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  • Bundesarbeitsgericht: Minijobber müssen den gleichen Stundenlohn bekommen
    https://www.spiegel.de/karriere/bundesarbeitsgericht-minijobber-muessen-den-gleichen-stundenlohn-bekommen-a-

    18.1.2023 - Gleiches Geld für gleiche Arbeit: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Lohnanspruch für Minijobber und andere geringfügig beschäftigte Teilzeitkräfte gestärkt. Einem aus Arbeitgebersicht »nebenamtlich« tätigen Rettungsassistenten sprachen die Erfurter Richter den gleichen Lohn wie einem regulären »hauptamtlichen« Rettungsassistenten zu (Aktenzeichen: 5 AZR 108/22
    https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BAG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=5%20AZR%20108/22 ).

    Der Arbeitgeber hielt die ungleiche Bezahlung für gerechtfertigt und begründete dies mit Unterschieden bei der Schichtplanung. Die »hauptamtlichen« Rettungsassistenten teile er verbindlich ein. Die »nebenamtlich« Beschäftigten könnten dagegen angefragte Schichten ablehnen und auch eigene Wünsche nennen. Dies sei aufwendiger und unsicherer in der Planung.
    Ein größerer Planungsaufwand sei kaum ersichtlich

    Schon das Landesarbeitsgericht (LAG) München hatte entschieden, dass dies die Ungleichbehandlung beim Lohn nicht rechtfertigen kann (Aktenzeichen: 10 Sa 582/21 )

    Dies hat nun auch das BAG bestätigt. Es sei nicht erkennbar, dass tatsächlich ein großer Unterschied beim Planungsaufwand besteht, argumentierten die Richter.

    Denn auch bei hauptamtlich Angestellten seien verschiedene Vorgaben zu beachten, etwa Pausenzeiten und Arbeitszeitgrenzen.

    #Arbeit #Lohn #Justiz