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  • Migrantinnen in der Pflege: „Niemand überwacht die Arbeitsbedingungen“ in Privathaushalten » LabourNet Germany
    https://www.labournet.de/branchen/dienstleistungen/gesund/gesund-pflege/migrantinnen-der-pflege-niemand-ueberwacht-die-arbeitsbedingungen-privatha

    “Dort, wo kranke oder alte Menschen gepflegt werden müssen, sind die Verwandten oft mit der Aufgabe überfordert. Neben der Lohnarbeit noch den Mann oder die Mutter waschen, für sie kochen und vielleicht sogar Medikamente verabreichen zu müssen, ist anstrengend und braucht viel Zeit. Deshalb beschäftigen viele Familien private Pflegerinnen. In Deutschland kommen die Frauen zum größten Teil aus Mittel- und Osteuropa. Helma Lutz forscht in Frankfurt zur Situation der Pflegerinnen in Privathaushalten. Die Soziologin fordert vor allem eine bessere Bezahlung der Pflegerinnen, ein Ende der 24-Stunden-Arbeit und mehr Unabhängigkeit vom Haushalt der Pflegeperson.” Interview vom 6. Mai 2019 bei Radio Dreyeckland , siehe dazu auch unser Dossier: Pflegenotstand: (Wieder mal) Ausländer rein! Also in die Pflege. Die verzweifelte Hoffnung stirbt offensichtlich zuletzt und hier speziell zu den Arbeitsbedingungen:

    Frauen in der häuslichen Betreuung nicht systemrelevant?! Der private Haushalt als rechtliche Grauzone und wie sich ein Pflegesystem zweiter Klasse entwickelt
    “Die Probleme in der Altenpflege treten in der Covid19-Pandemie besonders stark hervor. Sie betreffen vor allem die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals, ihre Schutzrechte und ihre Vergütung. Letzteres soll sich jetzt für (qualifizierte) Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte verbessern. Die Erhöhung des Pflegemindestlohns soll ein Zeichen der Anerkennung der Pflege als wichtige Tätigkeit sein. 1,2 Mio Pflegekräfte werden von der Neuregelung profitieren. Doch ein wichtiger Bereich wird in der Regelung einfach ausgeschlossen, die privaten Haushalte, in denen vor allem Frauen aus Mittel- und Osteuropa arbeiten. Ist ihre Pflegeleistung weniger wert? (…) Man sollte jedoch einen genaueren Blick darauf werfen, wie die Bundesregierung versucht die Probleme in der Altenpflege zu lösen. Bei der Verkündung der Verordnung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass 1,2 Mio. Beschäftigte von der Neuregelung profitieren werden. Niemand sagt aber, wer explizit ausgeschlossen wird. Dieser Pflege-Mindestlohn soll nämlich gerade nicht bei Beschäftigungsverhältnissen in Privathaushalten gelten. So soll z.B. für sogenannte Live-Ins – Pflegebetreuer*innen, die mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt leben und sie betreuen – weiterhin der „normale“ Mindestlohn von derzeit 9,35 € gelten. Je nach Qualifikation kann es im Jahr 2022 einen Unterschied der Vergütung von ca. 3-6 € pro Stunde zwischen den Mindestlohngruppen geben und das obwohl sich die Arbeit in ihrer Arbeitsleistung im Privathaushalt von denen in der stationären oder ambulanten Pflege wohl kaum unterscheidet. Es scheint also eher ein Mindestlohn zu sein, der nicht an der Arbeitsleistung gemessen wird, sondern vom Arbeitsort abhängig ist. Es stellt sich die Frage nach dem „Warum?“. Naheliegend ist, dass die Regierung hier unterstellt, die Leistung in Privathaushalten sei nun doch keine Pflege im herkömmlichen Sinne, sondern irgendetwas anderes. Etwas was sich vielleicht zwischen Arbeit und Ehrenamt qualifizieren ließe. (…) In wenigen Worten erklärt sich die Entwicklung auf dem Pflegemarkt so: Zunächst folgt Deutschland immer noch einem konservativ ausgerichtetem Pflegesystem. Anders als z.B. in den skandinavischen Ländern , kennzeichnet sich dieses dadurch, dass man primär die Familienangehörigen des Pflegebedürftigen in der Verantwortung der Betreuung und Pflege sieht. Aufgrund der vergeschlechtlichten Arbeitsteilung werden zum Großteil Frauen in die Pflicht genommen, diese Aufgaben zu erledigen. Die familiäre Ausrichtung des Pflegesystems geht daher an der heutigen Arbeitswelt vorbei. (…) Letztlich wird verkannt, dass die Live-In eine Lücke schließt, die aus dem veralteten Modell unseres Pflegesystems resultiert. Während sich die Lebensrealitäten weiterentwickelt haben, geht das Pflegemodell von einer familiären Verantwortungsübernahme aus, die für viele Familien nicht mehr umsetzbar ist. Durch die Duldung des Live-In-System tut der Staat so, als würde es seiner Verpflichtung allen Bürger*innen eine menschenwürdige Pflege zu gewähren, nachkommen. Doch das ist eine Illusion, die auf Kosten von Arbeitsmigrant*innen aufrechterhalten wird…“ Beitrag von Adrian Deckert vom 28.05.2020 im GRUNDUNDMENSCHENRECHTSBLOG 
    [Petition] Beschäftigungsverhältnisse in der häuslichen Betreuung jetzt legalisieren! 
    “Wir fordern Beschäftigungsverhältnisse in der häuslichen Betreuung nach deutschem Recht! Osteuropäische Wanderarbeitnehmer/-innen arbeiten in Deutschland in vielen Branchen zu menschenunwürdigen Bedingungen, ohne (gültige) Arbeitsverträge, als Scheinselbstständige, in Leiharbeit oder mit Werksverträgen. Neben der Fleischindustrie und der Landwirtschaft ist hier besonders der häusliche Pflege- und Betreuungssektor betroffen. Die Einreise aus den EU-Staaten ist ausländischen Pflege- und Betreuungskräften zwar auch momentan gestattet. Sie müssen dazu einen Arbeitsvertrag oder Auftragsunterlagen vorlegen. Häufig leben und arbeiten die so genannten „Live-ins“ jedoch unter prekären Bedingungen, unsicher, ungeregelt, unterbezahlt – weil die Gesetze es bisher zulassen. Wer ältere, behinderte oder andere hilfsbedürftige Menschen betreut, soll davon selbst würdig leben können. Wir fordern daher die umfassende Legalisierung der Beschäftigungsverhältnisse der Live-ins. Flankierend zu einer gesetzlichen und tarifrechtlichen Neuregelung gilt es, die soziale Situation der Frauen zu verbessern. Allem voran die prekäre Wohnsituation: Es mangelt oft an Privatsphäre, Schutz vor Übergriffen, jetzt vor Ansteckung mit dem Coronavirus. Wir meinen: Die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen ist eine sozialstaatliche Aufgabe. Daher müssen Ausgestaltung, Finanzierung und Beratung dieser Arbeit mittelfristig in staatliche Hände. Wir fordern konkret: 1. Sozialversicherungspflichtige und tariflich entlohnte Beschäftigungsverhältnisse für Live-ins nach deutschem Recht. 2. Arbeitsverträge, inklusive Arbeitsplatzbeschreibung, in deutscher Sprache und gleichlautend in der Muttersprache des Herkunftslandes der Arbeitnehmer*innen. 3. Klare Regelungen zu Arbeitszeit, Urlaub und Freizeit: 38,5 Wochenarbeitsstunden, bei einer 6-Tage-Woche und bezahlten Urlaub von 3 Tagen je Monat. 4. Ermöglichung legaler Beschäftigungsverhältnisse durch Vermittlung über die Wohlfahrtsverbände, z.B. über Carifair bei den Caritasverbänden oder FairCare bei der Diakonie. 5. Förderung der Betreuungs-, Beratungs- und Selbsthilfestrukturen für die Live-ins; Sprachkurse in deutscher Sprache; Entwicklung eines Startersets zur Kultur, Sprache und Gegebenheiten in Deutschland. 6. Bereitstellung eines eigenen, abschließbaren Zimmers mit kostenlosem Telefon und Internetanschluss. 7. Vorhaltung von Schutzmaßnahmen wie Schutzkleidung, Handschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz. 8. Schaffung von Rahmenbedingungen zur Legalisierung durch den Gesetzgeber. 9. Überprüfung und Sanktionierung von Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit. Dazu sollte die zuständige Behörde Finanzkontrolle Schwarzarbeit ausgebaut werden, um die Überprüfung gewährleisten zu können…“ Petition „Legalisierung jetzt“ bei Campact 
    Häusliche Betreuung: Ausbeutung rund um die Uhr 
    “Viele alte Menschen in Deutschland wünschen sich, zuhause gepflegt zu werden. Doch das ist eigentlich viel zu teuer. Möglich machen es Betreuungskräfte aus Osteuropa – meist unter kaum tragbaren Bedingungen. (…) Davon, wie gut die Senioren schlafen können, hängen ganze Tage von Ruslana und Izabela ab. Als sogenannte „Live-In-Pflegerinnen“ wohnen sie bei den alten Menschen und betreuen sie Tag und Nacht. 24 Stunden am Tag sind sie auf Abruf bereit. Ruslana kommt aus der Ukraine und arbeitet als Altenbetreuerin in Polen. Izabela kommt aus Polen und arbeitet in Deutschland. „Wir haben separate Zimmer, aber es gibt keine Tür. Sie schaut mich die ganze Zeit an, denn wenn ich nicht zu sehen bin, dann hat sie Angst, dass da niemand mehr sei. Und so muss ich mit ihr quasi in einem Zimmer sein. Das ist das Schlimmste. Weil ich die ganze Zeit bei ihr sein muss.“ „Ich kann meine Tür zu meinem Zimmer nicht zu machen. Ja, die Tür muss offenbleiben. Und ich muss immer zu Verfügung sein. Ja, so, wie sie möchte.“ (…) Um die 300.000 Haushalte in Deutschland beschäftigen häusliche Betreuungskräfte aus dem Ausland. Wie sieht der Alltag der Betreuerinnen aus, eingeschlossen in vier Wände mit alten, pflegebedürftigen Menschen? Basiert das deutsche Pflegesystem auf Ausbeutung im Schattenbereich? Und wer kümmert sich um die Alten in den Herkunftsländern der Frauen? Gerade die aktuelle Coronaepidemie offenbart, wie wichtig die häuslichen Betreuerinnen für das deutsche Pflegesystem sind. Ohne Hilfe aus dem Ausland müssten viele Familien ihren Alltag komplett umkrempeln. (…) In der Coronakrise werden Betreuungspersonen für Menschen wie Claudias Vater plötzlich knapp. Die große Mehrheit der Betreuungskräfte arbeitet ohne einen Arbeitsvertrag. Sie können jetzt nicht mehr nach Deutschland einreisen. Auch legal Beschäftigte, wie die Betreuungskraft von Claudia, bleiben Zuhause. Ein Grund ist, dass die Reise zu Zeiten der Coronakrise unsicher und beschwerlich ist, erklärt Daniel Schlör von der Vermittlungsagentur SunaCare. (…) Justyna Oblacewicz arbeitet für das Projekt Faire Mobilität vom Deutschen Gewerkschaftsbund und setzt sich dort für die Rechte der Betreuerinnen ein. „Es ist einfach eine für alle unglückliche Situation. Und was es offenbart, ist, dass das System dieser häuslichen Betreuung, so, wie es aufgebaut ist, einfach für den Moment gedacht ist, dass eine 24-Stunden-Pflege mit nur einer Person an sich überhaupt nicht machbar ist. Und genau diese Schwächen werden jetzt sehr offen zu Tage gefördert im Rahmen von der Coronakrise.“ (…) „Die Agenturen versprechen ihnen eine Frau, die 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche da ist, und eigentlich für 1300 Euro Netto tatsächlich rund um die Uhr zur Verfügung stehen soll.“ Viele der Vermittlungsagenturen tragen die Idee der 24-Stunden-Pflege schon in ihrem Namen: EuroPflege-24, Senior@Home24 oder Lebenshilfe24. „Dieses Versprechen der 24-Stunden-Pflege ruft dann ja auch falsche Erwartungen hervor, ganz oft. Was dann auch zu Missverständnissen und Konflikten führen kann.“ (…) Im 21. Jahrhundert kommen die „dienstbaren Geister“ aus ärmeren Ländern. In Europa bedeutet das, immer weiter östlich nach Betreuungskräften zu suchen. Polnische Frauen kommen nach Deutschland, um hier alte Menschen zu betreuen. Aber was passiert mit den alten Menschen in Polen? In Polen arbeiten Ukrainerinnen in der häuslichen Betreuung. Seit 2014 haben Ausländer leichteren Zugang zum polnischen Arbeitsmarkt. Polen wird zum Einwanderungsland. Etwa zwei Millionen Ukrainer sind seitdem in das Land gekommen…“ Beitrag von Pia Rauschenberger und Grzegorz Szymanowski vom 18.05.2020 bei Deutschlandfunk Kultur 
    “24-Stunden-Pflege”: Das Geschäftsmodell steht auf dem Prüfstand 
    “Es könnte juristisch eng werden für die Anbieter sogenannter “24-Stunden-Pflege”. Ende Januar verhandelte das Arbeitsgericht Berlin über den Fall einer bulgarischen Beschäftigten, die über mehrere Jahre eine deutsche Seniorin in ihrer Wohnung betreut hatte. Angestellt war sie bei einer bulgarischen Pflegeagentur, mit einem Vertrag über 30 Wochenstunden zum Bruttolohn von 1562 Euro. Tatsächlich aber musste sie rund um die Uhr für Pflege und Hausarbeit zur Verfügung stehen. Festgelegte Freizeiten und bezahlten Urlaub gab es nicht. Die Klägerin fordert für ihre Tätigkeit im Jahr 2016, dass ihr der in Deutschland geltende gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird. Einer entsprechenden Klage für 2015 hatte das Arbeitsgericht Berlin im Sommer stattgegeben. Da die Gegenseite in die Berufung ging, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Mit einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts wird in der zweiten Jahreshälfte gerechnet. Erst wenn diese vorliegt, wird auch über die Lohnnachforderungen für 2016 entschieden. Die Vorsitzende Richterin unterstrich: “Das Geschäftsmodell als solches steht hier auf dem Prüfstand.” Europäischer Gerichtshof und Bundesarbeitsgericht haben in den letzten Jahren klargestellt: Auch Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit und muss mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden. Verwundert zeigte sich die Richterin darüber, dass nicht schon viel früher ähnliche Klagen am Berliner Arbeitsgericht eingereicht wurden. Immerhin habe sich das Modell in den letzten Jahren stark verbreitet. Auf 100.000 bis eine halbe Million schätzen Fachleute die Zahl osteuropäischer Migrantinnen, die in deutschen Haushalten leben und pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren betreuen. (…) Die Gründe, warum Beschäftigte nur selten vor Gericht ziehen, sind vielfältig. Sprachbarrieren, Kostenrisiko, zeitlicher Aufwand, Unkenntnis des Rechtssystems. (…) Im aktuell in Berlin verhandelten Fall ist die Klägerin ver.di-Mitglied und erhält gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Die Dienstleistungsgewerkschaft setzt sich für faire und gute Arbeit für Angestellte auch in Privathaushalten ein. Neben transparenten gesetzlichen Grundlagen und wirksamen Kontrollen fordert ver.di strukturelle Reformen im Pflegesystem. Denn “24-Stunden-Pflege” ist nicht nur juristisch und moralisch fragwürdig, sondern darüber hinaus auch nur für Besserverdiener erschwinglich. Aktuell werden diese Arrangements sogar durch die Pflegeversicherung mit dem Pflegegeld mitfinanziert. Kommunale ambulante Versorgungsmodelle dagegen, wie es sie in skandinavischen Ländern gibt, können bezahlbare und menschenwürdige Altenpflege für alle gewährleisten und machen den “grauen Pflegemarkt” überflüssig.“ Beitrag in Ausgabe 01/2020 von fair bei Faire Mobilität beim DGB 
    Pflegekräfte aus Osteuropa: “Wenn man wegschaut, schafft man den Schwarzmarkt” 
    “Mehr als eine halbe Million Betreuungskräfte aus Osteuropa kümmern sich um deutsche Senioren. Agenturen, die sie vermitteln, arbeiten in einer rechtlichen Grauzone. Vollkommen legale Beschäftigung ist kaum möglich. (…) Seit November letzten Jahres arbeitet Anja für CareWork. Die deutsch-polnische Agentur hat ein Büro unter anderem in Poznan und in Berlin. Geschäftsführer Michael Gomola vermittelt rund 1.100 Betreuungskräfte an deutsche Haushalte. (…) Dennoch unterliegt auch Gomola dem deutschen Arbeitsrecht, wenn er seine Betreuungskräfte nach Deutschland schickt. Das erlaubt derzeit keine rechtssichere Beschäftigung. Denn entweder arbeiten die Betreuungskräfte als Selbständige, die nach Deutschland entsandt werden – dann droht in vielen Fällen Scheinselbständigkeit. Oder sie arbeiten als Angestellte einer Agentur – und können dann oft das Arbeitszeitgesetz nicht einhalten, das eigentlich für 24 Stunden Arbeitszeit drei Schichten nötig macht. “Es ist ein sehr dunkler Bereich, in dem sie sich da bewegen. Wir halten diese Beschäftigungsarrangements für illegal”, sagt Justyna Oblacewicz vom Projekt “Faire Mobilität” des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Sie arbeitet in einer Beratungsstelle für 24-Stunden-Betreuungskräfte – und berät doch nur einen kleinen Teil der Betreuungskräfte. Denn geschätzt 90 Prozent der (zumeist) Frauen verrichten ihre Arbeit schwarz, nur etwa zehn Prozent der Betreuungskräfte werden über Agenturen vermittelt. Insgesamt versorgen mehr als eine halbe Million Menschen, meist aus osteuropäischen EU-Ländern, deutsche Senioren. (…) Entscheidend sei aber nicht, was auf dem Papier stehe, sondern das gelebte Verhältnis, sagt Justyna Oblacewicz vom DGB: “Den Betreuungskräften wird im Haushalt gesagt, wie und wann sie etwas zu tun haben, da wird also Weisungsrecht ausgeübt. Mit Blick auf die Arbeitszeit müssen wir häufig von einer abhängigen Beschäftigung sprechen.” Faktisch müssten diese Frauen als Arbeitnehmerinnen betrachtet werden und fielen somit unter das Arbeitsschutzgesetz…“ Beitrag von Katharina Zabrzynski vom 29.01.2020 bei RBB 
    Pflegekräfte aus Osteuropa: “Eine 24-Stunden-Betreuung ist rechtlich unmöglich” 
    “Eine 24-Stunden-Pflegekraft aus Osteuropa legal im eigenen Haushalt beschäftigen – wie geht das? Gar nicht, sagt Theresa Tschenker, Arbeitsrechtlerin an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). (…) “Eine 24-Stunden-Betreuung ist rechtlich unmöglich”, stellte Theresa Tschenker klar. Insbesondere das Arbeitszeitgesetz, das über jedem Arbeitsvertrag stehe, lasse eine Rund-um-die-Uhr-Pflege durch eine Person nicht zu. So seien per Gesetz pro Tag elf Stunden Ruhezeit garantiert, die maximale Wochenarbeitszeit liege bei 48 Stunden, in vorübergehenden Ausnahmefällen bei 60 Stunden. Auch “Bereitschaft” gelte als Arbeitszeit und verlange nach Ruhezeiten für die Beschäftigten, und von “Rufbereitschaft” im rechtlichen Sinne könne in der Regel keine Rede sein. Bei Rufbereitschaft, die nicht als Arbeitszeit gilt, können Beschäftigte ihren Aufenthaltsort frei wählen. In der Pflege werde aber erwartet, dass die Leute sofort vor Ort verfügbar sind. (…) Und was nun? Die 300.000 Pflegekräfte sofort nach Hause schicken? “Das ist gar nicht möglich. Sie werden ja gebraucht”, sagt Angela Lehnert. Sie vermittelt Pflegekräfte aus Osteuropa nach Deutschland. Die Auflagen des Arbeitszeitgesetzes seien nicht erfüllbar, räumt sie ein. Hier sei der Gesetzgeber gefragt, eine Lösung zu finden. Zudem möge ein Lizenzierungsverfahren dafür sorgen, dass nur jene Vermittlungsagenturen zum Zuge kommen, die faire Gehälter zahlen und Ruhezeiten der Beschäftigten respektieren. In ihrem Unternehmen würden die versicherten Pflegekräfte mindestens 1.400 Euro netto im Monat verdienen, sagt Angela Lehnert. Damit liege der Mindestpreis für die Familien bei 2.700 Euro im Monat. “Billig ist das nicht, aber fair”, betont Angela Lehnert.“ Beitrag von Mathias Hausding vom 06.12.2019 in der Märkischen Oderzeitung online 
    Pflegemigration: Pflegenotstand wird durch Ausbeutung kompensiert 
    “Mindestens 500.000 Pflegebedürftige in Deutschland werden von Care-Migrantinnen betreut, ungelernten Pflegekräften aus dem Ausland. Es sind fast immer Frauen, die gemeinsam mit den Pflegebedürftigen in einem Haushalt leben, »Live-In« nennt sich das. Die Zahl beruht auf einer Schätzung von Aranka Benazha von der Goethe-Universität Frankfurt – vermutlich sind es aber weitaus mehr. (…) Demnach stammen rund 46 Prozent aus Polen, elf Prozent aus der Slowakei, zehn Prozent aus Rumänien und jeweils sechs Prozent aus Bulgarien, Ungarn und Litauen. (…) dass zunehmend auch Frauen aus Drittstaaten kämen, vor allem aus südamerikanischen Ländern. (…) Aufgrund der hohen Kosten für ambulante Pflegedienste oder stationäre Pflege und den gleichzeitigen Mangel an Fachpersonal bieten Agenturen die Vermittlung von Care-Migrantinnen an. Sie sollen die Versorgungslücke schließen. In Deutschland werden sie zu 70 Prozent über das sogenannte Entsendemodell engagiert. Mittlerweile gibt es über 300 deutsche Vermittlungsagenturen,8 die eine 24-Stunden-Betreuung versprechen. In den meisten Fällen wechseln sich zwei oder mehr Pflegehilfen ab. Jede von ihnen verbringt dann einen vorher vereinbarten Zeitraum von einigen Wochen im Pflegehaushalt. (…) Das zweite Modell setzt auf Care-Migrantinnen als selbstständige Betreuungskräfte. Sie werden jedoch weiterhin über Agenturen an Familien vermittelt. Für sie gelten weder Mindestlohn noch die deutsche Arbeitszeitregelung. Häufig handelt sich um Scheinselbständige, da die Frauen tatsächlich stark an die Agenturen und die Anweisungen der Pflegebedürftigen oder deren Angehöriger gebunden sind. Die dritte, bisher wenig genutzte Möglichkeit, eine Care-Migrantin zu beschäftigen, ist die Vermittlung durch Wohlfahrtsverbände. Mit Hilfe von »Carifair«, einem Angebot der Caritas, können deutsche Privathaushalte als Arbeitgeber fungieren. Dabei stellen sie Care-Migrantinnen über einen regulären Arbeitsvertrag nach deutschem Recht an. Die Caritas begleitet und berät die Pflegehaushalte und alle beteiligten Personen vor und nach der Vermittlung. Alle anderen Live-Ins werden nicht kontrolliert. Im Bereich der Schwarzarbeit kommen sie immer noch durch informelle Netzwerke zustande: Mund-zu-Mund-Propaganda zwischen Pflegehaushalten und Hilfskräften regeln die Vermittlung. Intransparente Geschäftspraktiken, hohe und illegale Abgaben an Agenturen, Verbote, über Geld zu sprechen, und der Verbleib der Care-Arbeit im privaten Raum sind Facetten des Geschäfts mit Care-Migrantinnen. Rechtlich liegt die Care-Migration in einer Grauzone voller juristischer Fallstricke. (…) Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages veröffentlichten zuletzt im September 2016 ein Papier zum rechtlichen Status quo der »24-Stunden-Pflege in Privathaushalten durch Pflegekräfte aus Mittel- und Osteuropa« in Deutschland und ausgewählten EU-Ländern. Darin wird festgestellt, dass es hinsichtlich der Care-Migration keine gesetzlichen Regelungen gebe. Ansätze zur Verbesserung der Situation in der Pflege fehlten. Vor allem in Deutschland findet keine politische Diskussion statt. Und das, obwohl die Versorgungskrise in der Pflege allgegenwärtig und die Zunahme von Care-Migration bekannt ist…“ Beitrag von Eva Pasch in der 15. Ausgabe von KATAPULT Magazin vom 25.10.2019
    Bulgarische Pflegerin klagt erfolgreich auf Lohnnachzahlung 
    “24-Stunden-Pflege” und “Betreuung rund um die Uhr”, nicht in einem Altenheim, sondern in der vertrauten häuslichen Umgebung: Das Versprechen, mit dem eine inzwischen kaum noch überschaubare Branche wirbt, hört sich gut an. Doch was nach einer menschenwürdigen Alternative zur Unterbringung alter Menschen in Pflegeheimen klingt, hat eine hässliche Kehrseite. Wie die aussieht, zeigt exemplarisch der Fall einer bulgarischen “24-Stunden-Pflegerin”, in dem das Arbeitsgericht Berlin im August ein Urteil fällte. Die bulgarische Staatsbürgerin Frau Alekseva (Name geändert) war seit Juni 2013 über eine deutsche Vermittlungsagentur als 24-Stunden-Pflegerin und Haushaltshilfe nach Deutschland gekommen. Hier betreute sie von Januar 2014 bis Ende September 2016 eine 96-jährige Seniorin in deren Wohnung in einer Seniorenresidenz. Angestellt war Frau Alekseva während der Zeit nacheinander bei zwei verschiedenen bulgarischen Firmen, die beide unter dem Dach derselben deutschen Vermittlungsagentur agierten. Ihr erster Arbeitsvertrag sah eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden bei einem Entgelt von umgerechnet 400 Euro vor. Im April 2015 bekam sie dann über eine andere bulgarische Firma einen neuen Arbeitsvertrag im Umfang von nur noch 30 Stunden und einem Entgelt in Höhe von 1.562 Euro brutto. Nach Abzug aller Nebenkosten für Steuern, Krankenversicherung, Unfallversicherung sowie nicht näher definierte “Zusatzausgaben für die Realisierung der Tätigkeit” erhielt sie monatlich 950 Euro. Frau Alekseva war im Besitz einer sogenannten A1-Bescheinigung, die bestätigte, dass sie über das bulgarische System sozialversichert war. (…) Durch das aktuelle Urteil des Berlin-Brandenburgischen Arbeitsgerichts rückt eine Klärung immerhin näher. Osteuropäische Betreuungs- und Pflegekräfte sind nicht so rechtlos, wie man ihnen einreden will. Frau Alekseva hat gute Chancen, wenigstens einen Teil des Lohnes zu erhalten, den ihr ihr Arbeitgeber vorenthalten wollte. Und: Das Urteil wirft ein Schlaglicht auf eine Branche, die ihre Geschäftsmodelle und die Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten lieber vom Blick der Öffentlichkeit fernhalten will. Es wirft auch ein Schlaglicht auf eine verfehlte Politik, die Altenpflege weitgehend zur Privatsache erklärt, menschenunwürdige Beschäftigungsmodelle fördert und als scheinbar praktikable Lösung für die Nöte von Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen präsentiert. Und vielleicht zwingt das Urteil aus Berlin die Öffentlichkeit, endlich ehrlich darüber zu diskutieren, wie wir uns im reichen Deutschland menschenwürdige Versorgung alter Menschen vorstellen.” DGB-Artikel aus Faire Mobilität September 2019
    Pflege in Privathaushalten: Viele Überstunden, wenig Privatsphäre 
    “Laut Schätzungen gibt es in Deutschland 500.000 Migrantinnen und Migranten, die pflegebedürftige Menschen zuhause betreuen. Viele sind rund um die Uhr im Einsatz und arbeiten unter prekären Bedingungen. Ein Blick auf die Zahlen und Fakten. (…) Ein weiteres Modell, das in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat, ist die sogenannte “24-Stunden-Pflege”. Dabei lebt eine Pflegekraft im Haus der betreuten Person und ist rund um die Uhr in Bereitschaft. Die meisten der sogenannten “Live-ins” kommen aus Mittel- und Osteuropa. Laut einer Studie aus dem Jahr 2017 beschäftigt jeder zwölfte Haushalt mit pflegebedürftiger Person eine “osteuropäische Hilfskraft”, die mit im Haus lebt. Pro Monat koste das durchschnittlich 1.800 Euro. Das Modell werde daher eher von einkommensstärkeren Haushalten genutzt, so die Autoren. Verlässliche Zahlen dazu liegen nicht vor. Ein Forschungsteam der Goethe-Universität Frankfurt geht aber davon aus, dass etwa 500.000 Migrantinnen und Migranten in Deutschland als sogenannte “Live-ins” arbeiten. Die überwiegende Mehrheit sind Frauen, die meisten kommen aus Polen. Häufig wechseln sie sich mit der Arbeit ab: In einem Rotationssystem von zwei bis drei Monaten pendeln die Pflegekräfte zwischen Deutschland und ihrem Herkunftsland. Das erschwert es, die Zahl der “Live-ins” genau zu bestimmen. “Live-ins” sind durchschnittlich zehn Stunden am Tag im Einsatz. Wenn sie sich bei Beratungsstellen melden, berichten sie von zu langen Arbeitszeiten, Übermüdung, mangelnder Privatsphäre und unangemessener Unterbringung – manchmal auch von Gewalterfahrungen. Zum Teil arbeiten die “Live-ins” undokumentiert in den Haushalten. Wer sie irregulär bei sich arbeiten lässt, macht sich zwar strafbar. Aber für die Behörden ist es schwierig, das zu kontrollieren…” Beitrag von Joseph Bauer vom 18.07.2019 bei mediendienst-integration.de

    #Arbeit #Ausbeutung