Juli verabschiedet werden. Auch im Taxigewerbe müssen Unternehmer dann ihren Angestellten den Mindeststundenlohn zahlen, ganz unabhängig davon, wie viel Fahrten der Kutscher hatte oder wie viel Umsatz er machte. Die Taxibranche ist in Aufruhr, denn bisher ist die Bezahlung umsatzabhängig, die Stundenlöhne liegen oft niedriger.

    Angestellte Fahrer etwa bekommen derzeit 40 Prozent vom Umsatz als Bruttolohn. Wer also 8,50 Euro als Stundenlohn einfahren will, müsste 21 Euro Kasse in der Stunde machen. Das schaffen die Kutscher nur selten. „In Berlin machen die Fahrer im Durchschnitt 14 Euro in der Stunde an Umsatz“, erzählt Uwe Gawehn von der Taxi-Innung Berlin. Mit dem Mindestlohn sei ein Unternehmen mit angestellten Fahrern nicht mehr wirtschaftlich zu führen, Entlassungen seien die logische Folge.

    Kein Wunder also, dass die Branche händeringend nach alternativen Lösungen sucht. Eine naheliegende Möglichkeit ist eine Tarifanhebung, sprich Preiserhöhung. „Doch das kostet Zeit, das bei den Kommunen durchzusetzen“, sagt Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes (BZP). Die Taxitarife sind regional unterschiedlich und müssen von den Kommunen genehmigt werden. Außerdem ist völlig unklar, ob die Kunden Preiserhöhungen von durchschnittlich 25 Prozent, in Einzelfällen sogar 70 Prozent akzeptieren.

    Überlange Schichten als Kompensation
    Für eine zweijährige Übergangslösung bis zum 1. Januar 2017 sucht die Taxibranche daher jetzt nach einer Möglichkeit, mit der Gewerkschaft Ver.di einen Tarifvertrag abzuschließen, der eine Ausnahmeregelung vom Mindestlohn schafft. Heraus käme ein Lohn von weniger als 8,50 Euro. Denn das Gesetz erlaubt niedrigere Löhne als 8,50 Euro brutto bis zum Jahre 2017, wenn diese verbindlich in einem Tarifvertrag stehen. Das Problem: Der Taxidachverband BZP muss von den Mitgliedern zuerst einmal zum tariffähigen Arbeitgeberverband erklärt werden, eine erste Abstimmung dazu scheiterte kürzlich. Jetzt wollen sich die Taxler noch mal am 3. Juli treffen, um den Arbeitgeberverband aus der Taufe zu heben.

    Die Gewerkschaft Ver.di will allerdings nicht ohne weiteres noch schnell solch einen Billigtarifvertrag unterstützen. Stimme man für eine Übergangszeit einem Lohn von weniger als 8,50 Euro zu, dann müsse es für die beschäftigten Angestellten an anderer Stelle einen „Mehrwert“ geben, etwa bei den Arbeitszeiten oder durch Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit, sagte Ver.di-Sprecher Christoph Schmitz der taz.

    Bisher kompensieren die Fahrer ihre niedrigen Stundenumsätze und die langen Wartezeiten an den Taxiplätzen durch überlange Arbeitsschichten. „50, 60 Stunden“ in der Woche fahre er, erzählt ein Berliner Kutscher. Damit erreiche er einen Monatslohn von 1.300 Euro brutto. Heruntergerechnet auf die Stunde sind das nicht mehr als 5,50 Euro brutto. Käme der Mindestlohn, würden die Fahrer wohl Teilzeitverträge erhalten von ihren Unternehmen, glaubt der Fahrer, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will. Auf dem Papier steht dann eine bestimmte Stundenzahl, die aber in Wahrheit weit überschritten wird. Diese Tricksereien wären heikel – schließlich könnte jeder Kutscher seinen Dienstherrn wegen der Falschangaben später bei den Behörden anzeigen. Mit dem Mindestlohn sollen auch Stundenzettel eingeführt werden für die Kutscher.

    Der Taxidachverband sieht jeden vierten der 200.000 Arbeitsplätze für angestellte Fahrer in Deutschland durch den Mindestlohn von 8,50 Euro in Gefahr. Mehr als 60 Prozent der Taxiunternehmen bestehen allerdings aus Ein-Wagen-Betrieben. Und selbständige Alleinfahrer können weiterhin zu Dumpinglöhnen ackern – für Selbständige gilt der Mindestlohn nicht.

    #Taxi #Mindestlohn

  • Connecticut legislators to consider minimum pay for Uber and Lyft drivers - Connecticut Post
    https://www.ctpost.com/politics/article/Connecticut-legislators-to-consider-minimum-pay-13608071.php

    By Emilie Munson, February 11, 2019 - Prompted by growing numbers of frustrated Uber and Lyft drivers, lawmakers will hold a hearing on establishing minimum pay for app-based drivers.

    After three separate legislative proposals regarding pay for drivers flooded the Labor and Public Employees Committee, the committee will raise the concept of driver earnings as a bill, said state Rep. Robyn Porter, D-New Haven, who chairs the committee, on Friday night.

    A coalition of Uber and Lyft drivers from New Haven has been pressuring lawmakers to pass a pay standard, following New York City’s landmark minimum pay ordinance for app-based drivers approved in December. The legislation, which set an earnings floor of $17.22 an hour for the independent contractors, took effect on Feb. 1.

    Connecticut drivers have no minimum pay guarantees.

    Guillermo Estrella, who drives for Uber, worked about 60 hours per week last year and received $25,422.65 in gross pay. His pay stub doesn’t reflect how much Estrella paid for insurance, gas, oil changes and wear-and-tear on his car. Factor those expenses in, and the Branford resident said his yearly take-home earnings were about $18,000 last year.

    Estrella and other New Haven drivers have suggested bill language to cap the portion of riders’ fares that Uber and Lyft can take at 25 percent, with the remaining 75 percent heading to drivers’ pockets. The idea has already received pushback from Uber, which said it was unrealistic given their current pay structure.

    Connecticut legislators have suggested two other models for regulating driver pay. State Sen. Steve Cassano, D-Manchester, filed a bill to set a minimum pay rate per mile and per minute for drivers. His bill has not assigned numbers to those minimums yet.

    “What (drivers) were making when Uber started and got its name, they are not making that anymore,” said Cassano. “The company is taking advantage of the success of the company. I understand that to a point, but it shouldn’t be at the expense of the drivers.”

    State Rep. Peter Tercyak, D-New Britain, proposed legislation that says if drivers’ earnings do not amount to hourly minimum wage payments, Uber or Lyft should have to kick in the difference. Connecticut’s minimum wage is now $10.10, although Democrats are making a strong push this year to raise it.

    As lawmakers consider these proposals, they will confront issues raised by the growing “gig economy”: a clash between companies seeking thousands of flexible, independent contractors and a workforce that wants the benefits and rights of traditional, paid employment.

    Some Democrats at the Capitol support the changes that favor drivers.

    “I thought it was important to make sure our labor laws are keeping up with the changes we are seeing in this emerging gig economy, that we have sufficient safeguards to make sure that drivers are not being exploited,” said Sen. Matt Lesser, D-Middletown.

    But the proposals also raise broad, difficult questions like what protections does a large independent contractor workforce need? And how would constraining the business model of Uber and Lyft impact service availability around the state?

    Sen. Craig Miner, a Republican of Litchfield who sits on the Labor committee, wondered why Uber and Lyft drivers should have guaranteed pay, when other independent contractors do not. How would this impact the tax benefits realized by independent contractors, he asked.

    Uber and Lyft declined to provide data on how many drivers they have in the state, and the Connecticut Department of Motor Vehicles does not keep count. In Connecticut, 82 percent of Lyft drivers drive fewer than 20 hours per week, said Kaelan Richards, a Lyft spokesperson.

    Last week, Hearst Connecticut Media spoke to 20 Uber and Lyft drivers in New Haven who are demanding lawmakers protect their pay. All drove full-time for Uber or Lyft or both.

    An immigrant from Ecuador, Estrella, the Branford driver, struggles to pay for rent and groceries for his pregnant wife and seven-year-old son using his Uber wages.

    “A cup of coffee at the local Starbucks cost $3 or $4,” said Estrella. “How can a trip can cost $3 when you have to drive to them five minutes away and drop them off after seven or eight minutes?”

    In December, 50 Uber and Lyft drivers held a strike in New Haven demanding better pay. The New Haven drivers last week said they are planning more strikes soon.

    “Why is Uber lowering the rates and why do we have to say yes to keep working?” asked Carlos Gomez, a Guilford Uber driver, last week.

    The drivers believe Uber and Lyft are decreasing driver pay and taking a larger chunk of rider fares for company profits. Many New Haven drivers said pay per mile has been decreasing. They liked Sen. Cassano’s idea of setting minimum pay per mile and per minute.

    “The payment by mile, it went down by 10 cents,” said Rosanna Olan, a driver from West Haven. “Before it was more than one dollar and now when you have a big truck SUV, working long distance especially is not worth it anymore.”

    Uber and Lyft both declined to provide pay rates per mile and per minute for drivers. Drivers are not paid for time spent driving to pick up a passenger, nor for time spent idling waiting for a ride, although the companies’ model depends on having drivers ready to pick up passengers at any moment.

    Lyft said nationally drivers earn an average of $18.83 an hour, but did not provide Connecticut specific earnings.

    “Our goal has always been to empower drivers to get the most out of Lyft, and we look forward to continBy Emilie Munson Updated 4:49 pm EST, Monday, February 11, 2019uing to do so in Connecticut, and across the country," said Rich Power, public policy manager at Lyft.

    Uber discouraged lawmakers from considering the drivers’ proposal of capping the transportation companies’ cut of rider fares. Uber spokesman Harry Hartfield said the idea wouldn’t work because Uber no longer uses the “commission model” — that stopped about two years ago.

    “In order to make sure we can provide customers with an up-front price, driver fares are not tied to what the rider pays,” said Hartfield. “In fact, on many trips drivers actually make more money than the rider pays.”

    What the rider is pays to Uber is an estimated price, calculated before the ride starts, Hartfield explained, while the driver receives from Uber a fare that is calculated based on actual drive time and distance. Changing the model could make it hard to give customers up-front pricing and “lead to reduced price transparency,” Hartfield said. New York’s changes raised rates for riders.

    James Bhandary-Alexander, a New Haven Legal Assistance attorney who is working with the drivers, said Uber’s current pay model is “irrelevant to how drivers want to be paid for the work.”

    “The reason that drivers care is it seems fundamentally unfair that the rider is willing to pay or has paid $100 for the ride and the driver has only gotten $30 or $40 of that,” he said.

    Pursuing any of the three driver-pay proposals would bring Uber and Lyft lobbyists back to the Capitol, where they negotiated legislation spearheaded by Rep. Sean Scanlon, D-Guilford, from 2015 to 2017.

    Scanlon said the companies eventually favored the bill passed in 2017, which, after some compromise, required drivers have insurance, limited “surge pricing,” mandated background checks for drivers, imposed a 25 cent tax collected by the state and stated passengers must be picked up and delivered anywhere without discrimination.

    “One of my biggest regrets about that bill, which I think is really good for consumers in Connecticut, is that we didn’t do anything to try to help the driver,” said Scanlon, who briefly drove for Uber.
    By Emilie Munson Updated 4:49 pm EST, Monday, February 11, 2019
    emunson@hearstmediact.com; Twitter: @emiliemunson

    #USA #Uber #Connecticut #Mindestlohn #Klassenkampf

  • Zwar soll der #Mindestlohn (...) bis 2020 in zwei Stufen auf dann 9...
    https://diasp.eu/p/8186007

    Zwar soll der #Mindestlohn (...) bis 2020 in zwei Stufen auf dann 9,35 Euro steigen. Doch diese wenigen Cent mehr reichen für Arbeitnehmer nicht aus, um Preissteigerungen abzufedern, ihre Existenz zu sichern und vor allem fürs Alter vorzusorgen. Das konstatiert selbst die Bundesregierung, die eine Mindestlohnhöhe von 12,63 Euro ausgerechnet hat, die nötig wäre, damit Beschäftigte in Vollzeit später eine Rente über Grundsicherungsniveau bekommen und vor Altersarmut geschützt sind. https://www.handelsblatt.com/meinung/kolumnen/expertenrat/bentele/expertenrat-verena-bentele-auch-9-35-euro-reichen-nicht-der-mindestlohn-muss-deutlich-steigen/23716600.html?ticket=ST-172732-OMAp0Sr1OjpWlyetdgYc-ap1

  • NYC passes minimum pay wage for Uber and Lyft drivers
    https://www.engadget.com/2018/12/04/nyc-minimum-pay-wage-uber-lyft-drivers

    12.04.18 - New York City’s Taxi and Limousine Commission voted today to establish a minimum wage for drivers working for companies like Uber, Lyft, Juno and Via. The city is the first in the US to set a minimum pay rate for app-based drivers. Going forward, the minimum pay will be set at $17.22 per hour after expenses, bringing it in line with the city’s $15 per hour minimum wage for typical employees, which will take effect at the end of the year. The additional $2.22 takes into account contract drivers’ payroll taxes and paid time off.

    “Today we brought desperately needed relief to 80,000 working families. All workers deserve the protection of a fair, livable wage and we are proud to be setting the new bar for contractor workers’ rights in America,” Jim Conigliaro, Jr., founder of the Independent Drivers Guild, said in a statement. “We are thankful to the Mayor, Commissioner Joshi and the Taxi and Limousine Commission, City Council Member Brad Lander and all of the city officials who listened to and stood up for drivers.”

    Earlier this year, the Taxi and Limousine Commission released the results of a study it requested, which recommended the new pay floor. And in August, NYC Mayor Bill de Blasio signed a bill requiring the commission to set a base pay rate. The Independent Drivers Guild, which has been working towards a minimum pay rate for some time, estimates that contract drivers in the city are currently earning just $11.90 per hour after expenses.

    Across the US, there’s been increased scrutiny on what companies like Uber and Lyft are actually paying their workers. In May, San Francisco subpoenaed the two companies for their pay records, and both companies have faced lawsuits over driver wages. Last year, NYC began requiring all ride-hailing services to offer an in-app tipping option.

    The rules passed today aren’t sitting well with the companies affected by them, however. Lyft told Engadget that it’s concerned that calculating pay per ride rather than per week will incentivize short rides over long rides. Further, Lyft says the new out of town rates — which require companies to pay drivers more when they take passengers outside of the city and return without a passenger — will be hard to implement before the new regulations take effect in 30 days.

    “Lyft believes all drivers should earn a livable wage and we are committed to helping drivers reach their goals,” the company told Engadget. “Unfortunately, the TLC’s proposed pay rules will undermine competition by allowing certain companies to pay drivers lower wages, and disincentive drivers from giving rides to and from areas outside Manhattan. These rules would be a step backward for New Yorkers, and we urge the TLC to reconsider them.”

    Uber released a statement as well ahead of today’s vote. The company’s director of public affairs, Jason Post, said:

    “Uber supports efforts to ensure that full-time drivers in NYC - whether driving with taxi, limo or Uber - are able to make a living wage, without harming outer borough riders who have been ignored by yellow taxi and underserved by mass transit.

    The TLC’s implementation of the City Council’s legislation to increase driver earnings will lead to higher than necessary fare increases for riders while missing an opportunity to immediately reduce congestion in Manhattan’s central business district.

    The TLC’s rules does not take into account incentives or bonuses forcing companies to raise rates even higher. Companies use incentives and bonuses as part of driver earnings to ensure reliability citywide by providing a monetary incentive to drivers to complete trips in areas that need them the most (such as outside of Manhattan).

    In addition, the rules miss an opportunity to immediately deal with congestion in Manhattan’s central business district. A recent TLC study authored by economists James Parrott and Michael Reich describes a formula that would financially punish companies who have low utilization rates. Instead, the TLC is choosing the adopt an industry-wide utilization rate that does not hold bases accountable for keeping cars full with paying passengers.”

    #USA #New_York #Uber #Mindestlohn

  • Arbeitsmarkt: Kommission entscheidet über Höhe des Mindestlohns | ZEIT ONLINE
    https://www.zeit.de/wirtschaft/2018-06/arbeitsmarkt-mindestlohn-erhoehung-kommission-hubertus-heil

    Dit jibt wiedan Jeschrei! Kann keena zahln , wir jehn alle pleite , wir müssende Leute rausschmeissen und so weiter etc. p.p.

    Stimmt schon, wenn dit SPD-Heil den Milo erhöht und sich gleichzeitig die SPD-Geisel weigert, für höhere Umsätze pro Taxi zu sorgen (jaja, dit kanna, machta aba nich) dann is wat faul im Staate D.

    Ceterum censeo - dafür sorjen dit zusammenwächst wat zusammenjehört, nämlich de Anzahl vonne Taxen und Mietwajen mit vanünftije Löhne, dafür broochet mehr als hamwaimmasojemacht und dakönntejajedakomm . Mal üba de Landesjenzen hinaus richtich Terz machen und den illegalen Taxis ohne Dachzeichen dit Wassa abjraben, Fiskalzähla für Mietwagen, Mietwagen-Fahrer mit Ortskunde verlangen, mal ’n halbet Jahr lang jeden Tag hundert Taxi- und Mietwajenkontrollen durchjezojen, wirklich alle Taxis aus Mehrwajenbetrieben ohne Fiskaljerät wechprüfen und noch so’n paar Dinga, die Sozialbetrüjan und Steuahintaziehan den Tach verderben, und jut is.

    Abba de Senatsmischpoke willja lieba innovative Mobilitätsangebote .

    Wat solln an Kurzzeitmietautos und subventionierten Illegaltaxis vom Autokonzern innovativ sein? Innovativ, am Arsch! Tut wat für de arbeetende Bevölkerung, nich nur mit Mindestlohn, der dann sowieso ausjetrickst wird. Hautse wech, die Betrüja. Und traut Euch endlich, solange Konzessionen wechzuprüfen, bis man vom Taxi wieda leben kann.

    Turnusgemäß soll der Mindestlohn ab 2019 erhöht werden. Hierzu wird am Mittag die zuständige Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft ihre Empfehlung vorlegen. Da diese sich aus der Erhöhung der Tariflöhne ergibt, müsste laut Statistischem Bundesamt der Mindestlohn rein rechnerisch von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro brutto pro Stunde steigen.

    Die Gewerkschaften fordern einen „ordentlichen Zuschlag“, der über diese 9,19 Euro hinausgeht. Auch der Sozialverband VdK findet den Wert zu gering. „Die Unternehmen müssen endlich ihre Beschäftigten am wirtschaftlichen Aufschwung beteiligen“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Demnach müsse durch die Höhe des Mindestlohns gesichert werden, dass Vollzeitbeschäftigte für ihren Lebensunterhalt sorgen und eine angemessene Alterssicherung über dem Grundsicherungsniveau aufbauen könnten. „Wir brauchen einen Mindestlohn, der über 12 Euro liegt, um Armut wirksam zu bekämpfen“, sagte Bentele. Die Arbeitgeber dagegen warnen davor, den Mindestlohn deutlich zu erhöhen.

    P.S. Schöne Fahrradweje bauta. Kosten reichlich und dit dauert! Wie wärt denn, wenn ab morjen keen Privat-PKW mehr inne Stadt dürfte? Kostet nüscht und löst Umwelt- und Unfallproblem sofort uff eenmal. So janz nebenbei wären wa de Mietwajen los und der #ÖPNV würde richtich Umsatz machen. Endlich mal Amsterdam links übaholn! Wär doch nett, oda?

    #Berlin #Taxi #Milo #Mindestlohn #rant

  • Wie der Mindestlohn noch immer umgangen wird - ZDFmediathek
    https://www.zdf.de/verbraucher/wiso/umgehung-mindestlohn-100.html

    von Sven-Hendrik Hahn (Video), Mario Shabaviz (Text) im Video als Autorin bezeichnet: Asli Özarslan

    Wie der Mindestlohn noch immer umgangen wird
    Mindestlohn - das Wort sagt eigentlich alles. Wer arbeitet, muss in Deutschland mindestens einen bestimmten Betrag bekommen. Wer weniger bekommt, wird betrogen. Und tatsächlich ist das in vielen Branchen immer noch der Fall.

    Beitragslänge:4 min Datum:11.06.2018
    aus: WISO vom 11. Juni 2018

    Verfügbarkeit:
    Video verfügbar bis 11.06.2019, 19:25
    Betrogen um den Mindestlohn – Alltag in Deutschland!?
    8,84 Euro brutto pro Stunde – das ist aktuell der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. Er ist eine Art untere Schmerzgrenze für die angemesseneEntlohnung von Beschäftigten. Doch seit es den Mindestlohn gibt – eingeführt im Januar 2015, mit damals noch 8,50 Euro/Stunde – versuchen Arbeitgeber auch, ihn zu unterlaufen.

    Branchen, in denen das typischerweise geschieht, sind zumeist auch die klassischen Niedriglohnbranchen: der Handel, das Hotel und Gastgewerbe, das Baugewerbe, das Gesundheits- und Sozialwesen und das Reinigungsgewerbe. Nicht zu vergessen auch etwa der Bereich der privaten Pflege oder das Taxigewerbe. Und besonders oft trifft es generell die geringfügig Beschäftigten.

    Laut einer Befragung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung bekamen im Jahr 2016 etwa 1,8 Mio. Beschäftigte weniger als den gesetzlichen Mindestlohn. Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung kommt in ihren Untersuchungen für das gleiche Jahr sogar auf 2,7 Mio. Beschäftigte, die nicht mindestens die ihnen gesetzlich zustehende Bezahlung erhielten.

    Umgehung in der Praxis

    Doch wie läuft das in der Praxis ab? Da werden Trinkgelder mit in die Bezahlung nach Mindestlohn eingerechnet oder variable Komponenten aufgestellt, deren Erfüllung nicht in der Macht der Beschäftigten liegt. „Beliebt“ ist auch das viel zu knappe Kalkulieren von Arbeitsleistung pro Zeit, etwa eine Vorgabe, wie viele Quadratmeter Fläche pro Zeit oder wie viele Zimmer pro Zeit zu schaffen sind. Wer hier mehr Zeit benötigt, als vorgegeben, muss zur Erfüllung der Vorgabe mehr arbeiten – und das dann oft unentgeltlich. Und wo die Reinigungskraft noch warten muss, bis auch der letzte Gast ausgecheckt hat, entsteht ebenfalls schnell unbezahlte Mehrarbeit. Betrug zu Lasten der Beschäftigten ist aber nur möglich, wenn diese sich nicht zu wehren wissen und wenn oft auch die Verwaltung das üble Spiel mitspielt. Denn ohne Manipulationen bei der korrekten Erfassung der Arbeitszeit/Überstunden und bei deren fairer Bezahlung geht es nicht.

    Anonyme Schilderung über die Praxis

    Wie das konkret ablaufen kann, hat uns eine ehemalige Beschäftigte aus dem Hotelgewerbe geschildert. Sie war für die buchhalterischen Vorgänge dahinter mit zuständig — und genau das bewog sie schließlich auch, deswegen ihren Job aufzugeben. Drei Jahre lang arbeitete Jenny R. * (Name geändert) in einem Hotel einer großen deutschen Stadt. In diese Zeit fiel auch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Hier ihre Schilderung:

    „Mich hat der Mindestlohn in dem Hotel nur indirekt betroffen, da ich als Lohnbuchhalterin leider die Kraft war, die diesen Betrug ausführen musste, was mich dann auch letzlich zur Kündigung bewogen hat. Ich gehörte aber nicht zu den Empfängern vom Mindestlohn. Mit Einführung des Mindestlohnes wurden alle Verträge, die vorher weit unter Mindestlohn waren, neu geschlossen und vom Gehalt auf Stundenlohn geändert. Die Mitarbeiter dachten, sie müssten das unterschreiben. Alles andere hätte wohl auch zur Entlassung in dem Betrieb, zur fristlosen Kündigung geführt.

    Mitarbeitern, die vorher knapp unter Mindestlohn verdienten, wurde das Gehalt auf Mindestlohn angepasst. Zimmermädchen und Servicemitarbeiter, nun plötzlich Stundenlöhner, die bislang auf 30 Stunden angestellt waren, hatten auf einmal nur noch Verträge mit 27,5 Stunden pro 5-Tage- Woche. Begründung war, dass eine halbe Stunde davon ja als Pause abgezogen werden musste.

    Stundenzettel wurden von der Verwaltung geschrieben. Es wurde nur geschaut, an welchen Tagen der Mitarbeiter da war und dann wurde für diesen 5,5 Stunden eingetragen. Die Mitarbeiter haben fast jeden Tag länger gearbeitet. Sie ‚durften‘ dann am Anfang des Folgemonats zum Unterschreiben der monatlichen Stundenzettel antreten.

    Mindestlöhner wurden auch über den Lohn sanktioniert. Ein Roomboy hatte mal nicht ordentlich geputzt — und ihm wurden dann dafür Stunden vom Stundenzettel gestrichen oder gar Urlaubstage abgezogen. Zimmermädchen hatten laut Stundenzettel 9 Uhr Dienstbeginn, das hieß dann aber: ab 9 Uhr anfangen mit der Reinigung. Das Beladen des Wagens davor war aber nicht in der Arbeitszeit mit bedacht.

    Wenn – aufgrund des immer währenden Mangels an Bettwäsche und Handtüchern - auf die Wäscherei bis weit nach der Dienstzeit gewartet werden musste, damit die Zimmer fertig waren, wurde das auch nicht bezahlt. Das Warten wurde dann als ‚lange Pause‘ verkauft. Im Vertrag stand eine Klausel, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nach drei Monaten verfallen, was nach Mindestlohngesetz auch nicht rechtens ist, aber es wehrte sich ja keiner dagegen. Oft wurden der letzte Lohn und auch restliche Urlaubsansprüche nicht bezahlt.

    Andere Mitarbeiter, die flexibel an sieben Tagen eingesetzt wurden, haben auch neue Verträge bekommen, in denen das ursprüngliche Brutto durch damals 8,50 Euro gerechnet wurde und dann die monatliche Stundenzahl im Vertrag verankert wurde.

    Diese Mitarbeiter hatten dann zwar weiter dasselbe Bruttoeinkommen und die gleiche Arbeit, aber auf dem Papier weniger Stunden — obwohl die locker auf nochmal die Hälfte der bezahlten Stunden extra kamen, die aber einfach unter den Tisch fielen.

    Mitarbeiter der Rezeption hatten Verträge zur 5-Tage-Woche à 8 Stunden. Auch hier wurden dann auf dem Stundenzettel aber 7,5h notiert, also eine halbe Stunde Pause abgezogen, erfasst. Mit Übergabe war man immer über der Dienstzeit. Überstunden wurden gar nicht erst erfasst.

    Wenn ein Rezeptionist 6 Tage arbeiten musste, in der Woche, wurde ihm ein „Gut-Tag“ gutgeschrieben, der aber nach ein paar Monaten verfallen ist, wenn man ihn nicht genommen hat. Wenn der „Gut-Tag“ aber genommen wurde, wurden dann auch nur 4 Tage in der Woche bezahlt. Also - unterm Strich - hatte man dann einen ganzen Tag für den Arbeitgeber kostenfrei gearbeitet. Feiertage wurden gar nicht bedacht. Mit der Begründung: ‚Stundenlohn!! Nur Tage, an denen gearbeitet wird, werden bezahlt.‘"

    Schilderungen rechtlich haltbar?

    Diese Schilderungen haben wir einer Fachanwältin für Arbeitsrecht zugeleitet. Rechtsanwältin Sabine Geilen ist in Leipzig tätig und kennt die gängigen Tricks. Ihre Einschätzung ist eindeutig:

    „Ich halte diese Ausführungen in der Tat für plausibel. Bereits der erste Punkt „Reduzierung von 30 h auf 27,5 h“ ist auffällig. Ich glaube durchaus, dass der Arbeitgeber so vorgegangen ist und die Arbeitnehmer aus Unwissenheit und/oder Angst dies akzeptiert haben. Eine Pause wäre nämlich erst ab einer Arbeitszeit von mehr als 6 h/Tag erforderlich (vgl. § 4 ArbZG). Die von den MA zu erledigenden Aufgaben haben sich aber mit Sicherheit nicht reduziert, so dass sich vermutlich auch die tatsächliche Arbeitszeit nicht reduziert hat.

    "Wo kein Kläger, da kein Richter.“

    Dass der Arbeitgeber bis dahin die Pausen der MA mitbezahlt hat, ist wenig glaubhaft. Natürlich kann ich durch so eine Vertragsgestaltung mit entsprechender monatlicher Quittierung der geleisteten Arbeitsstunden auf diese Weise nach außen darstellen, dass der Mindestlohn eingehalten wird. Entscheidungserheblich ist jedoch, wie lange die Mitarbeiter tatsächlich tätig sind.

    Auch das Beladen des Reinigungs-Wagens durch den Zimmerservice, beispielsweise, ist Arbeitsleistung und muss entsprechend vergütet werden, mithin bei der Erfassung der Arbeitszeit berücksichtigt werden. Das Weglassen der Erfassung dieser Tätigkeiten kann ebenso wie das Nichterfassen der Überstunden zum Unterschreiten des Mindestlohns führen. Aber – wo kein Kläger, da kein Richter.“

    Geringer Kontrolldruck

    Für das Aufdecken und Verhindern solcher Verstöße ist deutschlandweit der Zoll zuständig, genauer gesagt, die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“. Im vorigen Jahr eröffnete der Zoll auch über 2.500 Ermittlungsverfahren und diese endeten in jedem zweiten Fall auch mit der Zahlung eines Bußgeldes.

    Doch der Kontrolldruck ist - „aus Ganze gerechnet“- nicht sehr hoch. Denn bei einer Gesamtzahl von 2,2 Millionen Betrieben mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wurden in 2017 gerade einmal 2 Prozent aller infrage kommenden Betriebe überprüft. Die Bezahlung nach wenigstens dem gesetzlichen Mindestlohn - sie wird also auch künftig keine Selbstverständlichkeit sein.

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    #Deutschland #Arbeit #Milo #Mindestlohn