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Alle die mit uns auf Kaperfahrt fahren, müssen Männer mit Bärten sein. Jan und Hein und Klaas und Pit, die haben Bärte, die haben Bärte. Jan und Hein und Klaas und Pit, die haben Bärte, die fahren mit.

  • Berliner Mietendeckel : Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Beschluss | Berliner Zeitung
    https://www.berliner-zeitung.de/berlin/senat-legt-deckel-auf-die-mieten-die-wichtigsten-fragen-und-antwort


    C’est une sensation : Les loyers à Berlin n’augmenteront plus pendant cinq ans. Cette mesure entre en vigeur immédiatement.

    Cette décision du gouvernement municipal est la réaction à l’explosion des loyers qui rend l’accès au logement quasiment impossible pour la majorité des berlinois. Le droit allemand n’autorisant des bails à durée déterminée que dans des cas exceptionnels cette mesure freinera d’abord la gentrification des quartiers recherchés. Elle vise également la spécuation immobilière qui prospère dans un environnement où jusqu’à présent les loyers relativement bas permettaient des profits excessifs par l’éviction de locataires de longue date sous des prétextes divers.

    La décision du gouvernement municipal met fin au climat de terreur et d’angoisse pour les berlinois qui ne font pas partie des élites qui sont en train d’envahir la capitale allemande.

    La ministre municipale responsable pour le logement Katrin Lompscher vient de prouver qu’elle met en pratique les revendications sociales de son parti. Les social-démocrates suivent parce que les énormens pertes aux élections européennes leur imposent un changement de politique afin de préserver le parti de son disparition imminente. Voici l’adresse officielle pour vos lettres et emails de remerciement :
    https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/de/senatorin_lompscher.shtml

    Senatorin Katrin Lompscher
    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
    Württembergische Straße 6
    senatorin@sensw.berlin.de

    Der Senat hat am Dienstag beschlossen, einen Mietendeckel für Berlin einzuführen. Die Landesregierung erhofft sich dadurch eine Beruhigung der Marktentwicklung, insbesondere der Kaufpreise. Hier ein aktueller Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema.

    Wie sollen die Mieten gedeckelt werden?

    Der Mietendeckel ist ein Landesgesetz, mit dem der Senat die Mieten in der Stadt für fünf Jahre einfrieren will. Die Mieter müssen also in den nächsten fünf Jahren nicht mehr bezahlen als jetzt. Außerdem sind Mietobergrenzen geplant. Liegen die gezahlten Mieten über diesen Obergrenzen, können die Mieter eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Absenkung der Miete verlangen.

    Welche Obergrenzen sind geplant?

    Festlegungen zu den Mietobergrenzen gibt es noch nicht. Die Obergrenze könnte nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als „ein einheitlicher einkommensorientierter Wert oder differenziert, zum Beispiel entsprechend den Baualtersklassen im Berliner Mietspiegel, ausgestaltet werden“.

    Für welche Wohnungen gilt der Deckel?

    Für alle nicht preisgebundenen Mietwohnungen in der Stadt. Das sind etwa 1,5 Millionen der 1,9 Millionen Wohnungen in der Bundeshauptstadt. Sozialwohnungen gehören nicht dazu. Für sie gilt ein gesondertes Recht. Ausgenommen sind zudem Neubauten, die noch nicht vermietet wurden.

    Was gilt bei der Wiedervermietung?

    Der Vermieter darf beim Abschluss eines neuen Vertrages nicht mehr Miete kassieren als vorher.

    Die Schritte zum Gesetz

    Die vom Senat beschlossenen Eckpunkte für den Mietendeckel legen zunächst fest, in welche Richtung es gehen soll. Im Herbst beginnt das Gesetzgebungsverfahren. In diesem werden Details geregelt.

    Im Kern soll das Gesetz die Mieten für fünf Jahre einfrieren und überhöhte Mieten bei Wiedervermietung auf eine angemessene Höhe reduzieren. Geprüft wird zudem, ob hohe Bestandsmieten abzusenken sind.

    Im Gesetzgebungsverfahren werden Mieter- und Vermieterverbände gehört. Bringen sie wichtige Argumente vor, können diese in die Regelung einfließen. Das Gesetz soll spätestens bis 11. Januar 2020 in Kraft treten.

    Sind Modernisierungen möglich?

    Ja. Wenn sich die Bruttowarmmiete, also die Kaltmiete plus Nebenkosten, um nicht mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöht, ist eine Modernisierung ohne Genehmigung möglich. Ein Beispiel: Beläuft sich die bisherige Bruttowarmmiete für eine 100 Quadratmeter große Wohnung auf 1 000 Euro, darf die Miete nach Modernisierung um maximal 50 Euro steigen – auf 1 050 Euro. Höhere Modernisierungsumlagen sind möglich, müssen aber vorher genehmigt werden.

    Welche Modernisierungen sind zu genehmigen?

    Genehmigungen sind zum Beispiel zu erteilen, wenn bestimmte Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben sind, etwa die Erneuerung der Heizung. Außerdem sollen Umbauten möglich sein, bei denen Barrieren in den Wohnungen gemindert werden oder bei denen schlecht ausgestattete Wohnungen – zum Beispiel mit Außentoilette – zeitgemäß ausgestattet werden.

    Was passiert mit Eigentümern, die durch den Deckel in finanzielle Not geraten?

    Für sie ist eine Härtefallregelung vorgesehen. Sofern Vermieter eine wirtschaftliche Unterdeckung nachweisen, soll die Investitionsbank Berlin (IBB) im Einzelfall Mieterhöhungen genehmigen können. Den betroffenen Mietern soll die Differenz zwischen der genehmigten Miete und der Mietobergrenze erstattet werden, wenn sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.

    Welche Strafen drohen?

    Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro.

    Ist der Mietenstopp juristisch sicher?

    Ob der Mietendeckel rechtlich Bestand hat, ist offen. Der Senat betritt Neuland. Vermieter haben Klagen angekündigt. Die Hürden für die Feststellung einer Verfassungswidrigkeit sind laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aber sehr hoch. Selbst wenn es ein Urteil geben sollte, bedeute dies nicht zwangsläufig, dass das Gesetz zum Mietendeckel aufgehoben wird. Es könnte auch einen Auftrag zur Überarbeitung geben. Jenseits der Verfassungswidrigkeit entscheiden die Gerichte über konkrete Mieterhöhungen. Nach den Fristen können durch einen Gerichtsentscheid nur Mieterhöhungen der letzten vier Monate in Frage gestellt werden. Gewinnt der Vermieter die Klage, würden die Mieter auf die bisherigen Regelungen des Mietrechts zurückfallen.

    Was ist mit den Mieterhöhungen, die jetzt verschickt wurden?

    Nach einem Aufruf des Eigentümerverbands Haus und Grund versuchen viele Vermieter, die Miete noch zu erhöhen. Nach Auffassung des Senats wird dies bei der geplanten rückwirkenden Anwendung des Mietendeckels aber nicht gelingen. Das Gesetz soll rückwirkend zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Eckpunkte im Senat gelten, also ab dem 18. Juni 2019. Die Stadtentwicklungsverwaltung rät, die Mieterhöhungsverlangen zu prüfen und die dafür vorgesehene Frist von zwei Monaten auszuschöpfen. Haben Mieter zum Zeitpunkt des rückwirkenden Inkrafttretens des Mietendeckels der Mieterhöhung nicht zugestimmt, ist nach Auffassung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die geltende Miete Grundlage für das Einfrieren der Miete. Kurz: Wer bis zum Dienstag nicht zugestimmt hat, muss nicht mehr Miete zahlen.

    http://www.katrin-lompscher.de/willkommen
    https://de.wikipedia.org/wiki/Katrin_Lompsche

    #Allemagne #Berlin #loyers #politique #logement