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Agent d’ingérence étrangère : Alle die mit uns auf Kaperfahrt fahren, müssen Männer mit Bärten sein. Jan und Hein und Klaas und Pit, die haben Bärte, die haben Bärte. Jan und Hein und Klaas und Pit, die haben Bärte, die fahren mit.

  • Vernachlässigte Minder­heit hinter Gittern
    https://www.nd-aktuell.de/artikel/1201372.psyche-im-frauengefaengnis-vernachlaessigte-mindersheit-hinter-gi

    In der JVA Aichach in Bayern soll eine Inhaftierte mit psychischer Erkrankung über mehrere Wochen an ihr Bett gefesselt worden sein. Foto: dpa/Stefan Puchner

    J’apprends que les prisonniers allemands n’ont pas d’assurance maladie et n’ont pas le droit de choisir leur médecin. Pour les femmes emprisonnées c’est une situation envore plus catastrophique wue pour les hommes surtout quand elles souffrent de maladies psychologiques.

    24.7.2026 von Sarah Yolanda Koss - Eine Erhebung zur Versorgung psychisch belasteter Frauen im Strafvollzug zeigt: Eine adäquate Versorgung sieht anders aus.

    Diese Woche machte einer von Deutschlands größten Frauenknästen, die JVA Aichach, Negativschlagzeilen. Eine 16-Jährige mit psychischer Erkrankung war dort, der »Augsburger Allgemeinen Zeitung« zufolge, über Wochen an ihr Bett gefesselt worden. So, dass sich Blessuren an ihren Gelenken gebildet hatten.

    Über die Versorgung psychisch kranker Frauen in deutschen Justizanstalten dringt bisher wenig nach außen. Ein neuer Bericht der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S), der »nd« vorab vorliegt, legt nahe: Viele Personen, die sich hinter Gittern oder in Zwangsmaßnahmen befinden, bräuchten stattdessen eine adäquate therapeutische Behandlung.

    Insgesamt gibt es bundesweit 4400 Haftplätze für Frauen. 2025 gab es 6407 Haftantritte, wobei die Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein keine Daten herausgaben und es im Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen grundsätzlich keinen eigenen Frauenvollzug gibt. Vergangenes Jahr betrug der Anteil inhaftierter Frauen an der Gesamtzahl der Gefangenen in Deutschland 5,8 Prozent. Aufgrund des geringen Anteils werden ihre Bedürfnisse oft unzureichend berücksichtigt, wie der Fachausschuss Frauen der BAG-S feststellt.

    Ein Beispiel: Inhaftierte Personen sollten möglichst in der Nähe ihres Umfelds untergebracht werden, um deren Unterstützung zu vereinfachen. Durch die geringe Zahl inhaftierter Frauen gibt es jedoch weniger Abteilungen und Anstalten. So sind sie häufig deutlich weiter von ihren Angehörigen entfernt als männliche Inhaftierte. Ein anderes Beispiel: Frauen verbüßen eher kurze Haftstrafen – Therapien und Unterstützungsprogramme werden aber häufig erst ab einer Mindesthaftdauer von sechs Monaten vergeben und kommen deshalb für viele gar nicht infrage.

    Zwangsmaßnahmen ohne richterliche Anordnung

    Prinzipiell gilt hinter Gittern das Äquivalenzprinzip. Das besagt, dass die Gesundheitsversorgung innerhalb und außerhalb des Vollzugs gleichwertig sein sollte. Allerdings sind inhaftierte Personen nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet, haben keine freie Ärzt*innenwahl, und ihre Versorgung obliegt den jeweiligen Justizministerien.

    Ein eklatanter Unterschied zur Behandlung außerhalb zeigt sich beispielsweise bei der Verhängung von Zwangsmaßnahmen wie in der JVA Aichach, die im Vollzug ohne richterliche Anordnung durchgeführt werden können. Stellen Inhaftierte eine Gefahr für sich oder andere dar, können sie auch in besonders gesicherte Hafträume, im Anstaltssprech »Bunker« genannt, verlegt werden. Diese sind isoliert, verfügen in der Regel nur über eine Matratze und eine Toilette, und Inhaftierten kann Papierkleidung ausgegeben werden. In Rheinland-Pfalz lag die Dauer solcher Maßnahmen bei Frauen bei zwischen zwei und sieben Tagen.

    »Beobachtungsräume und besonders gesicherte Hafträume sind keine angemessene Unterbringungslösung für Menschen, die aufgrund psychischer Störungen selbst‑ oder fremdgefährdend sind«, urteilt die BAG-S. Sie müssten reduziert und durch therapeutische Behandlungen ersetzt werden.

    Strafvollzug ist in Deutschland generell eine Sache der Länder, die Datenlage mangelhaft und die Situation divers, wie sich bei der Befragung zeigt. So konnten zur Anzahl psychisch erkrankter Frauen in den Anstalten nur Hessen (17 Prozent an einem Stichtag), Niedersachsen (48 Prozent bei Aufnahme), NRW (30 Prozent) und Rheinland-Pfalz (35 Prozent am Stichtag) Angaben machen. Aus den Daten lassen sich wenig allgemeine Schlüsse ziehen. »Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass unter inhaftierten Frauen ein hoher Anteil mit diagnostizierten psychischen Störungen vorliegt«, schlussfolgert die BAG-S.

    »Die erheblichen Unterschiede zwischen den Ländern deuten darauf hin, dass insbesondere Diagnostik, Verfügbarkeit und Zugang zu geeigneten Behandlungsangeboten vor Ort maßgeblich sind.« Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V.

    Auch zu Behandlungskapazitäten können nur wenige Bundesländer Angaben machen. Während allerdings beispielsweise in Hamburg im gewählten Zeitraum jede dritte Frau psychiatrische Behandlung in Anspruch genommen hat, war es in Niedersachsen nur jede siebte. »Die erheblichen Unterschiede zwischen den Ländern lassen sich nicht durch einen unterschiedlichen Bedarf erklären. Vielmehr deuten sie darauf hin, dass insbesondere Diagnostik, Verfügbarkeit und Zugang zu geeigneten Behandlungsangeboten vor Ort maßgeblich sind«, so die BAG-S.

    Ähnliche Unterschiede gibt es bei Maßnahmen zur Haftentlassung wie dem Wiedereinstieg in die gesetzliche Gesundheitsversicherung, Therapieangeboten oder der Ausgabe von Medikamenten. So erhalten in manchen Ländern Haftentlassene Tagesrationen, in anderen werden sie noch für eine Woche versorgt.

    »Die Daten zeigen, dass die Datenlage im Kern unzureichend ist – und genau das ist ein zentrales Problem, wenn es darum geht, die Wirksamkeit von Maßnahmen im Frauenvollzug einzuschätzen«, urteilt die BAG-S in ihrem Bericht. »Gleichzeitig wird sichtbar, dass dort, wo geschlechtsspezifische Daten fehlen und Strukturen nicht ausdrücklich auf Frauen zugeschnitten sind, Versorgungslücken entstehen.«

    Hürden für Haftunterbrechung hoch

    Die Weltgesundheitsorganisation schlägt den Ansatz »Healthy Prison«, also »Gesundes Gefängnis«, vor. Demnach sollte eine gute Gesundheitsversorgung im Strafvollzug ein essenzieller Bestandteil der Gesundheitspolitik sein. Das könnte erleichtert werden, wenn Strafgefangene und Sicherungsverwahrte langfristig in die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung einbezogen würden.

    Wenn der Zustand einer Person so schlecht ist, dass die Strafe eine erhebliche Gefahr für ihr Leben oder ihre Gesundheit darstellt, kann die Haft unterbrochen werden. Eine Option, die auch rund um den Fall der Inhaftierten in der JVA Aichach diskutiert wird. Diese Möglichkeit spielt in der Praxis aber kaum eine Rolle und kam, so die Daten der BAG-S, lediglich in NRW in 28 Fällen zum Tragen. Die Hürden für die Anerkennung einer Haftunfähigkeit sind sehr hoch. Kurzzeit- und Ersatzfreiheitsstrafen seien deshalb »konsequent zu vermeiden«. Stattdessen brauche es alternative Sanktionen, so die BAG-S.

    #Allemagne #prison #iatrocratie