Les locaux de la radio régionale Dreyeckland et les appartements privés de ses collaborateurs ont été perquisitionnés à cause d’un lien vers les archives d’un site web qui n’existe plus. Cette mesure de la police ne s’explique qu"avec l’intention des agents de l’état allemand de compléter ses informations sur les contacts entre les différents groupes de gauche. L’’avocat de la radio qualifie l’action de la police d’exagérée et illégale.
27.3.2023 von Henning von Stoltzenberg - Ihr Verein, die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V., hat gemeinsam mit dem unabhängigen Sender Radio Dreyeckland die Beschwerdebegründung beim Landgericht Karlsruhe gegen die im Januar erfolgten Durchsuchungen eingereicht. Was ist das damals geschehen?
Die Polizisten standen am frühen Morgen bei den völlig überraschten Journalisten vor der Tür. Sie verschafften sich Zutritt zu ihren Privatwohnungen und beschlagnahmten Laptops und Handys. Auch die Redaktionsräume von Radio Dreyeckland sollten durchsucht und die dortigen Geräte beschlagnahmt werden. Dadurch wäre das Radio weitgehend arbeitsunfähig geworden. Um das zu verhindern, gab einer der Journalisten gegenüber der Staatsanwaltschaft eine Erklärung ab, dass er den ausschlaggebenden Artikel auf seinem Laptop geschrieben und veröffentlicht hatte. Die Staatsanwaltschaft verzichtete daraufhin auf eine Beschlagnahme von Geräten aus den Redaktionsräumen.
Es ist doch zumindest nicht alltäglich hierzulande, dass die Räumlichkeiten einer Redaktion, in dem Fall eines Radiosenders, von einem Polizeiaufgebot aufgesucht und Journalisten derartig unter Druck gesetzt werden. Was war die Begründung für diese drastische Maßnahme? Der Staatsanwaltschaft muss doch klar sein, dass das für Protest sorgt.
Den beiden Journalisten wird vorgeworfen, einen Artikel geschrieben beziehungsweise veröffentlicht zu haben, in dem auf die Archiv-Seite der 2017 verbotenen Plattform »linksunten.indymedia« verlinkt wird. Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine »Unterstützung der weiteren Betätigung einer verbotenen Vereinigung«. Das ist schon deshalb abwegig, weil es die verbotene Vereinigung namens »linksunten.indymedia« gar nicht mehr gibt. Bei der verlinkten Seite handelt es sich um ein reines Archiv, also etwas völlig anderes als die ursprüngliche Plattform.
Kann das Setzen eines Hyperlinks im Rahmen eines Presseberichts aus Ihrer Sicht überhaupt eine Razzia inklusive Beschlagnahmungen rechtfertigen? Wie geht das mit der Presse- und Rundfunkfreiheit zusammen? Es ist doch gang und gäbe, Verlinkungen zu setzen. Warum ist das hier angeblich anders?
Verlinkungen gehören zum digitalen Journalismus dazu und ermöglichen, dass sich die Leserinnen und Leser ein eigenes Bild machen. Das ist von der Pressefreiheit geschützt. Die Strafgesetze müssen entsprechend eng ausgelegt werden. Wenn die Presse nicht auf relevante Seiten verlinken kann, ohne dass am nächsten Tag die Polizei vor der Tür steht, dann ist freier Onlinejournalismus nicht mehr möglich.
Wie bewerten Sie die Durchsuchung insgesamt? Wurden denn nur Daten beschlagnahmt oder gespiegelt, welche die aktuellen Vorwürfe betreffen?
Die Durchsuchungen waren völlig unverhältnismäßig. Auf den Rechnern befanden sich große Teile der Kommunikation des Radiosenders. Die Auswertung dieser Daten ist ein schwerer Eingriff in das Redaktionsgeheimnis und den Quellenschutz.
Halten Sie es dennoch für möglich, dass das Gericht die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft für rechtens erklärt?
Wir sind recht zuversichtlich, dass unsere Beschwerde Erfolg haben wird.
Was passiert, wenn die Durchsuchungsbeschlüsse, so wie sie sind, bestätigt werden?
Wenn das Landgericht sie in der Form bestätigen sollte, werden wir vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe ziehen. Einen solchen Angriff auf die Presse- und Rundfunkfreiheit können wir als Bürgerrechtsorganisation nicht unbeantwortet lassen.
Was ist Ihr Ziel über den konkreten Fall hinaus? Hätte ein Erfolg Ihrer Beschwerde Auswirkungen auf die Rechtspraxis?
Wir wollen ein Präzedenzurteil erstreiten, in dem festgestellt wird, dass Journalistinnen und Journalisten sich nicht strafbar machen, wenn sie im Rahmen der Berichterstattung auf Seiten mit möglicherweise rechtswidrigen Inhalten verlinken.
David Werdermann ist Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte