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  • Brasilien betrachtet Uber-Fahrer nicht als Angestellte
    https://www.taxi-times.com/uber-gewinnt-mehrere-gerichtsverfahren

    8. Februar 2020 von Axel Rühle - Vergangene Woche konnte das überall auf der Welt mit Gerichtsklagen überhäufte Unternehmen „Uber“ gleich mehrere Verfahren für sich entscheiden.

    In oberster Instanz hat beispielsweise das Bundesarbeitsgericht in Brasiliens Hauptstadt Brasília kürzlich die Anerkennung eines Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses zwischen dem US-Fahrdienstanbieter Uber und den Fahrern verneint. Der Richter begründete sein Urteil damit, dass die große Flexibilität der Fahrer bei der Entscheidung, wohin sie fahren wollen, und die Anzahl der Kunden, die sie täglich bedienen, „inkompatibel“ mit einem üblichen Angestelltenverhältnis seien.

    Zudem reiche die Bezahlung der Fahrer zwischen 75 und 80 Prozent des Gesamttarifs aus, um die Beziehung zu Uber als Partnerschaft zu charakterisieren, ergänzte Richter Breno Medeiros.

    Das Urteil aus Brasilien war nicht die einzige positive Entscheidung dieser Woche für Uber. In Österreich hat der oberste Gerichtshof (OGH) dem Unternehmen am Freitag bestätigt, dass die kürzlich beantragte Reisebürolizenz ausreiche und man keine Mietwagenlizenz benötige. Ein zwischenzeitliches Verbot der Uber-App im Sommer 2019 hatte Uber mit der Anmeldung einer Reisebürolizenz umgangen. Das sei korrekt, weil Uber Personenbeförderungsleistungen vermittle und die Leistungen nicht selbst erbringe, sagt dazu nun der OGH.

    In Kanada waren diese Woche mehrere Taxiunternehmer und der Taxiverband von Vancouver mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung gescheitert, der eine Rücknahme der Betriebsgenehmigungen für Uber und Lyft gefordert hatte. Man habe bei der Genehmigungserteilung nicht die „wirtschaftliche Verwüstung“ des Taxigewerbes berücksicht, argumentierte die Taxifraktion. Die Richter wollten dem allerdings nicht folgen.

    Last but not least weist der jetzt gestern von Uber veröffentlichte Quartalsbericht für Ende 2019 ein starkes Wachstum des Unternehmens aus, das neben der Fahrtenvermittlung auch massiv im Liefermarkt für Essen mitmischt (UberEats). Den Anlegern scheint das zu gefallen. Seit Jahresbeginn hat die Uber-Aktie nach einem rasanten Fall im Jahr 2019 um 24 Prozent zugelegt. Dass der Quartalsbericht auch erneute massive Verluste ausweist, die mittlerweile die Millirdengrenze geknackt haben, scheint schon niemanden mehr wirklich zu stören. Verrückte Welt…

    Zurück zu Brasilien: Mit seinem Urteilsspruch entschied das oberste Arbeitsgericht des föderalen Staates genau gegensätzlich zu den jüngsten Gerichtsurteilen in europäischen Staaten. Uber hatte laut Nachrichtenportal Nau.ch und der österreicheischen „Kronen-Zeitung“ argumentiert, seine Plattform sei kein Arbeitgeber, sondern ein digitaler Vermittler. Diese Bedingung würden die Fahrer beim Anmelden akzeptieren. Das Gericht habe den innovativen Charakter seiner Plattform erkannt, die mit mehr als 600.000 Fahrern in über 100 Städten in Brasilien zusammenarbeite und mehr als 22 Millionen App-Nutzer bediene, sagte der Fahrdienstleister.

    Der größte Staat Südamerikas, Brasilien, wo drei Viertel der Menschen in Städten leben, ist nach den USA der zweitgrößte Markt für Uber. Das Ballungsgebiet um die größte Stadt São Paulo hat über 20 Millionen Einwohner. Hier liegt die Zahl der Uber-Fahrten über der von New York City. Dabei ist der Staat, dessen Fläche dem 24-fachen der Bundesrepublik Deutschland entspricht, extrem dünn besiedelt. Hier leben nur zweieinhalb mal so viele Menschen wie in Deutschland.

    #Uber #Justiz #Urteil #Österreich #Brasilien