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  • Bezirksamt sieht keine Notwendigkeit, Kritik der Linksfraktion: Keine Schlichtungsstelle für Konflikte mit dem Jobcenter in Tempelhof-Schöneberg - Tempelhof-Schöneberg
    https://www.berliner-woche.de/tempelhof-schoeneberg/c-politik/keine-schlichtungsstelle-fuer-konflikte-mit-dem-jobcenter-in-tempelho

    Die Linke macht sich in Tempelhof-Schöneberg schon lange für eine Ombudsstelle stark, die Streitigkeiten mit dem Jobcenter schlichtet. Dass Sozialstadträtin Jutta Kaddatz (CDU) kürzlich erklärte, diese werde nicht benötigt, ärgert die Partei.

    „Eine Ombudsstelle arbeitet unabhängig vom Amt und wird von den Betroffenen nicht mit Repressionen des Jobcenters verbunden“, erläutert Elisabeth Wissel. „Viele Klagen von ALG II-Empfängern und eine Flut von Anträgen, die vom Sozialgericht kaum zu bewältigen sind, bleiben oft monatelang liegen. Oftmals sind es Probleme und Missverständnisse, die im Vorfeld von einer Ombudsstelle geklärt und bereinigt werden können. In vielen Fällen kann es schon reichen, Bescheide, die nicht verstanden werden, genauer zu erläutern“, so die Fraktionsvorsitzende der Linken.

    Jutta Kaddatz hatte zuvor erklärt, dass die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales die Unterstützung mit Landesmitteln nicht ermöglichen könne. Ebenso sei das Bezirksamt nicht in der Lage, die Finanzierung selbst zu übernehmen. Der Stadträtin zufolge bedürfe es jedoch grundsätzlich nicht der Einrichtung einer solchen Ombudsstelle im Bezirk. „Der Rechtsanspruch auf leistungsrechtliche Beratung ist von zentraler Bedeutung und sichert den Kunden kostenlosen Rechtsrat durch das Jobcenter zu“, betont sie. Die Kunden würden durch die Beratung in die Lage versetzt, Rechte und Pflichten erkennen und verstehen und den individuellen Anspruch nachvollziehen zu können sowie Hilfestellungen zu individuellen Problemen zu erhalten.

    Rechtsverbindlichkeit wahren

    „Diesen Anforderungen wird eine Ombudsstelle für das Jobcenter durch das Bezirksamt nicht gerecht, da hier weder die fachliche Kompetenz vorgehalten noch rechtsverbindliche Auskünfte gegeben werden können. Eine entsprechende Beratung könnte daher im Gegenteil zu weiteren Beschwerden führen, wenn das Jobcenter den Empfehlungen der Ombudsstelle nicht folgt“, meint Kaddatz. „Im Übrigen kann darauf verwiesen werden, dass es bereits Stellen außerhalb des Jobcenters gibt, an die sich Betroffene wenden können.“ Beispiel sei das Berliner Arbeitslosenzentrum. Das Jobcenter arbeite derweil an „der stetigen Optimierung des Dienstleistungs- und Serviceangebotes“. Angestrebt sei die Zusammenlegung des internen Kundenreaktionsmanagements und der Clearingstelle, die Konflikte löst.

    #Berlin #Tempelhof-Schöneberg #Jobcenter