• »Der gläserne Flüchtling« - wie die Handyauslese bei Flüchtlingen in der Praxis aussehen soll:

    http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/auswertung-verfassungswidrig-der-glaeserne-fluechtling-15150675.html

    ||

    Der neu eingefügte Paragraph 15a im Asylgesetz gibt dem Bamf weitreichende Möglichkeiten. Im Prinzip kann die Behörde nun von jedem Flüchtling, der keine Ausweispapiere hat, die Herausgabe aller Datenträger verlangen. Außer dem Smartphone betrifft das auch Tablets, Laptops, USB-Sticks und externe Festplatten. Wenn der Antragsteller kein Gerät aushändigt, hat die Behörde das Recht, ihn zu durchsuchen.

    Im nächsten Schritt werden die Datenträger gespiegelt und alle darauf befindlichen Informationen gespeichert. Mit „alles“ ist auch alles gemeint: Von Anruf- und Chatprotokollen, über Fotos, E-Mails und sonstige Dokumente. Unter Umständen betrifft das auch Daten, die der Besitzer vermeintlich gelöscht hat. Die Daten wertet dann ein am Bamf angestellter Volljurist mit Hilfe einer Software aus und teilt die Ergebnisse dem zuständigen Sachbearbeiter mit. Der bezieht diese dann in seine Entscheidung ein. Ein Recht auf Auskunft hat der Asylbewerber nicht.

    Dass auf den Datenträgern Informationen zu finden sind, die Hinweise auf die Identität und die Staatsangehörigkeit geben, ist sinnvoll. In E-Mails endet man für gewöhnlich mit seinem Namen, aus den Anrufprotokollen lässt sich ablesen, mit welchem Land man häufig in Kontakt steht und Fotos können das Leben in der Heimat und die Flucht dokumentieren.

    Die Auswertung ist nicht per se verfassungswidrig

    Deshalb betont der Strafverteidiger und Lehrbeauftragte an der Uni Köln Nikolaos Gazeas auch, dass eine Handyauswertung nicht per se verfassungswidrig wäre. Er ist einer der Rechtsexperten, die sich gegen den Entwurf ausgesprochen haben. Im Mai hat er für den Deutschen Anwaltsverein eine kritische Stellungnahme mitverfasst. Das Gesetz verstößt seiner Ansicht nach gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, das ein Grundrecht ist. Es umfasst auch das Recht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit bei informationstechnischen Geräten, so hat es das Bundesverfassungsgericht 2008 festgelegt.

    „So, wie die Befugnis im Gesetz formuliert worden ist, ist sie unverhältnismäßig“, sagt Gazeas. „Es werden viel mehr Daten gesichert, als es zur Feststellung von Identität und Staatsangehörigkeit notwendig ist.“

    [...]

    ... Dinge, die unter die sensible Sphäre der Privatsphäre oder gar Intimsphäre fallen.

    „Die Eingriffsintensität ist für den Zweck, der erreicht werden soll, viel zu hoch“, so Gazeas. „Wir bewegen uns nicht im Bereich der Terrorabwehr, sondern laut der Gesetzesbegründung geht es im Kern lediglich darum herauszufinden, ob jemand wirklich so heißt, wie er behauptet.“ Gazeas zieht eine klare Grenze zur Auswertung von Datenträgern, wie sie auch im Strafrecht vorkommt. „Bei der Hausdurchsuchung eines Verdächtigen wird zwar oft auch alles Digitale mitgenommen. Der Unterschied ist: Zum einen kann man oft vor Ort nur schwer eingrenzen, welche Daten nur benötigt werden. Zum Anderen wird dem Betroffenen eine Straftat vorgeworfen, es besteht zumindest also ein Anfangsverdacht.“

    Obwohl viele Daten nicht gebraucht werden, werden sie beschafft

    Bei den Flüchtlingen hingegen könnte man die Daten, die Hinweise auf Identität und die Staatsangehörigkeit geben, schon vorher einschränken. Dazu sei es nicht nötig, „den ganzen digitalen Hausstand“ eines Menschen zu kopieren. „Viele dieser Informationen sind gar nicht im Interesse des Bamf, trotzdem werden sie beschafft.“

    Das Bamf gibt zwar an, das „eine inhaltliche Auswertung nicht stattfindet.“ Trotzdem haben viele Informationen selbst vorübergehend nichts auf staatlichen Servern zu suchen.

    Der Antragssteller hat sich zunächst auch nichts zu Schulden kommen lassen: Er hat einfach nur keine Papiere. „Die geplante Durchsuchung stellt die Flüchtlinge unter Generalverdacht, hinsichtlich ihrer Identität zu lügen.“

    Wie viele Flüchtlinge tatsächlich ohne Pass nach Deutschland einreisen, erhebt das Bamf nach eigenen Angaben nicht. Vergangenes Jahr schätzte die Behörde aber, dass etwa 60 Prozent sich nicht ausweisen könnten.

    [...]

    https://twitter.com/ProAsyl/status/899582036968693760 #asyl #asylpolitik #proasyl #deutschland #flüchtlinge #refugees #BAMF

    via https://diasp.eu/posts/5935037

    #réfugiés #migrations #asile #surveillance #contrôle
    #données_personnelles #identité #droit_d'asile #Allemagne