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  • Karl-Marx-Allee: Gesetzt von 1993 schützt Mieter vor Eigenbedarfskündigungen durch Vermieter | Berliner Zeitung
    http://www.berliner-zeitung.de/berlin/klausel-im-vertrag-mieter-der-karl-marx-allee-koennen-nicht-gekuend

    Selten genug gibt es berichtenswerte „good news“, denn eigentlich sind ja nur „bad news“ "good news". Kommt auch selten vor, dass Verträge die keinen Leute vor den großen effektiv schützen. Hier ist es passiert, und wie die Immobilienhaie versucht haben, das auszuheben, ist schon ein echter Krimi. Umd dieses Mal wurde der Täter nicht nur gefunden, sondern auch noch Schlimmeres verhindert. Toll.

    Genau 27 Jahre nach der Wiedervereinigung haben ein ostdeutscher Hartz-IV-Empfänger und ein westdeutscher Immobilienverkäufer eine Klausel gefunden, die im Berliner Mietrecht einzigartig sein dürfte. In Paragraph 17 des Kaufvertrages zwischen der Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain und der DepFa Immobilienmanagement AG aus dem Jahr 1993 wird Mietern in der Karl-Marx-Allee ein dauerhafter Schutz vor Eigenbedarfskündigungen garantiert. Dieser Mieterschutz geht weit über die Zehn-Jahres-Regelung hinaus, die seit 2013 allgemein für Berlin gilt.

    Die Männer, die diese Klausel gefunden haben, heißen Ingo Müller und Peter Mayenknecht. Müller ist Mieter in der Karl-Marx-Allee, Mayenknecht arbeitete in den Neunzigern für die Grundstückabteilung der Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain und ist heute für die DGfI tätig, eine Dienstleistungsgesellschaft für Immobilien.

    Nach monatelanger Recherche zusammen mit der Berliner Zeitung haben sie zahlreiche Belege für die Klausel gefunden. Sie gilt für alle Mieter, die zum Zeitpunkt des Verkaufs einen gültigen Mietvertrag hatten.

    Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) bestätigte den Mieterschutz und auch die Verpflichtung des Eigentümers, die Klausel bei künftigen Verkäufen weiterzugeben. Das heißt, egal, wem die Wohnungen heute gehören, jeder muss sich an den dauerhaften Schutz vor Eigenbedarfskündigungen halten.

    Verkaufsverbot durch den Senat

    Der Verkauf der Karl-Marx-Allee war einer der spektakulärsten und umstrittensten Immobiliendeals in Ost-Berlin nach der Wiedervereinigung. Im Juni 1993 hatte der Bundestag das sogenannte Altschuldenhilfegesetz verabschiedet. Danach konnten Wohnungsbaugesellschaften, 15 Prozent ihres Bestandes verkaufen, um Alt-Schulden erlassen zu bekommen.

    Senatorin Lompscher nennt das Althilfeschuldengesetz „ein politisches Privatisierungsprogramm“. Man kann auch sagen, es war der Startschuss für den Ausverkauf der Stadt. Ab 1990 wurden alleine von der WBM und ihren Tochterunternehmen 34.000 Wohnungen verkauft. 2008 erließ der Senat ein Verkaufsverbot.

    Dass die Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain (WBF) ausgerechnet Ost-Berlins Prachtboulevard verkaufte, hatte verschiedene Gründe. Auf viele Gründerzeitbauten liefen Rückübertragungsansprüche. Die Plattenbauten mussten aufwendig saniert werden und waren nicht besonders begehrt. Anders die Stalin-Bauten, längstes zusammenhängendes Baudenkmal, sowjetischer Zuckerbäckerstil, geräumige Wohnungen. Rohre und Leitungen waren noch aus den Fünfzigern, Kacheln beschädigt, aber das minderte kaum den Wert.

    Wohnungsbaugesellschaft Mitte schweigt

    Die DepFa, eine große Investitionsbank aus Wiesbaden, versprach, die Wohnungen zwischen Strausberger Platz und Niderbarnimstraße nach dem Kauf umfassend zu sanieren. Der Senat stimmte zu, bestand aber darauf, einen weitgehenden Mieterschutz in den Vertrag aufzunehmen.

    Drei Tage vor Weihnachten, am 21. Dezember 1993, wurde der Deal unter Ausschluss der Öffentlichkeit besiegelt, 14 Blöcke, 2767 Wohnungen wurden an die DepFa verkauft. Dabei handelte es sich um sogenannte Erbbaurechtsverträge. Nur die Gebäude wechselten den Eigentümer, nicht die Grundstücke, auch das ein Zugeständnis an die Mieter. Später wurden auch die Grundstücke verkauft.

    Der Block F-Süd, in dem Ingo Müller wohnt, ging 2004 an die „JP Residential“, eine Luxemburger Firma. In dem Grundstückvertrag ist nicht mehr von „dauerhaftem Mieterschutz“ die Rede, sondern nur noch von zehn Jahren. Es war vorbei mit den Zugeständnissen.

    Ein Notar, der namentlich nicht genannt werden möchte, sagt, er gehe davon aus, dass diese Änderung bewusst vorgenommen wurde, „weil man gemerkt hat, dass dauerhaft ganz schön lang ist“. Die Wohnungsbaugesellschaft Mitte, die die WBF 1999 übernommen und die Grundstücke verkauft hat, nimmt dazu keine Stellung, hat sich aber bereit erklärt, Mieter zu unterstützen. Von der Mieterschutzregelung sind heute noch ungefähr 1000 Mieter betroffen.

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