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    • #MH17

      la source en amont de l’agrégateur (1/09/2017)
      https://www.heise.de/tp/features/MH-17-Memorandum-zur-Weitergabe-von-Informationen-zwischen-der-Ukraine-und-den

      Haben die US-Geheimdienste ihre Daten der niederländischen Staatsanwaltschaft übergeben?

      Wir hatten berichtet, dass der scheidende US-Botschafter in Moskau in einem Interview mit einem russischen Radiosender berichtet hat, die US-Geheimdienste würden ihre Beweise über den Abschuss von MH-17 nicht der Öffentlichkeit vorlegen. Das würde kein Geheimdienst machen, um nicht Quellen und Methoden zu gefährden. Sie hätten aber den Kongress informiert, der die Beweise für die Verantwortlichkeit der Separatisten überzeugend gefunden habe.

      Das scheint, zumindest nach Angaben des niederländischen Staatsanwalts Fred Westerbeke, nicht ganz richtig zu sein, worauf Max van der Werff hinwies. Im Februar 2016 sagte Westerbeke, dass es keine Videos vom Abschuss der Rakete und auch keine Satellitenaufnahmen wegen der Wolken gebe. Aber es gebe Radardaten. Die Ukraine habe allerdings keine, Russland habe keine herausgegeben (inzwischen allerdings schon) und die USA hätten über den niederländischen Geheimdienst MIVD ihre Daten an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Man könne sie verwenden, falls dies erforderlich sein sollte.

      Im September 2016 war Westerbeke bei der Vorstellung der ersten Ermittlungsergebnisse, die die Separatisten verantwortlich machten, etwas vorsichtiger oder umständlicher. Man habe Zugang über den niederländischen Geheimdienst zu allen Materialen gehabt, die aber „einen signifikanten Anteil von Staatsgeheimnissen“ enthalten, und einen Bericht der Amerikaner über die Auswertung erhalten. Das könne man benutzen, allerdings nur so, dass der Offizier, der das Material gesichtet hat, Aussagen macht: „Es bleibt ein Staatsgeheimnis und ist daher nicht deklassifiziert, aber wir können es bei den Untersuchengen nutzen.“ Als Beweis, so wiederholte, könne man die amerikanischen Informationen nur „indirekt“ nutzen, dem Gericht oder der Verteidigung eines Angeklagten würden die Materialien aber nicht vorgelegt. Der Wahrheitsfindung dient das ebenso wenig wie dem Vertrauen auf ein Gericht, das sich auf geheime Beweise stützen sollte. Die Öffentlichkeit weiß nicht einmal, ob Daten, geschweige denn welchen Inhalts der niederländischen Staatsanwaltschaft übergeben worden sind.

      Es gibt noch einen weiteren Vorbehalt, der auch in den Niederlanden diskutiert wird. 2014 haben die Staaten, die das Gemeinsame Ermittlungsteam aufstellten, eine Vereinbarung getroffen, nach der jeder Staat ein Veto einlegen kann, wenn von ihm stammende Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen (non disclosure). Gemutmaßt wurde, dass dies vor allem der Ukraine geschuldet ist, von deren Geheimdienst SBU viele Materialen wie aufgezeichnete Telefongespräche stammen. So lange nicht zweifelsfrei erwiesen ist, dass Separatisten mit oder ohne Hilfe von russischen Streitkräften MH-17 abgeschossen haben, steht auch die Ukraine in Verdacht, die Buk-Systeme besitzt, zumal sie auch nach Abschuss eine Militärflugzeugs den Luftraum nicht gesperrt hatte.

      Bref, toujours aussi opaque…