Taxi

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  • Rund jede und jeder achte in der Erwerbsbevölkerung muss dauerhaft unter prekären Umständen leben - Hans-Böckler-Stiftung
    https://www.boeckler.de/112132_115968.htm

    Anhand repräsentativer Befragungsdaten aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) haben die ForscherInnen berechnet, wie groß die Gruppe ist, die längerfristig sowohl von prekärer Beschäftigung als auch von einer prekären Haushaltslage betroffen ist. Der Kalkulation liegen die repräsentativen Angaben von fast 10.000 Personen zugrunde, die in einem Beobachtungszeitraum von zehn Jahren mindestens einmal erwerbstätig waren. Der Untersuchungszeitraum reicht von 1993 bis 2012 und wird in zwei Perioden unterteilt.

    Ergebnis: 12,3 Prozent der Erwerbsbevölkerung waren in einem Zehnjahreszeitraum überwiegend prekär beschäftigt und mussten sich anhaltend mit einer ebensolchen Haushaltslage arrangieren.

    Unter ihnen bilden Frauen im Haupterwerbsalter, die meistens Kinder und mal keinen, mal einen schlechten Job haben, mit 6,7 Prozent der Erwerbstätigen die größte Teilgruppe. Die zweitgrößte Gruppe besteht aus „Vätern in anhaltend prekärer Lage“, denen es selbst bei dauerhafter Erwerbstätigkeit nicht gelingt, „gemeinsam mit der Partnerin die Familie sicher zu versorgen“. Das sind 4,3 Prozent der Erwerbstätigen. Weitere 1,3 Prozent entfallen auf junge Männer ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Allen drei Gruppen gelingt im zehnjährigen Beobachtungszeitraum unter den jeweiligen sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen keine nennenswerte Verbesserung ihrer prekären Lebens- und Erwerbsumstände; man kann diese soziale Gruppe mit einigem Recht als „Prekariat“ bezeichnen. Das gesamte Risikopotential ist sogar noch größer, wenn man Menschen einschließt, die kurz- oder mittelfristig prekär beschäftigt sind und vorübergehend in prekären Haushaltslagen leben.

    Die Politik sei gut beraten, resümieren die ForscherInnen, sich mit dem Phänomen des Prekariats intensiver auseinanderzusetzen, das in der zahlenmäßigen Größenordnung dem Problem des Hartz-IV-Bezugs ähnelt, sich jedoch in vielen Fällen substanziell davon unterscheidet, vor allem im Hinblick auf die ausgeprägte Erwerbsnähe und Erwerbsbeteiligung. Der Mindestlohn sei für diese Gruppe eminent wichtig, könne aber das Problem nicht alleine lösen. Nachzudenken sei auch über eine „solidarische Lohn- und Steuerpolitik mit Umverteilungskomponenten in Richtung von Geringverdienern“ und ihren Haushalten. Außerdem gebe es Potential für arbeitsrechtliche Reformen: Einschränkung von Befristungen, Regeln für Leiharbeit und Werkverträge, leichterer

    https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_085_2018.pdf