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  • E-Patientenakte für alle : Bleibt Merz beim Plan, Menschen ohne ePA zu benachteiligen ?
    https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/e-patientenakte-fuer-alle-bleibt-merz-beim-plan-menschen-ohne-epa-z

    Espionne-moi ! Je te dirai tout et tu pourras même vendre mes donnés de santé ! Oui.

    Seulement 4 sur 70 millions d’assurés sous le régime publiic on rdfusé d’y participer.

    16.4.2025 von Christian Schwager - Die elektronische Patientenakte wird bundesweit eingeführt. Wer bekommt sie? Wie funktioniert sie? Wie sicher ist die Akte? Antworten auf die acht wichtigsten Fragen.

    Es sieht so aus, als wollte Karl Lauterbach am Ende seiner Amtszeit noch einmal etwas für seine Bilanz tun. Der scheidende Bundesgesundheitsminister bringt die elektronische Patientenakte an den Start. Am 29. April soll sie bundesweit gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung stehen. Das hat der SPD-Politiker den Gesellschaftern der Gematik schriftlich mitgeteilt. Die Gematik ist eine GmbH, die für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zuständig ist.

    Für die große Mehrheit der gesetzlich Krankenversicherten wurde bereits eine E-Patientenakte angelegt. Sie haben keinen Widerspruch eingelegt. Erst Mitte Januar war eine Testphase in drei Modellregionen angelaufen. Das Verfahren sei nach wie vor noch nicht ausgereift, sagen nun Kritiker. Wo hakt es noch? Wie sicher ist das Verfahren? Was haben die Patienten davon? Und was müssen sie tun, wenn sie keine E-Patientenakte haben möchten?

    Die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

    1. Wozu die elektronische Patientenakte?

    Das deutsche Gesundheitswesen hat einen enormen Nachholbedarf, was die Digitalisierung anbelangt. Ohne Investitionen in diesen Bereich dürfte es die Herausforderungen der Zukunft kaum meistern. Demografische Verschiebungen werden zu einem höheren Aufkommen an Patienten führen. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Beschäftigten, die sich um die Menschen kümmern können. Sie müssen von Arbeiten, die nicht direkt die Patienten betreffen, befreit werden. Dazu soll unter anderem die E-Patientenakte beitragen.

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    2. Was haben Patienten von der E-Patientenakte?

    Die Idee der E-Patientenakte (ePA) ist, die gesamte Krankengeschichte einer Person für Ärzte, Therapeuten, Apotheker und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen mit einem Mausklick zugänglich zu machen. Sie haben Einsicht in bereits erfolgte Therapien, verordnete Medikamente und Zugriff auf weitere wichtige Daten. Die Kommunikation unter den Leistungserbringern soll so vereinfacht, Fehler etwa bei der Medikation vermieden und insgesamt der Weg der Patienten durch das Gesundheitssystem koordiniert werden.

    Im Interesse aller Patienten soll auch sein, dass die Daten der medizinischen und pharmazeutischen Forschung zur Verfügung gestellt werden. Dies soll in anonymisierter Form geschehen. Für Unverständnis sorgte unterdessen eine Bemerkung von Minister Lauterbach, auch Tech-Konzernen wie Meta oder Google den Zugriff auf die Daten zu gewähren, da dies nicht im persönlichen Interesse der Menschen geschehe.

    3. Wer verwaltet die ePA?

    Grundsätzlich können die Versicherten in einer App der jeweiligen Krankenkasse selbst die Inhalte verwalten. Laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums haben Kassenmitglieder die Möglichkeit, den Zugriff auf ihre Daten zu beschränken. Zum Beispiel auf bestimmte Praxen, Krankenhäuser oder Apotheken. Kritiker bemängeln jedoch, dass keine flexible und genaue Zuordnung möglich sei. Entweder Dokumente seien für alle verborgen oder für alle einsehbar.

    Die ePA wird von den Krankenkassen verwaltet. Auf die Inhalte allerdings sollen diese nicht zugreifen können.

    4. Wer bekommt die ePA?

    Privat Krankenversicherte müssen die Akte aktiv bei ihrem Versicherer anfordern. Bei gesetzlich Krankenversicherten ist es genau umgekehrt: Sie müssen aktiv widersprechen. Die Kassen waren dazu verpflichtet, ihre Mitglieder über diese Verfahrensweise zu informieren. Inzwischen wurde bundesweit von etwa 70 Millionen Menschen eine Akte angelegt. Rund vier Millionen haben widersprochen.

    Unlängst sorgte Friedrich Merz, damals noch Kanzlerkandidat, für Aufsehen, als er forderte, dass diejenigen, die einer ePA zustimmen, in den Genuss von finanziellen Vorteilen kommen könnten, sollten sie all ihre Daten zur Verfügung stellen. Zehn Prozent der Kassenbeiträge sollten ihnen erlassen werden, alle anderen somit benachteiligt werden. Wie ein künftiger Bundeskanzler Merz die Sache sieht, ist unklar.

    5. Wie funktioniert ein Widerspruch?

    Wer keine ePA haben möchte, muss dies schriftlich seiner Krankenkasse gegenüber kundtun. Das geht auf dem Postweg oder digital über Formulare. Wer es bisher versäumt hat, Widerspruch einzulegen, kann dies auch nachträglich tun. Die Akte und die darin enthaltenen Daten müssen daraufhin gelöscht werden.

    6. Welche Mängel zeigten sich in der Testphase?

    Die ePA wird derzeit in Hamburg sowie in Teilen von Nordrhein-Westfalen und Franken einem Probelauf unterzogen. Dabei hat sich bisher herausgestellt, dass etwa zehn Prozent der Zugriffe nicht funktionierten. Es standen außerdem weniger Funktionen zur Verfügung als angekündigt. So gibt es keine E-Patientenakte für Notfallbehandlungen. Ebenso war der Service bei Problemen uneinheitlich.

    Die Kassenärztlichen Vereinigungen der Modellregionen fordern, den Start am 29. April zu verschieben. Manche sprechen sogar davon, wenigstens bis zum Jahresende damit zu warten. Die Zeit soll genutzt werden, um Fehler abzustellen und die Handhabung der Akte zu optimieren.

    7. Wie sicher ist die Akte vor unerwünschtem Zugriff?

    In dieser Frage gehen die Meinungen auseinander. Die Gematik bekräftigt, Sicherheitslücken, die zu Beginn des Jahres zutage getreten waren, geschlossen zu haben. Demnach soll unautorisierter Zugriff nicht mehr möglich sein, zum Beispiel für die Organisierte Kriminalität oder Geheimdienste. Ein solches Szenario hatten die Betreiber erst vor kurzem als realistisch in Erwägung gezogen.

    Die Zahl derjenigen, die auf die E-Patientenakten zugreifen dürfen, soll nun begrenzt sein, um Missbrauch zu verhindern. Sicherheitsexperten halten dagegen, dass es immer noch keine technische Prüfung der Zugriffsberechtigung gebe.
    8. Ist die E-Patientenakte für Ärzte und Krankenhäuser verpflichtend?

    Daten aus Arztpraxen, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern sollen mit dem bundesweiten Start Ende April zunehmend automatisiert aus den Verwaltungssystemen in die Akte einfließen, wenn mit der Gesundheitskarte die Freigabe erteilt wurde.

    Ab Oktober soll es für alle Leistungserbringer bei Behandlungen von gesetzlich Versicherten zur Pflicht werden, die E-Akten mit Daten zu füllen. Ab 2026 soll eine Geldbuße fällig werden, wenn dies nicht geschieht. Das ist jedenfalls der Plan von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Sollten die Mängel bestehen bleiben, dürfte es für seinen Nachfolger schwierig werden, eine solche Strafe durchzusetzen. Falls dieser das dann tatsächlich auch vorhaben sollte.

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