Fiskaltaxameter : Kontrollen zeigen Wirkung – Zahl der ordnungsgemäß ausgestatteten Fahrzeuge ist gestiegen

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    Die Senatsverwaltung für Finanzen rühmt sich eines großen Erfolges durch die Einführung des Fiskaltaxameters. Sie übersieht dabei, dass durch das automatische Pausenmodul, das gleichzeitig mit der Übertragungseinrichtung für Touren- und Umsatzdaten in die Taxameter eingebaut wurde, die Hinterziehung bzw. Verkürzung von Steuern und Sozialabgaben nur optimiert und besser verborgen wurde.

    Der Umstand, dass die Zahl der Berliner Taxis bei eher fallenden Umsätzen noch zugenommen hat, bedeutet, dass die Fahrer keine Zugewinne beim Einkommen verzeichnen können und ihre überlangen Arbeitszeiten weiterhin nicht mit dem Mindestlohn entgolten werden. Das bedeutet auch, dass für die nicht bezahlte Arbeitszeit auch keine Sozialabgaben und keine Steuern entrichtet werden.

    Dieses Problem wird von Politik und Finanzverwaltung nicht gesehen oder zumindest nicht bearbeitet. Bis zum Monat April 2019, also während mehr als zwei Jahren seit Einführung der Fiskaltaxameter, wurden keine Maßnahmen getroffen, um den bekannten und mehrfach in allen Medien berichteten Mißstand zu beseitigen.

    Pressemitteilung Nr. 17-032 vom 22.12.2017

    Seit Januar dieses Jahres gelten strengere Anforderungen für die Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften. Taxiunternehmen müssen Fahrzeuge daher mit Fiskaltaxametern ausstatten. Knapp ein Jahr nach Einführung dieses sogenannten Fiskaltaxameters zieht die Senatsverwaltung für Finanzen Bilanz. Insgesamt wurden seit Januar rund 5.600 Fahrzeuge überprüft. Im ersten Halbjahr wurden vorrangig Unternehmen kontrolliert, die zehn oder mehr Fahrzeuge betreiben, im zweiten Halbjahr vorrangig diejenigen Unternehmen, die im Rahmen der ersten Kontrollen auffällig geworden waren. Lediglich knapp die Hälfte der 4.600 kontrollierten Fahrzeuge entsprach bei Erstkontrollen den steuerlichen Anforderungen. Bisher wurden knapp 1.000 Fahrzeuge einer zweiten Kontrolle unterzogen. 80 Prozent dieser Fahrzeuge waren bereits ordnungsgemäß ausgestattet. Die Kontrollen werden 2018 fortgeführt.

    Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen: “Jahrelang hatten Vertreter der Taxiinnung, der IHK und unabhängig erstellte Studien angemahnt, dass im Taxigewerbe viele abgegebene Steuererklärungen nicht nachzuvollziehen waren. Das Land Berlin geht deshalb seit Anfang dieses Jahres konsequent den Weg der technisch verpflichtenden Dokumentation von Geschäftsvorfällen. Die verstärkten Kontrollen zeigen Wirkung. Die Zahl der ordnungsgemäß ausgestatteten Fahrzeuge ist gestiegen. Damit steigt auch die Steuerehrlichkeit. Sollten Unternehmen die strengeren Anforderungen nicht erfüllen und Manipulationen festgestellt werden, droht neben dem Verlust der Konzession auch ein Strafverfahren.”

    Der Betrieb eines Taxis ohne Fiskaltaxameter ist gesetzeswidrig. In diesen Fällen können die Finanzämter Schätzungen vornehmen und das Unternehmen dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) nach § 25 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) melden. Das LABO kann daraufhin Überprüfungsverfahren hinsichtlich der Taxikonzessionen einleiten. In diesem Jahr wurde bereits bei 24 Unternehmen der Konzessionsentzug beim LABO angeregt. Gegen 13 Unternehmer wurden Strafverfahren eingeleitet.

    Insgesamt gibt es in Berlin derzeit rund 7.970 Taxis. Damit ist die Zahl der Konzessionen im Vergleich zum Vorjahr um rund 340 gesunken. Gemäß aktueller Rechtslage ist beim Einsatz von Taxametern zu beachten, dass beispielsweise die elektronischen, steuerlich relevanten Einzeldaten (Einzelaufzeichnungspflicht) während der Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren jederzeit verfügbar und unverzüglich lesbar zu machen sind. Die Aufbewahrung der Daten hat so zu erfolgen, dass diese unveränderbar, vollständig und maschinell auswertbar sind. Außerdem sind die Daten auf Verlangen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger (z.B. CD, DVD, USB-Stick) zur Verfügung zu stellen.

    Die konkreten Einsatzorte und -zeiten der Geräte (Vor-, Um- und Nebensysteme mit steuerlich relevanten Informationen, somit auch der Taxameter) sind zu protokollieren und wie die Bedienungsanleitungen, Programmierungsanleitungen und Einrichtungs- und Bedienungsprotokolle ebenfalls zehn Jahre aufzubewahren.

    #Taxi #Berlin #Finanzamt #Fiskaltaxameter #Taxameter

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    Wie schön man sich ein Finanzsenator die Wahrheit zurechtlügen kann, damit eine politische Erfolgsmeldung draus wird. Im März 2018 sind es schon wieder über 8100 Taxikonzessionen, Tendenz steigend.

    Im Dezember wurden 7.970 Konzessionen zum Vorwand für eine jubelnde Pressemeldung genommen: Die Zahl der Taxis sinke weiter, weil Fiskaltaxameter und Kontrollen Wirkung zeigten. Pustekuchen, die Zahl der Konzessionen oszilliert um den Wert 8000, die Betrüger sind gerissener und skrupelloser geworden, und die ganz Schlauen lassen ihre ehemaligen Taxis und Bundestagskutschen nun als Mietwagen von Uber vermitteln.

    Für den ehrlichen Kutscher bleibt wie gehabt zu wenig übrig.

    Pressemitteilung Nr. 17-032 vom 22.12.2017
    Seit Januar dieses Jahres gelten strengere Anforderungen für die Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften. Taxiunternehmen müssen Fahrzeuge daher mit Fiskaltaxametern ausstatten. Knapp ein Jahr nach Einführung dieses sogenannten Fiskaltaxameters zieht die Senatsverwaltung für Finanzen Bilanz. Insgesamt wurden seit Januar rund 5.600 Fahrzeuge überprüft. Im ersten Halbjahr wurden vorrangig Unternehmen kontrolliert, die zehn oder mehr Fahrzeuge betreiben, im zweiten Halbjahr vorrangig diejenigen Unternehmen, die im Rahmen der ersten Kontrollen auffällig geworden waren. Lediglich knapp die Hälfte der 4.600 kontrollierten Fahrzeuge entsprach bei Erstkontrollen den steuerlichen Anforderungen. Bisher wurden knapp 1.000 Fahrzeuge einer zweiten Kontrolle unterzogen. 80 Prozent dieser Fahrzeuge waren bereits ordnungsgemäß ausgestattet. Die Kontrollen werden 2018 fortgeführt.

    Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen: “Jahrelang hatten Vertreter der Taxiinnung, der IHK und unabhängig erstellte Studien angemahnt, dass im Taxigewerbe viele abgegebene Steuererklärungen nicht nachzuvollziehen waren. Das Land Berlin geht deshalb seit Anfang dieses Jahres konsequent den Weg der technisch verpflichtenden Dokumentation von Geschäftsvorfällen. Die verstärkten Kontrollen zeigen Wirkung. Die Zahl der ordnungsgemäß ausgestatteten Fahrzeuge ist gestiegen. Damit steigt auch die Steuerehrlichkeit. Sollten Unternehmen die strengeren Anforderungen nicht erfüllen und Manipulationen festgestellt werden, droht neben dem Verlust der Konzession auch ein Strafverfahren.”

    Der Betrieb eines Taxis ohne Fiskaltaxameter ist gesetzeswidrig. In diesen Fällen können die Finanzämter Schätzungen vornehmen und das Unternehmen dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) nach § 25 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) melden. Das LABO kann daraufhin Überprüfungsverfahren hinsichtlich der Taxikonzessionen einleiten. In diesem Jahr wurde bereits bei 24 Unternehmen der Konzessionsentzug beim LABO angeregt. Gegen 13 Unternehmer wurden Strafverfahren eingeleitet.

    Insgesamt gibt es in Berlin derzeit rund 7.970 Taxis. Damit ist die Zahl der Konzessionen im Vergleich zum Vorjahr um rund 340 gesunken. Gemäß aktueller Rechtslage ist beim Einsatz von Taxametern zu beachten, dass beispielsweise die elektronischen, steuerlich relevanten Einzeldaten (Einzelaufzeichnungspflicht) während der Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren jederzeit verfügbar und unverzüglich lesbar zu machen sind. Die Aufbewahrung der Daten hat so zu erfolgen, dass diese unveränderbar, vollständig und maschinell auswertbar sind. Außerdem sind die Daten auf Verlangen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger (z.B. CD, DVD, USB-Stick) zur Verfügung zu stellen.

    Die konkreten Einsatzorte und -zeiten der Geräte (Vor-, Um- und Nebensysteme mit steuerlich relevanten Informationen, somit auch der Taxameter) sind zu protokollieren und wie die Bedienungsanleitungen, Programmierungsanleitungen und Einrichtungs- und Bedienungsprotokolle ebenfalls zehn Jahre aufzubewahren.

    #Berlin #Taxi #Politik