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  • „Wolfsgeist“: Wie Huawei seine Angestellten in Europa kontrolliert
    https://netzpolitik.org/2021/wolfsgeist-wie-huawei-seine-angestellten-in-europa-kontrolliert

    Beschwerden über Arbeitszeiten bei Huawei

    Auch bei den Arbeitszeiten verfolgt die Technologiefirma einen Kurs, der in Europa eher unüblich ist. Zu den Arbeitsbedingungen bei Huawei gehört eine Anwesenheit jenseits der Kernarbeitszeiten. Für Beschäftigte in China galt lange das sogenannte 9-9-6-Prinzip. Das heißt, erwünscht ist dort die Anwesenheit im Büro von neun Uhr morgens bis neun Uhr abends, an sechs Tagen der Woche. In den Anfangsjahren verteilte Huawei sogar Decken und Matratzen an neue Mitarbeiter:innen, heißt es in der quasi-offiziellen Firmenbiographie „The Huawei Story“.

    In Düsseldorf sind Arbeitszeiten von 9 bis 18 Uhr die Regel, zumindest auf dem Papier, nach Erzählungen früherer Angestellter verlangt Huawei Mitarbeiter:innen in einigen Abteilungen aber wesentlich mehr Stunden ab. Ex-Beschäftigte erzählen von Meetings in der Europazentrale, die um 22 Uhr angesetzt würden, und von Büroräumen, in denen auch an Sonntagen eifriger Betrieb herrsche. Chinesische Beschäftigte schliefen in Einzelfällen auch mal im Büro, sagt ein ehemaliger Mitarbeiter.

    Das ist mit dem deutschen Arbeitsrecht kaum vereinbar. Über Jahre hinweg hätten Beschäftigte am Standort Düsseldorf in einem System zur Zeiterfassung nur ihre Ankunft eintragen können, berichten unsere Quellen, das Unternehmen habe aber keine Aufzeichnungen über das Ende von Arbeitstagen zugelassen. Nicht-chinesische Angestellte hätten rebelliert und seien seither faktisch von der Regelung befreit. Expats jedoch bleibt unseren Quellen zufolge eine ordentliche Aufzeichnung ihrer Arbeitszeiten verwehrt.

    Gegenüber netzpolitik.org und seinen Recherchepartner:innen pocht ein Konzernsprecher darauf, dass man gar nicht die Arbeitszeit erfasse, sondern bloß die Anwesenheit der Angestellten. Zugleich räumt er ein, dass es tatsächlich Beschwerden über deren Erfassung in der Europazentrale gegeben hat. Auch die zuständige Behörde bestätigt, dass arbeitsrechtliche Beschwerden eingegangen seien. Über solche hatte zuerst die Welt am Sonntag berichtet. Schon seit 2018 werde Huawei „auf die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften überprüft, insbesondere zu den Regelungen im Arbeitszeitgesetz“, teilt die Bezirksregierung Düsseldorf uns mit.

    Huawei selbst erklärt, man halte geltendes Arbeitsrecht ein. Angestellte dürften „auf freiwilliger Basis“ auch nach 20 Uhr abends arbeiten, solange sie dabei die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden am Tag nicht überschreiten. „Es ist nicht der Fall, dass Mitarbeiter regelmäßig die Nacht im Büro verbringen“, so ein Konzernsprecher.