• Geflüchtete Familie landet auf der Strasse

    Am Dienstag 29.11.2016 schafften die Schweizer Behörden eine eritreische Familie unter Zwang von Bern via Genf nach Italien aus. Seit der Ausschaffung sind die geflu¨chtete Mutter und ihre drei minderjährigen Kinder auf sich selbst gestellt. Die Schweiz wäre verpflichtet gewesen, von den italienischen Behörden eine Zusicherung fu¨r eine altersgerechte Unterbringung der Kinder einzuholen. Da die Schweiz ihrer Pflicht nicht nachgekommen ist, hat sie mit der Ausschaffung der Familie A. den Art. 3 EMRK verletzt. Der EGMR hat mit dem Urteil Tarakhel gegen die Schweiz beschlossen, dass Ausschaffungen von Familien nach Italien nur dann in Übereinstimmung mit der EMRK sind, wenn entsprechende Zusicherungen eingeholt wurden. „Die Schweiz muss die Familie unverzu¨glich wieder zuru¨ckholen und in das Asylverfahren aufnehmen“, fordern das Solidaritätsnetz Bern, Augenauf Bern und das Bleiberecht Kollektiv Bern.

    http://www.sosf.ch/de/themen/asyl/informationen-artikel/gefluechtete-familie-landet-auf-der-strasse.html?zur=41
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