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    Schichtzettelentscheidung

    Ebenfalls im Jahr 2004 urteilte der Bundesfinanzhof, dass die oben genannte Einzelaufzeichnungspflicht im Taxenbereich auch für nicht buchführungspflichtige Unternehmen, also solche mit Umsätzen von weniger als 500.000 € bzw. Gewinn unter 50.000 €, gilt. Die im Taxigewerbe gebräuchlichen Schichtzettel sind nach dieser Entscheidung zehn Jahre lang aufzubewahren. Die vom BFH aufgestellten einzelnen Parameter, die aufzuzeichnen und aufzubewahren sind, sind sehr umfangreich und enthalten unter anderem Angaben zum jeweiligen Fahrer, zur Schicht, zu den gefahrenen Kilometer mit und ohne Fahrgäste. Ferner die Gesamteinnahmen, Abzüge, verbleibende Resteinnahmen und an den Unternehmer abgelieferte Beträge.

    BMF-Schreiben zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften

    Das Bundesministerium der Finanzen hat mit dem sogenannten BMF-Schreiben vom 26.11.2010 darauf verwiesen, dass auch für digitale Unterlagen aus Registrierkassen, Taxametern und Wegstreckenzählern Folgendes gilt:

    – Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)/ Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS), insbesondere Vollständigkeit und Unveränderbarkeit

    – Einzelaufzeichnungspflicht

    – Verdichtung der Daten oder ausschließliche Speicherung der
    Rechnungsendsummen ist nicht zulässig

    – Maschinelle Auswertbarkeit: ausschließliches Vorhalten von Unterlagen in
    Papierform reicht nicht

    – Datenzugriffsrecht der Steuerbehörden; Grundsätze zum Datenzugriff und zur
    Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)

    – Daten und Strukturinformationen in auswertbarem Datenformat

    Die wesentlichen Folgerungen sind danach zweifach:

    Schichtzettel-Parameter sind zu speichern; wenn dies nicht in dem neuen Taxameter möglich ist, muss dies unveränderbar und maschinell auswertbar auf externem Datenträger geschehen.
    Es wird eine Übergangsfrist für Altgeräte, die nur teilweise oder nicht den Anforderungen genügen, bis längstens 31.12.2016 gewährt.

    #Taxi #Fiskaltaxameter #Recht