Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Kein Geld mehr für Parteijugend - taz.de
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hält die bisherige Praxis der Finanzierung von Parteijugendorganisationen für insgesamt rechtswidrig. Zuschüsse des Bundesfamilienministeriums aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans an Organisationen wie die Junge Union oder die Jusos stellten eine „verdeckte Parteifinanzierung" dar, befanden die Richter. Geklagt hatte die Jugendorganisation der Linkspartei solid, die bisher im Gegensatz zu den anderen politischen Jugendorganisationen kein Geld vom Familienministerium bekommen hatte.
Bislang profitierten von der Unterstützung vor allem Jusos und Junge Union: Jeweils rund 300.000 Euro erhielten die Verbände im Jahr 2006 vom Familienministerium. Die Grüne Jugend und die Jungen Liberalen bekamen etwa 100.000 Euro. Die Linksjugend hatte für das gleiche Jahr 64.000 Euro beantragt. Die Bearbeitung von Anträgen für die Folgejahre ist bis zur Beendigung des Rechtsstreits erst einmal ausgesetzt.
Wegen „grundsätzlicher Bedeutung" lässt das Oberverwaltungsgericht Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu. Diese Möglichkeit will die Linksjugend nach ersten Aussagen auch nutzen. Gleichzeitig möchte sie einen Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht stellen, dass die Bezuschussung anderer Jugendorganisationen eingestellt wird.
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