Insolvenzrecht : Unsittliches Angebot für Trigema-Chef Wolfgang Grupp

/article169009828

  • Insolvenzrecht: Unsittliches Angebot für Trigema-Chef Wolfgang Grupp - WELT
    https://www.welt.de/wirtschaft/bilanz/article169009828/Unsittliches-Angebot-fuer-Trigema-Chef-Grupp.html

    Von Reinhold Böhmer | Veröffentlicht am 04.10.2017

    Insolvenz auf Kosten der Steuerzahler und Gläubiger: Dieses Sanierungsmodell hat eine Düsseldorfer Anwaltskanzlei Wolfgang Grupp, dem Eigentümer der Textilfirma Trigema, angepriesen. Die Antwort kam postwendend.

    Wenn Wolfgang Grupp den Gewinn seines Unternehmens beziffern soll, ziert er sich gern ein wenig: Das gehe niemanden etwas an, sagt er. Als eingetragener Kaufmann und Alleininhaber hafte er schließlich mit seinem ganzen Vermögen und schulde niemandem Rechenschaft. Doch dann lächelt er mild und sagt: „Ich arbeite ungern mit weniger als zehn Prozent Umsatzrendite.“

    Dem 75-jährigen Schwaben gehört in dritter Generation die T-Shirt-Fabrik Trigema in Burladingen, eine Autostunde südlich von Stuttgart. Die interessierte Öffentlichkeit kennt den stets gebräunten, Talkshow-erprobten und stets wie aus dem Ei gepellt auftretenden Mittelständler, der mit einem Affen und einem Zeppelin am Firmament für seine Freizeittextilien Made in Germany wirbt.

    98 Millionen Euro setzt Trigema um, 1.200 Leute werden beschäftigt, und zwar ausschließlich in Deutschland, darunter 700 Näher zumeist weiblichen Geschlechts. Seit Jahren behauptet sich Grupp forsch und furchtlos gegen die Billiganbieter aus Fernost.
    Ein unverhoffter Brief vom Anwalt

    Aus erklärlichen Gründen platzte dem Mann, der bevorzugt in Zweireiher und farbigen Hemden mit weißem Kragen auftritt, sozusagen Letzterer, als ihn ein absonderliches Schreiben der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp erreichte, die mit knapp 40 Anwälten und noch einmal so vielen Beratern eine der größeren Anstalten ihrer Art ist.

    Dirk Eichelbaum, Filialleiter von Buchalik Brömmekamp in Stuttgart, hatte mit Datum vom 11. Juli 2017 einen vierseitigen, eng beschriebenen Brief an Grupp adressiert, des Inhalts, dass er Grupp – ausgerechnet ihm, dem schuldenfreien, übersoliden Familienunternehmer – die Insolvenz in Eigenverantwortung als Möglichkeit nahelegte, um sein Unternehmen auf Kosten der Steuerzahler zu sanieren.

    Diese Form der Pleite, bei der die Geschäfte wie bisher und unter Umständen sogar mit demselben Management fortsetzt werden können, lässt einem Unternehmen größere Spielräume zur Verhandlung mit seinen Gläubigern und anderen Beteiligten und biete darüber hinaus, wie Dirk Eichelbaum schrieb, „eine Vielzahl von Sondervergünstigungen“: So würden „für die Dauer von bis zu drei Monaten die Löhne und Gehälter aus den Mitteln des Insolvenzgeldes finanziert“, also aus Mitteln, die von anderen Firmen aufgebracht werden.

    Förderlich sei auch die „Nichtabführung von Umsatzsteuern, Lohnsteuer und sonstiger Steuern“ zwischen dem Insolvenzantrag und der Eröffnung des Verfahrens. Schließlich müsse ein insolventes Unternehmen ungesicherten Gläubigern „meist nur eine geringe Quote“ ihrer Forderungen zurückbezahlen. Der Rest gelte als erlassen, was „oft zu einer massiven Stärkung des Eigenkapitals“ der zahlungsunfähigen Firma führe. Verbesserungen „von mehr als 50 Prozent“ seien dabei „eher die Regel als die Ausnahme“.
    Grupp ist nicht allein

    Bei Wolfgang Grupp waren die Düsseldorfer Rechtsversteher mit ihrem dubiosen Anschreiben freilich an den Richtigen geraten beziehungsweise an den Falschen: Deutschlands größter Hersteller von kurzärmeligen Oberteilen aus Trikotstoff gilt als ein Unbeugsamer, der beharrlich für die persönliche Haftung von Unternehmern und Managern bei Fehlverhalten eintritt und in dieser Sache kein Pardon kennt.

    Am 21. Juli beschwerte sich der kampfeslustige Fabrikant beim baden-württembergischen Innenminister und stellvertretenden Ministerpräsidenten Thomas Strobl (CDU): Es könne „doch nicht sein, dass diese Rechtsanwaltskanzlei Werbung für eine Eigeninsolvenz macht mit dem Hinweis, dass man die Löhne nicht mehr zahlen müsste und dass man in dieser Eigeninsolvenz sich problemlos 50 Prozent Eigenkapital anschaffen kann“.

    Vier Tage später verwahrte er sich gegenüber der Düsseldorfer Kanzleizentrale („Sehr geehrter Herr Buchalik, sehr geehrter Herr Dr. Brömmekamp ...“) gegen den „Werbebrief“ des Stuttgarter Niederlassungsleiters: Er empfinde es „als einen Affront bzw. eine Beleidigung, mich in dieser Form anzuschreiben“, antwortete Grupp. „Im Übrigen ist es schon sehr weit gekommen, dass Ihre Kanzlei mit der Insolvenz wirbt, dass man hier problemlos Steuergelder erhalten und sich indirekt über die Insolvenz bereichern kann.“

    Eigenen Angaben zufolge hat Buchalik Brömmekamp versucht, ungefähr 50 deutsche Textil- und Bekleidungshersteller auf diese Weise als Kunden zu gewinnen. In der Branche gelten die Düsseldorfer als Insolvenzverwalter von jenem Schlag, um den man besser einen Bogen schlägt.

    Daniel Bergner vom Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) hält das Gebaren der Düsseldorfer für „rechtlich möglich, jedoch ethisch-moralisch fragwürdig“. Im 30-köpfigen Gravenbrucher Kreis, wo sich die führenden Vertreter der hiesigen Pleitenmanager mit Air-Berlin-Sachverwalter Lucas Flöther an ihrer Spitze zusammenfinden, gilt das rheinische Doppel-B inoffiziell als unseriöse Vereinigung, die niemals je in den Zirkel aufgenommen würde. (Anmerkung der Redaktion: Die Anwaltskanzlei Buchalik Brömmekamp legt Wert auf die Feststellung, dass sie als Insolvenzberater nach gesetzlichen Vorgaben arbeite, jedoch nicht mehr als Insolvenzverwalter tätig sei und daher schon qua Satzung nicht in den Gravenheimer Kreis aufgenommen werden könne.)

    Das vernichtende Urteil speist sich aus den juristischen Winkelzügen, mit denen die Kanzlei Unternehmern wie Grupp per Insolvenz zum großen Reibach verhelfen könnte, ohne dass diese ihr Privatvermögen verlören.
    So könnte der Insolvenz-Trick funktionieren

    Losgelöst vom konkreten Schreiben der Anwaltskanzlei Buchalik Brömmekamp an Trigema-Chef Grupp skizzieren Experten einen der möglichen Wege so: Der Schwabe müsste sich von seinem Unternehmen eine möglichst große Summe auszahlen lassen und diese auf seine Frau und seine zwei Kinder übertragen. Diese würden das Geld dann an Grupp und seine Firma zu hohen Zinsen verleihen. Nach einer gewissen Frist würden sie von Grupp die Zurückzahlung des Kredits verlangen. Dazu wäre dieser jedoch trotz aller Gewinne nicht imstande.

    Also würde er beim Amtsgericht die Insolvenz beantragen, und zwar in Eigenverwaltung, weil sein Unternehmen ja unabhängig von der Finanzierung gesund sei. Danach führe er weiterhin die Geschäfte und erhielte bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens Zeit, Insolvenzgeld zu kassieren, statt Löhne zu bezahlen und die Umsatzsteuer einzustreichen, die er seinen Kunden in Rechnung stelle.

    Wenn das Amtsgericht das Insolvenzverfahren eröffnet, würde Grupp die Gläubiger rasieren und schließlich sogar noch den dadurch erzielten buchhalterischen Sanierungsgewinn steuerfrei kassieren. „Das ist ein sehr, sehr kaltes Kalkül mit der Wirkung des Insolvenzrechts und ein ausgefuchstes Steuermodell für Unternehmer, die es dem Fiskus noch einmal so richtig zeigen wollen“, sagt VID-Obmann Bergner.

    Vize-Landesvater Strobl antwortete Grupp, er würde es in der Tat „für problematisch halten, wenn Anwaltskanzleien offensiv mit Eigeninsolvenzen Werbung betreiben“. Allerdings interpretiere er das Schreiben von Buchalik Brömmekamp als Werbung „mit der eigenen Kompetenz“.

    #Alemagne #économie #capitalisme #disruption