#open-definition

  • La constitution de l’Allemagne en #markdown convertie avec #pandoc

    Les auteurs du projet est veulent rendre les versions du texte visible comme si le Bundestag travaillait avec #git

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland [DocPatch]
    http://gg.docpatch.org/#docpatch

    Dieses Projekt ist Teil der Open-Data-Bewegung und unterliegt der Open Definition. Unser Ziel ist, öffentliche Daten leicht zugänglich zu machen; unser Weg ist, freie Software und freie Formate für unsere Arbeit zu verwenden; unsere Idee ist, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland als das Beispiel für öffentliche Daten wie Verfassungen und Gesetzestexte von unfreien Formaten zu „befreien“ und umfassend zu erschließen.

    Gesetzestexte sind wie Software: der „Quelltext” ist gut strukturiert mit einfacher Syntax und Änderungen sind auch nichts anderes als Patches, um Fehler zu beseitigen oder neuen Anforderungen zu genügen. Das jedenfalls dachten wir uns vor einiger Zeit. Wie wäre es, ein Gesetz wie ein Stück Software zu behandeln, zu versionieren und zu patchen? Softwareentwickler benutzen dafür Versionskontrollsysteme wie git. Damit kann man nachvollziehen, wer wann was und warum geändert hat. Als Syntax nahmen wir das leicht verständliche und weit verbreitete markdown, das sich wie einfacher Text liest. Um die Gesetzestexte in schöne Formate konvertieren zu können, entschieden wir uns für das mächtige pandoc, das unser verwendetes markdown mit sinnvoller Syntax anreichert. Die Patches haben wir dem kleinen, aber feinen Tool quilt erstellt. Den letzten Schliff gaben wir dem Projekt mit der selbst geschriebenen Software DocPatch.

    Wir beschränken uns nicht auf den reinen Text und die Änderungen, sondern gehen einen Schritt weiter: Mit Hilfe von weiteren strukturierten Daten („Metadaten”) stellen wir den Text als solches und alle Änderungen in einen größeren Kontext: Wann wurde eine Änderung verabschiedet? Wer hat sie initiiert, wer unterschrieben? Das sind alles Fragen, die wir versuchen zu beantworten.

    On découvre par exemple que depuis de 1983 les partis sont obligés de fournier des informations sur l’utilisation des fonds mis à leur disposition.

    Artikel 21

    (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

    Les modifications suivantes sont nettement moins drôles parce qu’elles ont coûté la vie à des milliers d’hommes, femmes et enfants :

    1992 - privatisation du contrôle aérien

    Artikel 87d¶
    (1) Die Luftverkehrsverwaltung wird in bundeseigener Verwaltung geführt.¶
    Über die öffentlich-rechtliche oder privat-rechtliche Organisationsform wird durch Bundesgesetz entschieden.

    1992 - abandon de la souveraineté nationale par le transfert de compétences du Bundestag à la commission européenne

    Artikel 23
    (1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. ...

    1993 - abolition de facto du droit à l’asile politique

    Artikel 16¶
    (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. ...
    (2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden.

    La dernière phrase du paragraphe fut supprimée ...

    Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

    ... et remplacée par le nouveau paragraphe 16a qui ôte de droit à l’asile politique à tous les réfugiés arrivant d’un pays qualifié de « sûr » d’après l’opinion de l’administration.

    Artikel 16a¶
    –----------¶

    (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.¶
    (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
    (3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
    (4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und
    verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
    (5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von
    Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muss, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

    Avant le 26.5.1993 la constitution disait dans une phrase très simple que chaque personne qui était victime de persécutions pour des raisons politiques avait droit à la protection par l’état allemand qui était obligé de l’accueillir. Actuellement cette phrase est suivie par un très long paragraphe dont la raison d’être est de décrire toutes les raisons possibles pour refuser de l’aide á des personnes en danger.

    Conclusion : Ce dimanche on fêtera dix ans de trahison des idéaux humains introduit dans la constitution de l’Allemagne après l’expérience du nazisme. Merci à tous les députés qui ont voté pour l’ère nouvelle.

    #allemagne #politique #open-source #open-data #open-definition #auf_deutsch