• Ortskundekatalog Berlin 2020 - Berlin.de
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.892487.php

    Im Zeitraum vom 1.10.2020 bis zum 31.8.2021 muss sich jeder angehende Berliner Taxifahrer der im Ortskundkatalog und der Information zur geänderten Ortskundeprüfung beschriebenen Prüfungsprozedur unterziehen. Es fragt sich, wer das noch tut, denn sogar diese ab Oktober 2020 extrem erleichterte Prüfung entfällt ab August 2020. Seinen Lebensunterhalt kann mit Taxifahren spätestens seit dem ersten Anti-Covid-Lockdown niemand mehr bestreiten, es sei denn, er wohnt „unter den Brücken“.

    Ortskundekatalog Berlin 2020
    veröffentlicht im Februar 2020,
    prüfungsrelevant ab 01. Oktober 2020.

    Information zur geänderten Ortskundeprüfung

    Weil der Texte so schön absurd klingt, folgt nun das Vorworts zum letzten Berliner Ortkundekatalog vor Abschaffung der Ortskundeprüfung für Taxifahrer.

    https://www.berlin.de/labo/_assets/kraftfahrzeugwesen/ortskundekatalog_berlin_2020.pdf

    Vorwort

    In einer Dienstleistungsgesellschaft, die immer mobiler wird, verzeichnet das Personenbeförderungsgewerbe eine steigende Nachfrage. Mit ihr steigt aber nicht nur die Zahl der Anbieter, vielmehr steigen auch die qualitativen Anforderungen an das Personal. Wer eine gute Dienstleistung erbringt, hat bessere Chancen im Wettbewerb als ein Anbieter mit Qualitätsdefiziten (aus Lesbarkeitsgründen gilt bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechter).

    Ein professioneller Personenbeförderer ist orts- und sprachkundig, höflich, hilfsbereit, kommunikativ, gepflegt und gut gekleidet, er kennt einschlägige Gesetze und Verordnungen, weiß um seine Rechte und Pflichten (und die der Kundschaft), erscheint überpünktlich zu Aufträgen und pflegt einen sicheren und angenehmen Fahrstil in einem technisch einwandfreien, sauberen und angenehm riechenden Fahrzeug. Ein gewisses Maß an Menschenkenntnis und Allgemeinbildung sowie faires Verhalten gegenüber den eigenen Kollegen sollten selbstverständlich sein und runden das Bild ab. Taxifahrer ist kein Ausbildungsberuf. Nur ein Teil der erforderlichen Qualifikation ist in der Ortskundeprüfung nachzuweisen, deren Durchführung mit Wirkung vom 1. November 2014 den beiden Technischen Prüfstellen in Berlin, der Technischen Prüfstelle des DEKRA e. V. Dresden und der Technischen Prüfstelle des TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e. V., übertragen wurde.

    Seit Erscheinen des letzten Ortskundekatalogs haben sich Zugangsbedingungen zu einem Teil des Personenbeförderungsgewerbes verändert. Zur Objektivierung der Ortskundeprüfung wird die Transparenz des zweiten Prüfungsteils erhöht. Hierfür wird mit Inkrafttretens dieses Ortskundekatalogs die mündliche Prüfung durch ein inhaltlich entsprechendes, computerbasiertes Prüfverfahren ersetzt. Dies ist zugleich eine Verbesserung des Service für die Anwärter, da künftig auch für den zweiten Prüfungsteil insgesamt sechs Adressen zur Verfügung stehen. Das Ergebnis ist der folgende Ortskundekatalog, der festlegt, welche Kenntnisse für das Bestehen der Ortskundeprüfung erforderlich sind, und der Hinweise für die Prüfung gibt.

    Der Kataloginhalt bildet lediglich ein Mindestmaß an erforderlichem Wissen für die Tätigkeit als Personenbeförderer ab. Erst Ortskenntnisse, die weit über den Kataloginhalt hinausgehen, und die eingangs erwähnten Qualifikationen ermöglichen eine hochwertige Dienst leistung.

    Berlin, im Januar 2020 DEKRA e. V. Dresden TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e. V.

    Hier der Link zur Information zur geänderten Ortskundeprüfung
    https://berlin.de/labo/_assets/kraftfahrzeugwesen/information-zur-geaenderten-ortskundepruefung.pdf

    #Taxi #Berlin #Ortskundeprüfung

  • Beschwerden zum unerlaubten Bereithalten von Mietwagen mit auswärtigen Kennzeichen - Stellungnahme des LABO an die Taxenverbände - Berlin.de
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/aktuelles/artikel.589776.php

    Hallo Herr Schötz,

    das ist schon richtig gelungen, wie sie sich als Leiter des Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, der Taxi-Aufsichtsbehörde, aus der Verantwortung stehlen. Seit Ihrem Schreiben vom 09.05.2017 singen die Geschäftführer und Rechtsverdreher in den Uber-Zentralen Deutschlands fröhlich
    Ach wie schön, dass keiner weiss, dass ich Rumpelstilzchen heiss .

    Der Betrieb einer reinen Internetplattform zur Vermittlung genehmigter Verkehrsformen ist weder verboten, noch irgendwie genehmigungspflichtig. Der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz gem. § 49 Absatz 4 PBefG unterliegt daher auch nur das Unternehmen, das die vermittelten Fahrten als Genehmigungsinhaber für den Verkehr mit Mietwagen tatsächlich ausführt.

    Schon vor drei Jahren, als Sie das unten verlinkte Schreiben verfassten, war abzusehen, dass Uber von europäischen Gerichten auf nationaler und gesamteuropäischer Ebene nicht nur als Vermittler sondern aufgrund seiner zentralen Rolle im Gewerbe als Taxibetrieb definiert und in die Pflicht genommen werden würde oder bereits wurde. Nur in Deutschland und im ähnlich chaotisch strukturierten Belgien verteidigen Bürokraten und Politiker Ihres Schlages aus Denkfaulheit, Dummheit oder Eigennutz noch den großen Gesellschaftsschädling aus Übersee.

    Schade, dass hierzulande öffentliche Funktionsträger nicht auf Zeit ins Amt gewählt werden sondern sich auf eine üppige Pension freuen dürfen, solange sie die silbernen Löffel nur im übertragenen Sinne klauen.

    Vielleicht kommen Sie doch noch zur Vernunft. Man sieht sich.

    https://www.berlin.de/labo/_assets/kraftfahrzeugwesen/20170509_stellungnahme-des-labo.pdf

    #Berlin #Taxi #Uber #Mietwagen #Recht #Verwaltung #LABO

  • Fiskaltaxameterpflicht ab dem 01.01.2017 - Berlin.de
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/personenbefoerderung/artikel.522163.php

    Da hatten doch alle Beteiligten behauptet, dass mit der Einführung des Fiskaltaxameters die Schwarzarbeit am Taxilenkrad unmöglich gemacht würde und alle wieder ordentlich verdienen könnten.

    Das war nix, im Gegenteil nahm die Zahl der Taxis weiter zu und die übelsten Verbrecher wechselten einfach ins Mietwagengewerbe, wo keine Aufzeichnungen über Arbeitszeiten und Umsätze erfolgen, die der Prüfung durch deutsche Behörden zugänglich wären.

    Bei Einbau der Fiskaltaxameter wurde gleich noch ein Modul zum automatisierten Lohnraub an die Glocke „geschraubt“, das einfach alle Standzeiten ohne Fahrgast als Pausenzeiten erfasst und in die Personalbuchhaltung überträgt. Damit wurde Lohnraub nicht nur billiger machbar sondern gleichzeitig quasi gesetzkonform konfiguriert, ungefähr so wie bei VW die Abgaswerte schöngerechnet wurden.

    In den drei Jahren seit Einführung all der wunderbaren Neuheiten durfte dann Uber nach Abschaffung der Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer so richtig durchstarten, denn jetzt kann sich jede arme Sau mit oder ohne festen Aufenthaltsstatus den kleinem P-Schein holen. Ohne jede Ahnung von den eigenen Rechten sind diese Fahrinnen und Fahrer der Ausbeutung durch Uber und Mietwagenbetreiber schutzlos ausgesetzt.

    Uber betreibt mit diesem Lohndumping seinen Preiskrieg gegen Taxi als Teil des öffentlichen Nahverkehrs. Am Ende soll die vollkommene Übernahme aller „Mobilitätsangebote“ durch internationale Großkonzerne stehen. Die Taxiunternehmer setzen ihre Fahrerinnenund Fahrer als Kanonenfutter im Preiskrieg ein. Sie senken die Löhne der Fahrerinnen und Fahrer immer weiter. Dabei dient ihnen der Fiskaltaxameter als Feigenblatt, das die verschärfte illegale Ausbeuten der Taxikolleginnen und - kollegen verschleiert, solange die das mit sich machen lassen.

    Die Lage ist verzwickt für die angestellten Fahrerinnen und Fahrer. Um ihre Lage zu verbessern müssten sie gegen Uber und gegen ihre Bosse zugleich kämpfen, denn beide sind für die niedrigen Löhne im Taxi verantwortlich.

    Vielleicht sollte man dafür sorgen, dass die Uber-Fahreinnen und Fahrer wenigstens den Mindestlohn erhalten. Damit wäre eine Grenze im Unterbietungswettbewerb gesetzt. Vermutlich würden dann die Uber-Mietwagenbetriebe sehr schnell dichtmachen. Sie leben nur durch die extrem niedrigen Löhne ihrer Fahrerinnen und Fahrer.

    Fiskaltaxameterpflicht ab dem 01.01.2017
    In der Senatsverwaltung für Finanzen fand am 30. August 2016 ein Treffen von Vertretern der Steuerabteilung unter Leitung der Staatssekretärin, Frau Dr. Sudhof, mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK Berlin statt. Besprochen wurde unter anderem die verpflichtende Einführung des sogenannten Fiskal-Taxameters in allen Berliner Taxibetrieben zum 1. Januar 2017. Ab diesem Zeitpunkt gilt folgende Rechts- und Sachlage:

    Nach geltender Rechtslage müssen alle im Taxameter erfassten steuerlich relevanten Einzeldaten vollständig und unveränderbar gespeichert (Einzelaufzeichnungspflicht) und jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Die digitalen Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten können durch den Einsatz von sog. Fiskaltaxametern gewährleistet werden. Nach dem gegenwärtigen Stand ist hierfür – neben anderen – insbesondere das INSIKA-Verfahren geeignet.
    Mit Ablauf des 31. Dezember 2016 verstreicht die Übergangsfrist des BMFSchreibens vom 26. November 2010. Ab dem 1. Januar 2017 muss jedes Taxameter die Anforderungen aus dem o.g. BMF-Schreiben erfüllen. Eine weitere Übergangszeit wird es nicht geben. Die Nichterfüllung dieser Pflichten wird als schwerer Verstoß gegen die steuerrechtlichen Pflichten gewertet. Neben möglichen Hinzuschätzungen wird die Finanzbehörde künftig den Betrieb eines Taxis ohne sog. Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden und ggf. das LABO gem. § 25 PBefG über diesen schweren steuerrechtlichen Verstoß zur Überprüfung der Zuverlässigkeit des betreffenden Unternehmers informieren.
    Ab dem 1. Januar 2017 müssen Taxiunternehmer mit verstärkten Kontrollen insbesondere hinsichtlich der ordnungsgemäßen digitalen Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht rechnen. Hierfür steht der Steuerverwaltung auch das Instrument der Umsatzsteuer-Nachschau zur Verfügung. Hierbei können auch unangekündigte Kontrollen durchgeführt werden.
    Ab dem 1. Januar 2017 wird die Berliner Steuerverwaltung den Betrieb eines Taxis ohne sog. Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden und die gesetzlichen Folgerungen ziehen.

    Protokoll zur Besprechung am 30.8.2016 der Senatsverwaltung für Finanzen mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK Berlin https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/nachrichten/2016-09-26-gemeinsames-protokoll-taxiverbaende_ihk_senfin.pdf

    LABO ab sofort nicht mehr Registrierungsstelle https://www.berlin.de/labo/_assets/information_-labo-nicht-mehr-registrierungsstelle_10-11-16.pdf - Stand: 10.11.2016

    #Berlin #Taxi #Fiskaltaxameter

  • LABO-Geschäftsberichte - Berlin.de
    https://www.berlin.de/labo/wir-ueber-uns/artikel.106383.php

    Wir schreiben den 3. November des Jahres 2019. Auf den WWW-Seiten des Senats von Berlin Berliner finden wir die Geschäftsberichte der für uns zuständigen Überwachungsbehörde LABO, des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Es sind die Ausgaben für die Jahre 2001 bis 2017. Wo ist der Bericht für 2018? Seine Abwesenheit ist kein gutes Zeichen.

    Na schön dann schauen wir mal nach der Personalausstattung.

    Wir sind ca. 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen ca. 90% in der Kundenbedienung, in der persönlichen Beratung oder am Telefon tätig sind. Rd. 75% unserer Beschäftigten sind Frauen.

    Die Ankündigung liste sich sehr gut. Von den rund 1000 LABO Beamten und Angestellten sollte doch eine ansehnliche Zahl mit der Überwachung und Verwaltung der über 8000 Taxis und (geschätzt) mindestens 15.000 Taxifahreinnen und Fahrer und der in Mietwagen beschäftigt sein, besonders seit der „kleine P-Schein“ ohne Ortskundeprüfung zugänglich geworden ist. Damit dürften noch einmal mindestens 3000 zusätzliche P-Scheine für Kranken- und Mietwagen dazugekommen sein.

    Organigramm des LABO im Jahr 2019
    https://www.berlin.de/labo/_assets/organigramm/organigramm_labo_internet.pdf

    Offensichtlich ist die Abteilung III, Kraftfahrzeugwesen, von Frau Frey für uns zuständig. Eine Abteilung für Taxis gibt es nicht. Wahrscheinlich beschäftigt sich die Unterabteilung III C 3, Gewerbeangelegenheiten, Personen- und Güterbeförderung neben vielen anderen Aufgaben auch mit den Berliner Taxis.

    In den Geschäftsberichten des kommt das Wort Taxi ebenso wenig vor wie im Organigramm der Behörde. Kein Wunder, wenn alle machen, was sie wollen. Es geht das Gerücht um, dass sich im LABO weiterhin nur zwei Personen um die über 8000 Taxis und tausende Mietwagen kümmern, während alle Neueinstellungen, mit dem die Probleme des Gewerbes angegangen werden sollten, den Behörden Lageso oder Lagetsi zugeschlagen wurden.

    Das ist alles eher beunruhigend, zeugt es doch vom konsequenten Desinteresse am Schicksel der Arbeitenden und ihrer Betriebe. Dabei gibt das Personenbeförderungsgesetz seit dem Jahr 1961 den staatlichen Stellen eine Fürsorgepflicht auf, damit das Gewerbe nicht durch Sozialdumping oder andere Entwicklungen gefährdet wird. Da bleibt noch viel Arbeit zu tun, bevor die Behörde gesetzeskonform aufgestellt sein wird.

    Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten veröffentlicht seit 2001 regelmäßig einen Geschäftsbericht, um über die wesentlichen Leistungsdaten der Fachabteilungen sowie über die Ergebnisse der wirkungsorientierten ganzheitlichen Steuerung des Amtes zu berichten.
    Im Geschäftsbericht wird die Tätigkeit des LABO in der praktischen Umsetzung der ziel- und ergebnisorientierten Steuerung dargestellt. In kurzen Berichten wird auf das Geschäftsjahr zurückgeschaut und im Zahlenteil für die wichtigsten Produkte eine Leistungsbilanz nach den Kriterien

    Auftragserfüllung,
    Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterzufriedenheit,
    Kundinnen- und Kundenzufriedenheit und
    Wirtschaftlichkeit
    gezogen.

    Diese besondere Art der Transparenz wird in der Öffentlichkeit insbesondere deshalb geschätzt, weil auch kritische Entwicklungen offen angesprochen werden.

    Wir über uns - Berlin.de
    https://www.berlin.de/labo/wir-ueber-uns

    Als eine nachgeordnete Behörde der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sind wir für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden auf den Gebieten der Wiedergutmachung, des Personenstands- und Einwohnerwesens, Kraftfahrzeugwesens – und Ausländerwesens tätig. Wir verstehen uns als eine moderne Behörde mit einem hohen Dienstleistungsanspruch gegenüber unseren Kundinnen und Kunden.

    Wer bitteschön sind die Kundinnen und Kunden einer Behörde? Die hat keine Kunden sondern Bürger, Bitt- und Antragsteller und weiß der Teufel was noch für Rechtsverhältnisse mit in- und ausländischen Bewohnern der Stadt. Oder ist das jetzt ein profitorientierter Betrieb, der sich darauf vorbereitet, an die Börse zu gehen?

    Zufrieden ist man mit dem LABO wie mit dem Krankenhaus immer erst, wenn man es weit hinter sich gelassen hat. Dienstleistung, det ich nich lache :-/

    #Berlin #Taxi #Verwaltung #Politik

  • Ortskundekatalog für die Ortskundeprüfung zum Erwerb der FzF, Berlin 2017
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/aktuelles/artikel.506322.php
    FzF heißt der P-Schein heute im Amtsschimmeldeutsch. Wieder was gelernt. Mal sehen, was in der gefürchteten Otrskundeprüfung so alles drin ist. Alle zehntausend Berliner Straße und Plätze kann man dem Anfänger eher nicht zumuten.

    Die Grundkenntnisse:

    Ortskundekatalog Berlin 2017, veröffentlicht im Juli 2016,
    prüfungsrelevant ab 02. Januar 2017.

    Witzig: Verantwortlich für den Inhalt der Berliner Ortskundeprüfung sind - nein, weder die Taxi-Innung noch die zuständige Aufsichtsbehörde - DEKRA e. V. Dresden und TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e. V. Seit 1. November 2014. Da kann nichts Gutes bei rauskommen:

    Die Zahl der Fragen, die sich auf Straßen und deren begrenzende Straßen beziehen, wurde reduziert.

    Aha, so genau muß man es also garnicht mehr wissen. Aber ganz ehrlich sind die Herren von TÜV und DEKRA dann doch nicht:

    Besonders wichtig sind aber Kenntnisse, wie Straßen untereinander verknüpft sind – eine Fragestellung, die bei
    jeder Zielfahrt auftritt.

    Soso, das erklärt vielleicht, warum die Ausbildung heute bis zu zwei Jahre dauert, während vor dreißig Jahren vier bis sechs Wochen genügten - bei höheren Anforderungen: Man lockt die Prüflingen in eine Falle, macht ihnen weis, sie müßten gaarnich so viel lernen, und dann kommt der Hammer bei der mündlichen Prüfung. Jaja, die kommerziellen Taxischulen können sich dann gleich die Knete für ein paar Monate zusätzliche Schulung vom Jobcenter überweisen lassen, könnte man meinen.

    Einige Orte und Objekte im Umland wurden daher in den Katalog aufgenommen, ohne dass detaillierte Ortskenntnisse im Umland verlangt werden.

    O.K. ist gebongt, die Mauer ist weg und man riskiert ab und zu in den Speckgürtel oder sogar zu den Bauern verschlagen zu werden. Aber damit die armen Anfänger in der Prüfung zu nerven, und auch noch auf Kosten der Berlinkenntnisse, ist eigentlich überflüssig, denn im Umland darf man schon mal das Navi einschalten, ist ja kein Pflichtfahrgebiet. Aber so sieht das eben der TÜV Rheinland, für den ist mentalitätsmäßig Berlin sowieso ein Vorort von Düsseldorf. Sollte man auch gleich in die Prüfung aufnehmen.

    Plätze haben ein größeres Gewicht erhalten, da sie für Fahrgäste wichtige Orientierungspunkte darstellen. Auch die Zahl der Objekte ist gestiegen.

    Ist gekauft. Berlin wächst und stellt höhere Anforderungen an alle. Mehr Mensch, mehr Straße, mehr Auto, mehr, mehr mehr ...
    Warum es nicht gelungen ist, mehr Deutschkenntnisse als Pflichtaufgabe in die Prüfungsbedingungen zu schreiben, das weiß alleine der Taxigott. Aber wenn man den gefragt hätte, wären womöglich auch noch Englischkenntnisse in die Prfungsordnung geschrieben worden. Geht gar nicht, dann fallen ja die ganzen Sekundarschulabbrecher sofort durch und billiges Fahrermaterial wird von den Unternehmern dringend benötigt.

    Download (Datei wird als Ortskundekatalog 2016 bezeichnet): https://www.berlin.de/labo/_assets/kraftfahrzeugwesen/ortskundekatalog_2016.pdf

    #Berlin #Taxi #P-Schein

  • Fiskaltaxameterpflicht ab dem 01.01.2017 - Berlin.de
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/personenbefoerderung/artikel.522163.php

    In der Senatsverwaltung für Finanzen fand am 30. August 2016 ein Treffen von Vertretern der Steuerabteilung unter Leitung der Staatssekretärin, Frau Dr. Sudhof, mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK Berlin statt. Besprochen wurde unter anderem die verpflichtende Einführung des sogenannten Fiskal-Taxameters in allen Berliner Taxibetrieben zum 1. Januar 2017. Ab diesem Zeitpunkt gilt folgende Rechts- und Sachlage:

    Nach geltender Rechtslage müssen alle im Taxameter erfassten steuerlich relevanten Einzeldaten vollständig und unveränderbar gespeichert (Einzelaufzeichnungspflicht) und jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Die digitalen Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten können durch den Einsatz von sog. Fiskaltaxametern gewährleistet werden. Nach dem gegenwärtigen Stand ist hierfür – neben anderen – insbesondere das INSIKA-Verfahren geeignet.
    Mit Ablauf des 31. Dezember 2016 verstreicht die Übergangsfrist des BMFSchreibens vom 26. November 2010. Ab dem 1. Januar 2017 muss jedes Taxameter die Anforderungen aus dem o.g. BMF-Schreiben erfüllen. Eine weitere Übergangszeit wird es nicht geben. Die Nichterfüllung dieser Pflichten wird als schwerer Verstoß gegen die steuerrechtlichen Pflichten gewertet. Neben möglichen Hinzuschätzungen wird die Finanzbehörde künftig den Betrieb eines Taxis ohne sog. Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden und ggf. das LABO gem. § 25 PBefG über diesen schweren steuerrechtlichen Verstoß zur Überprüfung der Zuverlässigkeit des betreffenden Unternehmers informieren.
    Ab dem 1. Januar 2017 müssen Taxiunternehmer mit verstärkten Kontrollen insbesondere hinsichtlich der ordnungsgemäßen digitalen Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht rechnen. Hierfür steht der Steuerverwaltung auch das Instrument der Umsatzsteuer-Nachschau zur Verfügung. Hierbei können auch unangekündigte Kontrollen durchgeführt werden.
    Ab dem 1. Januar 2017 wird die Berliner Steuerverwaltung den Betrieb eines Taxis ohne sog. Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden und die gesetzlichen Folgerungen ziehen.

    Protokoll zur Besprechung am 30.8.2016 der Senatsverwaltung für Finanzen mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK Berlin
    https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/nachrichten/2016-09-26-gemeinsames-protokoll-taxiverbaende_ihk_senfin.pdf

    LABO ab sofort nicht mehr Registrierungsstelle, Stand: 10.11.2016
    https://www.berlin.de/labo/_assets/information_-labo-nicht-mehr-registrierungsstelle_10-11-16.pdf

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    https://www.bundesdruckerei.de/de/Presse/Pressemitteilungen/Cloud-Sicherheit-auf-mehrere-Schultern-verteilt

    #Berlin #Taxi #LABO