Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde gegen die Kabelaufklärung
Am 1. September 2017 tritt das Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft. Dieses ermöglicht unter anderem die so genannte Kabelaufklärung: #Swisscom, #UPC_Cablecom und andere Telekom-Unternehmen müssen den Datenverkehr im Internet – auch Inhalte – dem Geheimdienst für die Überwachung zur Verfügung stellen.
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