• #scrutin_proportionnel
      un poil compliqué : 3 niveaux d’attribution des sièges
      mais super bien expliqué…

      Von der Stimme zum Sitz: Ein Blick auf Wahlkreise und Mandatsberechnung bei Nationalratswahlen in Österreich.

      Die Mandatsvergabe verläuft auf drei Ebenen. Die oberste ist die Bundesebene, also Österreich insgesamt, sie steht im Ablauf an letzter Stelle.
      Zweite Ebene sind die 9 Landeswahlkreise, die identisch mit den Bundesländern sind.
      Ausgangspunkt sind jedoch die 39 Regionalwahlkreise, die sich über Österreich verteilen. In Vorarlberg gibt es z.B. zwei solche Wahlkreise, in Niederösterreich und Wien sieben.

      Die 183 Nationalratsmandate werden nach der Zahl der StaatsbürgerInnen (nicht der Wahlberechtigten) auf die Wahlkreise aufgeteilt.

      Im ersten Ermittlungsverfahren werden Grundmandate vergeben, Basis dafür ist die Wahlzahl: Gültige Stimmen im Bundesland geteilt durch die Zahl der Mandate im Bundesland. Die Wahlzahl ist für jeden Wahlkreis in einem Bundesland gleich, die Zahl der Mandate ist es nicht: Im Wahlkreis Osttirol gibt es ein Mandat, in Graz und Umgebung neun.
      Damit sind die Kosten für ein Grundmandat unterschiedlich hoch: In Graz und Umgebung reichten 2013 rund 12 Prozent der gültigen Stimmen, in Osttirol benötigte man über 90 Prozent.
      Grundmandate erzielen vor allem größere Parteien. Die Karte unten zeigt die Grundmandate 2013 (damals waren im Weinviertel sieben und in Niederösterreich Mitte fünf Mandate zu haben, 2017 ist es umgekehrt).
      75 Mandate wurden bei der vergangenen Nationalratswahl so vergeben, wobei SPÖ und ÖVP sogar die Mehrheit ihrer Sitze auf diesem Weg erhielten. Umgekehrt schafften die Grünen nur zwei, das Team Stronach und die NEOS gar kein Grundmandat.

      Im zweiten Ermittlungsverfahren, der Landesebene, vergibt man die Mandate wieder anhand der Wahlzahl (gültige Stimmen / Wahlzahl, abgerundet). Es werden nur Parteien berücksichtigt, die entweder ein Grundmandat oder im Bundesgebiet mindestens vier Prozent der gültigen Stimmen erreicht haben. Zuvor erzielte Grundmandate werden abzogen.
      Hier schnitten vor allem Grüne und NEOS gut ab, beide holten zwei Drittel ihrer Gesamtsitze auf Landesebene.

      Die übrigen Mandate werden in einer dritten Runde vergeben, Basis sind alle gültigen Stimmen, die Hürde bleiben ein Grundmandat oder vier Prozent bundesweit (sowie ein eingereichter Bundeswahlvorschlag).
      Allerdings funktioniert die Berechnung anders: Die gültigen Stimmen der Parteien werden nebeneinander geschrieben, und dann pro Zeile durch zwei, drei, vier usw. geteilt. In dieser Tabelle wird die 183.-größte Zahl gesucht, sie ist die Wahlzahl.
      2013 war diese Wahlzahl 23.954,81. Die Mandate werden auf die Parteien aufgeteilt, indem man ihre Stimmen durch die Wahlzahl teilt.
      Die Mandate aus Regional- und Landeswahlkreisen müssen von diesem Ergebnis wieder abgezogen werden.
      Mit diesen verbleibenden Mandaten ist der Nationalrat komplett. Dass die Aufteilung nicht so bleiben muss und Ein- und Austritte sowie Wechsel zwischen Klubs und Parteien für Veränderungen sorgen, das ist eine andere Geschichte.