Geblitzt in 10783 Berlin-Schöneberg : Kreuzung Potsdamer Straße / Bülowstraße- Bußgeld vermeiden
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Verwendet wird an dieser Kreuzung das Messgerät vom Typ PoliscanSpeed. Dessen zahlreiche Mängel liefern der Verteidigung die besten Argumente. Nur als einige Beispiele hierfür sind zu nennen: Das Messgerät bezieht in einem Teil der Messungen Messwerte ein, die außerhalb des zulässigen Messbereiches von 50 m bis 20 m vor dem Messgerät gewonnen werden. Das maßgebliche und oft einzige Beweismittel, das Tatfoto mit Auswerterahmen, wird nicht durch das Messgerät bzw. seine Messsoftware selbst erstellt, sondern durch die Auswertesoftware („TUFF-Viewer“). Diese Auswertesoftware ist jedoch nicht Bestandteil der Gerätezulassung und somit weder geprüft noch geeicht. Anhand der Auswertung von Zusatzdaten zur Messung konnte ermittelt werden, dass diese Daten teils erheblich und in Einzelfällen sogar über die Eichfehlergrenzen hinaus von dem angezeigten Messwert abweichen.
Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik gelingt es daher sehr oft, Messfehler oder Bedienfehler dieses Geräts mit Hilfe der Verfahrensakte oder der Rohmessdaten des konkreten Einsatzes nachzuweisen. Rechtsanwalt Andreas Junge holt für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten ein. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht, entstehen Ihnen hierfür keine Kosten. Mit dem Gutachten kann bei Gericht ggf. ein aussichtsreicher Beweisantrag gestellt und dadurch die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen werden. Ds Ergebnis wäre ein Freispruch oder zumindest die Einstellung Ihres Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen damit erspart.
Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist.