• Fiskaltaxameterpflicht ab dem 01.01.2017 - Berlin.de
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/personenbefoerderung/artikel.522163.php

    Da hatten doch alle Beteiligten behauptet, dass mit der Einführung des Fiskaltaxameters die Schwarzarbeit am Taxilenkrad unmöglich gemacht würde und alle wieder ordentlich verdienen könnten.

    Das war nix, im Gegenteil nahm die Zahl der Taxis weiter zu und die übelsten Verbrecher wechselten einfach ins Mietwagengewerbe, wo keine Aufzeichnungen über Arbeitszeiten und Umsätze erfolgen, die der Prüfung durch deutsche Behörden zugänglich wären.

    Bei Einbau der Fiskaltaxameter wurde gleich noch ein Modul zum automatisierten Lohnraub an die Glocke „geschraubt“, das einfach alle Standzeiten ohne Fahrgast als Pausenzeiten erfasst und in die Personalbuchhaltung überträgt. Damit wurde Lohnraub nicht nur billiger machbar sondern gleichzeitig quasi gesetzkonform konfiguriert, ungefähr so wie bei VW die Abgaswerte schöngerechnet wurden.

    In den drei Jahren seit Einführung all der wunderbaren Neuheiten durfte dann Uber nach Abschaffung der Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer so richtig durchstarten, denn jetzt kann sich jede arme Sau mit oder ohne festen Aufenthaltsstatus den kleinem P-Schein holen. Ohne jede Ahnung von den eigenen Rechten sind diese Fahrinnen und Fahrer der Ausbeutung durch Uber und Mietwagenbetreiber schutzlos ausgesetzt.

    Uber betreibt mit diesem Lohndumping seinen Preiskrieg gegen Taxi als Teil des öffentlichen Nahverkehrs. Am Ende soll die vollkommene Übernahme aller „Mobilitätsangebote“ durch internationale Großkonzerne stehen. Die Taxiunternehmer setzen ihre Fahrerinnenund Fahrer als Kanonenfutter im Preiskrieg ein. Sie senken die Löhne der Fahrerinnen und Fahrer immer weiter. Dabei dient ihnen der Fiskaltaxameter als Feigenblatt, das die verschärfte illegale Ausbeuten der Taxikolleginnen und - kollegen verschleiert, solange die das mit sich machen lassen.

    Die Lage ist verzwickt für die angestellten Fahrerinnen und Fahrer. Um ihre Lage zu verbessern müssten sie gegen Uber und gegen ihre Bosse zugleich kämpfen, denn beide sind für die niedrigen Löhne im Taxi verantwortlich.

    Vielleicht sollte man dafür sorgen, dass die Uber-Fahreinnen und Fahrer wenigstens den Mindestlohn erhalten. Damit wäre eine Grenze im Unterbietungswettbewerb gesetzt. Vermutlich würden dann die Uber-Mietwagenbetriebe sehr schnell dichtmachen. Sie leben nur durch die extrem niedrigen Löhne ihrer Fahrerinnen und Fahrer.

    Fiskaltaxameterpflicht ab dem 01.01.2017
    In der Senatsverwaltung für Finanzen fand am 30. August 2016 ein Treffen von Vertretern der Steuerabteilung unter Leitung der Staatssekretärin, Frau Dr. Sudhof, mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK Berlin statt. Besprochen wurde unter anderem die verpflichtende Einführung des sogenannten Fiskal-Taxameters in allen Berliner Taxibetrieben zum 1. Januar 2017. Ab diesem Zeitpunkt gilt folgende Rechts- und Sachlage:

    Nach geltender Rechtslage müssen alle im Taxameter erfassten steuerlich relevanten Einzeldaten vollständig und unveränderbar gespeichert (Einzelaufzeichnungspflicht) und jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Die digitalen Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten können durch den Einsatz von sog. Fiskaltaxametern gewährleistet werden. Nach dem gegenwärtigen Stand ist hierfür – neben anderen – insbesondere das INSIKA-Verfahren geeignet.
    Mit Ablauf des 31. Dezember 2016 verstreicht die Übergangsfrist des BMFSchreibens vom 26. November 2010. Ab dem 1. Januar 2017 muss jedes Taxameter die Anforderungen aus dem o.g. BMF-Schreiben erfüllen. Eine weitere Übergangszeit wird es nicht geben. Die Nichterfüllung dieser Pflichten wird als schwerer Verstoß gegen die steuerrechtlichen Pflichten gewertet. Neben möglichen Hinzuschätzungen wird die Finanzbehörde künftig den Betrieb eines Taxis ohne sog. Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden und ggf. das LABO gem. § 25 PBefG über diesen schweren steuerrechtlichen Verstoß zur Überprüfung der Zuverlässigkeit des betreffenden Unternehmers informieren.
    Ab dem 1. Januar 2017 müssen Taxiunternehmer mit verstärkten Kontrollen insbesondere hinsichtlich der ordnungsgemäßen digitalen Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht rechnen. Hierfür steht der Steuerverwaltung auch das Instrument der Umsatzsteuer-Nachschau zur Verfügung. Hierbei können auch unangekündigte Kontrollen durchgeführt werden.
    Ab dem 1. Januar 2017 wird die Berliner Steuerverwaltung den Betrieb eines Taxis ohne sog. Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden und die gesetzlichen Folgerungen ziehen.

    Protokoll zur Besprechung am 30.8.2016 der Senatsverwaltung für Finanzen mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK Berlin https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/nachrichten/2016-09-26-gemeinsames-protokoll-taxiverbaende_ihk_senfin.pdf

    LABO ab sofort nicht mehr Registrierungsstelle https://www.berlin.de/labo/_assets/information_-labo-nicht-mehr-registrierungsstelle_10-11-16.pdf - Stand: 10.11.2016

    #Berlin #Taxi #Fiskaltaxameter

  • Informationen zum INSIKA-"Fiskaltaxameter" - IHK Berlin
    https://www.ihk-berlin.de/produktmarken/branchen/verkehr/Brancheninformationen/Fragen_und_Antworten_zum_Fiskaltaxameter/2272198

    Die in dieser IHK-Mitteilung genannten Hersteller und Dienstleister und andere unterstützen Steuerhinterziehung und Sozialbetrug, soweit sie die bekannten Pausenmodule in Taxameter einbauen oder konstruieren.

    Aktuell: Am 30. August 2016 fand ein gemeinsamer Erfahrungsaustausch zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes sowie der IHK Berlin statt. Das Protokoll des Treffens mit aktuellen Informationen zum Fiskaltaxameter finden Sie hier.
    http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/nachrichten/artikel.513036.php

    Achtung: Ab dem 1. Januar 2017 werden von der Finanzverwaltung solche Geräte, die die Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26.11.2010 (vollständige und unveränderbare Aufzeichnung steuerlich relevanter Einzeldaten) nicht erfüllen, nicht mehr als Indiz für eine korrekte Erfassung der Grundaufzeichnungen anerkannt. Die Weiternutzung solcher Geräte kann zu Hinzuschätzungen führen. Dies hat das Bundesfinanzministerium am 17. Mai 2016 schriftlich bestätigt. Für die Erteilung von Konzessionen http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/nachrichten/artikel.513036.php wird das LABO künftig den Einbaunachweis fordern.

    Wir möchten Sie deshalb über die Möglichkeit der Nutzung von sogenannten INSIKA-"Fiskaltaxameter" (an einen Taxameter gebundene Sicherheitseinheit mit Smartcard) informieren. Die Abkürzung INSIKA bedeutet: „Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme“.

    Bei den bislang verwendeten digitalen Taxametern werden von mehreren Herstellern kleine Zusatzgeräte angeschlossen, die jede Buchung auf dem „Zähler“ mit digitalen Signaturen versehen. Diese Daten werden direkt online an ein Data-Center geschickt und fälschungssicher abgespeichert. Diese digitale Signatur wird ab dem Jahr 2017 bei allen Bargeldgeschäften durch die Europäische Union verbindlich vorgeschrieben. Bis dahin ist der Einbau freiwillig.

    Wenn Sie sich entschieden haben, ein „Fiskaltaxameter“ auf eigene Kosten in Ihr Fahrzeug einzubauen, folgt als zweiter Schritt die Beantragung der INSIKA-Smartcard:

    – Das Antragsformular kann bequem auf der Internetseite der D-Trust GmbH (Bundesdruckerei) unter diesem Link ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden.
    http://www.d-trust.de/insika

    – Die Antragsstellung erfolgt dann persönlich bei der Registrierungsstelle. Das LABO muss nicht mehr beteiligt werden.

    Um die Funktionsfähigkeit des Fiskal- oder Onlinetaxameters zu prüfen, hatte die IHK Berlin zusammen mit dem Taxiverband Berlin, Brandenburg e.V. (TVB), der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Projektfinanzierung) einen Versuch mit fünf konzessionierten Taxen durchgeführt. Dieses INSIKA-Projekt wurde am 29.02.2012 erfolgreich abgeschlossen. Die von der IHK Berlin und allen Berliner Taxiverbänden geforderte Förderung des Einbaus dieser Technik nach dem Hamburger Modell hat der Senat jedoch abgelehnt.

    INSIKA-"Fiskaltaxameter"-Hersteller sind u.a.:
    – HALE electronic GmbH
    – Kienzle Argo
    – Semitron
    – Cabman BCT
    – Digitax
    INSIKA-"Fiskaltaxameter"-Dienstleistungsanbieter sind u.a.:
    – taxiwin
    – Tesymex
    – Starkcenter
    – HALE electronic GmbH
    – taxiFusion

    –—

    Kontakt

    Dr. Lutz Kaden
    Dr.Lutz Kaden Dr.Lutz Kaden
    030 31510-415
    030 31510-168 (Fax)
    lutz.kaden@berlin.ihk.de

    #Taxi #Berlin #Finanzamt #Fiskaltaxameter #Taxameter

  • Erfahrungsaustausch mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK - Berlin.de
    https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/nachrichten/artikel.513036.php

    Gemeinsamer Erfahrungsaustausch: In der Senatsverwaltung für Finanzen fand am 30. August 2016 ein Treffen zwischen Vertretern der Steuerabteilung unter Leitung der Staatssekretärin, Frau Dr. Sudhof, mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK statt.

    Besprochen wurde die verpflichtende Einführung des sogenannten Fiskal-Taxameters in allen Berliner Taxibetrieben zum 01. Januar 2017 und die „Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit des Taxigewerbes in Berlin“.

    Einigkeit bestand darin, dass gegen Steuerverkürzungen in der Taxibranche weiterhin konsequent vorgegangen werden muss. Zusätzlich zu den bisherigen Prüfungsmaßnahmen wird die Steuerverwaltung ab dem 01. Januar 2017 den Betrieb eines Taxis ohne Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden und die gesetzlichen Folgerungen ziehen.

    Protokoll zur Besprechung am 30.8.2016 der Senatsverwaltung für Finanzen mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK Berlin
    https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/nachrichten/2016-09-26-gemeinsames-protokoll-taxiverbaende_ihk_senfin.pdf

    #Taxi #Berlin #Finanzamt #Fiskaltaxameter #Taxameter

  • Fiskaltaxameterpflicht ab dem 01.01.2017 - Berlin.de
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/personenbefoerderung/artikel.522163.php

    In der Senatsverwaltung für Finanzen fand am 30. August 2016 ein Treffen von Vertretern der Steuerabteilung unter Leitung der Staatssekretärin, Frau Dr. Sudhof, mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK Berlin statt. Besprochen wurde unter anderem die verpflichtende Einführung des sogenannten Fiskal-Taxameters in allen Berliner Taxibetrieben zum 1. Januar 2017. Ab diesem Zeitpunkt gilt folgende Rechts- und Sachlage:

    Nach geltender Rechtslage müssen alle im Taxameter erfassten steuerlich relevanten Einzeldaten vollständig und unveränderbar gespeichert (Einzelaufzeichnungspflicht) und jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Die digitalen Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten können durch den Einsatz von sog. Fiskaltaxametern gewährleistet werden. Nach dem gegenwärtigen Stand ist hierfür – neben anderen – insbesondere das INSIKA-Verfahren geeignet.
    Mit Ablauf des 31. Dezember 2016 verstreicht die Übergangsfrist des BMFSchreibens vom 26. November 2010. Ab dem 1. Januar 2017 muss jedes Taxameter die Anforderungen aus dem o.g. BMF-Schreiben erfüllen. Eine weitere Übergangszeit wird es nicht geben. Die Nichterfüllung dieser Pflichten wird als schwerer Verstoß gegen die steuerrechtlichen Pflichten gewertet. Neben möglichen Hinzuschätzungen wird die Finanzbehörde künftig den Betrieb eines Taxis ohne sog. Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden und ggf. das LABO gem. § 25 PBefG über diesen schweren steuerrechtlichen Verstoß zur Überprüfung der Zuverlässigkeit des betreffenden Unternehmers informieren.
    Ab dem 1. Januar 2017 müssen Taxiunternehmer mit verstärkten Kontrollen insbesondere hinsichtlich der ordnungsgemäßen digitalen Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht rechnen. Hierfür steht der Steuerverwaltung auch das Instrument der Umsatzsteuer-Nachschau zur Verfügung. Hierbei können auch unangekündigte Kontrollen durchgeführt werden.
    Ab dem 1. Januar 2017 wird die Berliner Steuerverwaltung den Betrieb eines Taxis ohne sog. Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden und die gesetzlichen Folgerungen ziehen.

    Protokoll zur Besprechung am 30.8.2016 der Senatsverwaltung für Finanzen mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK Berlin
    https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/nachrichten/2016-09-26-gemeinsames-protokoll-taxiverbaende_ihk_senfin.pdf

    LABO ab sofort nicht mehr Registrierungsstelle, Stand: 10.11.2016
    https://www.berlin.de/labo/_assets/information_-labo-nicht-mehr-registrierungsstelle_10-11-16.pdf

    D-TRUST GmbH, Berlin - Ihr TRUSTCENTER für eANV Produkte
    https://www.d-trust.net/internet/content

    Die elektronische Kommunikation nimmt weltweit stetig zu. Mit ihrer Verbreitung wachsen auch die Anforderungen an den Schutz der Identitäten der Nutzer sowie an die Sicherheit der Prozesse und Verfahren. D-TRUST hat sich auf die Entwicklung und den Vertrieb von Hochsicherheitsprodukten spezialisiert. Das Unternehmen ist eine 100-prozentige Tochter der Bundesdruckerei GmbH - gemeinsam sorgen die beiden Unternehmen mit ihren Produkten und Dienstleistungen für Sicherheit und Vertrauen.

    Cloud-Sicherheit auf mehrere Schultern verteilt | Bundesdruckerei
    https://www.bundesdruckerei.de/de/Presse/Pressemitteilungen/Cloud-Sicherheit-auf-mehrere-Schultern-verteilt

    #Berlin #Taxi #LABO