Taxi

Reality Check - Geschichten rund ums Taxi in Berlin und weltweit - Materialsammlung, Bilder, Videos, Texte

  • Promillegrenze – Wikipedia
    https://de.wikipedia.org/wiki/Promillegrenze

    In der Bundesrepublik Deutschland legte der Bundesgerichtshof 1953 erstmals eine Grenze von 1,5 Promille Alkohol im Blut fest, ab welcher, ohne weitere Voraussetzungen, eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Am 14. Juni 1973 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz über die höchstzulässige Grenze der Alkoholkonzentration bei Benutzung von Kraftfahrzeugen auf 0,8 Promille und 2001 wurde die Grenze auf 0,5 Promille gesenkt.

    Auf dem Gebiet der DDR galt ab 1956 bis zur Wiedervereinigung eine Null-Promillegrenze. Diese Regelung in § 7 StVO der DDR blieb auch nach der Wiedervereinigung gemäß Einigungsvertrag in Kraft. Eine vorgesehene Neuregelung wurde nicht getroffen, sodass am 1. Januar 1993 die westdeutsche Regelung gesamtdeutsch wurde. Das führte unter anderem dazu, dass sich durch Berlin zeitweise eine Promillegrenze zog.

    #Recht #Verkehr #Alkohol