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Agent d’ingérence étrangère : Alle die mit uns auf Kaperfahrt fahren, müssen Männer mit Bärten sein. Jan und Hein und Klaas und Pit, die haben Bärte, die haben Bärte. Jan und Hein und Klaas und Pit, die haben Bärte, die fahren mit.

  • #Antidiskriminierungsgesetz - Polizeigewerkschaft warnt Berliner Abgeordnete
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/polizeigewerkschaft-warnt-berliner-abgeordnete-li.85020

    29.5.2020 von Andreas Kopietz - In einem offenen Brief fordern alle GdP-Landesverbände, dass das Parlament das geplante Antidiskriminierungsgesetz ablehnt. Sonst sollen Polizisten künftig nicht mehr in Berlin aushelfen.

    Das geplante Antidiskriminierungsgesetz regt viele Polizisten auf. In einem offenen Brief appelliert nun die Gewerkschaft der Polizei (GdP) an die Berliner Abgeordneten, den Gesetzentwurf abzulehnen. Am nächsten Donnerstag soll das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) durch das Abgeordnetenhaus beschlossen werden. Erarbeitet wurde es im Hause von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). Der Senat beschloss den Entwurf vor knapp einem Jahr.

    „Im Namen der 195.000 Mitglieder“ weist die GdP in dem offenen Brief nun darauf hin, dass die Verwaltung im Allgemeinen und die Polizei im Besonderen an geltendes Recht gebunden sei. Jede Bürgerin und jeder Bürger könne jede gegen sie oder ihn gerichtete polizeiliche Maßnahme prüfen lassen. Der Brief ist von den GdP-Vorsitzenden aller 16 Bundesländer unterzeichnet.

    Einer der Kritikpunkte ist die in Paragraf 7 festgeschriebene Vermutungsregelung: „Werden Tatsachen glaubhaft gemacht, die das Vorliegen eines Verstoßes gegen § 2 oder § 6 überwiegend wahrscheinlich machen, obliegt es der öffentlichen Stelle, den Verstoß zu widerlegen.“ (Das Wort „überwiegend“ wurde erst in der vergangenen Woche durch den Rechtsausschuss eingefügt.) Das sei eine faktische Beweislastumkehr, kritisieren die Gewerkschafter. Eine Glaubhaftmachung sei „nicht nur kein Vollbeweis, es ist ein Freifahrtschein, der mit der Möglichkeit der Verbandsklage in § 9 noch mal erweitert wird.“

    Viele Polizisten befürchten, dass sie wegen des Gesetzes künftig ungerechtfertigten Rassismusvorwürfen ausgesetzt sind, zum Beispiel bei Kontrollen der meist aus Afrika stammenden Drogendealer im Görlitzer Park.

    Der Brief schließt mit einer Drohung: Die Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern schauten wachsam auf die derzeitigen Entscheidungen in Berlin. „Als stärkste Polizeigewerkschaft mit 195.000 Mitgliedern in Deutschland werden wir uns in den Bundesländern vehement für das Nichtentsenden von Unterstützungseinheiten aussprechen, sofern das LADG beschlossen und so dem Öffentlichen Dienst Misstrauen entgegengebracht wird“, heißt es im Text.
    Andreas Geisel: Es gibt keine persönliche Haftung

    Bei zahlreichen Großeinsätzen wie Fußballspielen, Demonstrationen oder Staatsbesuchen ist Berlin auf Unterstützungskräfte anderer Bundesländer angewiesen. „Wenn die Abgeordneten die deutlichen Töne aus anderen Bundesländern ignorieren, handeln sie absolut verantwortungslos“, sagt der Berliner GdP-Chef Norbert Cioma. „Ohne Unterstützung haben wir ein massives Sicherheitsproblem.“

    Nach den bisherigen Regelungen ist es nicht möglich, dass Bundesländer einander nach Gutdünken die Hilfe verweigern. Allerdings hat die GdP großen Einfluss in den Polizeien der Länder und könnte auch über ihre Personalräte entsprechenden Druck auf die jeweiligen Innenminister erzeugen.

    Angesichts des Protestes, der auch von anderen Berufsverbänden und dem Gesamtpersonalrat kommt, verkündete Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Donnerstag seine Sicht der Dinge: Es gebe keine Beweislastumkehr, wie öffentlich behauptet werde. Nach dem Entwurf des LADG genüge nicht allein die Behauptung einer Diskriminierung, um die Beweislast auf die öffentliche Stelle zu übertragen. „Es müssen vielmehr im ersten Schritt von den Betroffenen Tatsachen vorgetragen werden, die eine Diskriminierung für das Gericht überwiegend wahrscheinlich machen“, so Geisel. „Die Beweisführungslast liegt damit zunächst bei der diskriminierten Person. Erst wenn nach richterlicher Überzeugung glaubhafte Tatsachen für eine Diskriminierung vorliegen, muss die betroffene Behörde im zweiten Schritt den Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot widerlegen.“
    Polizeipräsidentin: „Uneingeschränktes Vertrauen“

    Geisel zufolge sieht der Entwurf auch keine persönliche Haftung der Beamten wegen angeblicher oder tatsächlicher Diskriminierungen vor. Auch Beförderungssperren oder Disziplinarmaßnahmen, wie sie von Beamten befürchtet werden, kommen laut Geisel nach wie vor nur im Rahmen des heute schon geltenden Rechts in Betracht. Auch eine Haftung auswärtiger Polizeidienstkräfte oder der Entsendeländer gebe es nicht. Doch genau dies glauben viele der Protestierer nicht. Natürlich bleibe es an den Kollegen hängen, so die Befürchtung. Auch werde das Land irgendwann gezahlte Schadenersatz-Gelder wieder bei den betreffenden Beamten eintreiben.

    „Wir sind uns sicher, dass sich der Innensenator mit seinen Aussagen zum LADG keine Freunde unter unseren Kolleginnen und Kollegen macht“, sagt Cioma. „Bisher ist unseren Befürchtungen und Anmerkungen nur Ignoranz entgegengebracht worden.“

    Unerwartete Unterstützung bekommt die GdP derweil von der Polizeipräsidentin. Barbara Slowik stellt sich schützend vor ihre Beamten. „In der Polizei Berlin dulden wir keine Diskriminierung – bisher nicht und künftig nicht“, so Slowik der Zeitung B.Z. „Wer jeden Tag den Kopf hinhält für die Freiheit und die Sicherheit der Gesellschaft, der darf grundsätzlich uneingeschränktes Vertrauen erwarten, bis zum Beweis, dass er das Vertrauen nicht verdient. Das gilt für meine Kolleginnen und Kollegen auch weiterhin. Vor unrechtmäßigen Anschuldigungen werde ich sie schützen – das ist meine Verantwortung.“

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    #Allemagne #Berlin #droit #police