Taxi

Reality Check - Geschichten rund ums Taxi in Berlin und weltweit - Materialsammlung, Bilder, Videos, Texte

  • Parken im Parkverbot - für Moped und größere Zweiräder
    http://www.kanzlei-hoenig.de/specials/juristenalltag/straf-bussgeld-sachen/parken-im-parkverbot


    War da jemand sauer ?

    Parkende Zweiräder auf Gehwegen

    Nicht immer werden Motorradfahrer im Verhältnis zu den Autofahrern nur benachteiligt. Es gibt Situationen im Straßenverkehrsrecht, da genießt der Moppedfahrer auch gewisse Privilegien.


    Ich darf das !

    Auf der Suche nach einer entsprechenden Rechtsnorm oder auch nur nach einer Verwaltungsvorschrift, die das Ermessen der Polizei entsprechend steuert, wird man weder in Berlin noch anderswo fündig. Da half nur noch ein Anruf bei der Landesschutzpolizei weiter. Der hilfsbereite Innendienstler teilte dem Autor freundlich mit, daß es ein stilles agreement gibt: Solange das Zweirad keinen anderen über die Maßen behindert, wird von dem Erschließungsermessen dergestalt Gebrauch gemacht, daß das eigentliche Falschparken hingenommen wird. Der Landesschutzpolizist erläuterte - sinngemäß und nachvollziehbar: „Wenn auch noch die Motorradfahrer die offiziellen Parkplätze der Innenstadt benutzen, ist das Chaos perfekt.“


    In Kleinstädten ist das anders.

    Recht hat er. Es gab in der jüngsten Vergangenheit einmal eine Stadtverwaltung, die dem Übel des Falschparkens auf den Leib gerückt war. Die Polizisten bekamen die Anweisung, auch die auf Gehweg parkenden Zweiradfahrer zu belangen. Der örtliche Motorradclub rief daraufhin alle Moppedfahrer auf, an einem Samstag in die Innenstadt zu kommen - um dort ordnungsgemäß zu parken. Es waren zwar nur ein paar hundert Zweiradler, die dem Ruf folgten, aber das reichte, um die Stadtoberen zur Rücknahme ihrer Anweisung zu veranlassen. Fortan wurde das „Falschparken“ wieder hingenommen.


    Mit denen legt man sich besser nicht an.

    Nun gibt es in diesem Zusammenhang ja noch die Frage, wie es denn mit Parkscheiben, Parkuhren und Parkraumbewirtschaftung aussieht. An einem Mopped läßt sich ja schlecht eine Parkscheibe oder ein Parkticket - diebstahlsicher - befestigen


    Hier besser nicht parken.

    Interessant ist auch die Frage: Wenn zwei Moppeds auf einem Parkuhrenparkplatz stehen, wer bekommt dann die Knolle? Um diesen Fragen aus dem Wege zu gehen, riet besagter Landeschutzpolizist, die Moppeds eben auf den Gehweg zu stellen. Aber bitteschön so, daß niemand behindert wird.
    ...
    Ein paar Vorteile hat es eben doch noch, Moppedfahrer zu sein.


    In der Garage geht immer.

    Der ADAC ist vollkommen humorbefreit und deshalb reichlich nutzlos.
    http://www.adac.de/infotestrat/motorrad-roller/sicherheit-praxis/tipps-motorradfahren/parken.aspx

    Zugelassen ist das Parken auf Gehwegen nur bei einer entsprechenden Beschilderung (Verkehrszeichen 315, siehe Bild) oder einer vorhandenen Parkflächenmarkierung. Anderenfalls gilt ein generelles Parkverbot auf Gehwegen, das in gleicher Weise auch für Motorräder angewendet werden kann. Es wird aber oft von der Polizei stillschweigend dann geduldet, wenn das abgestellte Motorrad weder Fußgänger noch Fahrradfahrer behindert. Sind spezielle Motorrad-Parkplätze in der Nähe vorhanden, wird dies in aller Regel nicht toleriert.

    Parkschein am Motorrad

    Es gibt auch hier grundsätzlich keine Ausnahme für Motorradfahrer, trotz der vorhandenen Anbringungsprobleme. Am einfachsten ist es daher, einen gültigen Parkschein mittels Klebeband an Scheinwerfer oder Verkleidung anzubringen. Falls vorhanden sollte man aber unbedingt den Kontrollabschnitt als Beweismittel aufbewahren.

    Sofern es sich um eine per Parkflächenmarkierung auf PKW-Größe ausgewiesene Parklücke handelt, gibt es keinen „Platzsparbonus“, d.h. jedes innerhalb einer Parkscheinzone abgestellte Motorrad benötigt einen eigenen Parkschein.

    Parkscheibe am Motorrad

    Auch in einer Parkscheiben-Zone gibt es keine Sonderregelungen für Motorräder. Ein handgeschriebener Zettel mit der Ankunftszeit wird in aller Regel nicht akzeptiert. Hier hilft letzten Endes nur eine geschickte Anbringung einer Parkscheibe (z.B. ein gelochtes Exemplar, das mit einem Kabelbinder am Motorrad befestigt wird). Natürlich könnte man auch auf ein entsprechendes Verständnis bzw. Wohlwollen der Parkkontrolleure setzen, einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht.

    #Berlin #Motorrad #parken