Komplizierter Tarif
Eigentlich sollte der #Taxitarif so einfach sein, daß ihn jeder und jede in zwei Sätzen erklären kann :
1. Wenn du in Berlin soundso weit fährst, kostet das pro Kilometer soundso viel.
2. Wenn du eine Kurzstrecke fährst, kostet das insgesamt 4 Euro, sonst zahlst Du noch die Einschaltgebühr.
In Deutschland ist der Tarif Gesetz, genauer gesagt eine Verordnung mit Gesetzeskraft. Das ist gut, weil sich alle auf ihn berufen und verlassen können. Es wird nicht gehandelt und nicht betrogen.
Die Veröffentlichung als Verordnungstext macht die Sache dann kompliziert, denn in der neuesten Verordnung steht nichts zu den Taxipreisen ist. Kein Wort.
Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr vom 13. Januar 2015
▻http://www.taxi-in-berlin.de/inhalte/uploads/siebente-verordnung-aenderung-taxtarifo.pdf
Hier geht es nur um die neu eingeführte Pflicht, Kreditkarten zu akzeptieren. Schwierige Sache das, aber hier nicht Thema.
Wenn man dem Fahrgast die amtlichen Preise nachweisen will, muß man dieses etwas ältere Papier zu Rate ziehen:
Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr vom 21. Januar 2014 ▻http://www.taxi-in-berlin.de/inhalte/uploads/sechste-verordnung-aenderung-taxtarifo.pdf
Wie die Quittung aussehen muß steht dann wieder dort :
Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr vom 10. Dezember 2010
►http://www.taxi-in-berlin.de/inhalte/uploads/taxtarifo_2010.pdf
In dieser Verordnung sind auch noch Fahrpreise festgelegt, die stimmen aber nicht mehr. Alles andere an dieser Verordnung ist noch gültig (s.u.), außer wenn es in einer späteren Verordnung geändert wurde.
Toll. Wenn ich einem unwirschen Fahrgast das ganze Konvolut unter die Nase halte, steigt der einfach aus ohne zu zahlen und sagt mir, ich soll erst mal Ordnung in meinen Kram bringen. Hilfsweise gibt es ja den Tarifaufkleber an der Scheibe, aber der ist kein amtliches Dokument.
Gedruckt gibt es auch so wetas Nichtamtliches :
▻http://www.visitberlin.de/sites/default/files/txl-plakat-taxiverbaende_0.pdf
Über Sinn und Unsinn der Tarifordnung sagt das alles nichts aus, aber bitte, diese Verordnung ist nicht für Juristen sondern für Touristen.
Lieber Senat, liebe Behörde, könntest Du vielleicht ausnahmesweise die nächste Verordnung zum Taxitarif vollständig aufschreiben, vielleicht auch noch eine amtliche Übersetzung in gängigen Fremdsprachen im Internet veröffentlichen, und so allen Taxifahrern und Berlinbesuchern das Leben einfacher machen ?
Dankeschön.
P.S. Ein Gesetzestext sagt auch etwas über die geistigen Grenzen seiner Verfasser. Hier
( Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr vom 10. Dezember 2010
►http://www.taxi-in-berlin.de/inhalte/uploads/taxtarifo_2010.pdf )
steht :
(2) Es sind folgende Zuschläge zu berechnen,
...
c) für sperrige Gepäckstücke, die nicht im Kofferraum untergebracht werden können, je Einheit 1,00 €
Zwei Fragen :
1. Die Fahrpreise in diesem Dokument sind ungültig. Die Angaben über Zuschläge hingegen sind gültig. Warum ? Was soll das ?
2. Wofür darf ich Übergepäck-Zuschläge kassieren ? Was ist eine Einheit ? Was, wenn mein Kombi einen riesigen Kofferraum hat ?
P.P.S.
Achtung am Flughafen SXF, da gilt eine andere Tarifordnung :
Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald
▻http://www.dahme-spreewald.de/sixcms/media.php/116/Amtsblatt%20Nr.%2013_2014.pdf
Was soll man dazu sagen ?
▻http://www.taxi-berlin.de/news/lds-hat-einen-neuen-taxi-tarif
Fazit: Wenn ein kleines gelbes Berliner Taxi nach SXF € 35,- kostet, wird die nächtliche Rückfahrt für den Kunden ganz legal € 43,- kosten.