Taxi

Reality Check - Geschichten rund ums Taxi in Berlin und weltweit - Materialsammlung, Bilder, Videos, Texte

  • Vage Hoffnung auf den Bundesrat
    https://www.taxi-times.com/vage-hoffnung-auf-den-bundesrat

    14. März 2021, von Jürgen Hartmann - Zum komplexen und schwierigen Nachweis eines Verstoßes gegen die Rückkehrpflicht macht Streese folgende Angaben: „Die Feststellung, ob ein Verstoß gegen die Rückkehrpflicht vorliegt, ist während einer Verkehrskontrolle nur möglich, wenn die Fahrerin/der Fahrer den Verstoß vor Ort zugibt. […] Die Aufzeichnung von Beförderungsaufträgen wird seit Januar 2019 als Auflage zur Genehmigung mit … detaillierten Angaben gefordert. Für Unternehmen, die ihre … Genehmigung bis Dezember 2018 erhalten haben, besteht noch keine Pflicht, die Beförderungsaufträge in diesem Umfang zu erfassen.“

    Einen interessanten Punkt sprach Schopf mit der Frage an, welche konkreten Ressourcen am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens vorzuhalten seien, ab welcher Betriebsgröße Pausen- und Hygieneräume zur Verfügung gestellt werden müssen und wie der Nachweis darüber erbracht wird. Pausenräume/-bereiche verlangt die Arbeitsstättenverordnung ab elf Beschäftigten „oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern.“, stellt dazu die zustände Behörde „LABO“ klar. Sie fordere aber bei Personenbeförderern ab zwei Fahrzeugen „geeignete Aufenthaltsmöglichkeiten für angestellte Fahrerinnen/Fahrer“, was vom Unternehmer zu belegen sei und „in der Regel durch eine Besichtigung des Betriebssitzes überprüft“ werde. Dabei seien Beanstandungen „eher die Ausnahme“. Über Toiletten hinausgehende Waschräume o. ä. sind „dann zur Verfügung zu stellen, wenn die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe dies erfordern“, was bei Fahrern wohl nicht der Fall ist.

    Kfz-Stellplätze, die sich „in unmittelbarer Nähe“ zum Betriebssitz befinden müssen, dürfen laut LABO auch bis zu ca. zehn Gehminuten entfernt liegen – deren Überprüfung „ggf. durch eine Ortsbesichtigung oder – besonders derzeit unter den Bedingungen der Pandemie – durch Auswertung elektronischer Karten und Luftbilder“ erfolge. ar

    Hinweis der Redaktion: Bei der Einschätzung, mit welchen Vorgaben bei der Beantragung einer Mietwagengenehmigung die finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen werden. vertritt die Berlner Senatsverwaltung eine komplett andere rechtsauffassung als die Hamburger Behörde. Taxi Times hat darüber in einem gesonderten Beitrag berichtet.

    Özmen und seine Facebook-Freunde hatten bereits vor rund drei Wochen eine Taxidemo organsiert, als in den Parteibüros noch heftig um wichtige Änderungen gerungen wurde. Damals fand die Demo auch bei den Berliner Gewerbevertretungen breite Unterstützung, die diesmal allerdings ausgeblieben war – nicht zuletzt deshalb, weil in der letzten Fassung der Novelle noch etliche Punkte nachgebessert worden waren, beispielsweise die Verpflichtung für eine kleine Fachkunde auch für Mietwagen- und Poolingfahrer oder die Möglichkeit für Kommunen ab 100.000 Einwohnern, auch bei Mietwagen zusätzliche Regulatorien einzuführen.

    Mit diesen Kompromissen zeigen sich die Taxiverbände größtenteils zufrieden, andere Punkte werden dagegen nach wie vor kritisiert, beispielsweise vom Stuttgarter Taxiverband e.V. und vom Taxiverband Baden-Württemberg e.V. Beide begrüßen zwar in weiten Teilen die Novelle des PBefG und bedanken sich bei der Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), beim Verkehrsminister Winfried Hermann (Bündnis90/dieGrünen), beim Stuttgarter OB Dr.Frank Nopper (CDU) und beim Fraktionsvorsitzenden der SPD Stuttgart, Martin Körner für deren Unterstützung. Jetzt sehe man allerdings auch die Zeit gekommen, um die Medien und die Bevölkerung um Unterstützung zu bitten.

    Es könne nicht dem Gemeinwohl dienen, „wenn Global Player über die Zukunft des Taxigewerbes bestimmen und den Preis des Verbrauchers je nach Uhrzeit verfügen“ mahnen die beiden Verbandsvorstände Ioannis Georgiadis und N. Altun an. Sie äußern daher die Hoffnung an den Bundesrat, „Mut zum fairen Ausgleich“ zu beweisen und fordern ganz konkret, dass die Möglichkeit eines zweiten Betriebssitzes für Mietwagen wieder abgeschafft wird, eine Vorausbuchungsfrist für Mietwagen eingeführt wird, soziale Standards für alle Beschäftigten definiert und ein Mindesttarif basierend auf dem Taxipreis festgelegt wird.

    Zudem greift man die Idee der Linken auf, eine bundesweite ÖPNV-App in öffentlicher Hand als ein Tool der Verkehrswende zu entwickeln. Dort solle dann auch das Taxi als Teil des ÖPNV integriert sein.

    #Taxi #Berlin #Demonstration #PBefG #Personenbeförderungsgesetz