Taxi

Reality Check - Geschichten rund ums Taxi in Berlin und weltweit - Materialsammlung, Bilder, Videos, Texte

  • Kein Bußgeld für Warten außerhalb von Taxi-Standplätzen - taxi heute
    https://www.taxi-heute.de/de/news/taxithemen-allg-personenbefoerderungsrecht-auch-pbefg-kein-bussgeld-fuer-

    Wie hier (https://seenthis.net/messages/822711) berichtet, feiert der überhaupt nicht fröhliche Franz Urständ, wann immer es dem Taxigott gefällt. Manchmal entdeckt ein genauer Blick dann doch Justiz- und Taxiwahn-Sinn. Der klagende Kollege hat in taxi heute einen Namen und genau das von uns vermutete Anliegen.

    Wir kennen das in Berlin. Vor dem Waldorf-Astoria warten Taxis und Mietwagen, beide illegal, wenn man die Straßenverkehrsordnung fragt. Am nahen zuständigen #Halteplatz #Bahnhof_Zoo kommen keine Aufträge an, denn der Hotelportier setzt seine Gäste in die Fahrzeuge vor der Tür.

    Warum soll ausgerechnet ich mich an Gesetze und Verordnungen halten, die sonst niemand scheren, sagt sich der Münchner Kollege und klagt gegen die Stellplatzpflicht. Das klappt und prompt verliert Taxi in München die Vorschrift, die alle Kollegen vor unlauterer Konkurrenz untereinander schützt. Seit Mietwagenfahrer Rechtsverstöße im Minutentakt begehen dürfen, ergibt diese Stellplatzpflicht keinen Sinn mehr, auf den ersten Blick.

    Stadt und Polizei ignorieren das Problem. Das ist kein Wunder in Scheuers CSU-Bayern. Hier wurde die Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer nach Uber-Lobbying zuerst gekippt. Seitdem verdienen legal betriebene Taxis kein Geld mehr. Dafür schafft kein Gericht die Lösung. Hier ist Politik gefragt. Die muss entscheiden: Sollen Taxis weiterhin durch kriminelles Lohndumping der Uber-Partner in den Ruin getrieben werden?

    Wenn alle klauen hat jeder was davon , ist heute politische Linie in Bayern. Absurd aber wahr, das Bundesverwaltungsgericht folgt dem Gesetzeschaos. Wie wäre es, wenn München wieder die richtigen Gesetze durchsetzen würde? Dann hätten Mietwagen die Langstrecke, Taxis die Stadt und für alle wäre gesorgt.

    Jetzt aber Knöllchen weg, Stellplatzpflicht Geschichte, schön für Peter Löw. Ein Pyrrhussieg für alle Kutscher.

    23.01.2020 von Dietmar Fund - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Stadt München kein Bußgeld für Taxifahrer verhängen darf, die außerhalb eines Standplatzes auf Fahrgäste warten.

    Die Stadt München hat keine Ermächtigungsgrundlage für eine bußgeldbewehrte Regelung der Standplatzpflicht. Sie darf also kein Bußgeld von einem Taxifahrer verlangen, der beispielsweise ordnungsgemäß vor einer viel frequentierten Bar parkt, um dort auf Fahrgäste zu warten. Diesen bereits vom Verwaltungsgericht München am 19. Juni 2018 bekräftigten Grundsatz hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 22. Januar 2020 in einem Urteil mit dem Aktenzeichen BVerwG 8 CN 2.19 bekräftigt.

    In ihrer Begründung schreiben die Leipziger Richter, das Personenbeförderungsgesetz enthalte keine Verordnungsermächtigung zur Regelung einer Standplatzpflicht für Taxen. Es ermächtige nur zum Erlass einer Rechtsverordnung, die den Umfang der Betriebspflicht, die Ordnung auf Taxenständen sowie Einzelheiten des Dienstbetriebs regle. Die Standplatzpflicht unterfalle keinem dieser drei Regelungsbereiche. Insbesondere stelle sie keine Einzelheit des Dienstbetriebs dar, sondern gehöre zu den grundlegenden Elementen des Verkehrs mit Taxen. Das Personenbeförderungsgesetz ermächtige nicht zum Erlass einer Rechtsverordnung, die gebiete, dass Taxis nur an behördlich zugelassenen Stellen bereitgehalten werden dürfen.

    Laut der Süddeutschen Zeitung hatte der Münchner Taxifahrer Peter Löw gegen die Stadt geklagt. Sie hatte gegen ihn ein Bußgeld von 200 Euro verhängt, weil er vor einer Bar am Odeonsplatz auf Fahrgäste wartete. An diesem weitläufigen Platz gibt es auch einen ausgewiesenen Taxi-Standplatz.

    #Deutschand #München #Taxi #Recht #Urteil