Die schmerzhafte Wahrheit
Den Freispruch der drei Angeklagten begründete die Vorsitzende so, wie es offenbar schon vor dem Prozess nach Lage der Akten abzusehen war: Die junge Opferzeugin hatte die drei Männer erst dann als Täter identifiziert, nachdem ihr die Polizei in einer suggestiv gestalteten Vernehmung Fotos von einer Menschenmenge in der Silvesternacht gezeigt und sie in dem Glauben gelassen hatte, auf den Bildern sei die Tatsituation zu sehen. Zuvor hatte sie die Täter und deren Bekleidung noch so beschrieben, wie keiner der Angeklagten aussah und angezogen war. Einen der Angeklagten versuchte die Polizei sogar mit dem erlogenen Vorhalt zum Geständnis zu bringen, man wisse, dass er die Zeugin angefasst habe, denn schließlich gingen er und seine Freunde ja auch in „Sexhäuser“ und zu Prostituierten. Der Mann, der die Fotos in der Silvesternacht gemacht hatte, hielt die drei Männer schon für verdächtig, weil sie nicht „stylisch“ genug angezogen waren, um in die Clubs gelassen zu werden – sie könnten doch nur da gewesen sein, um Frauen anzufassen.
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