• Mr. Leerstand aus Zehlendorf: Wann steigt ihm endlich einer aufs Dach? | Berliner-Kurier.de
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    Er erbte mehrere Wohnhäuser in der Stadt und lässt sie vergammeln. Bis sie teilweise unbewohnbar sind, Putz von der Fassade stürzt. Santosh A., ein ehemaliger Chefarzt, muss 15.000 Euro Bußgeld an den Bezirk Steglitz-Zehlendorf zahlen, weil sein Haus am Hindenburgdamm unvermietet verfällt. So entschied das Gericht. Er gibt Handwerkern die Schuld. Sein Anwalt spricht von Überforderung.

    Der Mann war früher ein erfolgreicher Wissenschaftler, ein Spezialist für Nuklearmedizin. Als Rentner und Immobilienbesitzer hat er aber weniger Glück: Santosh A. stand am Mittwoch vor dem Amtsgericht Tiergarten.

    Grund: Das Wohnhaus am Hindenburgdamm/Gardeschützenweg, das ihm gehört, steht seit über 15 Jahren leer, ist unbewohnbar und verfällt. In den elf Wohnungen wohnt niemand. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf wollte ihm jetzt aufs Dach steigen, ursprünglich von ihm sogar 187.000 Euro Bußgeld haben. Der Vorwurf: A. habe seine Immobilie zweckentfremdet, sich nicht gekümmert.

    Warum will er nicht verkaufen?

    Als Putz von der Fassade stürzte, wurde ein Fußgänger verletzt. Ein Fußgängertunnel musste vor dem Haus aufgestellt werden. Das Krasse: Auch das „Horrorhaus“ in Wedding, über das der KURIER bereits berichtete, gehört Santosh A. Die Immobilie wird nicht saniert, Mieter leben in unzumutbaren Zuständen und müssen trotzdem hohe Mieten zahlen. Der Bezirk Mitte hat das Problem im Visier. Der Beschuldigte soll noch mehrere Häuser in bester Lage besitzen.

    Santosh A., ein älterer Mann mit schütterem, grauen Haar, spricht sehr leise, er tritt höflich auf. Und er versucht sich zu erklären: Er habe ja versucht, Firmen für die Sanierung für das Haus am Hindenburgdamm zu kriegen. Doch ein Unternehmen sei insolvent gegangen, andere Firmen hätten ihn hängen lassen.

    "Holen Sie sich Hilfe oder verkaufen Sie die Häuser“

    Warum er nicht verkauft habe, will die Richterin wissen. „Es ist doch Familienbesitz, das soll erhalten bleiben“, erklärt der Mann. „Das ist doch gerade das Problem, dass es nicht erhalten bleibt“, so die Richterin. Klar ist niemandem, warum Santosh A. seine Immobilien nicht verkauft und dafür lieber Bußgelder bezahlt.

    „Ich habe meine Zweifel, ob ihr Mandant alles unternommen hat, um den Leerstand zu beseitigen“, so die Richterin. Der Anwalt erklärt, dass die Sanierung aufwendig sei. Sein Mandant habe keine bösen Absichten und sei „überfordert.“ Das Zweckentfremdungsverbot treffe auf ihn nicht zu.

    Richterin und Staatsanwaltschaft fanden ein Bußgeld von 187.000 Euro zu hoch. A. akzeptierte am Mittwoch, 15.000 Euro zu zahlen. „Holen Sie sich Hilfe oder verkaufen Sie die Häuser“, riet ihm die Richterin.

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