Tempelhof-Schöneberg darf Vorkaufsrecht nicht ausüben - Berlin - Aktuelle Nachrichten - Berliner Morgenpost
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Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist mit dem Versuch, den Verkauf von Wohnhäusern an der Großgörschenstraße Ecke Katzlerstraße mit 48 Wohnungen an einen Privatinvestor zu verhindern, vorerst gescheitert. Die Häuser gehören dem Bund und werden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) verwaltet. Um den Verkauf zu stoppen, hatte der Bezirk sein Vorkaufsrecht wahrgenommen. Dagegen hatte die Bima geklagt – und vor der Baulandkammer des Berliner Landgerichts Recht bekommen (AZ: -o2/15 Baul).
Die Ausübung eines Vorkaufsrechts nach dem Baugesetzbuch setze voraus, dass ein Missverhältnis zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem Verkehrswert liege, begründete die Kammer. Die vom Erwerber gebotenen 7,8 Millionen Euro lägen aber noch innerhalb der Toleranzspanne, die bei rund 25 Prozent oberhalb des Verkehrswertes ende. Berlin hatte den Verkehrswert mit 6,32 Millionen Euro angesetzt.
„Wir müssen nun die schriftliche Begründung des Urteils abwarten“, sagte Jörn Oltmann (Grüne), Baustadtrat des Bezirks Tempelhof-Schöneberg. „Ich werde mich aber auf jeden Fall dafür einsetzen, dass wir gegen das Urteil in Berufung gehen“, fügte Oltmann hinzu. „Ich hoffe sehr, dass das Land Berlin in die nächste Instanz geht“, sagte Lisa Paus, steuerpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag. Es wäre ein herber Rückschlag für die Stadtentwicklung, wenn das kommunale Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten geschwächt würde, so die Politikerin.