• Ortskundekatalog Berlin 2020 - Berlin.de
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.892487.php

    Im Zeitraum vom 1.10.2020 bis zum 31.8.2021 muss sich jeder angehende Berliner Taxifahrer der im Ortskundkatalog und der Information zur geänderten Ortskundeprüfung beschriebenen Prüfungsprozedur unterziehen. Es fragt sich, wer das noch tut, denn sogar diese ab Oktober 2020 extrem erleichterte Prüfung entfällt ab August 2020. Seinen Lebensunterhalt kann mit Taxifahren spätestens seit dem ersten Anti-Covid-Lockdown niemand mehr bestreiten, es sei denn, er wohnt „unter den Brücken“.

    Ortskundekatalog Berlin 2020
    veröffentlicht im Februar 2020,
    prüfungsrelevant ab 01. Oktober 2020.

    Information zur geänderten Ortskundeprüfung

    Weil der Texte so schön absurd klingt, folgt nun das Vorworts zum letzten Berliner Ortkundekatalog vor Abschaffung der Ortskundeprüfung für Taxifahrer.

    https://www.berlin.de/labo/_assets/kraftfahrzeugwesen/ortskundekatalog_berlin_2020.pdf

    Vorwort

    In einer Dienstleistungsgesellschaft, die immer mobiler wird, verzeichnet das Personenbeförderungsgewerbe eine steigende Nachfrage. Mit ihr steigt aber nicht nur die Zahl der Anbieter, vielmehr steigen auch die qualitativen Anforderungen an das Personal. Wer eine gute Dienstleistung erbringt, hat bessere Chancen im Wettbewerb als ein Anbieter mit Qualitätsdefiziten (aus Lesbarkeitsgründen gilt bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechter).

    Ein professioneller Personenbeförderer ist orts- und sprachkundig, höflich, hilfsbereit, kommunikativ, gepflegt und gut gekleidet, er kennt einschlägige Gesetze und Verordnungen, weiß um seine Rechte und Pflichten (und die der Kundschaft), erscheint überpünktlich zu Aufträgen und pflegt einen sicheren und angenehmen Fahrstil in einem technisch einwandfreien, sauberen und angenehm riechenden Fahrzeug. Ein gewisses Maß an Menschenkenntnis und Allgemeinbildung sowie faires Verhalten gegenüber den eigenen Kollegen sollten selbstverständlich sein und runden das Bild ab. Taxifahrer ist kein Ausbildungsberuf. Nur ein Teil der erforderlichen Qualifikation ist in der Ortskundeprüfung nachzuweisen, deren Durchführung mit Wirkung vom 1. November 2014 den beiden Technischen Prüfstellen in Berlin, der Technischen Prüfstelle des DEKRA e. V. Dresden und der Technischen Prüfstelle des TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e. V., übertragen wurde.

    Seit Erscheinen des letzten Ortskundekatalogs haben sich Zugangsbedingungen zu einem Teil des Personenbeförderungsgewerbes verändert. Zur Objektivierung der Ortskundeprüfung wird die Transparenz des zweiten Prüfungsteils erhöht. Hierfür wird mit Inkrafttretens dieses Ortskundekatalogs die mündliche Prüfung durch ein inhaltlich entsprechendes, computerbasiertes Prüfverfahren ersetzt. Dies ist zugleich eine Verbesserung des Service für die Anwärter, da künftig auch für den zweiten Prüfungsteil insgesamt sechs Adressen zur Verfügung stehen. Das Ergebnis ist der folgende Ortskundekatalog, der festlegt, welche Kenntnisse für das Bestehen der Ortskundeprüfung erforderlich sind, und der Hinweise für die Prüfung gibt.

    Der Kataloginhalt bildet lediglich ein Mindestmaß an erforderlichem Wissen für die Tätigkeit als Personenbeförderer ab. Erst Ortskenntnisse, die weit über den Kataloginhalt hinausgehen, und die eingangs erwähnten Qualifikationen ermöglichen eine hochwertige Dienst leistung.

    Berlin, im Januar 2020 DEKRA e. V. Dresden TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e. V.

    Hier der Link zur Information zur geänderten Ortskundeprüfung
    https://berlin.de/labo/_assets/kraftfahrzeugwesen/information-zur-geaenderten-ortskundepruefung.pdf

    #Taxi #Berlin #Ortskundeprüfung

  • Beschwerden zum unerlaubten Bereithalten von Mietwagen mit auswärtigen Kennzeichen - Stellungnahme des LABO an die Taxenverbände - Berlin.de
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/aktuelles/artikel.589776.php

    Hallo Herr Schötz,

    das ist schon richtig gelungen, wie sie sich als Leiter des Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, der Taxi-Aufsichtsbehörde, aus der Verantwortung stehlen. Seit Ihrem Schreiben vom 09.05.2017 singen die Geschäftführer und Rechtsverdreher in den Uber-Zentralen Deutschlands fröhlich
    Ach wie schön, dass keiner weiss, dass ich Rumpelstilzchen heiss .

    Der Betrieb einer reinen Internetplattform zur Vermittlung genehmigter Verkehrsformen ist weder verboten, noch irgendwie genehmigungspflichtig. Der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz gem. § 49 Absatz 4 PBefG unterliegt daher auch nur das Unternehmen, das die vermittelten Fahrten als Genehmigungsinhaber für den Verkehr mit Mietwagen tatsächlich ausführt.

    Schon vor drei Jahren, als Sie das unten verlinkte Schreiben verfassten, war abzusehen, dass Uber von europäischen Gerichten auf nationaler und gesamteuropäischer Ebene nicht nur als Vermittler sondern aufgrund seiner zentralen Rolle im Gewerbe als Taxibetrieb definiert und in die Pflicht genommen werden würde oder bereits wurde. Nur in Deutschland und im ähnlich chaotisch strukturierten Belgien verteidigen Bürokraten und Politiker Ihres Schlages aus Denkfaulheit, Dummheit oder Eigennutz noch den großen Gesellschaftsschädling aus Übersee.

    Schade, dass hierzulande öffentliche Funktionsträger nicht auf Zeit ins Amt gewählt werden sondern sich auf eine üppige Pension freuen dürfen, solange sie die silbernen Löffel nur im übertragenen Sinne klauen.

    Vielleicht kommen Sie doch noch zur Vernunft. Man sieht sich.

    https://www.berlin.de/labo/_assets/kraftfahrzeugwesen/20170509_stellungnahme-des-labo.pdf

    #Berlin #Taxi #Uber #Mietwagen #Recht #Verwaltung #LABO

  • Ortskundekatalog für die Ortskundeprüfung zum Erwerb der FzF, Berlin 2017
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/aktuelles/artikel.506322.php
    FzF heißt der P-Schein heute im Amtsschimmeldeutsch. Wieder was gelernt. Mal sehen, was in der gefürchteten Otrskundeprüfung so alles drin ist. Alle zehntausend Berliner Straße und Plätze kann man dem Anfänger eher nicht zumuten.

    Die Grundkenntnisse:

    Ortskundekatalog Berlin 2017, veröffentlicht im Juli 2016,
    prüfungsrelevant ab 02. Januar 2017.

    Witzig: Verantwortlich für den Inhalt der Berliner Ortskundeprüfung sind - nein, weder die Taxi-Innung noch die zuständige Aufsichtsbehörde - DEKRA e. V. Dresden und TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e. V. Seit 1. November 2014. Da kann nichts Gutes bei rauskommen:

    Die Zahl der Fragen, die sich auf Straßen und deren begrenzende Straßen beziehen, wurde reduziert.

    Aha, so genau muß man es also garnicht mehr wissen. Aber ganz ehrlich sind die Herren von TÜV und DEKRA dann doch nicht:

    Besonders wichtig sind aber Kenntnisse, wie Straßen untereinander verknüpft sind – eine Fragestellung, die bei
    jeder Zielfahrt auftritt.

    Soso, das erklärt vielleicht, warum die Ausbildung heute bis zu zwei Jahre dauert, während vor dreißig Jahren vier bis sechs Wochen genügten - bei höheren Anforderungen: Man lockt die Prüflingen in eine Falle, macht ihnen weis, sie müßten gaarnich so viel lernen, und dann kommt der Hammer bei der mündlichen Prüfung. Jaja, die kommerziellen Taxischulen können sich dann gleich die Knete für ein paar Monate zusätzliche Schulung vom Jobcenter überweisen lassen, könnte man meinen.

    Einige Orte und Objekte im Umland wurden daher in den Katalog aufgenommen, ohne dass detaillierte Ortskenntnisse im Umland verlangt werden.

    O.K. ist gebongt, die Mauer ist weg und man riskiert ab und zu in den Speckgürtel oder sogar zu den Bauern verschlagen zu werden. Aber damit die armen Anfänger in der Prüfung zu nerven, und auch noch auf Kosten der Berlinkenntnisse, ist eigentlich überflüssig, denn im Umland darf man schon mal das Navi einschalten, ist ja kein Pflichtfahrgebiet. Aber so sieht das eben der TÜV Rheinland, für den ist mentalitätsmäßig Berlin sowieso ein Vorort von Düsseldorf. Sollte man auch gleich in die Prüfung aufnehmen.

    Plätze haben ein größeres Gewicht erhalten, da sie für Fahrgäste wichtige Orientierungspunkte darstellen. Auch die Zahl der Objekte ist gestiegen.

    Ist gekauft. Berlin wächst und stellt höhere Anforderungen an alle. Mehr Mensch, mehr Straße, mehr Auto, mehr, mehr mehr ...
    Warum es nicht gelungen ist, mehr Deutschkenntnisse als Pflichtaufgabe in die Prüfungsbedingungen zu schreiben, das weiß alleine der Taxigott. Aber wenn man den gefragt hätte, wären womöglich auch noch Englischkenntnisse in die Prfungsordnung geschrieben worden. Geht gar nicht, dann fallen ja die ganzen Sekundarschulabbrecher sofort durch und billiges Fahrermaterial wird von den Unternehmern dringend benötigt.

    Download (Datei wird als Ortskundekatalog 2016 bezeichnet): https://www.berlin.de/labo/_assets/kraftfahrzeugwesen/ortskundekatalog_2016.pdf

    #Berlin #Taxi #P-Schein