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  • Urteil Nr. 119 gegen Kölner Mietwagenunternehmer
    https://www.taxi-times.com/urteil-nr-119-gegen-koelner-mietwagenunternehmer

    31. Januar 2020 - Das Landgericht Köln hat letzte Woche die schriftliche Begründung eines Unterlassungsurteils gegen einen Kölner Mietwagenunternehmer verschickt. Geklagt hatte ein Kölner Taxiunternehmer. Es ist das insgesamt 119. Urteil, das Kölner Gerichte gegen Mietwagenbetriebe verhängen.

    Im vorliegenden Fall konnte dem Betrieb nachgewiesen werden, über die Uber-App vermittelte Fahrten ausgeführt zu haben, obwohl das Unternehmen über keine gültige Mietwagenkonzession verfügt. Es firmierte als „Transport & Umzüge GmbH“. Mit dem Urteil ist es dem Unternehmer nun ab sofort untersagt, „im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken entgeltliche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen durchzuführen, ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG zu sein.“

    Wenn sich das Unternehmen nicht an dieses Verbot hält, drohen Geldbußen bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Haft für den eingetragenen Geschäftsführer.

    Oğuzhan Oğul, Vorstandsmitglied der Kölner Taxizentrale, weist gegenüber Taxi Times darauf hin, dass der nun verurteilte Betrieb nicht nur ohne Genehmigung unterwegs war, sondern auch schon anderweitig Schlagzeilen gemacht habe. Fahrer des Betriebs lockten im vergangenen Jahr einen Kölner Taxifahrer, der ein Uber-Fahrzeug verfolgte, mit einem fingierten Verkehrsunfall in die Falle. Nachdem der Fahrer ausgestiegen war wurde er zudem tätlich angegriffen. Glück im Unglück hatte der Taxifahrer in dieser Nacht, weil sich eine Polizeistreife in unmittelbarer Nähe aufhielt und die Täter stellen konnte. Laut einem Polizeisprecher soll einer der Angreifer bereits über ein ziemlich langes Strafregister verfügen. jh / hs

    Anmerkung der Redaktion: 119 rechtskräftig verurteilte Mietwagenunternehmen allein in Köln – ausgesprochen gegen Betriebe, die in irgendeiner Form gegen geltende Gesetze verstoßen und sich damit gegenüber den Kölner Taxifahrern einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil erschlichen haben. Sei es nun, weil man ihnen Verstöße gegen die Rückkehrpflicht nachweisen konnte oder weil sie wie in diesem Fall erst gar keine Genehmigung vorweisen konnten.

    Sich so offenkundig gegen geltendes Recht zu stellen, erinnert an Methoden der organisierten Kriminalität. Es verdichtet sich immer mehr der Eindruck, dass jene organisierte Kriminalität nach und nach den Geschäftsbereich der Personenbeförderung im Mietwagensektor übernimmt. Auch in Berlin deutet vieles darauf hin. All das geschieht unter dem Deckmantel der Fahrtenvermittlung über Plattformen wie Uber und Co.

    Die Justiz in Köln wird nicht müde, bei der Verfolgung dieser Missstände ihren Rechtsrahmen auszuschöpfen. Dass sie das nun bereits 119-mal tun musste und es trotzdem nach wie vor praktiziert wird, sollte endlich die Politik auf den Plan rufen. Es wird dringend Zeit, dass sich die höchsten politischen Ämter der Sache annehmen.

    Wenn man systematischen Rechtsbruch in dieser Branche ernsthaft eindämmen und verhindern will, muss man jetzt endlich das Übel an der Wurzel packen und denjenigen Plattformen den Saft abdrehen, die durch ihre Vermittlungs-App diese Vergehen erst ermöglichen.

    #Taxi #Uber #Köln #Justiz #Urteil