klaus++

Alle die mit uns auf Kaperfahrt fahren, müssen Männer mit Bärten sein. Jan und Hein und Klaas und Pit, die haben Bärte, die haben Bärte. Jan und Hein und Klaas und Pit, die haben Bärte, die fahren mit.

  • Wohnungskauf in Tempelhof-Schöneberg : Kein Vorkaufsrecht für die Häuser der Großgörschenstraße - Berlin - Tagesspiegel
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnungskauf-in-tempelhof-schoeneberg-kein-vorkaufsrecht-fuer-die-haeuser-der-grossgoerschenstrasse/19564432.html
    Une cours de justice refuse à l’administration de l’arrondissement berlinois Tempelhof-Schöneberg de faire valoire son droit de préemption sur les immeubles à vendre. L’administration fédérale BIMA cherche à vendre des immeubles au plus offrant et met ainsi des bâtons entre les roues de l’arrondissement qui tente de protéger ses habitants des augmentations de loyer extrêmes. L’arrondissement vient de perdre son procès en première instance mais fera appel à l’instance supérieure.

    der Häuserkampf ist voll entbrannt und zu den städtischen Werkzeugen im Kampf gegen die Spekulation mit Wohnraum zählt das Vorkaufsrecht. Aber der Streit um die 48 Wohnungen an der Großgörschenstraße macht deutlich, dass dieses Recht lückenhaft und teils widersprüchlich ist, und die Bezirke den Spekulanten damit nicht jede Immobilie vor der Nase wegschnappen können. Vor Gericht wurde außerdem deutlich, dass die Immobilienfirma des Bundes Bima immer noch auf Gewinnmaximierung geeicht ist – den vom Richter angeregten „Vergleich“ lehnte ihr Anwalt ab. Dabei hatte der Richter sogar erkennen lassen, dass er dem Bezirk den Zugriff allenfalls ermöglichen würde, wenn dieser einen höheren Preis bieten würde. Private haben 7,8 Millionen Euro überwiesen, die Gewobag im Auftrag des Bezirks nur 6,35. Und der Richter rügte, dass Bezirk und Gewobag kein klare Ansage gemacht hätten, auch mehr zu bieten, falls sie dazu durch Recht und Gesetz gleichsam gezwungen sind.
    Der Streit wird fortgeführt

    Aus Sicht des Bezirks bieten Private nur deshalb mehr, weil sie spekulieren wollen: das Hauseigentum „aufteilen“ in getrennte Wohnungen und diese dann gewinnbringend verkaufen. Beweisen lässt sich das nicht, weshalb der Richter auf die Fakten einschwor: Der bereits bezahlte Kaufpreis übersteige den vom Bezirk angebotenen Betrag „nur“ um 23,41 Prozent und sei daher als Ausdruck des Marktgeschehens vertretbar. Deshalb sei der Bescheid, mit dem der Bezirk die Häuser zum niedrigeren „Verkehrswert“ im Rahmen des „Vorkaufsrechts“ übernehmen will, hinfällig, wogegen sich der Bezirk verwehrte.

    Einigkeit herrschte nur über einen Punkt: Der Streit wird in der nächsten Instanz fortgesetzt.

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