Taxi

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  • Neue Regeln für Taxi und Uber - Addendum
    https://www.addendum.org/uber/lex-uber

    10.2.2020 - Lex Uber“: Wenn der Markt nicht passt, wird er passend gemacht

    Dieser Artikel gehört zum Projekt Uber und ist Teil 2 einer 3-teiligen Recherche.

    Der Wettkampf auf der Straße geht in eine neue Runde: Ab 1. September gelten für die Personenbeförderung neue Regeln. Des Taxlers Freud ist Ubers Leid. Der US-Fahrdienstvermittler ist aber längst Spezialist darin, die Gesetze zu umkurven.

    Der US-Fahrdienstanbieter Uber stellt die Gesetze der individuellen Personenbeförderung seit Jahren auf den Kopf. Staatliche Regulierungen hinken dem Angebot des kalifornischen Startups und anderen Anbietern stetig hinterher. Der Kampf um den Kundenmarkt auf der Straße gleicht einem Katz-und-Maus-Spiel: Uber schafft mit seiner einfach zu bedienenden App und günstigen Preisen eine steigende Nachfrage – zum Leidwesen der alteingesessenen Taxi-Industrie. Gesetze werden angepasst, und die Online-Anbieter finden neue Wege.

    Folgt man dieser Logik, müssen als Nächstes wieder die Gesetze nachziehen. Der erste Schritt dazu wurde bereits gemacht. Vergangenen Sommer wurde im österreichischen Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz beschlossen, das besagt: Ab 1. September gelten für Taxi- und Mietwagenfahrer dieselben Regeln.

    Von einer simplen Idee zum Milliardenunternehmen

    Doch wie kam es eigentlich dazu? Was macht Uber so besonders und worüber geraten der Online-Anbieter, Taxifahrer und die Gesetze aneinander? Ein kurzer Überblick:
    2008

    Die Geburt von Uber

    An einem kalten Dezemberabend in Paris konnten die späteren CEOs Travis Kalanick und Garrett Camp kein Taxi bekommen. Da soll der Legende nach die Idee für Uber entstanden sein. 2009 entwickelten die beiden Unternehmer eine Smartphone-App, mit der man per Knopfdruck eine Fahrt bestellen kann. Uber war geboren.

    5. Juli 2010 Der erste Auftrag

    Am 5. Juli 2010 nahm Uber seinen ersten Auftrag an: Die erste Fahrt führte quer durch San Francisco. Von dort ausgehend legte das Startup einen Erfolgslauf hin und verbreitete sich zuerst über die USA und bald über alle Kontinente.

    Egal wo Uber hinkommt, überall steigen Taxiverbände auf die Barrikaden, und Gesetze werden angepasst. Für Uber ist sein Service somit in vielen Ländern zu einem rechtlichen Drahtseilakt geworden, der von Konkurrenz und Behörden argwöhnisch beobachtet wird.

    2014 Uber goes Österreich

    Seit Februar 2014 bietet Uber seinen Service auch in Österreich an, genauer gesagt in und um Wien. Im Februar mit der Luxusvariante „Uber Black“, ab August mit „UberX“. Seit Sommer 2019 fährt Uber auch in Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck. Während Uber in einigen Ländern Fahrgäste auch an private Fahrer mit eigenem Auto vermittelt (dieses Angebot heißt UberPOP), ist das in Österreich nicht möglich. Lizenz als Taxi-Anbieter oder Mietwagenfirma hat Uber keine: Es wird lediglich die Technologie zur Vernetzung von Fahrer und Fahrgast zur Verfügung gestellt.

    Daher sei Uber weder Arbeitgeber noch Vermittler. Das hätte entscheidende Vorteile: Im Gegensatz zu Taxis können Mietwagenunternehmen den Preis mit den Kunden nämlich frei verhandeln, die Autos brauchen auch kein geeichtes Taxameter. Allerdings müssen sie nach jedem Arbeitsauftrag zurück zu ihrem Standort, der üblicherweise am Stadtrand liegt. Uber stützt sich auf die Ausnahme für Aufträge, die während der Rückfahrt „in der Betriebsstätte“ eingehen.

    2017 Widerstand aus der Taxibranche

    Die Wirtschaftskammer und mit ihr die Taxiinnung sieht darin wiederum einen Rechtsmissbrauch. Ab 2015 geht die Taxibranche gegen den neuen Konkurrenten juristisch vor: Im Oktober erlässt das Handelsgericht in Wien eine einstweilige Verfügung gegen ein Mietwagen-Unternehmen, das mit Uber zusammenarbeitet.

    Dezember 2017 Wegweisendes EUGH-Urteil

    Am 20. Dezember 2017 erlitt Uber vor dem Europäischen Gerichtshof eine schwere Niederlage. Der EuGH stellte in einem Urteil fest, dass Uber nicht bloß ein Onlinedienstleister ist, der es mit seiner Plattform erlaubt, Kunden und Autofahrer zu vernetzen. Uber erbringe in Wirklichkeit eine Verkehrsdienstleistung. Der Dienst unterscheide sich rechtlich nicht wesentlich von klassischen Taxidiensten.

    März 2018 Tödlicher Unfall mit selbstfahrendem Uber-Auto

    Bei einem Unfall mit einem selbstfahrenden Uber-Auto wurde in Arizona (USA) eine Fußgängerin getötet. Unfallursache war laut US-Ermittlern eine fehlerhafte Software. Nachdem Uber zunächst alle Testfahrten mit autonomen Fahrzeugen eingestellt hatte, fahren mittlerweile wieder einige software-gesteuerte Uber-Autos – allerdings mit starken Einschränkungen.

    Juni 2018 Wiener Taxis erreichen Etappensieg gegen Uber

    Nachdem man sich anfangs auf die Mietwagenanbieter konzentriert hat, zieht der Taxidienst 40100 verstärkt direkt gegen Uber ins Feld. Bei einer Protestfahrt von Taxifahrern gegen den digitalen Fahrdienstvermittler verstopften 2.000 Taxis die Wiener Innenstadt. Kurz zuvor erwirkte das Wiener Handelsgericht einen Fahrstopp für Uber, das nach einer kleinen „Anpassung“ des Bestellsystems allerdings sogleich wieder den Betrieb aufnimmt.

    40100 kämpft weiter und „spioniert“, um Beweise zu den Geschäftspraktiken von Uber zu sammeln – laut Gericht ist das erlaubt.

    2018 10 Milliarden Fahrten

    Am 10. Juni 2018 um 10:12 Uhr startete die zehn Milliardste Uber-Fahrt.

    25. September 2018 OGH: Uber „Verkehrsdienstleistung“

    Der Oberste Gerichtshof bestätigt die einstweilige Verfügung gegen Uber. Auch ihm zufolge ist die Uber-App eine „Verkehrsdienstleistung“ und keine bloße „Technologiefirma“ wie anfangs behauptet. Die Bestellung einer Fahrt muss direkt beim Mietwagenunternehmer eingehen, der auch den Arbeitsauftrag erteilen müsse – die Entscheidung, eine Fahrt anzunehmen, liegt also nicht beim Fahrer, sondern beim Mietwagenunternehmer.

    2019 100 Millionen User nutzen die Angebote von Uber.

    Das Unternehmen bietet (laut Eigeninformation) seine Dienste heute in mehr als 700 Städten in 70 Ländern weltweit an.

    Juli 2019 Uber in Österreich offiziell Reisebüro

    Aufgrund von Klagen der Taxifunkzentrale 40100 verhängt das Wiener Handelsgericht zum zweiten Mal einen kurzfristigen Fahrstopp gegen Uber. Nach der nötigen Abänderung seiner Formalien ist Uber in Österreich seit Juli des Vorjahres offiziell als Reisebüro tätig – schließlich erfüllt es den Wortlaut der Gewerbeordnung punktgenau, es vermittelt „von durch Verkehrsunternehmen durchzuführenden Personenbeförderungen“.

    Nach einer Klage der Wiener Taxizentrale hat der OGH am 7. Februar entschieden, dass Uber weiterhin unter Reisebüro-Lizenz fahren darf. Uber vermittle Personenbeförderungsleistungen und erbringe diese nicht selbst, so das Gericht.

    Uber, Bolt und Co. sind in Österreich mit Mietwagen unterwegs. Mietwagenservices sind ursprünglich dafür gedacht, längere Fahrten samt Fahrer zu buchen. In Österreich werden auch Krankentransporte und touristische Fahrten mit Mietwägen durchgeführt. Im Normalfall muss ein Mietwagen nach jedem Auftrag in die Betriebsstätte zurückkehren. Nicht zu verwechseln sind Mietwägen mit Leihwägen, die man selbst lenkt und viele etwa aus dem Urlaub kennen.
    Ab September: Gleiche Regeln für alle

    Derzeit sind Mietwagen und Taxis noch mit unterschiedlichen Regelungen auf den Straßen unterwegs. Fahrer von Services von Uber oder Bolt benötigen zum Beispiel keinen Taxischein, und wegen der sogenannten Rückkehrpflicht müssen sie nach jeder absolvierten Fahrt zu ihrer Betriebsstätte zurück. Ab 1. September soll in der Branche alles anders werden. Für Taxis und Online-Vermittler gelten dann dieselben Regeln, auch Uber-Fahrer müssen ab September einen Taxischein vorweisen können und sich an fixe Taxitarife halten. Das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz entspricht vor allem auch den Wünschen und Vorstellungen der Wirtschaftskammer, die sich klar auf der Seite der Taxis positioniert, obwohl sie eigentlich beide Branchen – Taxi- und Mietwagengewerbe – vertritt. Für Uber und andere Online-Fahrdienstvermittler bedeutet das neue Gesetz jedoch eine Niederlage. Sein Geschäftsprinzip mit flexiblen Preisen, die von Angebot und Nachfrage abhängig sind, kann Uber dann in dieser Form nicht mehr anbieten, und dann wäre das Unternehmen nicht mehr rentabel.

    Der ehemalige Infrastrukturminister und SPÖ-Verkehrssprecher Alois Stöger stimmte im Nationalrat für das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz und setzt sich für stärkere Regulierungen des Marktes ein. Der Mietwagenunternehmer Selman Topal hält nicht viel von der Gesetzesnovelle und diskutiert mit Alois Stöger über die „Lex Uber“ – während einer Uber-Fahrt.

    „Lex Uber“ als Gefahr für freien Wettbewerb?

    Glaubt man den Verfassungsexperten, stehen die Chancen für einen erfolgreichen Antrag beim VfGH, die Novelle für verfassungswidrig zu erklären, nicht schlecht. Das neue Gesetz würde den Wettbewerb in der Branche ausschalten und zerstöre das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit. Diesem Vorwurf geht auch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nach, die für Mitte Februar den Zwischenbericht ihrer Branchen-Prüfung ankündigte. „Wir erhielten über einen längeren Zeitraum Beschwerden bzgl. des Taxi- und Mietwagenmarkts. Die Bundeswettbewerbsbehörde vermutet daher, dass der Wettbewerb eingeschränkt oder verfälscht ist“, sagt BWB-Generaldirektor Theodor Thanner. „Regulierung darf nicht so weit gehen, dass Wettbewerb ausgebremst wird. Eine Konsequenz davon könnte sein, dass Innovation am Markt minimiert wird oder sogar verschwindet“, so Thanner. Die Inhomogenität des Marktes erschwere jedoch eine aussagekräftige Erhebung der Marktdaten, heißt es vonseiten der BWB, weshalb sich der Bericht einige Wochen verzögern wird.

    Nationalratsabgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) ist gegen stärkere Regulierungen und Einschränkungen des freien Wettbewerbs. Für Taxilenker Christian Krause ist das unverständlich, denn für ihn ist die neue Konkurrenz existenzbedrohend.

    Neues Regierungsprogramm: Darf sich Uber Hoffnungen machen?

    Auch im neuen türkis-grünen Regierungsprogramm findet sich ein kleiner, aber durchaus bemerkenswerter Punkt zum Gelegenheitsverkehrsgesetz: Die Rede ist von einer „Weiterentwicklung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes“. Aufbauend auf der umstrittenen Novelle des Vorjahres bekennt sich die Bundesregierung in ihrem Programm zu einem „klar regulierten Mischgewerbe, in dem traditionelle Taxiunternehmen und digitale Mobilitätsunternehmen in fairem Wettbewerb ihre Dienste anbieten können“.

    Was das für die Branche genau bedeuten soll, geht aus dem Regierungspapier freilich noch nicht hervor, denkbar ist aber eine Entschärfung der Regeln, um Uber und anderen Anbietern wie Free Now (ehemals myTaxi) und Bolt (ehemals Taxify) das Leben zu erleichtern. Für Uber und andere Mobilitäts-Startups durchaus ein Grund, vorsichtig optimistisch zu sein.

    Umsetzung ist Landessache: Stadt Wien als Zünglein an der Wage?

    Die Umsetzung der nunmehr einheitlichen Tarifgestaltung für Taxi und Mietwagen obliegt aber ohnehin den Landesgesetzgebern. Alle warten derzeit gespannt auf die Stadt Wien, die voraussichtlich als Erste ihre Tarifordnung anpassen wird. Denn obwohl die Bundes-SPÖ im Sommer des Vorjahres für ein Einheitsgewerbe gestimmt hat, zögern die Wiener Genossen nun mit der Umsetzung. Vor der nötigen Änderung der Landesbetriebsordnung muss nämlich erst einmal die Bundesbetriebsordnung geändert werden, heißt es aus dem Büro des roten Wirtschaftsstadtrats Peter Hanke. Er kritisiert, dass die Stadt Wien in der Erarbeitung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes nicht eingebunden war.

    Aktuell lässt Hanke die Tarifvereinheitlichung in einer Studie überprüfen – erste Ergebnisse erwarte man Ende Februar. Die Fixtarife scheinen also zumindest in Wien noch nicht in Stein gemeißelt zu sein. Sollten doch keine einheitlichen Tarife kommen, werden die Karten am Markt komplett neu gemischt. Dann würde allein der freie Markt den Preis bestimmen.
    Internationaler Vergleich: Wie gehen andere Länder mit Uber um?

    Nicht nur in Österreich mutierte das US-Unternehmen in den vergangenen Jahren zum Schreck der Taxi-Industrie. In vielen Ländern haben Taxiverbände rechtliche Schritte gegen den unliebsamen Konkurrenten gesetzt. Gesetze wurden angepasst, und immer wieder fand Uber neue Ansätze, um seinen Service überhaupt noch anbieten zu können. Die Liste der Vorwürfe gegenüber Uber ist lang, die Voraussetzungen sind von Land zu Land unterschiedlich. In manchen Dingen unterscheidet sich das Angebot von Uber gar von Stadt zu Stadt. Während etwa in den USA Fahrgäste auch an private Fahrer mit eigenem Auto vermittelt werden, ist das nach einem EuGH-Urteil von 2017 innerhalb der EU nicht mehr möglich. Was aber sind die gesetzlichen Konfliktlinien, mit denen Anbieter wie Uber weltweit zu kämpfen haben? Ein paar Beispiele:

    Deutschland

    Nach einer Unterlassungsklage von Taxiverbänden erklärte das Landgericht Frankfurt Ende des Vorjahres die bisherige Vorgehensweise von Uber in Deutschland für unzulässig. Der Fahrdienstvermittler darf künftig nur noch mit einer Mietwagenfirma pro Stadt kooperieren. Das Frankfurter Landgericht entschied, dass Uber künftig auch selbst eine Mietwagenkonzession benötige – weil das Unternehmen dem Kunden als Anbieter der Beförderungsleistung erscheine, den konkreten Fahrer auswähle und den Preis bestimme. Uber passte daraufhin seine App in Deutschland an, was der deutschen Taxi-Genossenschaft aber nicht weit genug ging. Sie will bei Verstößen gegen das Urteil Strafen von bis zu 250.000 Euro pro Fahrt durchsetzen.

    Spanien

    Spaniens Medien sprachen von einem regelrechten „Taxikrieg“. Tagelang streikten Taxifahrer in Madrid und Barcelona, blockierten wichtige Hauptverkehrsachsen und sorgten für chaotische Verkehrsverhältnisse. Die Taxistas forderten eine stärkere staatliche Regulierung der privaten Fahrdienstleister. In Barcelona zeigten die Proteste Wirkung: Infolge strengerer gesetzlicher Regulierungen zogen sich Uber (und Konkurrent Cabify) Anfang 2019 aus der katalanischen Hauptstadt zurück.

    Das Beispiel des US-Fahrdienstanbieters verdeutlicht, wie die Angebote der Gig-Economy bestehende Märkte und Regulierungen weltweit vor Herausforderungen stellen. Damit stellt sich unweigerlich auch die Frage, wie weit der Staat in das Postulat des freien Marktes von Angebot und Nachfrage eingreifen sollte.

    In Österreich bereitet sich die Brache bereits auf die neuen gesetzlichen Grundlagen vor – ob diese ab Herbst tatsächlich umgesetzt werden, ist aber längst nicht fix. Und dass mit dem neuen Gesetz ohnehin längst nicht alle Problem der Branche gelöst sind, zeigt ein Blick hinter die Kulissen des Taxi-Gewerbes , in dem Korruption und unlautere Geschäftspraktiken keine Seltenheit sind.

    #Österreich #Taxi #Uber #Recht