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  • B.Z. Berlin : Drive Now fordert rechtswidrig Schadensersatz von Kunden


    Kunden von Drive Now sind in einer unsicheren Position, weil der Car-Sharing-Betreiber sie jederzeit für Schäden an den Fahrzeugen in Anspruch nehmen kann und das auch tut. Ob rechtswidrig oder nicht, erst der Gang vor Gericht setzt der Gier des Unternehmens Grenzen.


    Wer ein Taxi nimmt, dem kann das nicht passieren und ist sogar gegen Fahrerfehler versichert.

    Für alle, die nicht glauben können, dass der Vermieter wirklich so hart ist, folgen Link und Zitat aus den DriveNow-AGB.

    DriveNow Geschäftsbedingungen
    https://www.drive-now.com/de/de/gtc

    9. Haftung, Versicherungsschutz und Selbstbeteiligung des Nutzers
    ...
    9.2. Der Nutzer haftet für Schäden an dem Mietgegenstand nach den gesetzlichen Bestimmungen, es sei denn der Nutzer hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten .

    9.3 ... Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsfreistellung besteht nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, ist die DriveNow berechtigt, ihre Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. ..., die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Nutzer .
    ...
    9.4 Von der Haftungsfreistellung sind Schäden (Betriebsschäden) am Fahrzeug nicht erfasst, die keine Unfallschäden darstellen und die durch unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Fahrzeugs, insbesondere durch Schaltfehler, das Ignorieren von Warnleuchten, durch eine Falschbetankung oder durch Verrutschen der Ladung entstanden sind.

    Anwalt Samimi aus Berlin nennt ein Dutzend Fragen, die man klären sollte bevor man sich ans Steuer im Car-Sharing-Auto setzt. Na, vielleicht doch lieber mit dem Taxi fahren? Das Einzige, was man dort als Fahrgast wissen muß, sind Fahrziel und dass man Anrecht auf eine Quittung hat.

    Carsharing: Verkehrsunfall+Schaden | Grobe Fahrlässigkeit | Regress
    https://www.ra-samimi.de/carsharing-haftung-schaeden-nutzungsbedingungen

    0.1 Muss ich meinem Carsharing-Anbieter einen Schaden sofort melden, auch wenn ich ihn nicht verursacht habe?
    0.2 Wer haftet für Schäden, die von dem Nutzer vor Fahrtantritt nicht festgestellt und gemeldet worden sind?
    0.3 Muss ich nach einem Unfall immer die Polizei hinzuziehen (auch zur Frage der groben Fahrlässigkeit und der Haftungsquote)?
    0.4 Der Selbstbehalt variiert von Anbieter zu Anbieter
    0.5 Car-Sharing Vertrag und grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz
    0.6 Car-Sharing und das Ausweichen vor einem Kleintier
    0.7 Höhe des Schadens beim Unfall mit einem Car-Sharing Auto mitunter nicht nachvollziehbar
    0.8 Wann liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor?
    0.9 Nur anteilige Haftung des Mieters eines Car-Sharing Fahrzeuges
    0.10 Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit
    0.11 Wie sieht es mit dem Schadensersatzanspruch des Unfallgegners aus?
    1 Unfall und Fahrerflucht
    2 Alkohol am Steuer und Carsharing
    3 THC und Drogen am Steuer
    3.1 Tipps und Fazit:
    3.2 Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen

    P.S. Gegen einen Klassiker gibt es auch im Taxi keine Versicherung: Wer besoffen ins Taxi kotzt, zahlt die Reinigung. Immerhin ist die Pappe dann nicht weg.

    Bei aktuter Alkoholvergiftung empfehlen wir Kutscher die 112. Im Krankenwagen pumpt der Notarzt den Magen schon im Auto aus. Das können wir nicht bieten.

    P.P.S. Der B.Z. Eigentümer Springer-Verlag ist wohl nicht an Drive Now beteiligt, oder? Bei der Car-Sharing-Konkurrenz dürfte es Kunden nicht besser ergehen, wir haben nur noch nicht darüber berichtet.

    #car-sharing #Haftpflicht #Schadensersatz #Alkohol