Taxi

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  • Fiskaltaxameterpflicht ab dem 01.01.2017 - Berlin.de
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/personenbefoerderung/artikel.522163.php

    Da hatten doch alle Beteiligten behauptet, dass mit der Einführung des Fiskaltaxameters die Schwarzarbeit am Taxilenkrad unmöglich gemacht würde und alle wieder ordentlich verdienen könnten.

    Das war nix, im Gegenteil nahm die Zahl der Taxis weiter zu und die übelsten Verbrecher wechselten einfach ins Mietwagengewerbe, wo keine Aufzeichnungen über Arbeitszeiten und Umsätze erfolgen, die der Prüfung durch deutsche Behörden zugänglich wären.

    Bei Einbau der Fiskaltaxameter wurde gleich noch ein Modul zum automatisierten Lohnraub an die Glocke „geschraubt“, das einfach alle Standzeiten ohne Fahrgast als Pausenzeiten erfasst und in die Personalbuchhaltung überträgt. Damit wurde Lohnraub nicht nur billiger machbar sondern gleichzeitig quasi gesetzkonform konfiguriert, ungefähr so wie bei VW die Abgaswerte schöngerechnet wurden.

    In den drei Jahren seit Einführung all der wunderbaren Neuheiten durfte dann Uber nach Abschaffung der Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer so richtig durchstarten, denn jetzt kann sich jede arme Sau mit oder ohne festen Aufenthaltsstatus den kleinem P-Schein holen. Ohne jede Ahnung von den eigenen Rechten sind diese Fahrinnen und Fahrer der Ausbeutung durch Uber und Mietwagenbetreiber schutzlos ausgesetzt.

    Uber betreibt mit diesem Lohndumping seinen Preiskrieg gegen Taxi als Teil des öffentlichen Nahverkehrs. Am Ende soll die vollkommene Übernahme aller „Mobilitätsangebote“ durch internationale Großkonzerne stehen. Die Taxiunternehmer setzen ihre Fahrerinnenund Fahrer als Kanonenfutter im Preiskrieg ein. Sie senken die Löhne der Fahrerinnen und Fahrer immer weiter. Dabei dient ihnen der Fiskaltaxameter als Feigenblatt, das die verschärfte illegale Ausbeuten der Taxikolleginnen und - kollegen verschleiert, solange die das mit sich machen lassen.

    Die Lage ist verzwickt für die angestellten Fahrerinnen und Fahrer. Um ihre Lage zu verbessern müssten sie gegen Uber und gegen ihre Bosse zugleich kämpfen, denn beide sind für die niedrigen Löhne im Taxi verantwortlich.

    Vielleicht sollte man dafür sorgen, dass die Uber-Fahreinnen und Fahrer wenigstens den Mindestlohn erhalten. Damit wäre eine Grenze im Unterbietungswettbewerb gesetzt. Vermutlich würden dann die Uber-Mietwagenbetriebe sehr schnell dichtmachen. Sie leben nur durch die extrem niedrigen Löhne ihrer Fahrerinnen und Fahrer.

    Fiskaltaxameterpflicht ab dem 01.01.2017
    In der Senatsverwaltung für Finanzen fand am 30. August 2016 ein Treffen von Vertretern der Steuerabteilung unter Leitung der Staatssekretärin, Frau Dr. Sudhof, mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK Berlin statt. Besprochen wurde unter anderem die verpflichtende Einführung des sogenannten Fiskal-Taxameters in allen Berliner Taxibetrieben zum 1. Januar 2017. Ab diesem Zeitpunkt gilt folgende Rechts- und Sachlage:

    Nach geltender Rechtslage müssen alle im Taxameter erfassten steuerlich relevanten Einzeldaten vollständig und unveränderbar gespeichert (Einzelaufzeichnungspflicht) und jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Die digitalen Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten können durch den Einsatz von sog. Fiskaltaxametern gewährleistet werden. Nach dem gegenwärtigen Stand ist hierfür – neben anderen – insbesondere das INSIKA-Verfahren geeignet.
    Mit Ablauf des 31. Dezember 2016 verstreicht die Übergangsfrist des BMFSchreibens vom 26. November 2010. Ab dem 1. Januar 2017 muss jedes Taxameter die Anforderungen aus dem o.g. BMF-Schreiben erfüllen. Eine weitere Übergangszeit wird es nicht geben. Die Nichterfüllung dieser Pflichten wird als schwerer Verstoß gegen die steuerrechtlichen Pflichten gewertet. Neben möglichen Hinzuschätzungen wird die Finanzbehörde künftig den Betrieb eines Taxis ohne sog. Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden und ggf. das LABO gem. § 25 PBefG über diesen schweren steuerrechtlichen Verstoß zur Überprüfung der Zuverlässigkeit des betreffenden Unternehmers informieren.
    Ab dem 1. Januar 2017 müssen Taxiunternehmer mit verstärkten Kontrollen insbesondere hinsichtlich der ordnungsgemäßen digitalen Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht rechnen. Hierfür steht der Steuerverwaltung auch das Instrument der Umsatzsteuer-Nachschau zur Verfügung. Hierbei können auch unangekündigte Kontrollen durchgeführt werden.
    Ab dem 1. Januar 2017 wird die Berliner Steuerverwaltung den Betrieb eines Taxis ohne sog. Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden und die gesetzlichen Folgerungen ziehen.

    Protokoll zur Besprechung am 30.8.2016 der Senatsverwaltung für Finanzen mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK Berlin https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/nachrichten/2016-09-26-gemeinsames-protokoll-taxiverbaende_ihk_senfin.pdf

    LABO ab sofort nicht mehr Registrierungsstelle https://www.berlin.de/labo/_assets/information_-labo-nicht-mehr-registrierungsstelle_10-11-16.pdf - Stand: 10.11.2016

    #Berlin #Taxi #Fiskaltaxameter