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Agent d’ingérence étrangère : Alle die mit uns auf Kaperfahrt fahren, müssen Männer mit Bärten sein. Jan und Hein und Klaas und Pit, die haben Bärte, die haben Bärte. Jan und Hein und Klaas und Pit, die haben Bärte, die fahren mit.

  • GFM Nachrichten : Bundestag schafft Regeln für autonomes Fahren
    http://www.gfm-nachrichten.de/news/single-appday/article/bundestag-schafft-regeln-fuer-autonomes-fahren.html
    Une nouvelle loi légalise la circulation de voiture autonomes sur les routes d’Allemagne.

    Der Deutsche Bundestag verabschiedete eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, die erstmals Regeln für das automatisierte Fahren auf deutschen Straßen beinhaltet. Dabei wurden im parlamentarischen Verfahren Anregungen von Experten aufgegriffen und zum Beispiel konkretisiert, welche Tätigkeiten der Fahrer ausüben darf, während der Autopilot das Steuer übernimmt, und in welchem Zeitraum er wieder das Lenkrad übernehmen muss, sobald ihn der Computer dazu auffordert. Demnach muss der Fahrer nicht wie ursprünglich vorgesehen ständig das Verkehrsgeschehen überwachen, sondern er muss nur bereit sein, einen Warnhinweis wahrzunehmen und dann wieder das Steuer zu übernehmen. Zudem gilt, dass eine Computerfunktion, die etwa nur für Autobahnen gedacht ist, nicht auf Landstraßen genutzt werden darf.

    #Allemagne #circulation #loi #disruption
    Beides Regelungen, die der Deutsche Anwaltsvereins kritisiert. „Bei einer immer stärkeren Automatisierung des Straßenverkehrs wäre eine strengere Einbeziehung der Hersteller in die Haftung nur konsequent“, fordert Präsident Ulrich Schellenberg. Auch der ADAC mahnt verbindliche Vorgaben dazu an, dass eine „Übernahmeaufforderung“ an den Fahrer nicht zu kurz im Voraus komme.

    Der verabschiedete Gesetzentwurf sieht zudem klarere und transparentere Regeln vor, welche Daten durch das Fahrzeug gespeichert werden, um im Falle eines Unfalls die Ursache aufzuklären. So soll künftig gespeichert werden, wann der Autopilot und wann der menschliche Fahrer die Kontrolle hatte, ob technische Störungen vorlagen sowie an welcher Position das Fahrzeug sich wann befand. Gleichzeitig sollen die Daten nach sechs Monaten gelöscht werden, wenn das Fahrzeug nicht in einen Unfall verwickelt ist.
    Frage der Haftung

    Die bisher diskutierte Frage der Haftung bei einem Unfall soll mit dem Gesetz nun ebenfalls geklärt werden. Nun gelte, dass im automatisierten Modus die Haftung beim Hersteller liege und nicht beim Mensch, der im Fahrzeug sitzt, so Verkehrsminister Dobrindt (CSU).

    Offen bleibt jedoch die Frage, wie autonomes Fahren in schwierigen Situationen entscheiden soll. Gerade wenn es um die Abwägung von Leben geht - etwa das des Fahrers oder eines Fußgängers - fehlen Leitlinien. Allerdings nicht nur für die autonomen Fahrzeuge, auch für Philisophen, wie das Problem des Opens external link in new windowWeichenstellerfalls zeigt. Im Falle des autonomen Straßenverkehrs soll noch bis zum Sommer eine vom Verkehrsministerium eingerichtete Ethikkommission Leitlinien erarbeiten. Die Opposition im Bundestag kritisiert, dass auf deren Ergebnisse nicht gewartet wurde.