Nepthys

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  • L’empathie des juges
    En Allemagne (mais c’est certainement pareil partout), un harceleur qui tue une femme risque la perpétuité, car c’est possiblement un meurtre avec préméditation. Un conjoint ou ex-conjoint non, car l’assassinat sera probablement qualifié de meurtre.
    Deux pétitions exigent qu’on juge autrement les « meurtres de séparation » (Trennungstötungen), l’une disant : « La prétendue possession des femmes ne doit pas être légitimée par la jurisprudence allemande en ayant un effet atténuant sur la sanction. »

    Meldungen aus den ersten beiden Januarwochen wie „Schwangere in S-Bahn mit Messer attackiert“, „Mann sticht 23-jähriger Frau mit Messer ins Gesicht“ oder „Tod im Keller: Nachbarschaft trauert um Viktoria L. (20)“ gab es in Deutschland auch vor der Coronakrise, die nach ersten Studien zu einem Anstieg der Gewalt gegen Frauen und Kinder geführt hat. Letzteres vor allem, wenn Paare oder Familien unter Quarantäne gestellt worden waren oder finanzielle Sorgen hatten.

    Zurückweisung als Motiv
    Tötungsdelikte oder potentiell tödliche Angriffe auf Frauen stehen oft Zusammenhang mit Trennungen oder - wie nach ersten Ermittlungen im Fall von Viktoria L. aus Hamburg - dem einseitigen Wunsch des Täters nach einer Beziehung.

    Die abschließende Statistik des Bundeskriminalamts (BKA) zur Partnerschaftsgewalt im „Coronajahr“ 2020 wird wohl erst im zweiten Halbjahr 2021 vorliegen - üblicherweise gibt die Behörde die Vorjahreszahlen im November heraus. In den letzten Jahren hat im Durchschnitt rund drei Mal pro Woche ein Mann in Deutschland „seine“ Frau oder Exfrau, Partnerin oder Expartnerin getötet. Hinzu kamen etwa doppelt so viele Versuche, dies zu tun. Die Zahl der Gewalttaten innerhalb von Paarbeziehungen insgesamt steigt seit 2015 - im Berichtsjahr 2019 um 0,74 Prozent.

    Tötet ein Stalker eine Frau, mit der er nie eine Beziehung geführt hat, kann er nach deutscher Rechtsprechung leichter wegen Mordes verurteilt werden als ein Ex- oder Noch-Ehemann oder ein ehemaliger Partner, der die Trennung nicht akzeptieren will. Dessen Chancen, nur wegen Totschlags verurteilt zu werden und so an einer lebenslangen Haftstrafe vorbeizukommen, wären deutlich höher.

    In zwei zur Zeit laufenden Petitionen werden Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beziehungsweise Justizministerin Christine Lambrecht und Familienministerin Franziska Giffey (beide SPD) aufgefordert, gesetzgeberisch einzugreifen. „Die vermeintlichen Besitzansprüche an Frauen dürfen nicht durch die deutsche Rechtsprechung legitimiert werden, indem sie sich strafmildernd auswirken“, heißt es in der von Charlotte Schmitz gestarteten Online-Petition „Femizide in Deutschland stoppen“ der Kampagnen-Organisation Campact, die bislang mehr als 116.000 Menschen unterzeichnet haben.

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    https://www.heise.de/tp/features/Richterliche-Empathie-5025878.html

    #féminicide #législation #jurisprudence #Allemagne