• Betriebsprüfungen der Berliner Finanzverwaltung dämmen Steuerbetrug im Bargeldverkehr ein – Glücksspiel-, Taxi- und Gastronomiebranche im Fokus
    https://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.879079.php

    Pressemitteilung vom 27.12.2019

    Der Schwerpunkt der Berliner Finanzverwaltung bei den steuerlichen Überprüfungen lag 2019 auf der Glückspiel-, Taxi- und Gastronomiebranche. Bis zum 30. November dieses Jahres wurden knapp 50 Prozent der Aufsteller von Spielautomaten kontrolliert. Im Taxigewerbe sind bisher 6.776 Fahrzeuge überprüft worden. Im Gast-ronomiebereich wurden insgesamt 2.245 Betriebsprüfungen abgeschlossen – mit einem Mehrergebnis von rund 50,4 Mio. Euro.

    Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz: „Der Bargeldverkehr ist grundsätzlich anfällig für Steuerbetrug. Das belegen unsere systematischen Steuerprüfungen. Wir haben unsere Kontrollen daher intensiviert, insbesondere im Glückspiel-, Taxi- und Gastronomiegewerbe. Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung hat für uns oberste Priorität. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Kassenpflicht manipulationssicherer und ein wesentlich bedeutenderer Beitrag zur Steuergerechtigkeit wäre.“

    Ein Kontrollschwerpunkt in diesem Jahr war das Glücksspiel. Der Finanzverwaltung sind 1.022 Aufsteller von Spielautomaten in Berlin bekannt. An 2.566 Standorten sind 9.771 Geldgewinnspielgeräte aufgestellt. An knapp 1.150 Standorten wurden mehr als 4.100 Geräte überprüft. Das sind rund 42 Prozent der erfassten Spielautomaten. Bei 57 Fällen wurde zu einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung übergegangen. Gegen 29 Unternehmer wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

    Bisher sind rund 479 Kassen-Nachschauen nach § 146b Abgabenordnung erfolgt. Nach Fallgruppen kategorisiert sind bereits 359. Dabei ergibt sich folgende Verteilung:

    Fallgruppen I und II: keine Beanstandungen bei 25 Fällen (7 %) bzw. geringfügige Beanstandungen bei 94 Fällen (26 %),
    Fallgruppe III: erhebliche Beanstandungen bei 206 Fällen (57 %),
    Fallgruppe IV: Straffall bei 34 Fällen (10 %).

    „Die Zahlen zeigen, dass es richtig ist, verstärkt Spielhallen und Spielautomaten in den Blick zu nehmen. Die Außenprüferinnen und Außerprüfer sind vor Ort präsent und stellen fest, ob die Geräte manipuliert oder die Buchführungen mangelhaft sind. Unser Ziel sind nicht möglichst viele Sonderprüfungen oder Betriebsprüfungen. Vielmehr disziplinieren wir die Branche, vorab auf gesetzeskonforme Geschäftsprozesse umzustellen“, so Dr. Kollatz.

    Auf Basis der ermittelten Daten wird nun festgelegt, ob beispielsweise noch eine anschließende Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder Betriebsprüfung notwendig ist. Dieses mehrstufige Prüfverfahren ist äußerst aufwendig. Der Fokus lag in diesem Jahr zunächst auf der Datenerfassung. Parallel zur Überprüfung der restlichen Spielautomaten werden nun die ermittelten Daten für weitere Prüfmaßnahmen herangezogen. Belastbare Zahlen zum Mehrergebnis liegen vor, sobald die Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oder Betriebsprüfungen abgeschlossen sein werden.

    Verstärkte Kontrollen auch im Taxigewerbe und in der Gastronomiebranche
    Seit Januar 2017 ist die Vergabe einer Taxikonzession an die Nutzung eines Fis-kaltaxameters geknüpft. Somit gelten strengere Anforderungen für die Aufbewah-rung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften. Gemeinsam mit den Berliner Finanz-ämtern hat die Senatsfinanzverwaltung seitdem die ordnungsgemäße Ausstattung der Taxen verstärkt kontrolliert.

    Unternehmen, die im Rahmen der ersten Kontrollen auffällig waren, wurden ein zweites Mal überprüft. Bisher gab es 5.279 Erstprüfungen und 1.497 Zweitprüfun-gen. Waren bei den Erstprüfungen mit 2.827 Fahrzeugen lediglich etwas mehr als die Hälfte ordnungsgemäß ausgestattet, sind es bei den Zweitprüfungen mit 1.186 Fahrzeugen bereits mehr als Dreiviertel gewesen. Bei 38 Unternehmen wurde bereits der Konzessionsentzug beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten angeregt. Gegen 16 Unternehmer wurden steuerliche Strafverfahren eingeleitet.

    Für die Kontrolle der Gastronomiebranche steht der Finanzverwaltung seit dem 1. Januar 2018 das rechtliche Instrument der Kassen-Nachschau zur Verfügung. Die gespeicherten Geldbewegungen der Kasse werden kontrolliert und die verzeichneten Einnahmen und Ausgaben auf Plausibilität geprüft. Gibt es keine elektronische Kasse, erfolgt ein sogenannter Kassensturz. Gemäß § 146b Abgabenordnung sind im Gastronomiesektor insgesamt 907 Nachschauen erfolgt. Diese liefern wichtige Erkenntnisse für die anschließende Betriebsprüfung. Zu Gastronomiebetrieben zählen neben Gaststätten und Restaurants auch Imbissstuben, Cafés, Eissalons, Caterer oder Schankwirtschaften. 2.245 Betriebsprüfungen nach § 193 Abgabenordnung sind bereits erfolgt. Davon wurden 1.861 bereits ausgewertet. Das Mehrergebnis beträgt rund 50,4 Mio. Euro.
    „Das ist außerordentlich hoch. Allein aus den zehn Fällen mit dem höchsten Mehrergebnis resultierten 2019 rund 5,5 Mio. Euro. Umso wichtiger ist es, konsequent gegen Steuerhinterziehung und -vermeidung vorzugehen und dafür Sorge zu tragen, dass der Anteil auffälliger Gastronomiebetriebe langfristig sinkt“, so Dr. Kollatz.

    In 84 Fällen hat die Senatsverwaltung für Finanzen bereits Strafbeziehungsweise Bußgeldverfahren eingeleitet.

    Die Außenprüfungsdienste der Berliner Steuerverwaltung werden auch 2020 verstärkt Branchen kontrollieren, in denen vorzugsweise mit Bargeld bezahlt wird.

    Pressestelle

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    #Berlin #Verwaltung #Schwarzarbeit

  • Der Senat von Berlin - Berlin.de
    https://www.berlin.de/rbmskzl/regierende-buergermeisterin/senat

    21.12.2021 Landesregierung
    Das Berliner Abgeordnetenhaus hat in der Sitzung des 21. Dezember 2021 Franziska Giffey zur neuen Regierenden Bürgermeisterin von Berlin gewählt.

    Franziska Giffey
    Regierende Bürgermeisterin: Franziska Giffey (SPD)
    https://www.berlin.de/rbmskzl/regierende-buergermeisterin/wir-ueber-uns/regierende-buergermeisterin

    Bettina Jarasch
    Bürgermeisterin und Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (Bündnis 90/Die Grünen)
    https://www.berlin.de/sen/uvk/ueber-uns/leitung/senatorin-bettina-jarasch

    Dr. Klaus Lederer
    Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa (DIE LINKE)
    https://www.berlin.de/sen/kulteu/ueber-uns/leitung/senator/lebenslauf.544043.php

    Astrid-Sabine Busse
    Senatorin für Bildung, Jugend und Familie (SPD)

    Daniel Wesener
    Senator für Finanzen (Bündnis 90/Die Grünen)
    https://www.berlin.de/sen/finanzen/ueber-uns/leitung-organisation/der-senator/artikel.4892.php

    Iris Spranger
    Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport (SPD)

    Katja Kipping
    Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales (DIE LINKE)
    https://www.berlin.de/sen/ias/ueber-uns/leitung/senatorin-fuer-integration-arbeit-und-soziales/lebenslauf.541206.php

    Prof. Dr. Lena Kreck
    Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung (DIE LINKE)

    Andreas Geisel
    Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SPD)
    https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/de/geisel.shtml

    Stephan Schwarz
    Senator für Wirtschaft, Energie und Betriebe (parteilos)

    Ulrike Gote
    Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (Bündnis 90/Die Grünen)
    https://www.berlin.de/sen/gpg/ueber-uns/leitung/lebenslauf.1160500.php

    #Berlin #Politik #Verwaltung #Regierung

  • Fiskaltaxameterpflicht ab dem 01.01.2017 - Berlin.de
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/personenbefoerderung/artikel.522163.php

    Da hatten doch alle Beteiligten behauptet, dass mit der Einführung des Fiskaltaxameters die Schwarzarbeit am Taxilenkrad unmöglich gemacht würde und alle wieder ordentlich verdienen könnten.

    Das war nix, im Gegenteil nahm die Zahl der Taxis weiter zu und die übelsten Verbrecher wechselten einfach ins Mietwagengewerbe, wo keine Aufzeichnungen über Arbeitszeiten und Umsätze erfolgen, die der Prüfung durch deutsche Behörden zugänglich wären.

    Bei Einbau der Fiskaltaxameter wurde gleich noch ein Modul zum automatisierten Lohnraub an die Glocke „geschraubt“, das einfach alle Standzeiten ohne Fahrgast als Pausenzeiten erfasst und in die Personalbuchhaltung überträgt. Damit wurde Lohnraub nicht nur billiger machbar sondern gleichzeitig quasi gesetzkonform konfiguriert, ungefähr so wie bei VW die Abgaswerte schöngerechnet wurden.

    In den drei Jahren seit Einführung all der wunderbaren Neuheiten durfte dann Uber nach Abschaffung der Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer so richtig durchstarten, denn jetzt kann sich jede arme Sau mit oder ohne festen Aufenthaltsstatus den kleinem P-Schein holen. Ohne jede Ahnung von den eigenen Rechten sind diese Fahrinnen und Fahrer der Ausbeutung durch Uber und Mietwagenbetreiber schutzlos ausgesetzt.

    Uber betreibt mit diesem Lohndumping seinen Preiskrieg gegen Taxi als Teil des öffentlichen Nahverkehrs. Am Ende soll die vollkommene Übernahme aller „Mobilitätsangebote“ durch internationale Großkonzerne stehen. Die Taxiunternehmer setzen ihre Fahrerinnenund Fahrer als Kanonenfutter im Preiskrieg ein. Sie senken die Löhne der Fahrerinnen und Fahrer immer weiter. Dabei dient ihnen der Fiskaltaxameter als Feigenblatt, das die verschärfte illegale Ausbeuten der Taxikolleginnen und - kollegen verschleiert, solange die das mit sich machen lassen.

    Die Lage ist verzwickt für die angestellten Fahrerinnen und Fahrer. Um ihre Lage zu verbessern müssten sie gegen Uber und gegen ihre Bosse zugleich kämpfen, denn beide sind für die niedrigen Löhne im Taxi verantwortlich.

    Vielleicht sollte man dafür sorgen, dass die Uber-Fahreinnen und Fahrer wenigstens den Mindestlohn erhalten. Damit wäre eine Grenze im Unterbietungswettbewerb gesetzt. Vermutlich würden dann die Uber-Mietwagenbetriebe sehr schnell dichtmachen. Sie leben nur durch die extrem niedrigen Löhne ihrer Fahrerinnen und Fahrer.

    Fiskaltaxameterpflicht ab dem 01.01.2017
    In der Senatsverwaltung für Finanzen fand am 30. August 2016 ein Treffen von Vertretern der Steuerabteilung unter Leitung der Staatssekretärin, Frau Dr. Sudhof, mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK Berlin statt. Besprochen wurde unter anderem die verpflichtende Einführung des sogenannten Fiskal-Taxameters in allen Berliner Taxibetrieben zum 1. Januar 2017. Ab diesem Zeitpunkt gilt folgende Rechts- und Sachlage:

    Nach geltender Rechtslage müssen alle im Taxameter erfassten steuerlich relevanten Einzeldaten vollständig und unveränderbar gespeichert (Einzelaufzeichnungspflicht) und jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Die digitalen Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten können durch den Einsatz von sog. Fiskaltaxametern gewährleistet werden. Nach dem gegenwärtigen Stand ist hierfür – neben anderen – insbesondere das INSIKA-Verfahren geeignet.
    Mit Ablauf des 31. Dezember 2016 verstreicht die Übergangsfrist des BMFSchreibens vom 26. November 2010. Ab dem 1. Januar 2017 muss jedes Taxameter die Anforderungen aus dem o.g. BMF-Schreiben erfüllen. Eine weitere Übergangszeit wird es nicht geben. Die Nichterfüllung dieser Pflichten wird als schwerer Verstoß gegen die steuerrechtlichen Pflichten gewertet. Neben möglichen Hinzuschätzungen wird die Finanzbehörde künftig den Betrieb eines Taxis ohne sog. Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden und ggf. das LABO gem. § 25 PBefG über diesen schweren steuerrechtlichen Verstoß zur Überprüfung der Zuverlässigkeit des betreffenden Unternehmers informieren.
    Ab dem 1. Januar 2017 müssen Taxiunternehmer mit verstärkten Kontrollen insbesondere hinsichtlich der ordnungsgemäßen digitalen Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht rechnen. Hierfür steht der Steuerverwaltung auch das Instrument der Umsatzsteuer-Nachschau zur Verfügung. Hierbei können auch unangekündigte Kontrollen durchgeführt werden.
    Ab dem 1. Januar 2017 wird die Berliner Steuerverwaltung den Betrieb eines Taxis ohne sog. Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden und die gesetzlichen Folgerungen ziehen.

    Protokoll zur Besprechung am 30.8.2016 der Senatsverwaltung für Finanzen mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK Berlin https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/nachrichten/2016-09-26-gemeinsames-protokoll-taxiverbaende_ihk_senfin.pdf

    LABO ab sofort nicht mehr Registrierungsstelle https://www.berlin.de/labo/_assets/information_-labo-nicht-mehr-registrierungsstelle_10-11-16.pdf - Stand: 10.11.2016

    #Berlin #Taxi #Fiskaltaxameter

  • Informationen zum INSIKA-"Fiskaltaxameter" - IHK Berlin
    https://www.ihk-berlin.de/produktmarken/branchen/verkehr/Brancheninformationen/Fragen_und_Antworten_zum_Fiskaltaxameter/2272198

    Die in dieser IHK-Mitteilung genannten Hersteller und Dienstleister und andere unterstützen Steuerhinterziehung und Sozialbetrug, soweit sie die bekannten Pausenmodule in Taxameter einbauen oder konstruieren.

    Aktuell: Am 30. August 2016 fand ein gemeinsamer Erfahrungsaustausch zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes sowie der IHK Berlin statt. Das Protokoll des Treffens mit aktuellen Informationen zum Fiskaltaxameter finden Sie hier.
    http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/nachrichten/artikel.513036.php

    Achtung: Ab dem 1. Januar 2017 werden von der Finanzverwaltung solche Geräte, die die Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26.11.2010 (vollständige und unveränderbare Aufzeichnung steuerlich relevanter Einzeldaten) nicht erfüllen, nicht mehr als Indiz für eine korrekte Erfassung der Grundaufzeichnungen anerkannt. Die Weiternutzung solcher Geräte kann zu Hinzuschätzungen führen. Dies hat das Bundesfinanzministerium am 17. Mai 2016 schriftlich bestätigt. Für die Erteilung von Konzessionen http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/nachrichten/artikel.513036.php wird das LABO künftig den Einbaunachweis fordern.

    Wir möchten Sie deshalb über die Möglichkeit der Nutzung von sogenannten INSIKA-"Fiskaltaxameter" (an einen Taxameter gebundene Sicherheitseinheit mit Smartcard) informieren. Die Abkürzung INSIKA bedeutet: „Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme“.

    Bei den bislang verwendeten digitalen Taxametern werden von mehreren Herstellern kleine Zusatzgeräte angeschlossen, die jede Buchung auf dem „Zähler“ mit digitalen Signaturen versehen. Diese Daten werden direkt online an ein Data-Center geschickt und fälschungssicher abgespeichert. Diese digitale Signatur wird ab dem Jahr 2017 bei allen Bargeldgeschäften durch die Europäische Union verbindlich vorgeschrieben. Bis dahin ist der Einbau freiwillig.

    Wenn Sie sich entschieden haben, ein „Fiskaltaxameter“ auf eigene Kosten in Ihr Fahrzeug einzubauen, folgt als zweiter Schritt die Beantragung der INSIKA-Smartcard:

    – Das Antragsformular kann bequem auf der Internetseite der D-Trust GmbH (Bundesdruckerei) unter diesem Link ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden.
    http://www.d-trust.de/insika

    – Die Antragsstellung erfolgt dann persönlich bei der Registrierungsstelle. Das LABO muss nicht mehr beteiligt werden.

    Um die Funktionsfähigkeit des Fiskal- oder Onlinetaxameters zu prüfen, hatte die IHK Berlin zusammen mit dem Taxiverband Berlin, Brandenburg e.V. (TVB), der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Projektfinanzierung) einen Versuch mit fünf konzessionierten Taxen durchgeführt. Dieses INSIKA-Projekt wurde am 29.02.2012 erfolgreich abgeschlossen. Die von der IHK Berlin und allen Berliner Taxiverbänden geforderte Förderung des Einbaus dieser Technik nach dem Hamburger Modell hat der Senat jedoch abgelehnt.

    INSIKA-"Fiskaltaxameter"-Hersteller sind u.a.:
    – HALE electronic GmbH
    – Kienzle Argo
    – Semitron
    – Cabman BCT
    – Digitax
    INSIKA-"Fiskaltaxameter"-Dienstleistungsanbieter sind u.a.:
    – taxiwin
    – Tesymex
    – Starkcenter
    – HALE electronic GmbH
    – taxiFusion

    –—

    Kontakt

    Dr. Lutz Kaden
    Dr.Lutz Kaden Dr.Lutz Kaden
    030 31510-415
    030 31510-168 (Fax)
    lutz.kaden@berlin.ihk.de

    #Taxi #Berlin #Finanzamt #Fiskaltaxameter #Taxameter

  • Erfahrungsaustausch mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK - Berlin.de
    https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/nachrichten/artikel.513036.php

    Gemeinsamer Erfahrungsaustausch: In der Senatsverwaltung für Finanzen fand am 30. August 2016 ein Treffen zwischen Vertretern der Steuerabteilung unter Leitung der Staatssekretärin, Frau Dr. Sudhof, mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK statt.

    Besprochen wurde die verpflichtende Einführung des sogenannten Fiskal-Taxameters in allen Berliner Taxibetrieben zum 01. Januar 2017 und die „Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit des Taxigewerbes in Berlin“.

    Einigkeit bestand darin, dass gegen Steuerverkürzungen in der Taxibranche weiterhin konsequent vorgegangen werden muss. Zusätzlich zu den bisherigen Prüfungsmaßnahmen wird die Steuerverwaltung ab dem 01. Januar 2017 den Betrieb eines Taxis ohne Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden und die gesetzlichen Folgerungen ziehen.

    Protokoll zur Besprechung am 30.8.2016 der Senatsverwaltung für Finanzen mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK Berlin
    https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/nachrichten/2016-09-26-gemeinsames-protokoll-taxiverbaende_ihk_senfin.pdf

    #Taxi #Berlin #Finanzamt #Fiskaltaxameter #Taxameter

  • Fiskaltaxameter: Kontrollen zeigen Wirkung – Zahl der ordnungsgemäß ausgestatteten Fahrzeuge ist gestiegen - Berlin.de
    https://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.661107.php

    Die Senatsverwaltung für Finanzen rühmt sich eines großen Erfolges durch die Einführung des Fiskaltaxameters. Sie übersieht dabei, dass durch das automatische Pausenmodul, das gleichzeitig mit der Übertragungseinrichtung für Touren- und Umsatzdaten in die Taxameter eingebaut wurde, die Hinterziehung bzw. Verkürzung von Steuern und Sozialabgaben nur optimiert und besser verborgen wurde.

    Der Umstand, dass die Zahl der Berliner Taxis bei eher fallenden Umsätzen noch zugenommen hat, bedeutet, dass die Fahrer keine Zugewinne beim Einkommen verzeichnen können und ihre überlangen Arbeitszeiten weiterhin nicht mit dem Mindestlohn entgolten werden. Das bedeutet auch, dass für die nicht bezahlte Arbeitszeit auch keine Sozialabgaben und keine Steuern entrichtet werden.

    Dieses Problem wird von Politik und Finanzverwaltung nicht gesehen oder zumindest nicht bearbeitet. Bis zum Monat April 2019, also während mehr als zwei Jahren seit Einführung der Fiskaltaxameter, wurden keine Maßnahmen getroffen, um den bekannten und mehrfach in allen Medien berichteten Mißstand zu beseitigen.

    Pressemitteilung Nr. 17-032 vom 22.12.2017

    Seit Januar dieses Jahres gelten strengere Anforderungen für die Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften. Taxiunternehmen müssen Fahrzeuge daher mit Fiskaltaxametern ausstatten. Knapp ein Jahr nach Einführung dieses sogenannten Fiskaltaxameters zieht die Senatsverwaltung für Finanzen Bilanz. Insgesamt wurden seit Januar rund 5.600 Fahrzeuge überprüft. Im ersten Halbjahr wurden vorrangig Unternehmen kontrolliert, die zehn oder mehr Fahrzeuge betreiben, im zweiten Halbjahr vorrangig diejenigen Unternehmen, die im Rahmen der ersten Kontrollen auffällig geworden waren. Lediglich knapp die Hälfte der 4.600 kontrollierten Fahrzeuge entsprach bei Erstkontrollen den steuerlichen Anforderungen. Bisher wurden knapp 1.000 Fahrzeuge einer zweiten Kontrolle unterzogen. 80 Prozent dieser Fahrzeuge waren bereits ordnungsgemäß ausgestattet. Die Kontrollen werden 2018 fortgeführt.

    Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen: “Jahrelang hatten Vertreter der Taxiinnung, der IHK und unabhängig erstellte Studien angemahnt, dass im Taxigewerbe viele abgegebene Steuererklärungen nicht nachzuvollziehen waren. Das Land Berlin geht deshalb seit Anfang dieses Jahres konsequent den Weg der technisch verpflichtenden Dokumentation von Geschäftsvorfällen. Die verstärkten Kontrollen zeigen Wirkung. Die Zahl der ordnungsgemäß ausgestatteten Fahrzeuge ist gestiegen. Damit steigt auch die Steuerehrlichkeit. Sollten Unternehmen die strengeren Anforderungen nicht erfüllen und Manipulationen festgestellt werden, droht neben dem Verlust der Konzession auch ein Strafverfahren.”

    Der Betrieb eines Taxis ohne Fiskaltaxameter ist gesetzeswidrig. In diesen Fällen können die Finanzämter Schätzungen vornehmen und das Unternehmen dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) nach § 25 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) melden. Das LABO kann daraufhin Überprüfungsverfahren hinsichtlich der Taxikonzessionen einleiten. In diesem Jahr wurde bereits bei 24 Unternehmen der Konzessionsentzug beim LABO angeregt. Gegen 13 Unternehmer wurden Strafverfahren eingeleitet.

    Insgesamt gibt es in Berlin derzeit rund 7.970 Taxis. Damit ist die Zahl der Konzessionen im Vergleich zum Vorjahr um rund 340 gesunken. Gemäß aktueller Rechtslage ist beim Einsatz von Taxametern zu beachten, dass beispielsweise die elektronischen, steuerlich relevanten Einzeldaten (Einzelaufzeichnungspflicht) während der Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren jederzeit verfügbar und unverzüglich lesbar zu machen sind. Die Aufbewahrung der Daten hat so zu erfolgen, dass diese unveränderbar, vollständig und maschinell auswertbar sind. Außerdem sind die Daten auf Verlangen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger (z.B. CD, DVD, USB-Stick) zur Verfügung zu stellen.

    Die konkreten Einsatzorte und -zeiten der Geräte (Vor-, Um- und Nebensysteme mit steuerlich relevanten Informationen, somit auch der Taxameter) sind zu protokollieren und wie die Bedienungsanleitungen, Programmierungsanleitungen und Einrichtungs- und Bedienungsprotokolle ebenfalls zehn Jahre aufzubewahren.

    #Taxi #Berlin #Finanzamt #Fiskaltaxameter #Taxameter

  • Fiskaltaxameter: Kontrollen zeigen Wirkung – Zahl der ordnungsgemäß ausgestatteten Fahrzeuge ist gestiegen - Berlin.de
    https://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.661107.php

    Wie schön man sich ein Finanzsenator die Wahrheit zurechtlügen kann, damit eine politische Erfolgsmeldung draus wird. Im März 2018 sind es schon wieder über 8100 Taxikonzessionen, Tendenz steigend.

    Im Dezember wurden 7.970 Konzessionen zum Vorwand für eine jubelnde Pressemeldung genommen: Die Zahl der Taxis sinke weiter, weil Fiskaltaxameter und Kontrollen Wirkung zeigten. Pustekuchen, die Zahl der Konzessionen oszilliert um den Wert 8000, die Betrüger sind gerissener und skrupelloser geworden, und die ganz Schlauen lassen ihre ehemaligen Taxis und Bundestagskutschen nun als Mietwagen von Uber vermitteln.

    Für den ehrlichen Kutscher bleibt wie gehabt zu wenig übrig.

    Pressemitteilung Nr. 17-032 vom 22.12.2017
    Seit Januar dieses Jahres gelten strengere Anforderungen für die Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften. Taxiunternehmen müssen Fahrzeuge daher mit Fiskaltaxametern ausstatten. Knapp ein Jahr nach Einführung dieses sogenannten Fiskaltaxameters zieht die Senatsverwaltung für Finanzen Bilanz. Insgesamt wurden seit Januar rund 5.600 Fahrzeuge überprüft. Im ersten Halbjahr wurden vorrangig Unternehmen kontrolliert, die zehn oder mehr Fahrzeuge betreiben, im zweiten Halbjahr vorrangig diejenigen Unternehmen, die im Rahmen der ersten Kontrollen auffällig geworden waren. Lediglich knapp die Hälfte der 4.600 kontrollierten Fahrzeuge entsprach bei Erstkontrollen den steuerlichen Anforderungen. Bisher wurden knapp 1.000 Fahrzeuge einer zweiten Kontrolle unterzogen. 80 Prozent dieser Fahrzeuge waren bereits ordnungsgemäß ausgestattet. Die Kontrollen werden 2018 fortgeführt.

    Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen: “Jahrelang hatten Vertreter der Taxiinnung, der IHK und unabhängig erstellte Studien angemahnt, dass im Taxigewerbe viele abgegebene Steuererklärungen nicht nachzuvollziehen waren. Das Land Berlin geht deshalb seit Anfang dieses Jahres konsequent den Weg der technisch verpflichtenden Dokumentation von Geschäftsvorfällen. Die verstärkten Kontrollen zeigen Wirkung. Die Zahl der ordnungsgemäß ausgestatteten Fahrzeuge ist gestiegen. Damit steigt auch die Steuerehrlichkeit. Sollten Unternehmen die strengeren Anforderungen nicht erfüllen und Manipulationen festgestellt werden, droht neben dem Verlust der Konzession auch ein Strafverfahren.”

    Der Betrieb eines Taxis ohne Fiskaltaxameter ist gesetzeswidrig. In diesen Fällen können die Finanzämter Schätzungen vornehmen und das Unternehmen dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) nach § 25 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) melden. Das LABO kann daraufhin Überprüfungsverfahren hinsichtlich der Taxikonzessionen einleiten. In diesem Jahr wurde bereits bei 24 Unternehmen der Konzessionsentzug beim LABO angeregt. Gegen 13 Unternehmer wurden Strafverfahren eingeleitet.

    Insgesamt gibt es in Berlin derzeit rund 7.970 Taxis. Damit ist die Zahl der Konzessionen im Vergleich zum Vorjahr um rund 340 gesunken. Gemäß aktueller Rechtslage ist beim Einsatz von Taxametern zu beachten, dass beispielsweise die elektronischen, steuerlich relevanten Einzeldaten (Einzelaufzeichnungspflicht) während der Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren jederzeit verfügbar und unverzüglich lesbar zu machen sind. Die Aufbewahrung der Daten hat so zu erfolgen, dass diese unveränderbar, vollständig und maschinell auswertbar sind. Außerdem sind die Daten auf Verlangen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger (z.B. CD, DVD, USB-Stick) zur Verfügung zu stellen.

    Die konkreten Einsatzorte und -zeiten der Geräte (Vor-, Um- und Nebensysteme mit steuerlich relevanten Informationen, somit auch der Taxameter) sind zu protokollieren und wie die Bedienungsanleitungen, Programmierungsanleitungen und Einrichtungs- und Bedienungsprotokolle ebenfalls zehn Jahre aufzubewahren.

    #Berlin #Taxi #Politik

  • Fiskaltaxameterpflicht ab dem 01.01.2017 - Berlin.de
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/personenbefoerderung/artikel.522163.php

    In der Senatsverwaltung für Finanzen fand am 30. August 2016 ein Treffen von Vertretern der Steuerabteilung unter Leitung der Staatssekretärin, Frau Dr. Sudhof, mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK Berlin statt. Besprochen wurde unter anderem die verpflichtende Einführung des sogenannten Fiskal-Taxameters in allen Berliner Taxibetrieben zum 1. Januar 2017. Ab diesem Zeitpunkt gilt folgende Rechts- und Sachlage:

    Nach geltender Rechtslage müssen alle im Taxameter erfassten steuerlich relevanten Einzeldaten vollständig und unveränderbar gespeichert (Einzelaufzeichnungspflicht) und jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Die digitalen Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten können durch den Einsatz von sog. Fiskaltaxametern gewährleistet werden. Nach dem gegenwärtigen Stand ist hierfür – neben anderen – insbesondere das INSIKA-Verfahren geeignet.
    Mit Ablauf des 31. Dezember 2016 verstreicht die Übergangsfrist des BMFSchreibens vom 26. November 2010. Ab dem 1. Januar 2017 muss jedes Taxameter die Anforderungen aus dem o.g. BMF-Schreiben erfüllen. Eine weitere Übergangszeit wird es nicht geben. Die Nichterfüllung dieser Pflichten wird als schwerer Verstoß gegen die steuerrechtlichen Pflichten gewertet. Neben möglichen Hinzuschätzungen wird die Finanzbehörde künftig den Betrieb eines Taxis ohne sog. Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden und ggf. das LABO gem. § 25 PBefG über diesen schweren steuerrechtlichen Verstoß zur Überprüfung der Zuverlässigkeit des betreffenden Unternehmers informieren.
    Ab dem 1. Januar 2017 müssen Taxiunternehmer mit verstärkten Kontrollen insbesondere hinsichtlich der ordnungsgemäßen digitalen Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht rechnen. Hierfür steht der Steuerverwaltung auch das Instrument der Umsatzsteuer-Nachschau zur Verfügung. Hierbei können auch unangekündigte Kontrollen durchgeführt werden.
    Ab dem 1. Januar 2017 wird die Berliner Steuerverwaltung den Betrieb eines Taxis ohne sog. Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden und die gesetzlichen Folgerungen ziehen.

    Protokoll zur Besprechung am 30.8.2016 der Senatsverwaltung für Finanzen mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK Berlin
    https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/nachrichten/2016-09-26-gemeinsames-protokoll-taxiverbaende_ihk_senfin.pdf

    LABO ab sofort nicht mehr Registrierungsstelle, Stand: 10.11.2016
    https://www.berlin.de/labo/_assets/information_-labo-nicht-mehr-registrierungsstelle_10-11-16.pdf

    D-TRUST GmbH, Berlin - Ihr TRUSTCENTER für eANV Produkte
    https://www.d-trust.net/internet/content

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    Cloud-Sicherheit auf mehrere Schultern verteilt | Bundesdruckerei
    https://www.bundesdruckerei.de/de/Presse/Pressemitteilungen/Cloud-Sicherheit-auf-mehrere-Schultern-verteilt

    #Berlin #Taxi #LABO