Le grand tribunal d’affaires sociales d’Allemagne coupe le chauffage aux pauvres
Bundessozialgericht auf Sarrazin-Kurs - Telepolis
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Die Empörung blieb weitgehend aus, als vor wenigen Tagen eine Entscheidung des Bundessozialgerichts bekannt wurde. Es belässt es nicht bei warmen Empfehlungen, sondern sorgt dafür, dass sich künftig im Winter ca. 400.000 Hartz IV-Empfänger in Berlin tatsächlich auch
in ihrer Wohnung warm anziehen müssen. Das Gericht erklärte die Verordnung des Berliner Senats über die Heizkosten für unwirksam. Die erlaubten Beträge wären „Ausdruck für zu hohe Heizkosten“ undwürden „die Leistungsberechtigten grundsätzlich begünstigen“.
Begünstigung von Hartz-IV-Empfängern scheint aber den Richtern ebenso ein Gräuel zu sein wie einem Thilo Sarrazin. Schließlich besteht für sie nie die Gefahr, in diese Kategorie zu fallen. Das rechtskräftige Urteil, gegen das keine juristischen Mittel mehr möglich sind, gilt für rund 400.000 Empfänger von Hartz IV, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter.