• Betriebsprüfungen der Berliner Finanzverwaltung dämmen Steuerbetrug im Bargeldverkehr ein – Glücksspiel-, Taxi- und Gastronomiebranche im Fokus
    https://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.879079.php

    Pressemitteilung vom 27.12.2019

    Der Schwerpunkt der Berliner Finanzverwaltung bei den steuerlichen Überprüfungen lag 2019 auf der Glückspiel-, Taxi- und Gastronomiebranche. Bis zum 30. November dieses Jahres wurden knapp 50 Prozent der Aufsteller von Spielautomaten kontrolliert. Im Taxigewerbe sind bisher 6.776 Fahrzeuge überprüft worden. Im Gast-ronomiebereich wurden insgesamt 2.245 Betriebsprüfungen abgeschlossen – mit einem Mehrergebnis von rund 50,4 Mio. Euro.

    Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz: „Der Bargeldverkehr ist grundsätzlich anfällig für Steuerbetrug. Das belegen unsere systematischen Steuerprüfungen. Wir haben unsere Kontrollen daher intensiviert, insbesondere im Glückspiel-, Taxi- und Gastronomiegewerbe. Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung hat für uns oberste Priorität. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Kassenpflicht manipulationssicherer und ein wesentlich bedeutenderer Beitrag zur Steuergerechtigkeit wäre.“

    Ein Kontrollschwerpunkt in diesem Jahr war das Glücksspiel. Der Finanzverwaltung sind 1.022 Aufsteller von Spielautomaten in Berlin bekannt. An 2.566 Standorten sind 9.771 Geldgewinnspielgeräte aufgestellt. An knapp 1.150 Standorten wurden mehr als 4.100 Geräte überprüft. Das sind rund 42 Prozent der erfassten Spielautomaten. Bei 57 Fällen wurde zu einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung übergegangen. Gegen 29 Unternehmer wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

    Bisher sind rund 479 Kassen-Nachschauen nach § 146b Abgabenordnung erfolgt. Nach Fallgruppen kategorisiert sind bereits 359. Dabei ergibt sich folgende Verteilung:

    Fallgruppen I und II: keine Beanstandungen bei 25 Fällen (7 %) bzw. geringfügige Beanstandungen bei 94 Fällen (26 %),
    Fallgruppe III: erhebliche Beanstandungen bei 206 Fällen (57 %),
    Fallgruppe IV: Straffall bei 34 Fällen (10 %).

    „Die Zahlen zeigen, dass es richtig ist, verstärkt Spielhallen und Spielautomaten in den Blick zu nehmen. Die Außenprüferinnen und Außerprüfer sind vor Ort präsent und stellen fest, ob die Geräte manipuliert oder die Buchführungen mangelhaft sind. Unser Ziel sind nicht möglichst viele Sonderprüfungen oder Betriebsprüfungen. Vielmehr disziplinieren wir die Branche, vorab auf gesetzeskonforme Geschäftsprozesse umzustellen“, so Dr. Kollatz.

    Auf Basis der ermittelten Daten wird nun festgelegt, ob beispielsweise noch eine anschließende Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder Betriebsprüfung notwendig ist. Dieses mehrstufige Prüfverfahren ist äußerst aufwendig. Der Fokus lag in diesem Jahr zunächst auf der Datenerfassung. Parallel zur Überprüfung der restlichen Spielautomaten werden nun die ermittelten Daten für weitere Prüfmaßnahmen herangezogen. Belastbare Zahlen zum Mehrergebnis liegen vor, sobald die Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oder Betriebsprüfungen abgeschlossen sein werden.

    Verstärkte Kontrollen auch im Taxigewerbe und in der Gastronomiebranche
    Seit Januar 2017 ist die Vergabe einer Taxikonzession an die Nutzung eines Fis-kaltaxameters geknüpft. Somit gelten strengere Anforderungen für die Aufbewah-rung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften. Gemeinsam mit den Berliner Finanz-ämtern hat die Senatsfinanzverwaltung seitdem die ordnungsgemäße Ausstattung der Taxen verstärkt kontrolliert.

    Unternehmen, die im Rahmen der ersten Kontrollen auffällig waren, wurden ein zweites Mal überprüft. Bisher gab es 5.279 Erstprüfungen und 1.497 Zweitprüfun-gen. Waren bei den Erstprüfungen mit 2.827 Fahrzeugen lediglich etwas mehr als die Hälfte ordnungsgemäß ausgestattet, sind es bei den Zweitprüfungen mit 1.186 Fahrzeugen bereits mehr als Dreiviertel gewesen. Bei 38 Unternehmen wurde bereits der Konzessionsentzug beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten angeregt. Gegen 16 Unternehmer wurden steuerliche Strafverfahren eingeleitet.

    Für die Kontrolle der Gastronomiebranche steht der Finanzverwaltung seit dem 1. Januar 2018 das rechtliche Instrument der Kassen-Nachschau zur Verfügung. Die gespeicherten Geldbewegungen der Kasse werden kontrolliert und die verzeichneten Einnahmen und Ausgaben auf Plausibilität geprüft. Gibt es keine elektronische Kasse, erfolgt ein sogenannter Kassensturz. Gemäß § 146b Abgabenordnung sind im Gastronomiesektor insgesamt 907 Nachschauen erfolgt. Diese liefern wichtige Erkenntnisse für die anschließende Betriebsprüfung. Zu Gastronomiebetrieben zählen neben Gaststätten und Restaurants auch Imbissstuben, Cafés, Eissalons, Caterer oder Schankwirtschaften. 2.245 Betriebsprüfungen nach § 193 Abgabenordnung sind bereits erfolgt. Davon wurden 1.861 bereits ausgewertet. Das Mehrergebnis beträgt rund 50,4 Mio. Euro.
    „Das ist außerordentlich hoch. Allein aus den zehn Fällen mit dem höchsten Mehrergebnis resultierten 2019 rund 5,5 Mio. Euro. Umso wichtiger ist es, konsequent gegen Steuerhinterziehung und -vermeidung vorzugehen und dafür Sorge zu tragen, dass der Anteil auffälliger Gastronomiebetriebe langfristig sinkt“, so Dr. Kollatz.

    In 84 Fällen hat die Senatsverwaltung für Finanzen bereits Strafbeziehungsweise Bußgeldverfahren eingeleitet.

    Die Außenprüfungsdienste der Berliner Steuerverwaltung werden auch 2020 verstärkt Branchen kontrollieren, in denen vorzugsweise mit Bargeld bezahlt wird.

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  • Fiskaltaxameter: Kontrollen zeigen Wirkung – Zahl der ordnungsgemäß ausgestatteten Fahrzeuge ist gestiegen - Berlin.de
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    Die Senatsverwaltung für Finanzen rühmt sich eines großen Erfolges durch die Einführung des Fiskaltaxameters. Sie übersieht dabei, dass durch das automatische Pausenmodul, das gleichzeitig mit der Übertragungseinrichtung für Touren- und Umsatzdaten in die Taxameter eingebaut wurde, die Hinterziehung bzw. Verkürzung von Steuern und Sozialabgaben nur optimiert und besser verborgen wurde.

    Der Umstand, dass die Zahl der Berliner Taxis bei eher fallenden Umsätzen noch zugenommen hat, bedeutet, dass die Fahrer keine Zugewinne beim Einkommen verzeichnen können und ihre überlangen Arbeitszeiten weiterhin nicht mit dem Mindestlohn entgolten werden. Das bedeutet auch, dass für die nicht bezahlte Arbeitszeit auch keine Sozialabgaben und keine Steuern entrichtet werden.

    Dieses Problem wird von Politik und Finanzverwaltung nicht gesehen oder zumindest nicht bearbeitet. Bis zum Monat April 2019, also während mehr als zwei Jahren seit Einführung der Fiskaltaxameter, wurden keine Maßnahmen getroffen, um den bekannten und mehrfach in allen Medien berichteten Mißstand zu beseitigen.

    Pressemitteilung Nr. 17-032 vom 22.12.2017

    Seit Januar dieses Jahres gelten strengere Anforderungen für die Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften. Taxiunternehmen müssen Fahrzeuge daher mit Fiskaltaxametern ausstatten. Knapp ein Jahr nach Einführung dieses sogenannten Fiskaltaxameters zieht die Senatsverwaltung für Finanzen Bilanz. Insgesamt wurden seit Januar rund 5.600 Fahrzeuge überprüft. Im ersten Halbjahr wurden vorrangig Unternehmen kontrolliert, die zehn oder mehr Fahrzeuge betreiben, im zweiten Halbjahr vorrangig diejenigen Unternehmen, die im Rahmen der ersten Kontrollen auffällig geworden waren. Lediglich knapp die Hälfte der 4.600 kontrollierten Fahrzeuge entsprach bei Erstkontrollen den steuerlichen Anforderungen. Bisher wurden knapp 1.000 Fahrzeuge einer zweiten Kontrolle unterzogen. 80 Prozent dieser Fahrzeuge waren bereits ordnungsgemäß ausgestattet. Die Kontrollen werden 2018 fortgeführt.

    Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen: “Jahrelang hatten Vertreter der Taxiinnung, der IHK und unabhängig erstellte Studien angemahnt, dass im Taxigewerbe viele abgegebene Steuererklärungen nicht nachzuvollziehen waren. Das Land Berlin geht deshalb seit Anfang dieses Jahres konsequent den Weg der technisch verpflichtenden Dokumentation von Geschäftsvorfällen. Die verstärkten Kontrollen zeigen Wirkung. Die Zahl der ordnungsgemäß ausgestatteten Fahrzeuge ist gestiegen. Damit steigt auch die Steuerehrlichkeit. Sollten Unternehmen die strengeren Anforderungen nicht erfüllen und Manipulationen festgestellt werden, droht neben dem Verlust der Konzession auch ein Strafverfahren.”

    Der Betrieb eines Taxis ohne Fiskaltaxameter ist gesetzeswidrig. In diesen Fällen können die Finanzämter Schätzungen vornehmen und das Unternehmen dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) nach § 25 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) melden. Das LABO kann daraufhin Überprüfungsverfahren hinsichtlich der Taxikonzessionen einleiten. In diesem Jahr wurde bereits bei 24 Unternehmen der Konzessionsentzug beim LABO angeregt. Gegen 13 Unternehmer wurden Strafverfahren eingeleitet.

    Insgesamt gibt es in Berlin derzeit rund 7.970 Taxis. Damit ist die Zahl der Konzessionen im Vergleich zum Vorjahr um rund 340 gesunken. Gemäß aktueller Rechtslage ist beim Einsatz von Taxametern zu beachten, dass beispielsweise die elektronischen, steuerlich relevanten Einzeldaten (Einzelaufzeichnungspflicht) während der Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren jederzeit verfügbar und unverzüglich lesbar zu machen sind. Die Aufbewahrung der Daten hat so zu erfolgen, dass diese unveränderbar, vollständig und maschinell auswertbar sind. Außerdem sind die Daten auf Verlangen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger (z.B. CD, DVD, USB-Stick) zur Verfügung zu stellen.

    Die konkreten Einsatzorte und -zeiten der Geräte (Vor-, Um- und Nebensysteme mit steuerlich relevanten Informationen, somit auch der Taxameter) sind zu protokollieren und wie die Bedienungsanleitungen, Programmierungsanleitungen und Einrichtungs- und Bedienungsprotokolle ebenfalls zehn Jahre aufzubewahren.

    #Taxi #Berlin #Finanzamt #Fiskaltaxameter #Taxameter

  • Fiskaltaxameter: Kontrollen zeigen Wirkung – Zahl der ordnungsgemäß ausgestatteten Fahrzeuge ist gestiegen - Berlin.de
    https://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.661107.php

    Wie schön man sich ein Finanzsenator die Wahrheit zurechtlügen kann, damit eine politische Erfolgsmeldung draus wird. Im März 2018 sind es schon wieder über 8100 Taxikonzessionen, Tendenz steigend.

    Im Dezember wurden 7.970 Konzessionen zum Vorwand für eine jubelnde Pressemeldung genommen: Die Zahl der Taxis sinke weiter, weil Fiskaltaxameter und Kontrollen Wirkung zeigten. Pustekuchen, die Zahl der Konzessionen oszilliert um den Wert 8000, die Betrüger sind gerissener und skrupelloser geworden, und die ganz Schlauen lassen ihre ehemaligen Taxis und Bundestagskutschen nun als Mietwagen von Uber vermitteln.

    Für den ehrlichen Kutscher bleibt wie gehabt zu wenig übrig.

    Pressemitteilung Nr. 17-032 vom 22.12.2017
    Seit Januar dieses Jahres gelten strengere Anforderungen für die Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften. Taxiunternehmen müssen Fahrzeuge daher mit Fiskaltaxametern ausstatten. Knapp ein Jahr nach Einführung dieses sogenannten Fiskaltaxameters zieht die Senatsverwaltung für Finanzen Bilanz. Insgesamt wurden seit Januar rund 5.600 Fahrzeuge überprüft. Im ersten Halbjahr wurden vorrangig Unternehmen kontrolliert, die zehn oder mehr Fahrzeuge betreiben, im zweiten Halbjahr vorrangig diejenigen Unternehmen, die im Rahmen der ersten Kontrollen auffällig geworden waren. Lediglich knapp die Hälfte der 4.600 kontrollierten Fahrzeuge entsprach bei Erstkontrollen den steuerlichen Anforderungen. Bisher wurden knapp 1.000 Fahrzeuge einer zweiten Kontrolle unterzogen. 80 Prozent dieser Fahrzeuge waren bereits ordnungsgemäß ausgestattet. Die Kontrollen werden 2018 fortgeführt.

    Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen: “Jahrelang hatten Vertreter der Taxiinnung, der IHK und unabhängig erstellte Studien angemahnt, dass im Taxigewerbe viele abgegebene Steuererklärungen nicht nachzuvollziehen waren. Das Land Berlin geht deshalb seit Anfang dieses Jahres konsequent den Weg der technisch verpflichtenden Dokumentation von Geschäftsvorfällen. Die verstärkten Kontrollen zeigen Wirkung. Die Zahl der ordnungsgemäß ausgestatteten Fahrzeuge ist gestiegen. Damit steigt auch die Steuerehrlichkeit. Sollten Unternehmen die strengeren Anforderungen nicht erfüllen und Manipulationen festgestellt werden, droht neben dem Verlust der Konzession auch ein Strafverfahren.”

    Der Betrieb eines Taxis ohne Fiskaltaxameter ist gesetzeswidrig. In diesen Fällen können die Finanzämter Schätzungen vornehmen und das Unternehmen dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) nach § 25 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) melden. Das LABO kann daraufhin Überprüfungsverfahren hinsichtlich der Taxikonzessionen einleiten. In diesem Jahr wurde bereits bei 24 Unternehmen der Konzessionsentzug beim LABO angeregt. Gegen 13 Unternehmer wurden Strafverfahren eingeleitet.

    Insgesamt gibt es in Berlin derzeit rund 7.970 Taxis. Damit ist die Zahl der Konzessionen im Vergleich zum Vorjahr um rund 340 gesunken. Gemäß aktueller Rechtslage ist beim Einsatz von Taxametern zu beachten, dass beispielsweise die elektronischen, steuerlich relevanten Einzeldaten (Einzelaufzeichnungspflicht) während der Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren jederzeit verfügbar und unverzüglich lesbar zu machen sind. Die Aufbewahrung der Daten hat so zu erfolgen, dass diese unveränderbar, vollständig und maschinell auswertbar sind. Außerdem sind die Daten auf Verlangen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger (z.B. CD, DVD, USB-Stick) zur Verfügung zu stellen.

    Die konkreten Einsatzorte und -zeiten der Geräte (Vor-, Um- und Nebensysteme mit steuerlich relevanten Informationen, somit auch der Taxameter) sind zu protokollieren und wie die Bedienungsanleitungen, Programmierungsanleitungen und Einrichtungs- und Bedienungsprotokolle ebenfalls zehn Jahre aufzubewahren.

    #Berlin #Taxi #Politik