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  • Der Fall Bruno Gerth: Berliner Polizist mit Potenzproblem wird zum Mörder
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    10.9.2022 von Bettina Müller - Vor 125 Jahren wurde Bruno Gerth geboren. In der Weimarer Zeit sorgte er in Berlin für einen „Sensationsprozess“. Warum brachte der Fall die Stadt so auf?

    Berlin, Landgericht II in der Turmstraße-Fast kommt es vor dem Eingang zu einer Prügelei. Es ist der Morgen des 16. Dezember 1924 und der wütende Mob, der Einlass begehrt, schafft es tatsächlich, dass die entnervte Polizei den Gerichtssaal abriegelt. Der Grund für den Hass heißt Bruno Gerth, ein schmächtiger Mann, der für den Tod zweier Frauen verantwortlich ist. Und das als Berliner Wachtmeister, da ist die Wut der Menschen mehr als verständlich. Schlechte Zeiten erfordern auch Konstanten im Leben, fällt nun so ein Halt in Form eines Sicherheitsbeamten weg, sind Konfusion und Wut schon mal unermesslich.

    Zwei Frauen hat der mörderische Polizist Bruno Gerth in der Nacht vom 24. zum 25. Februar 1924 getötet: die 40-jährige Else Hoffmann geb. Hämmerle und ihre 63-jährige Mutter Emma Trautmann geb. Nacke, beide Witwen, die in der Schleiermachterstraße 15 leben. Dass sie ihren Lebensunterhalt hauptsächlich mit Prostitution verdienen, wussten dort alle.

    An dem Abend, der ihr letzter in diesem Leben sein sollte, sind sie, wie so oft, in die Destille § 11 eingekehrt. Ein Tusch, Musike, Schwoof und Alkohol, es geht wie immer hoch her. Auch Mutter und Tochter sorgen für Stimmung, sprechen Männer an, fordern sie zum Tanz auf, um sie möglichst bald abzuschleppen. Doch an Bruno Gerth beißen sie sich erst einmal die Zähne aus. Der Mann hat sich gerade mit seiner Freundin gestritten und hat daher schlechte Laune. Und eigentlich will er auch nur kurz ein Bier trinken und dann in seine Kaserne in der Friesenstraße zurückkehren. Dort muss er wohnen, weil er noch unverheiratet ist. Als er die lautstarke Aufforderung zum Tanz ablehnt – weil er die beiden „Damen“ nicht wirklich sympathisch findet –, ruft eine der beiden sofort aus: „Darauf müssen wir wenigstens eins trinken!“

    Das ist ihr Todesurteil. Gerth gibt entnervt nach, der Abend nimmt seinen Lauf und irgendwann herrscht ein fulminanter Geräuschpegel in der Kneipe. Überall wiegen sich Paare im Tanz, an den Tischen werden massenweise Bierkrüge gestemmt, in vielen Ecken wird geknutscht. Und so verliert sich auch Bruno Gerth in diesem Hexenkessel. Berliner Amüsemang. Bei den meisten dann nur vage Erinnerungen am nächsten Tag, der Alkohol hat ganze Arbeit geleistet. Doch bei einigen wenigen Menschen, die psychisch stark vorbelastet sind, kann so ein Zechgelage fatale Folgen haben.

    So wie bei Bruno Gerth, der irgendwann mit den beiden Frauen mitgegangen ist, hinaus in die dunkle Nacht. Der ihnen erst noch in eine andere Destille, dann in ihre Wohnung folgte. Wo dann eine der beiden zudringlich wurde und Bruno Gerth rotsah, die jüngere der beiden erwürgte und dann noch mit dem Beil zuschlug. Der dann auch noch ihre Mutter, die schon ihren Rausch ausschlief, mit dem Beil tötete. Der dann auch noch versuchte, die Leichen zu schänden, was ihm jedoch durch seine Impotenz nicht gelang. Der irgendwann erschöpft neben einer der Leichen einschlief.

    Eine goldene Uhr führt zum „Sensationsprozess“

    Der nächste Morgen bricht an. In der Küche und im Schlafzimmer, überall klebt das Blut. Der Mörder nimmt einer Toten die goldene Armbanduhr ab, die für ihn wohl so eine Art Trophäe ist, ein Sieg über das weibliche Geschlecht, das ihn so oft verlacht hat. Er habe doch keinen Grund gehabt zu töten, wird er später vor Gericht immer und immer wieder beteuern. Und die Erinnerung an jenen fatalen Abend sei für ihn sehr schemenhaft gewesen, fast surreal. Für die Kriminalpolizei ist die Suche nach dem Tatverdächtigen nicht sehr schwer, zu viele Augenzeugen haben das Trio gesehen, und ein Mann in Schutzpolizeiuniform in einer Kneipe, der fällt auf.

    Doch Gerth ist es tatsächlich äußerst peinlich, das Verhör in seiner Uniform über sich ergehen lassen zu müssen, zu sehr liebt er seinen Beruf. Er schämt sich zutiefst für seine unfassbar brutale Tat und legt daher die Uniform ab. Und da fällt auch schon die goldene Uhr aus der Tasche heraus und der dringend Tatverdächtige ist somit zweifelsfrei identifiziert. Gerth bricht zusammen und fährt erst einmal in die Zelle des Untersuchungsgefängnisses ein, und das bis zum Tag des „Sensationsprozesses“, wo auch sein Lebenslauf ausführlich zur Sprache kommt.

    Vor 125 Jahren wurde er geboren, am 18. August 1897, der Mann, der einmal die Berliner Bevölkerung vor Straftaten schützen sollte und dann selber Hand anlegte. Bromberg in Westpreußen war sein Geburtsort, seine Kindheit nicht sehr behütet. Der Vater ein jähzorniger Trinker, es gab mehrere Selbstmorde in der Familie, so auch ein Onkel, der sich nach einem epileptischen Anfall das Leben nahm. Und dann lehnte der Vater auch noch Bruno Gerths sehnlichsten Wunsch, nämlich, Drogist zu werden, ab.

    Und zu allem Überfluss kam dann noch seine Impotenz hinzu, die ihn laut eigener Aussage vor Gericht zu dem „unglücklichsten Menschen der Welt“ gemacht hatte. Nach Ende des Ersten Weltkriegs, bei dem er als Soldat mit unvorstellbarem Grauen konfrontiert wurde, bewarb sich Gerth bei der Berliner Schutzpolizei, suchte durch die hohen beruflichen Anforderungen Zerstreuung und Ablenkung von seinen Problemen. Schon bald erhielt er eine Festanstellung, war beliebt bei seinen Kollegen, die ihn als ruhigen und zuverlässigen Menschen schätzten.

    Vor den Richtern wird Gerths Zurechnungsfähigkeit die alles entscheidende Frage. Aber die Ärzte sind sich uneinig darüber, ob der § 51 Reichsstrafgesetzbuch, der damals darüber entschied, zur Anwendung kommen kann. Die Verhandlung wird daher bereits nach der Beweisaufnahme vertagt, und Gerth muss wieder zurück in seine Zelle des Untersuchungsgefängnisses. Um die Frage endgültig zu klären, wird Gerth in der Dalldorfer „Irrenanstalt“ ausgiebig untersucht, wo ein Gutachten des Medizinalkollegiums das Problem ein für alle Mal lösen soll.

    In diesen sechs Wochen werden Versuche mit Gerth angestellt, dem Mörder Trinkproben verabreicht, um zu sehen, wie seine Psyche darauf reagiert. Und tatsächlich greift Gerth nach diesen Tests Mitpatienten an, und so kommen die Ärzte schließlich zu dem Ergebnis, dass Gerth „erblich schwer belasteter Psychopath mit Impotenz und sexuellem Reizhunger“ sei und die Taten tatsächlich in einer Art Alkoholdämmerzustand begangen habe.

    So steht es in der sehr umfangreichen Akte Gerth, die im Landesarchiv Berlin aufbewahrt wird. Tatsächlich sah der § 51 des Reichsstrafgesetzbuches Straffreiheit vor, wenn der Täter eben nicht Herr seiner Sinne gewesen war: „Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war.“

    In vielen Fällen bedeutete der Paragraf aber auch, dass der Täter zunächst der „Irrenanstalt“ übergeben wurde, um die Bevölkerung vor ihm zu schützen oder eben auch, um endgültige Klarheit über seinen Zustand zu erhalten. Doch dort drohte in der Regel aber auch eine dramatische Verschlechterung des Zustands des psychisch kranken Menschen. Und die Anstalt, die ist auch Gerths ganz persönlicher Albtraum. Seine Aussage „Nur das nicht, lieber köppen“ ist mehr als eindeutig.

    Wahnvorstellungen in der Anstalt: „Keine Aussicht auf Wiederherstellung“

    Herzberge wird erst einmal gezwungenermaßen Gerths neuer Aufenthaltsort, mittlerweile hat sich sein Zustand tatsächlich sehr verschlechtert. „Psychisch völlig heruntergekommen“ sei er, bestätigen Augenzeugen, darunter ein früherer Arbeitskollege von der Polizei, der ihn besucht. Durch das ganze langwierige Gerichtsverfahren und die Ungewissheit über sein Schicksal, verbunden mit der Gewissheit, wohl nie mehr ein normales Leben führen zu können, manifestiert sich seine Krankheit schließlich unwiderruflich, sodass 1927 auch Wahnvorstellungen zu seinem Alltag gehören. Und auch seine Ehefrau, die er noch mit einer Sondergenehmigung in der Zelle des Untersuchungsgefängnisses geheiratet hat, die ihm als Einzige, so seine Aussage, Verständnis entgegengebracht hat, gibt ihn auf und reicht 1929 die Scheidung ein.

    Ein Jahr später fällt das eigentliche Todesurteil: „Keine Aussicht auf Wiederherstellung“. Die nächsten Jahre sind dann eine Abfolge von lichten und wirren Momenten, ein Vor-sich-Hinvegetieren, ein Leben im Wahnsinn, im Labyrinth der eigenen seltsam fremden Gedanken. Die Hülle eines Menschen, voller Reue, aber mit keinerlei Chance, dies zu beweisen, um vielleicht doch wieder ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft zu werden. Nur die Beschäftigungstherapie, das einzige Mittel der Wahl in dieser Zeit, bewahrt ihn vor dem frühen Tod. Man setzt ihn zum Beispiel in einer Malerkolonne ein. „Recht brauchbar“ sei er dabei, und das wird ihn vor dem Tod in einer „Tötungsanstalt“ bewahrt haben.

    1939 wird Bruno Gerth aufgrund des nationalsozialistischen Gesetzes „zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ zwangssterilisiert. Elf weitere Jahre folgen, in der Dunkelheit der Abgründe der eigenen Seele. Mit der großen Schuld und ohne Hoffnung. Ein schwer kranker Mann, dessen Diagnosen im Gutachten der Patientenakte mehrere Zeilen umfassen, ist das Resultat. Am 7. November 1950 stirbt Bruno Gerth im Gefängniskrankenhaus von Alt-Moabit um 21.10 Uhr an chronischer Mittelohrvereiterung, Meningitis und einer akuten Herz-Kreislauf-Schwäche. Nach jenem fatalen Abend hat er jedoch noch 26 Jahre leben dürfen. Seine beiden Opfer hatten die Chance nicht.

    Von der Autorin erscheint am 29. September 2022 im Elsengold-Verlag das Buch „Dandys, Diebe, Delinquenten. Verbrecher in Berlin“.

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