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  • Auf Kosten der Ärmsten (junge Welt)
    http://www.jungewelt.de/m/2016/05-03/023.php

    Hartz-IV-Beziehern wurden seit 2007 mehr als 1,7 Milliarden Euro vorenthalten

    Asozial: Statt den Ärmsten das Existenzminimum zu erhöhen, wird es bei banalen Anlässen gekürzt

    Arno Burgi/dpa

    Das Bundesverfassungsgericht deklarierte Hartz IV in mehreren Urteilen als Existenzminimum. Doch mit Leistungskürzungen, genannt Sanktionen, zwingt die Bundesregierung Erwerbslosen und Aufstockern nicht nur Wohlverhalten auf. Sie spart auch kräftig: Seit 2007 büßten Hartz-IV-Bezieher auf diese Weise insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro ein. Allein 2015 entgingen ihnen durch Kürzungen mehr als 170 Millionen Euro, 2011 waren es sogar 203,6 Millionen. Das geht aus einer Antwort der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf eine Anfrage der Linke-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann hervor, die jW vorliegt.

    Insgesamt wurden demnach im vergangenen Jahr jeden Monat knapp 132.000 Hartz-IV-Bezieher sanktioniert. Ihnen wurden im Schnitt 108 Euro gestrichen. Lediglich rund 74.000 der Betroffenen waren »arbeitslos«, der Rest ging einer Beschäftigung nach und stockte mit Sozialleistungen auf. Junge Leistungsberechtigte zwischen 15 und 24 Jahren, die gegen Auflagen verstoßen hatten, waren auch 2015 am härtesten von Strafmaßnahmen betroffen. Jeden Monat mussten 31.600 von ihnen von rund 125 Euro weniger leben. 3.800 dieser Jugendlichen verfügten nebenher über Erwerbseinkommen, weitere 13.600 befanden sich in Ausbildung oder Fortbildungsmaßnahmen.

    Insgesamt litten Monat für Monat etwa 7.000 Hartz-IV-Berechtigte unter einer Vollsanktion. Das heißt: Trotz Bedürftigkeit hatten ihnen die Jobcenter sämtliche Bezüge gekappt, in der Regel über einen Zeitraum von drei Monaten. Unter 25jährigen droht diese Strafe schon nach einer einzigen »Pflichtverletzung«.

    Zimmermann erinnerte darüber hinaus an die Vorlage des Sozialgerichts Gotha an das Bundesverfassungsgericht vom Mai 2015. Dieses bewertete die Praxis als Verstoß gegen die Grundrechte auf Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit, Freizügigkeit und freie Berufswahl. Wann die Karlsruher Richter, die 2010, 2012 und 2014 selbst die Hartz-IV-Sätze als »physisches und soziokulturelles Existenzminimum« deklariert hatten, darüber entscheiden, ist noch ungewiss. Das Verfassungsgericht konnte jW am Montag dazu keine Auskunft geben. Eine schriftliche Anfrage an dessen Pressestelle blieb bis zum Redaktionsschluss unbeantwortet. Laut Prozess­vorschau hat Karlsruhe für dieses Jahr nicht geplant, sich mit dem Fall zu befassen.

    #Allemagne #chômage #allocations #pauvreté