Der nahezu gläserne Schwede | ZEIT ONLINE

/loehne-steuern-schweden-scheswig

  • Persönlichkeitsschutz für Unternehmen ?
    https://de.wikipedia.org/wiki/Freihandelsabkommen#Kritik_an_Freihandelsabkommen


    Na klar, Konzern klagt, du verlierst.

    Die Gewerkschaft Public Services International bezeichnet den Verhandlungshergang der 2010er Jahre sämtlicher Freihandelsabkommen als eine ständig laufende Maschinerie von Verhandlungen und Neuverhandlungen, deren Programm an rein unternehmerischen Interessen orientiert sei.

    Wir beobachten zur Zeit eine katastrophale Fehlentwicklung, die in der Ausweitung des in den USA praktizierten Grundrechtsschutz für Unternehmen auf Europa besteht. Dieser Aspekt der so genannten „Freihandelsverträge“ wird viel zu selten thematisiert.

    Für natürliche Personen sollte der Grundsatz gelten, dass individuell zuordenbare Daten nur explizit freiwillig mitgeteilt bzw. im Rahmen der Verfolgung von Ordnungwidrigkeiten oder Straftaten sowie für steuerliche Belange durch Behörden erhoben werden dürfen.

    Daten von juristischen Personen und natürlichen Personen in ihrer Eigenschaft als Unternehmer sollten diesen Schutz ebensowenig geniessen wie etwa Dokumente aus Behörden.

    Die Mega-Startups Uber , Airbnb und ihre nicht mehr ganz so frischen Kollegen von den Big-Five verstecken sich hinter juristischen Wällen aus umgedeuteten Begriffen, die ursprünglich die Schwachen vor ihresgleichen schützen sollten.

    Öffentlich zugängliche Listen der illegalen Airbnb-Vermieter? Fehlanzeige. Datenschutz, und Geschäftsgeheimnis sind gesetzlich garantiert. Illegale Uber-Taxis? Sieht man auf der Straße, aber Besitzer und illegale Fahrten sind geheim. Macht nichts, angeblich alles ganz legal.

    Datenschutz? Für wen, in wessen Interesse? Im Falle von Airbnb sollte der Laden dichtgemacht oder seine lokalen Geschäftsführer in Erzwingungsaft genommen werden, bis sie alle Daten zu Vermittlungen an die zuständigen städtischen Behörden rausrücken. Der Schaden, welcher durch sie im im Interesse des Profits Weniger angerichtet, wird übersteigt um ein Vielfaches den wirtschaftlichen Schaden welchen das Unternehmen und die Vermieter möglicherweise in Folge der Durchsetzung unserer Gesetze und Verordnungen erleiden könnten.

    Salopp gesagt muss ich mich darauf einstellen, dass mir das SEK in den Morgenstunden die Tür eintritt, wenn ich einen Drogenhändler oder Autoschieber bei mir beherberge. Mitgefangen, mitgehangen sagt der Volksmund. Das ist regelmäßig durchaus angebracht.

    Das Gleiche sollte auch für Uber und dessen Vertragspartner gelten. Die USA kennen das juristische Mittel einer von Gerichten anzuordnenden umfassenden vorprozesslichen Beweismittelerhebung. Dieses Werkzeug steht uns nicht zur Verfügung, also müssen wir gegen die kriminellen „Startups“ andere Waffen mit vergleichbarer Wirkung in Stellung bringen. Möglich wäre das, allein in der Regel fehlt der Wille. Ich vermute, man möchte von Seiten des Senats nicht den Ruf Berlins als Startup-freundliche Metropole aufs Spiel setzen.

    Wie ein Umdenken aussehen könnte zeigt Schweden, wo jedes steuerbare Einkommen öffentlich einsehbar ist, was wir auch in Deutschland anstreben sollten. Fällt der Groschen? Langsam sollte klar sein, warum eingeschränkter Datenschutz für natürliche Personen in ihrer Eigenschaft als Unternehmer sinnvoll wäre.

    Im Übrigen sollte man in staatlichen Einrichtungen nicht nur das Prinzip open data first durchsetzen, sondern auch endlich den absurden Urheberrechtsschutz von Dokumenten aus öffentlichen Quelle abschaffen und wie in den USA alle Werke von öffentlichen Bediensteten gemeinfrei machen.

    –---
    Steuererklärung: Der nahezu gläserne Schwede
    http://www.zeit.de/wirtschaft/2015-03/loehne-steuern-schweden-scheswig

    #Uber #Airbnb #disruption #Kriminalität #Politik #Globalisierung #Freihandel